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T H E M A     R Ü C K B L I C K
CrAsHoVeR
Hauptthema:
Ich habe eine Auskunft beim VZR in Flensburg angefordert.

Ergebnis: 1 Punkt! :)

Nun habe ich zwei Fragen an euch:

- Den 1 Punkt habe ich am 17.11.2009 (Datum Rechtskraft 25.12.2009) aufgrund folgendem Verstoß bekommen:

überschreiten der zul. H.-Geschw. außerhalb geschl. Ortschaft um 22 km/h bei zulässigen 80km/h.

Jetzt steht auf dem Bescheid dass die Tilgungsfrist am 25.12.2011 ist.
Was heißt das jetzt genau?

Was droht mir wenn ich erneut einen Geschwindigkeitsverstoß mit PUnkten begehe?
Nehmen wir mal an ich werde morgen erneut mit 22km/h zu schnell geblitzt und erhalte wieder einen Punkt.

- Ich dachte Punkte verfallen nach einem Jahr nicht nach zwei?
esisdaFlo
Hallo,

die Tilgungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit (u.a. Geschwindikeitsverstoß)
liegt im Moment noch bei 2 Jahren. Voraussetzung ist allerdings,
dass innerhalb dieser Frist nicht wieder neue Punkte dazu kommen.

Soll aber glaube ich demnächst geändert werden.

Gruß Flo
Der_Gute
Wie zuvor richtig geschrieben wird die Frist aktuell zur Löschung gleichgesetzt mit dem letzten OWI Verfahren in dem es Punkte gab.
Solltest Du innerhalb kurzer Zeit 2x mit 22 zu viel geblitzt werden, so kann die Bußgeldstelle auch ein 1 Monatiges Fahrverbot aussprechen.
330i Benny
wenn du in der tilgungsfrist von 2 jahren einen weiteren punkt kassierst,
wird die tilgungsfrist des ersten punktes auf 5 jahre verlängert
Kroate77
Also bei mir war es vor paar Jahren so gewesen das ich 12 Punkte hatte, diese wurde nach 2 Jahren von dem letzten Eintrag, dann gelöscht.
Aber wie es halt so ist, kaum waren sie weg, ging es direkt wieder los. Bin wieder bei 8 Punkten, und in dem letzten schreiben von diesem Jahr wo ich nachgefragt hatte, steht es auch drin, das diese Punkte am 23.07.2010 verfallen nach einer Frist von 5 Jahren, denn der letzte Eintrag war am 23.07.2005, somit muß ich noch gute 3 Monate aufpassen.

Ausserdem wurde mir mitgeteilt, das es dann nach dem 2ten mal löschen keine Löschung mehr gibt, d.h. alles was danach gesammelt wird, bleibt bestehen, und könnte nur mit einem Punkteabbauseminar abgebaut werden...
Aber bis das soweit ist, ist auch Kroatien in der EU, und da ich auch da unten einen Wohnsitz habe, wird halt im Extremfall der Führerschein in Kroatien gemacht, und dann fahre ich halt damit rum...

Habe auch gelesen das sich das ganze mit den Löschungen ändern soll, oder das es überarbeitet werden soll, aber wie genau, weiß ich leider auch nicht genau
adorable*m82
Wie schon o.g. ist die Tilgungsfrist 2 Jahre.
Sobald aber innerhalb dieser 2 Jahre ein neuer Punkteeintrag erfolgt, gilt für den älteren Eintrag die Tilgungsfrist des neueren. Spielt man das weiter, werden Punkte nach 5 Jahren aber generell getilgt.
Ausgenommen hiervon sind Straftaten (z.B. Entfernen vom Unfallort, Alkohol über 0,5 Promille o.Ä.), da ist die Tilgungsfrist 10 Jahre.

Im Falle es TE:
Wirst Du morgen mit 22km/h zu schnell (netto) geblitzt, also 1 Punkt und der Bescheid hat Rechtskraft am, sagen wir mal, 20.05.2010, dann sind ALLE Deine Punkte die Du gerade hast am 21.05.2012 getilgt.


Grüße