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T H E M A     R Ü C K B L I C K
roX54
Hauptthema:
hi leute

hab eben einen brief von nem anwalt bekommen. dabei geht es um eine ebay auktion in der ich am 19.01.2010 eine ware verkauft habe. gebraucht von privat. habe das geld erhalten und innerhalb der nächsten 5-10 tage versendet. hatte 1 oder 2 tage nach dem versenden eine email bekommen
"Hallo Damen und Heeren,haben Sie schon geschikt meine Artikel,das geld ich schon überwisen 21.01.10.
Bitte melden Sie.
Grüß XXXXX XXXXXX."

dachte mir okay wird sich von selbst erledigen wenn in den nächsten tagen das paket kommt.

das war der einzige kontakt den ich jemals mit dem hatte. die einzige email etc. im brief vom anwalt steht "nach vielfachen telefonaten und e-mails wurde die ware nicht versandt"?!

hätte mir der jenige was gesgat, dass nichts angekommen ist okay wäre ich nicht so überrascht gewesen jetzt.
Dass ich den beleg von der post nach 4 monaten nicht mehr hab ist denke ich nachvollziehbar^^

hab gleich angerufen beim anwalt er meinte naja wenn die ware nicht mehr da muss der betrag der ware (~50€) wiedererstattet werden. und einen beleg von der post muss ich 3 jahre zum nachweisen aufheben?!

was meint ihr? kann doch nicht sein, adss nach so langer zeit ohne, dass ich benachrichtigt wurde hier so ein ding kommt, dass die ware nicht angekomm ist.

anwaltsgebühren hab ich jetzt 46€ hier liegen.

soll ich nen anwalt aufsuchen und es drauf ankommen lassen?

mfg
Gr33nAcid
Hallo, hast du gar nix mehr? Ich würde das nicht zahlen!

les dir dazu mal § 447 BGB durch!
roX54
die frage ist ja eigentlich ob ich die arschkarte hab weil ich keinen beleg mehr habe. weil das ist ja der einzige punkt mit dem man argumentieren könnte.

was heißt nicht bezahlen. was soll ich sonst machen? sonst gehts vor gericht.
frist ist bis 04.05.2010

Bearbeitet von: roX54 am 27.04.2010 um 13:00:41
KTMschnee
Zitat:


die frage ist ja eigentlich ob ich die arschkarte hab weil ich keinen beleg mehr habe. weil das ist ja der einzige punkt mit dem man argumentieren könnte.
(Zitat von: roX54)




Wie hast du den Versand angegeben bzw. kassiert?
Versichert oder als Standardversand unversichert?
roX54
habe die auktion leider schon aus meinem ebay gelöscht :( weiß einer wie ich sie wieder finde?

Dieses Angebot (140373804518) wurde entfernt oder der Artikel ist nicht verfügbar.

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*
Angebote, die vor mehr als 90 Tagen beendet wurden, können nicht mehr aufgerufen werden.


soviel dazu
e46-fahrer
ist der Käufer vielleicht selber der Anwalt ? 50,-eur Warenwert und auf einmal 46,-eur Anwaltsgebühr ? ist ja dann fast geschenkt, kommt mir seltsam vor.

würde ich auch nicht bezahlen.

du hast es raus geschickt und jut.

auch komisch das du am 19.1. verkauft hast und am 21.1. fragt er schon nach seiner Ware und dann ist 3 Monate lang gar kein Kontakt gewesen ?
andibar
Dann würd ich erstmal einen Nachweis für die vielen Telefonate usw fordern. Soweit ich weiss, muss da auch erstmal eine ordentliche Fristsetzung zur Erfüllung gesetzt werden.

Würde die Sache erstmal aussitzen, heißt nicht reagieren. In der Regel ist ein Anwalt, der Fälle mit solch kleinen Beträgen vertritt, ein Freund des Anspruchstellers ;)

Mir ist auch schonmal einer mitm Anwalt gekommen. Hatte damals Felgen versteigert, die Bordsteinschäden hatten, was alles sauber bebildert war und auch in der Beschreibung stand. Jedenfalls wollte der dann über seinen Anwalt 120€ für die Ausbesserung haben. Mit Fristsetzung und Ankündigung höherer Anwaltskosten bei Verzögerung und evtl. Gerichtskosten und pipapo.
Da kam nie wieder was ;)


Bearbeitet von: andibar am 27.04.2010 um 13:19:06
KTMschnee
Zitat:



auch komisch das du am 19.1. verkauft hast und am 21.1. fragt er schon nach seiner Ware und dann ist 3 Monate lang gar kein Kontakt gewesen ?

(Zitat von: e46-fahrer)




Nein, nochmals lesen.

19.01. verkauft
21.01. hat der Käufer überwiesen
5-10 tage später versendet
1-2 tage später kam die mail, welche vom TE nicht beantwortet wurde.

Bearbeitet von: KTMschnee am 27.04.2010 um 13:18:58
roX54
sorry er hat am 31. gefragt das geld aber am 21. überwiesen.

so habe gerade bei ebay angerufen ob die angebote irgendwo noch egspeichert sind damit man sie zu rechtszwecken nochmals aufrufen kann aber es gibt absolut keine möglichkeit wurde mir gesagt.

und ohne das angebot braucht er mir doch gar nicht erst kommen oder? :D

da kann ich ja dann alles behaupten.
andibar
Richtig, erstmal Kaufvertrag zeigen lassen ;)

Er wird ber nachweisen können, dass er dir Geld überwiesen hat.

Bearbeitet von: andibar am 27.04.2010 um 13:20:48
plop
deswegen bewahre ich die belege mindestens so lange auf, bis der käufer ware erhalten bei ebay angegeben hat bzw seine bewertung abgegeben hat..


ist die auktion nicht mehr in deinem ebaykonto unter verkauft oder in den bewertungen gelistet??


hast du eine bewertung von dem käufer erhalten?

frag bei der post nach ob man die sendungsnr irgendwie noch rausbekommen kann...
datum und uhrzeit wann du es aufgegeben hast weisst ja noch...

ausserdem bist ja nicht du dafür zuständig, dass das paket ankommt..

und im ernstfall steht seine aussage gegen deine würd ich mal sagen...
du sagst du hast das paket aufgegeben, er sagt er hat keins erhalten...
wer da nun die beweispflicht hat weiss ich nicht..aber spätestens wenn der mb100 das thema hier entdeckt weisst du mehr ;)

würd erstmal bei der post wo du es aufgegeben hast nachfragen..



BMW_KRaNKeD
Weißt du denn noch mit welchem Diensleister du die Ware damals verschickt hast?

Denn manche Paketdienste (z.B. DPD und Citymail) speichern alle Sendungen ca. 1 Jahr lang im System ab.
Einfach dort mal nachfragen und direkt darauf hinweisen, dass du keine Sendungsverfolgungsnummer mehr hast. Vllt können die ja durch die Adressen das Paket im System finden.

Aber normal ist es doch so, wenn der Empfänger das Paket nicht annimmt dann kommts doch wieder zurück zum Absender oder der Empfänger wird darüber informiert, dass das Paket beim nächsten Paketshop abgeholt werden kann.

Normalerweise geht ein Paket nicht einfach so verloren.


Zum Thema Anwalt:
Frag ihn ob du ne Fristverlängerung bekommen kannst, weil du erst mit dem Paket-Dienstleister sprechen musst um zu klären, ob das Paket noch iwo rumliegt.
Sollte er das nicht machen, würde ich dir raten den Rechtschutz einzuschalten.


mfg,
Tom
roX54
kann ich mit folgendem auszug aus dem ebay rechtsportal was erreichen?

Zitat:

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern.

Als Verkäufer haben Sie jedoch die vertragliche Nebenpflicht, den Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Wird der Artikel aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung beschädigt, stehen dem Käufer unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Dies gilt auch, wenn Sie sich mit dem Käufer auf eine bestimmte Versandart (z.B. versicherter Versand) geeinigt haben und Sie von dieser Vereinbarung abweichen.

Tipp: Bieten Sie einen versicherten Versand an, sollten Sie, um Missverständnisse und spätere Streitfälle zu vermeiden, bereits in der Artikelbeschreibung angeben, welche Form des versicherten Versands gemeint ist.

Gerade bei höherpreisigen Artikeln ist der Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung zu empfehlen, da die normalen Deckungssummen (z.B. 500,00 EUR bei DHL) nicht ausreichen.






wenn die auktion gelöscht ist (ich weiß nichtmehr sicher ob versichert oder nicht angegeben) hat der käufer doch pech, dass er erst so spät zum anwalt gegangen ist.

wenn er keinen ausdruck etc. vom angebot hat und man es nicht aufrufen kann, kann er mir nicht nachweisen, dass versichert angegeben war und dann brauche ich weder einen Beleg vorweisen, noch trifft irgend eine schuld auf mich zu.

Bearbeitet von: roX54 am 27.04.2010 um 14:11:45
mb100
Zitat:



wer da nun die beweispflicht hat weiss ich nicht..aber spätestens wenn der mb100 das thema hier entdeckt weisst du mehr ;)

(Zitat von: plop)




Entdeckt... ;-)

Tatsächlich musst Du, roX54, nachweisen, dass Du das Paket zur Post, zu Hermes o.ä. gebracht hast. Die von Greenacid gepostete Hausnummer is die Richtige, sie überträgt aber nur die Gefahr des zufälligen, vom Verkäufer nicht zu vertretenen Untergangs auf die Gegenpartei. Das heißt: wenn das Ding im Nirvana gelandet ist, weil Du beispielsweise statt "Stuttgart" "Singapur" draufgeschrieben hast, dann bist Du am dransten. Übrigens gehen auch Versandschäden oder Versandverluste innerhalb des Pakets auf die Rechnung des Versenders, wenn er zu blöd ist, die Ware versandsicher zu verpacken. Hatte ich selbst zwei mal: im ersten Fall wurde mir ein CD-Player (hat im Karton gewackelt) geschickt - und der war dann natürlich bei mir hinüber. Im zweiten Fall hab ich Felgen ersteigert - und von 20 Schrauben sind elf angekommen.

Ich zitier spontan mal aus meinem Uralt-Palandt (Ergänzungsband "Schuldrechtmodernisierung", 61. Auflage 2002) die Beweislast-Regeln zum § 447:

Zitat:

Beweislast. Für die Vereinbg eines VersendgsKaufs hat sie derjen, der sich darauf beruft.
a) Käufer: für Bringschuld; für Vereinbg über die VersendgsArt; für VersendgsFehler des Verk u seiner ErfGeh; Abweichg von Anweisgen gem Rn. 19 - 21; Kausalität des Schadens, Zweckmäßigk der Versendgs-Anweisg (Rn 21).
b) Verkäufer: für Überg an Beförderer; für fehldes Versch; Vorliegen eines dringden Grdes (Rn 20); fehlde Kausalität bei Abweichg von der VersendgsArt (Rn 19) u Ergeilg des Hinweises (Rn 21)



Also: immer die Quittungen usw. erst dann wegschmeißen, wenn von der Gegenseite die Nachricht kommt, dass alles in Ordnung ist. Ich an Deiner Stelle hätte auf die erste Nachricht von dem schon ne Antwort geschrieben - also irgendwas in der Art "hab am soundsovielten verschickt. Bitte geben Sie mir Bescheid, wenn das Paket kommt."



Bearbeitet von: mb100 am 27.04.2010 um 14:23:24
roX54
okay hört sich doch schonmal kompetent an.

ich brauch halt aussagen auf die ich mich verlassen kann. hast du bevor du egschrieben ahst noch meinen letzten post gelesen?

wenn das in ebay so steht muss es doch so sein oder? und meine theorie darunter dürfte dann doch auch zutreffen?
mb100
Auf mich verlassen darfst Du Dich natürlich nicht. Zum einen bin ich (noch) kein Volljurist, und zum zweiten sind wir hier im Internet, und unentgeltliche Beratung online is eigentlich...

Das, was bei eBay steht, stimmt. Ändert aber immer noch nix daran, dass Du in der Beweispflicht bist, dass Du das Paket an den Versender übergeben hast. Egal ob Versand versichert oder net. Rein theoretisch kannst Du ja auch freudig erregt behaupten, Du hättest das Paket abgeschickt, aber in Wahrheit hast Du es wieder aufgepackt und benutzt das, was Du da verkauft hast, selbst weiter...

Und selbst wenn er sich erst drei Monate später gemeldet hat: verjährt is deswegen noch nix. Mag zwar ungewöhnlich oder komisch sein, is aber rein rechtlich gesehen kein Problem. Auch net, dass wohl Stillschweigen herrschte - selbst wenn er was anderes behauptet.

Was er nachweisen muss, is, dass der Kaufvertrag zustande kam (geht auch über den Mailverkehr durch eBay) und dass es ein Versendungskauf war (kann man normalerweise auch durch die Mails nachweisen). Hat er das geschafft, bist Du mit dem Beweisen dran...


Ich würd wirklich erst mal zur Post dackeln und fragen, ob die noch irgendeine Chance sehen, das Paket ausfindig zu machen. Damit Du den Nachweis liefern kannst. Vielleicht gibts ja auch sonst Zeugen? Kennst Du den Postler? Hattest Du, während Du das Paket abgeliefert hast, auf der Post nen wüsten Streit mit Deiner Freundin, der am Morgen danach durch die Presse ging? Bist Du eine so markante Erscheinung (z.B. Tattoos / Piercings im Gesicht), an die man sich auch Monate später noch erinnert?

Bearbeitet von: mb100 am 27.04.2010 um 14:39:33
roX54
sprich:

das geld überweisen bevors mehr wird und ruhe wäre wohl das einfachste und sinnvollste.
mb100
Das Einfachste sicher. Das Sinnvollste: sei mal dahingestellt.

Beachte bitte auch den Edit meines letzten Posts - und hüpf mal zur Post.
roX54
edit:

wurde schon wieder gelöscht:

Zitat:


Hi,

ich würde ganz anders an die Sache rangehen.
Das Geschäft lief über Ebay als Plattform ab.
Ebay bietet einen Käuferschutz, sofern mit PayPal bezahlt wurde.
Kein PayPal, kein Käuferschutz...

Ciao - Carsten

(Zitat von: cxm)




gezahlt wurde per überweisung, paypal hatte ich auch angeboten. aber was soll das bringen?


@mb100: ich kenn die leute bei der post recht gut. bin da aber öfter sodass die nicht sagen könnten da und da war ich da. dass dort die daten solange egspeichert werden kann ich nur schwer glauben^^ is ne kleine annahmestelle in einem eigentlichen kleinen elektrogeschäft.

werd morgen wenn sie wieder offen haben mal nachfragen.

Bearbeitet von: roX54 am 27.04.2010 um 14:46:44
cxm
Hi,

ich würde ganz anders an die Sache rangehen.
Das Geschäft lief über Ebay als Plattform ab.
Ebay bietet einen Käuferschutz, sofern mit PayPal bezahlt wurde.
Kein PayPal, kein Käuferschutz...

Und zur Frist - vom Anwalt?
Kannst Dir ein Ei drauf pellen.
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt, solltest Du reagieren und fristgerecht (!) widersprechen.

Wo sitzt der Empfänger des Pakets?
Wenn der weit genug weg wohnt, wird der wegen 50€ keinen Aufriss machen.
Geklagt wird beim Verkäufer, also an Deinem nächsten Gerichtsstand.
Bis dahin würde ich den Anwalt freundlich auf den Ebay-Käuferschutz hinweisen und ihm zu verstehen geben, das er Dich in Ruhe lassen soll.

Also ganz ruhig bleiben und nicht gleich in die Hose scheißen, nur weil einer "ANWALT" im Briefkopf stehen hat...

Ciao - Carsten
Gr33nAcid
laut dem bgb hat du alles richtig gemacht. wenn das paket nicht ankommt, ist das sein pech. stell nen nachforschungsantrag bei der post und gut. vor gericht geht das meiner meinung nicht, da 50 € streitwert von jedem gericht abgewiesen werden.

sonst könnte ja jeder kommen!
KTMschnee
Zitat:


stell nen nachforschungsantrag bei der post und gut.
(Zitat von: Gr33nAcid)




Könnte ohne Sendungsnummer schwierig werden...
Gr33nAcid
doch das geht, mit namen und anschrift des käufers und des versenders. generell würe ich bei sowas mich auch erstmal von nem anwalt beraten lassen, auch wenn es geld kostet. und das nächste wäre: besorg dir ne rechtsschutzversicherung!
mb100
Zitat:


laut dem bgb hat du alles richtig gemacht.

(Zitat von: Gr33nAcid)




Ja, nur das muss er beweisen. Zumindest teilweise...


Zitat:


vor gericht geht das meiner meinung nicht, da 50 € streitwert von jedem gericht abgewiesen werden.
(Zitat von: Gr33nAcid)




Wär nicht die erste Sache im "Cent-Bereich", die tatsächlich vor Gericht landet. Sehr Wahrscheinlich muss aber erst mal eine Güteverhandlung vor ner Gütestelle abgehalten werden - kommt drauf an, woher die Parteien kommen.

BTW: wenn ich der Käufer wäre, das Paket nicht bekommen hätte und von der Gegenseite auch keinen Nachweis sehen würde, dass das Paket weggeschickt worden wäre, würd ich den Spaß auch notfalls bis zur Klage durchziehen.
BMW_KRaNKeD
Zitat:


is ne kleine annahmestelle in einem eigentlichen kleinen elektrogeschäft.

(Zitat von: roX54)




Völlig egal.

Alle Pakete, Päckchen etc werden in einer Versandzentrale nach PLZ sortiert und von dort aus weitergeschickt.

Einfach mal bei dem elektrogeschäft nachfragen und/oder direkt beim Dienstleister (DHL, GLS, DPD, etc). Mit welchem Dienstleister dieses Paket eben übermittelt wurde.


mfg,
Tom
Marius
Du wirst doch sicherlich noch wissen mit welchem Versandunternehmen das Packet (was es hoffentlich war) verschickt hast?

Ruf das Versandunternehmen an und leite eine Statusabfrage ein oder erklär der / dem Servicemitarbeiter die lage und bitte dem dir zu helfen.

Die speichern immer alles ab und haben auch eine Aufhebepflicht.

Somit solltest du rausbekommen wer und wann das Packet erhalten hat oder auch nicht. Zudem bekommst auch die Unterschrift von demjenigen wo es angenommen hat.

So würde ich erstmal vorgehen.

Wenn dann einen Wisch in der Hand hast, Fax an den Anwalt und die Sache ist erledigt!
phil_e36
Ein Freund hatte mal einen Fall, er hat ein iPhone verkauft und es, wie auch immer, unversichert verschickt. Der Käufer hat das Paket anscheinend natürlich nicht bekommen. Der Freund hat dann einfach ein versichertes Paket mit Werbeprospekten geschickt. Zwei Tage später hat der Typ angerufen und gesagt "Iphone ist heute angekommen, leider hat es meine Frau einfach angenommen" und hat dabei gelacht. Er hatte ja dadurch den Beleg und der Käufer hat das Geld bei Paypal frei gegeben. Könntest du also auch so machen oder? Die meisten Leute nehmen doch die Päckchen an und schauen dann später erstmal, was drin ist, bzw. von wem es ist. Kostet dich ja nur ein paar Euro und müsste funktionieren oder? :-)

Bearbeitet von: phil_e36 am 27.04.2010 um 23:10:14
Marius
Mal ganz im ernst, dein Freund muss ja ein echter Sparfuchs sein wegen 1,50 Euro ein Gerät unversichert zu verschicken wo einen Neupreis von 700 Euro hat und warscheilich in Ebay oder sonst wo für über 300 Euro verkauft worden ist.

Tut mir leid aber da ist man selber Schuld! Soviel mitdenken sollte man schon selber.

Wäre der Käufer genauso drauf gewesen hätte man dem nie beweisen können das er das Gerät erhalten hat und der Verkäufer es überhaupt verschickt hat.

Das mit dem Karton ist zwar eine nette Idee (ironie) jedoch sollte man darauf achten das, das Packet vom Gewicht her zum Gegenstand passt.

Bearbeitet von: Marius am 28.04.2010 um 00:09:29
dyahya
Zitat:


Ein Freund hatte mal einen Fall, er hat ein iPhone verkauft und es, wie auch immer, unversichert verschickt. Der Käufer hat das Paket anscheinend natürlich nicht bekommen. Der Freund hat dann einfach ein versichertes Paket mit Werbeprospekten geschickt. Zwei Tage später hat der Typ angerufen und gesagt "Iphone ist heute angekommen, leider hat es meine Frau einfach angenommen" und hat dabei gelacht. Er hatte ja dadurch den Beleg und der Käufer hat das Geld bei Paypal frei gegeben. Könntest du also auch so machen oder? Die meisten Leute nehmen doch die Päckchen an und schauen dann später erstmal, was drin ist, bzw. von wem es ist. Kostet dich ja nur ein paar Euro und müsste funktionieren oder? :-)

Bearbeitet von: phil_e36 am 27.04.2010 um 23:10:14

(Zitat von: phil_e36)





Oh mein Gott wie seit Ihr denn drauf, hoffe soetwas passiert dir mal dann kannst du sehen wie shit das ist. Stell dir auch mal die negativen Seiten vor. Du schickst einen leeren Karton und zack stehen am nächsten Tag 5 nette Männer vor deiner Tür=) Also wenn sowas mit mir passiert wäre auch wenns 500km ist ich würd zu dir fahren, aber das muss jeder selbst wissen
phil_e36
Er hatte das Paket ja nicht absichtlich unversichert verschickt, wie man sowas aber vergessen kann, frag ich mich auch.
Natürlich hat er geschaut, dass die Prospekte soviel wiegen, der Käufer hatte schon einige schlechte Bewertungen, daher lag es nahe, dass er es geschnallt hat und versucht hat, umsonst an das IPhone zu kommen, was sich ja auch bewahrheitet hat. Nachdem er ca. vier Wochen später die versicherten Prospekte verschickt hat, rief der Typ am nächsten Abend an und meinte, dass alles ok wäre, das Iphone sei heute gekommen,a ber leider von seiner Frau angenommen worden. Er fand das ganze wohl ziemlich lustig, mein Freund im nachinein dann auch.
Aber egal, zurück zum Thema, ich würds einfach mal machen, falls dir nichts besseres einfällt.
Marius
Naja, mag ja für den Iphone fall zutreffen und gut das es alles doch noch geklappt hat aber zu dem Fall wo hier gepostet wurde ist das einfachste da rauszukommen indem man das Versandunternehmen anruft und diese um die Packetnummer bittet.

Er wird ja wohl wissen wann er es ca. verschickt hat und die sehen dann anhand von seinem Namen und der Adresse vom Käufer wann zugestellt worden ist.

Somit wäre dann alles geklärt und erledigt.
phil_e36
Wnn das geht, wäre das natürlich die beste und einfachste Lösung, da geb ich dir recht.
Stefan177
Zitat:


Hi,

ich würde ganz anders an die Sache rangehen.
Das Geschäft lief über Ebay als Plattform ab.
Ebay bietet einen Käuferschutz, sofern mit PayPal bezahlt wurde.
Kein PayPal, kein Käuferschutz...

Und zur Frist - vom Anwalt?
Kannst Dir ein Ei drauf pellen.
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt, solltest Du reagieren und fristgerecht (!) widersprechen.

Wo sitzt der Empfänger des Pakets?
Wenn der weit genug weg wohnt, wird der wegen 50€ keinen Aufriss machen.
Geklagt wird beim Verkäufer, also an Deinem nächsten Gerichtsstand.
Bis dahin würde ich den Anwalt freundlich auf den Ebay-Käuferschutz hinweisen und ihm zu verstehen geben, das er Dich in Ruhe lassen soll.

Also ganz ruhig bleiben und nicht gleich in die Hose scheißen, nur weil einer "ANWALT" im Briefkopf stehen hat...

Ciao - Carsten

(Zitat von: cxm)




Du hast als Käufer gewisse Rechte in Deutschland. Dazu gehört, daß Du die Ware die Du kaufst auch bekommst. Das hat mit Ebay nichts zu tun. Zu sagen "Kein PayPal, kein Käuferschutz, Pech gehabt." ist Quatsch. Es gibt auch ausserhalb von Ebay Gesetze und Regeln und die kann der Käufer hier auch problemlos durchsetzen, so wie ich das sehe.

Warum soll da ein Mahnbescheid kommen? Jeder Brief vom Anwalt kostet Geld und am Ende steht ne Verhandlung, die nochmehr Geld kostet. Also würde ich schon auf die Fristen reagieren, die mir der Anwalt setzt.

Wo der Gerichtsstand ist, ist in diesem Fall auch egal. Keine der Parteien wird bei so einem kleinen Streitwert und mit komplett schriftlicher Korrespondenz persönlich zur Verhandlung erscheienen müssen. Niemandem würde eine persönliche Befragung im Gerichtssaal weiterhelfen, alles ist sowieso schriftlich festgehalten.

Geringfügigkeit gibts übrigens nicht, soweit ich weis. Wir sind hier im Zivilrecht. Da kannst Du auch einen Cent einklagen, wenn Du möchtest.

Zum Thema:
Wenn Du nicht beweisen kannst, daß Du das Paket abgeschickt hast, hast Du ganz schlechte Karten. Ist leider so. Dann hast Du drei Möglichkeiten: Entweder darauf hoffen, daß er nicht vor Gericht geht, zahlen oder Dich mit Ihm einigen (Ersatzlieferung z.B.).

Bearbeitet von: Stefan177 am 28.04.2010 um 23:34:52
italoBMW
hi .. habe auch mal kurz eine frage.. was ist wenn man etwas verkauft als was neu ist , er es bekommt und er dann droht das er zum anwalt geht weil ware angeblich nicht neu wäre und sachen fehlen ( was natürlich nicht stimmt ) ?

Sachen waren neu wie beschrieben.. er kann doch niemals beweisen das sie nicht neu sind!

Nicht das er das gleiche nochmal hat und so tut als wenn ich dieses geschickt hätte
gruss