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T H E M A     R Ü C K B L I C K
NDM27
Hauptthema:
Hallo Leute, jetzt brauch ich auch mal nen guten Rat von euch. Folgende Lage:

Vor über drei Jahren bin ich auf der Autobahn mal hinter nem LKW her gefahren der irgendwelche Ladung verloren hatte und mir meine komplette Front mit Steinschlägen übersäht hat. Ich hab damals auch den Zuspruch bekommen und ein Gutachter war da etc. Kurz gesagt, ich konnte das Auto für 1200€ wieder richten (lackieren) lassen.
Ich bin dann in ne freie Werkstatt bei uns gefahren, bei der meine Eltern ihre Autos immer hingebracht haben. Da habe ich dann auch gleich meine Radläufe hinten ziehen lassen und die Front neu lackieren lassen. Ich habe dem Typen damals meine 25mm Spurplatten pro Seite mitgegeben und ihm gesagt das er so ziehen soll, das nichts mehr schleift und nichts mehr aufsetzt.
Als ich das Auto dann wieder geholt habe und die Spurplatten drin waren, hat er trotzdem geschliffen. Ich hab das natürlich reklamiert und gesagt das ich extra gesagt habe er soll so ziehen das nichts mehr schleift. Die Radläufe wurden ja sowieso neu lackiert. Kurzum hat er mir dann solche Klick-Federwegsbegrenzer reingemacht das erstmal nichts mehr schleift. War natürlich nicht Sinn der Sache. Da jeder der die Teile mal drin hatte, weiß das die nach jeder Kurve wieder rausfliegen, war ich ca 20mal bei dem (nicht übertrieben) und habe mir jedesmal wieder neue Federwegsbegrenzer reinmachen lassen. Ich habe ihm auch jedesmal gesagt er soll mir die Rechnung fertig machen. Irgendwann bin ich dann einfach nicht mehr hingefahren weil es mir zu blöd war. Seitdem war Funkstille. Jetzt nach über drei Jahren ruft der Typ bei meinen Eltern an und meint er kriegt noch 1800€ von mir.
Ich habe das Auto schon gar nicht mehr, kann also auch nicht mehr hinfahren und verlangen das er seinen Pfusch endlich richtig ausbessert bevor ich zahle. Ich wohne auch schon nicht mehr dort.

Ihr könnt euch sicher vorstellen das ich keinen Bock habe da jetzt mal eben 1800€ für dem seinen Pfusch zu zahlen, noch dazu das er sich erst nach über drei Jahren meldet. Ich hatte grade meinen RS6 in der Werkstatt und hab für 1300€ zwei neue Stoßdämpfer einbauen lassen, ich habe bei meinem Astra erst 650€ an den Lackierer gezahlt, ich werde im Juni Vater und habe dementsprechen für Kinderwagen, Kindersitzschale, Kinderbett, Wickelkommode etc nochmal ca 2000€ offen und muss auch mit dem RS6 jetzt wieder zur Inspektion. Ist alles kalkuliert und jetzt kommt der mit seinen 1800€.

Und jetzt gebt mir mal nen Tip wie ich da weiter verfahren soll mit dem. Gibts ne Verjährungsfrist für solche Fälle? Es kann doch nicht sein das er jetzt nach über drei Jahren einfach so herkommt und 1800€ will.

Gruß Matze
MCEE
Du hast doch nie eine Rechnung von ihm gekriegt, oder?! Dann hat er auch keinen Anspruch drauf weil es eigentlich Schwarzarbeit war.
Iceman320i
schau mal hier Link

da steht einiges zur Verjährung.

Da er dir keine Rechnung nachweisen kann und er telefonisch versucht an sein Geld zu kommen ist es dann wohl eher schwarzarbeit. Er könnte sich selbst anzeigen um an sein Geld zu gelangen. Dann wirst du sagen du hast auf eine Rechnung gewartet und es wird sich rausstellen, das diese verjährt ist.

So würd ich es sehen.

Bearbeitet von: Iceman320i am 07.04.2010 um 14:35:15
NDM27
Nein ich habe eben noch keine Rechnung bekommen. Die habe ich immernoch nicht. Der Typ hat nur bei meinen Eltern angerufen und gesagt das ich noch 1800€ zahlen muss.

Ich hab grade nochmal rekapituliert, das sind sogar schon über 4 Jahre her...

@ Iceman
Also aus deinem Link lese ich raus, dass das ganze nach 3 Jahren verjährt ist, ist das richtig?
Bzw unter dem dem Punkt "Werkverträge" der ja hier zutrifft nehme ich an, grundsätzlich sogar schon nach 2 Jahren.
Gr33nAcid
ich würde mich mal an die ihk wenden. also nie rechnung gesehen etc, die können da helfen. auch werden solche schwarze schafe da mal ordentlich unter die lupe genommen.
ThaFreak
Hat den Schaden damals (1200€) die Versicherung von dem LKW getragen?
Haben die das Geld an dich ausgezahlt?

Ich kenn das von Versicherungsfällen nur so, dass du eine Abtretungserklärung unterschreibst und die Werkstatt dann mit der Versicherung abrechnet... Vor allem wg. der MWST usw.



ThomasT8
das würde ich ganz anders machen: du kannst problemlos behaupten, dass du das geld bar bezahlt hast und seither auf die ausfertigung der rechnung gewartet hast.
in einem verfahren wird der richter natürlich fragen, wieso du jemandem 1800 steine cash ohne quittung gibst, aber sei es drum. ebenso unglaubwürdig wird wohl sein, dass die werkstatt 3 jahre keine kohle eintreibt.
MCEE
Ich würd mir da gar keinen Kopf machen. Was will er machen wenn er für die Arbeiten keine Rechnung gestellt hat? Da könnte ja jeder kommen und Geld einfordern wenn er es nicht belegen braucht...
Felix91
Eine Rechnung verjährt nach 3. Jahren zum Jahresende immer.

Kann ich dir zu 100% sagen da ich gerade Wirtschaft für meine Abschlussprüfung als Industriekaufmann lerne.

Sie verjährt jedoch nur nach 3 Jahren wenn der Verkäufer dich nicht ermahnt hat oder so.

Hast du z.B. heute am 07.04.2010 was gekauft und bezahlst nicht und niemand meldet sich ist diese am Ende des 31.12.2013 verjährt.



Solltest du keien Rechnung bekommen haben ist der Verkäufer selbst schuld und trägt das Risiko. Dann kann er dir garnichts.

Bearbeitet von: Felix91 am 07.04.2010 um 16:18:02
NDM27
@ ThaFreak
Nein, die Versicherung hatte damals nen Gutachter zu mir geschickt der den Schaden eben auf 1200€ beziffert hatte, und die Verischerung hat mir das Geld dann überwiesen.

@ ThomasT8
Ist ja gar nicht nötig, wenn die Rechnunf schon verjährt ist, was soll ich mich dann selber in die Bredullie bringen und falsche Angaben machen? Ich bin ja im Recht. Habe auch Rechtschutz, also kann der ruhig im Fall der Fälle mit dem Anwalt drohen.

@ Felix91
Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe wie gesagt nichtmal eine Rechnung bekommen, auch nach mehrmaligem Fragen ob er nichtmal langsam die Rechnung fertig machen kann, habe ich keine bekommen. Auch heute hat er nur bei meinen Eltern angerufen und gesagt das ich das noch zahlen müsste. Also von Rechnung keine Spur, geschweige denn von einer Ermahnung.
Edit:
Was hat das denn mit dem Punkt "Werkverträge" hier auf sich, trifft das nicht in dem Fall zu? Dann wären es ja nur 2 Jahre?

Bearbeitet von: NDM27 am 07.04.2010 um 17:09:48
mb100
Zitat:



Was hat das denn mit dem Punkt "Werkverträge" hier auf sich, trifft das nicht in dem Fall zu? Dann wären es ja nur 2 Jahre?

Bearbeitet von: NDM27 am 07.04.2010 um 17:09:48

(Zitat von: NDM27)




Ne, des betrifft nur die Mängel. Also wenn beispielsweise beim Einbau gepfuscht wurde.
NDM27
Also könnte ich jetzt nach drei Jahren nicht mehr hingehen und sagen er soll die Radläufe noch etwas weiter ziehen weil es immernoch schleift? (Ist ja egal, weil ich das Auto ja eh schon nicht mehr habe)

Ich hab jetzt nochmal in meiner Fotostory geschaut und es muss wohl im Mai 2007 gewesen sein das mein Auto bei dem war. Also wäre laut Felix91 ja das ganze erst am 31.12.2010 verjährt, richtig? Was ändert jetzt die Tatsache das ich gar keine Rechnung bekommen habe? Ich hab halt keinen Bock, nur weil der verpennt ne Rechnung zu schreiben, drei Jahre später mal eben 1800€ zu zahlen...
mb100
Zitat:


Also könnte ich jetzt nach drei Jahren nicht mehr hingehen und sagen er soll die Radläufe noch etwas weiter ziehen weil es immernoch schleift? (Ist ja egal, weil ich das Auto ja eh schon nicht mehr habe)

Ich hab jetzt nochmal in meiner Fotostory geschaut und es muss wohl im Mai 2007 gewesen sein das mein Auto bei dem war. Also wäre laut Felix91 ja das ganze erst am 31.12.2010 verjährt, richtig? Was ändert jetzt die Tatsache das ich gar keine Rechnung bekommen habe? Ich hab halt keinen Bock, nur weil der verpennt ne Rechnung zu schreiben, drei Jahre später mal eben 1800€ zu zahlen...

(Zitat von: NDM27)




Zu Punkt 1: Grundsätzlich net - jedenfalls net über die "normale" Gewährleistung.

Zu Punkt 2: Es kommt halt drauf an, welches Ereignis man als das verjährungs-auslösende Ereignis betrachtet. In Frage kommen hier folgende zwei Daten:
1. Zeitpunkt, in dem die Rechnung gestellt wurde => da noch keine gestellt wurde (wenn ich das richtig verstanden hab), is der Anspruch nach der Ansicht frühestens am 31.12.2013 verjährt (wenn ich richtig gerechnet hab)
2. Zeitpunkt, in dem die Rechnung hätte gestellt werden können => verjährt is der Anspruch am 31.12.2010.

Folglich: egal wie man es sieht: es is (wenn auch ich mich net verrechnet hab) noch nix verjährt. Hoffe Du mal, dass der KFZ-Meister net auf die Idee kommt, Zinsen zu berechnen.

- Verjährung macht normalerweise meine Sekretärin, nur die kocht grad Kaffee ;-))) -

Bearbeitet von: mb100 am 07.04.2010 um 18:06:15
NDM27
Zitat:


Zitat:


Also könnte ich jetzt nach drei Jahren nicht mehr hingehen und sagen er soll die Radläufe noch etwas weiter ziehen weil es immernoch schleift? (Ist ja egal, weil ich das Auto ja eh schon nicht mehr habe)

Ich hab jetzt nochmal in meiner Fotostory geschaut und es muss wohl im Mai 2007 gewesen sein das mein Auto bei dem war. Also wäre laut Felix91 ja das ganze erst am 31.12.2010 verjährt, richtig? Was ändert jetzt die Tatsache das ich gar keine Rechnung bekommen habe? Ich hab halt keinen Bock, nur weil der verpennt ne Rechnung zu schreiben, drei Jahre später mal eben 1800€ zu zahlen...

(Zitat von: NDM27)




Zu Punkt 1: Grundsätzlich net - jedenfalsl et über die "normale" Gewährleistung.

Zu Punkt 2: Es kommt halt drauf an, welches Ereignis man als das verjährungs-auslösende Ereignis betrachtet. In Frage kommen hier folgende zwei Daten:
1. Zeitpunkt, in dem die Rechnung gestellt wurde => da noch keine gestellt wurde (wenn ich das richtig verstanden hab), is der Anspruch nach der Ansicht frühestens am 31.12.2013 verjährt (wenn ich richtig gerechnet hab)
2. Zeitpunkt, in dem die Rechnung hätte gestellt werden können => verjährt is der Anspruch am 31.12.2010.

Folglich: egal wie man es sieht: es is (wenn auch ich mich net verrechnet hab) noch nix verjährt. Hoffe Du mal, dass der KFZ-Meister net auf die Idee kommt, Zinsen zu berechnen.

- Verjährung macht normalerweise meine Sekretärin, nur die kocht grad Kaffee ;-))) -

Bearbeitet von: mb100 am 07.04.2010 um 17:42:34

(Zitat von: mb100)




LOOOOL Selten so gelacht! :-)
Nein, es wurde weder ein Reparatur-Auftrag erstellt, noch wurde mir eine Rechnung ausgestellt. Es gab also GAR NICHTS schriftliches.
mb100
Zitat:


)
Nein, es wurde weder ein Reparatur-Auftrag erstellt, noch wurde mir eine Rechnung ausgestellt. Es gab also GAR NICHTS schriftliches.

(Zitat von: NDM27)




Es is auch weder noch erforderlich. Solche Scherze, ..., äh, Verträge unterliegen keinem Schriftformerfordernis; und sowohl die Auftragerteilung bzw. Bestätigung als auch die Rechnung können mündlich erteilt werden.
phil_e36
Also ich würde mir da gar keine Gedanken machen, du weisst ja im Endeffekt auch von gar nichts, der kann deinen Eltern ja viel erzählen. Ich würde einfach mal abwarten, ob da noch was von ihm kommt, also ob er direkt mit dir in Kontakt tritt oder nicht. Falls er das tut, würd ich einfach zum Anwalt gehen und fertig, mit so Idioten würd ich mich garnicht rumstreiten, da du ja Rechtsschutz hast, ist ja das auch nicht das Problem.
Eine verbindliche Aussage kann hier eh niemand machen, ich würde tippen, dass wenn er zu seinem Anwalt geht, dieser ihm wahrscheinlich sowieso sagen wird, dass er das lassen soll.
NDM27
Zitat:



Es is auch weder noch erforderlich. Solche Scherze, ..., äh, Verträge unterliegen keinem Schriftformerfordernis; und sowohl die Auftragerteilung bzw. Bestätigung als auch die Rechnung können mündlich erteilt werden.

(Zitat von: mb100)




Ich habe auch keine mündliche Rechnung (Hör ich zum ersten mal) bekommen. Er konnte mir bis zum letzten Mal als ich da war nicht sagen was es kostet. Ich habe jetzt erst durch meinen Vater erfahren, das es damals 1800€ hätte kosten sollen. (Abgesehen davon, das damals irgendwas von 1200€, eben der Versicherungssumme ausgemacht wurde)
BMW 320d Facelift
hallo jungs


An NDM27: Hast du für die geleistete Arbeit was gezahlt?? ohne Rechnung Schwarz.

mfg
mb100
Zitat:



Ich habe auch keine mündliche Rechnung (Hör ich zum ersten mal) bekommen.

(Zitat von: NDM27)




Die kriegst Du beispielsweise immer, wenn Du beim Bäcker Brötchen kaufst. Und zwar in dem Moment, in dem die Bäckersfrau sagt: "Macht zwei Euro fuffzich."

Sagen wir mal so: es is sicher nicht üblich, bei derartigen Dingen ne "mündliche" Rechnung zu "überreichen" - schon wegen der Beweiskraft. Aber erforderlich für die Durchsetzbarkeit des Anspruchs is die schriftliche Version sicher nicht. Bis jetzt kannst Du tatsächlich mit den Schultern zucken und sagen: "Zeigen Sie mir irgend etwas oder beweisen Sie mir irgendwie, dass Ihr Anspruch auch tatsächlich besteht."
aNka
Zitat:


Zitat:



Ich habe auch keine mündliche Rechnung (Hör ich zum ersten mal) bekommen.

(Zitat von: NDM27)




Die kriegst Du beispielsweise immer, wenn Du beim Bäcker Brötchen kaufst. Und zwar in dem Moment, in dem die Bäckersfrau sagt: "Macht zwei Euro fuffzich."

Sagen wir mal so: es is sicher nicht üblich, bei derartigen Dingen ne "mündliche" Rechnung zu "überreichen" - schon wegen der Beweiskraft. Aber erforderlich für die Durchsetzbarkeit des Anspruchs is die schriftliche Version sicher nicht. Bis jetzt kannst Du tatsächlich mit den Schultern zucken und sagen: "Zeigen Sie mir irgend etwas oder beweisen Sie mir irgendwie, dass Ihr Anspruch auch tatsächlich besteht."

(Zitat von: mb100)




Würd ich auch sagen. Wie schon geschrieben wurde: er kann schließlich viel behaupten.
Da du bisher weder etwas gezahlt hast (was ja als Einverständnis gedeutet werden könnte), noch eine Rechnung für getätigte Arbeiten erhalten hast ... kann es dir im Prinzip wurscht sein, was er im Moment behauptet. Und da er ja auch ziemlich Mist gebaut hat, wird er sich - wahrscheinlich - in Hinsicht auf Gericht etc. zurückhalten. Er wird ja sicher nicht wissen, dass du das Auto schon verkauft hast, oder?

Btw: Glückwunsch an euch beide @Nachwuchs :)))

Gruß,
Ann-Katrin
theblade
Zitat:

Bis jetzt kannst Du tatsächlich mit den Schultern zucken und sagen: "Zeigen Sie mir irgend etwas oder beweisen Sie mir irgendwie, dass Ihr Anspruch auch tatsächlich besteht."

(Zitat von: mb100)




richtig. hast du einen werkstattauftrag unterschrieben o.ä. ? wenn nicht, gut für dich!

Das ist nähmlich das 1. was man eingetrichtert bekommt wenn man in einer Werkstatt arbeitet: immer einen Werkstattauftrag unterschreiben lassen :)
adorable*m82
Zitat:


Zitat:


Also könnte ich jetzt nach drei Jahren nicht mehr hingehen und sagen er soll die Radläufe noch etwas weiter ziehen weil es immernoch schleift? (Ist ja egal, weil ich das Auto ja eh schon nicht mehr habe)

Ich hab jetzt nochmal in meiner Fotostory geschaut und es muss wohl im Mai 2007 gewesen sein das mein Auto bei dem war. Also wäre laut Felix91 ja das ganze erst am 31.12.2010 verjährt, richtig? Was ändert jetzt die Tatsache das ich gar keine Rechnung bekommen habe? Ich hab halt keinen Bock, nur weil der verpennt ne Rechnung zu schreiben, drei Jahre später mal eben 1800€ zu zahlen...

(Zitat von: NDM27)




Zu Punkt 1: Grundsätzlich net - jedenfalls net über die "normale" Gewährleistung.

Zu Punkt 2: Es kommt halt drauf an, welches Ereignis man als das verjährungs-auslösende Ereignis betrachtet. In Frage kommen hier folgende zwei Daten:
1. Zeitpunkt, in dem die Rechnung gestellt wurde => da noch keine gestellt wurde (wenn ich das richtig verstanden hab), is der Anspruch nach der Ansicht frühestens am 31.12.2013 verjährt (wenn ich richtig gerechnet hab)
2. Zeitpunkt, in dem die Rechnung hätte gestellt werden können => verjährt is der Anspruch am 31.12.2010.

Folglich: egal wie man es sieht: es is (wenn auch ich mich net verrechnet hab) noch nix verjährt. Hoffe Du mal, dass der KFZ-Meister net auf die Idee kommt, Zinsen zu berechnen.

- Verjährung macht normalerweise meine Sekretärin, nur die kocht grad Kaffee ;-))) -

Bearbeitet von: mb100 am 07.04.2010 um 18:06:15

(Zitat von: mb100)




Hm... hab gerade ne halbe kaufmännische Abhandlung über Verjährung hier reingetippselt, bis ich dann doch nochmal die Posts hier durchgelesen habe, DAS finde ich jetzt doch sehr interessant und macht meine Erklärungen erstmal unnötig.

Am Beispiel des TE mal fiktiv rumgesponnen:

Der Gläubiger merkt "ah, ich hab' hinterm Aktenschrank ne Notiz gefunden dass ich vor 3 jahren mal für 1.800€ was repariert habe". Muss er ja, sonst hätte er ja auch keine Kontaktdaten. Er weiß, es wurde keine Rechnung gestellt, da alles mündlich ausgemacht und wohl schwarz erledigt wurde (einfach mal unterstellt).
So... nun sagt er sich, ich schreibe jetzt die Rechnung.
Folglich wäre, falls er sie jetzt für sich zurechtgelgt richtig schreibt, also irgend nen Betrag + Ust auf 1.800€ ausgestellt mit Rechnungsdatum 07.04.2010, dann würde die Verjährung ja jetzt anfangen zu laufen. Also Ende der Verjährung 31.12.2013. Verjährt am 01.01.2014.
Das kanns doch nicht sein?!
Habe mal kurz gegoogelt, es gibt wohl tatsächlich gesetzlich keine Fristvorgabe für eine Rechnungsstellung, aber das wäre schon richtig übel. Also ganz allgemein gesehen.
Muss er das dann beweisen? Also z.B. mit Rechnungen von Lieferanten die ihm 2007 zu dem Zeitpunkt die eingebauten Teile ins Geschäft geliefert haben?

sorry @ TE... will Dir keine Angst machen *g* Ist nur interssant.
Btw. glaube nicht dass da irgendwas kommt, nur ein Tip: Nichts, aber auch gar nichts zugeben. Erst wenn wirklich ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird, was aber ,glaube ich, nicht bewilligt werden würde, bzw. dann erstmal das Finanzamt bei ihm aufkreuzt wo denn die Einnahmen in der Bilanz geblieben sind :)

Grüße
NDM27
Ich kann mir nicht vorstellen das man ne Rechnung für eine ausgeführte Arbeit erst drei Jahre später stellen kann. Da wäre ja die Verjährung nicht 3 Jahre, sondern evtl sogar 6 Jahre! Das ist sicher nicht im Sinne des Erfinders!
adorable*m82
Natürlich ist das sicher nicht im Sinne der Verjährung.
Nur... es gibt gesetzlich keine Vorgaben.
Es ist lediglich angemerkt, dass Rechnungen zeitnah gestellt werden sollen. Ich mein, ist ja klar, der Gläubiger will ja auch sein Geld.

Aber... falls sich bis Montag hier keiner meldet der das 100%ig sicher beantworten kann... ich hab' Montag wieder Auftragsbearbeitung in der Berufsschule, da frag' ich gern mal meine Lehrerin :) Das nur mal zur allgemeinen Klärung.

Spezifisch für Deinen Fall... wenn Du keinen Auftrag unterschrieben hast, dann wird er es schwer haben das zu beweisen.

Anders wäre es, wenn er damals eine Rechnung geschrieben und diese auch gebucht hat. Als offenen Posten oder so. Dann hätte das ganze Hand und Fuß und die Verjährung würde am 31.12.2010 enden.
Dann heißt es blos nichts zugeben und ggf. gerichtliches Mahnverfahren abwarten. Wichtig... gerichtliches! Das hätte Einfluss auf die Verjährung.
Wenn er Dir eine kaufmännische Mahnung schreibt, also so diese Standard-Briefe vom Gläubiger selbst, "Letzte Mahnung" z.B., hat das keinerlei Auswirkung auf die Verjährungsfrist. Einfach Füße stillhalten. Jedoch sei hierzu zu sagen, wenn der Mahnbescheid (gerichtlich) ins Haus kommt, also bewilligt wurde, dann wird's teurer. Das musst Du abwägen, sollte es so kommen.
Aber ich bin mir zu 99% sicher, dass da garantiert nichts kommen wird.

Eine Frage noch, was haben Deine Eltern am Telefon gesagt?
Ich hoffe sie haben nichts zugegeben.

Und das hier nicht falsch verstehen, will nicht auf Teufel komm raus hier jemanden (den Gläubiger) um 1.800€ bringen, nur bei der Vorgeschichte, da der TE ja mehrfach gesagt hat (ich glaube ihm einfach mal) dass er die Rechnung haben will und nichts kam... da hat es so jemand auch nicht verdient nach 3 Jahren an sein Geld zu kommen.
Meine Meinung!

Grüße
Iceman320i
Ich würde das so sehen:

Es ist ein Werkvertrag durch konkludentes Handeln abgeschlossen worden.
Du hast ihm das Auto überlassen und er hat es repariert. Mit Übergabe des Autos an dich zurück ist der Vertrag beendet. Folglich hat er nach Erfüllung des Werkvertrages Anspruch auf Zahlung seiner Vergütung für das getane Werk (also die Reparatur)Die Höhe wurde ja wohl besprochen. Meiner Meinung nach fängt die 3 Jahres Frist auch ohne Rechnungstellung mit Ablauf des Jahres in dem der Werkvertrag beendet wurde an zu laufen.
mb100
Zitat:


Rechnungsstellung, aber das wäre schon richtig übel. Also ganz allgemein gesehen.
Muss er das dann beweisen? Also z.B. mit Rechnungen von Lieferanten die ihm 2007 zu dem Zeitpunkt die eingebauten Teile ins Geschäft geliefert haben?

(Zitat von: adorable*m82)




Klar. Jeder muss grundsätzlich das beweisen, was für ihn günstig ist. Folglich muss auch der, der nen Anspruch geltend machen will (hier der Mechaniker) beweisen, dass der Anspruch auch besteht. Nur Du, NDM27, musst - falls er verjährt ist - beweisen, dass er verjährt ist.


Nur nebenbei:

Zitat:


Ich würde das so sehen:

Es ist ein Werkvertrag durch konkludentes Handeln abgeschlossen worden.
(Zitat von: Iceman320i)




Ich stell mich jetzt spontan auf die Ebene: kein konkludentes, sondern ausdrückliches Handeln.
Angebot von NDM27: "Können Sie mein Auto in diesem Umfang reparieren?"
Annahme vom Werkstatt-Inhaber: "Ja"
folglich: Werkvertrag is wirksam durch zwei Willenserklärungen wirksam zustande gekommen.

Konkludent wär ja "durch schlüssiges Handeln" - also dass NDM27 die Karre wortlos auf den Hof stellt und der Mechaniker genauso wortlos anfängt zu schrauben. Und so wars ja dann doch bestimmt nicht, oder?
NDM27
Zitat:


Aber... falls sich bis Montag hier keiner meldet der das 100%ig sicher beantworten kann... ich hab' Montag wieder Auftragsbearbeitung in der Berufsschule, da frag' ich gern mal meine Lehrerin :) Das nur mal zur allgemeinen Klärung.
(Zitat von: adorable*m82)




Das wäre mal wirklich klasse wenn du dich da mal erkundigen könntest.

Zitat:


Anders wäre es, wenn er damals eine Rechnung geschrieben und diese auch gebucht hat. Als offenen Posten oder so. Dann hätte das ganze Hand und Fuß und die Verjährung würde am 31.12.2010 enden.
(Zitat von: adorable*m82)




Das hat der Typ ganz sicher nicht gemacht. Der schreibt seine infos, Kundentelefonnummern einfach irgendwo mit Bleistift auf die Rückseite anderer Aufträge oder alter Rechnungen. Dem seine Buchführung ist unter aller Sau!

Zitat:


Eine Frage noch, was haben Deine Eltern am Telefon gesagt?
Ich hoffe sie haben nichts zugegeben.
(Zitat von: adorable*m82)




Das weiß ich nicht genau, aber ich nehme an das sie dem nix gesagt haben. Zugegeben haben die schonmal gar nichts, weil die ja gar nicht wissen ob ich damals schon bezahlt habe oder nicht.

Zitat:


Und das hier nicht falsch verstehen, will nicht auf Teufel komm raus hier jemanden (den Gläubiger) um 1.800€ bringen, nur bei der Vorgeschichte, da der TE ja mehrfach gesagt hat (ich glaube ihm einfach mal) dass er die Rechnung haben will und nichts kam... da hat es so jemand auch nicht verdient nach 3 Jahren an sein Geld zu kommen.
(Zitat von: adorable*m82)




Und ich muss das auch mal eben klar stellen, ich bin auch der letzte der seine Rechnungen nicht zahlt wenn alles passt. Aber ich war ungelogen bestimmt 20mal bei dem und habe ihm gesagt er soll die Rechnung machen und das mit dem Schleifen, bzw Nacharbeiten machen wir danach. Es kam nichts! Und jetzt nach drei Jahren ohne irgendeinen Kontakt oder irgendeine Rechnung, nachdem ich die Radläufe damals auch noch auf eigene Faust nachgearbeitet habe das es passt, nachdem ich das Auto schon gar nicht mehr habe und nachdem ich in der Zwischenzeit eben auch andere finanzielle Verpflichtungen habe, sehe ich nicht ein, das ich dem Pfuscher noch 1800€ überweise.

@ Anka
Danke, wir freuen uns auch schon total. Meine Frau vor allem, hat noch 4 Arbeitstage bis zur "Rente". :-)
adorable*m82
Na zum Glück hab ich weng Zeit heut auf Arbeit *g

Habe noch das gefunden:

Für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 BGB ist erforderlich, dass die Forderung entstanden ist. Hierzu muss sie zunächst einmal fällig sein.

Die Fälligkeit einer Forderung setzt grundsätzlich keine Rechnungsstellung voraus. Dies gilt aber dann, wenn gesetzliche Sondervorschriften dies bestimmen.


Auszug § 199 BGB:

§ 199
Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen.(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
...


Ich interpretiere: damit wäre die Forderung nach Abholung fällig auch ohne Rechnung und somit beginnt die Verjährung.


Grüße
Iceman320i
Zitat:


Zitat:


Rechnungsstellung, aber das wäre schon richtig übel. Also ganz allgemein gesehen.
Muss er das dann beweisen? Also z.B. mit Rechnungen von Lieferanten die ihm 2007 zu dem Zeitpunkt die eingebauten Teile ins Geschäft geliefert haben?

(Zitat von: adorable*m82)




Klar. Jeder muss grundsätzlich das beweisen, was für ihn günstig ist. Folglich muss auch der, der nen Anspruch geltend machen will (hier der Mechaniker) beweisen, dass der Anspruch auch besteht. Nur Du, NDM27, musst - falls er verjährt ist - beweisen, dass er verjährt ist.


Nur nebenbei:

Zitat:


Ich würde das so sehen:

Es ist ein Werkvertrag durch konkludentes Handeln abgeschlossen worden.
(Zitat von: Iceman320i)




Ich stell mich jetzt spontan auf die Ebene: kein konkludentes, sondern ausdrückliches Handeln.
Angebot von NDM27: "Können Sie mein Auto in diesem Umfang reparieren?"
Annahme vom Werkstatt-Inhaber: "Ja"
folglich: Werkvertrag is wirksam durch zwei Willenserklärungen wirksam zustande gekommen.

Konkludent wär ja "durch schlüssiges Handeln" - also dass NDM27 die Karre wortlos auf den Hof stellt und der Mechaniker genauso wortlos anfängt zu schrauben. Und so wars ja dann doch bestimmt nicht, oder?

(Zitat von: mb100)






Ja hast recht, da hab ich was verwechselt.

Und ist schon was rausgekommen, hat er sich nochmal gemeldet?
NDM27
Nein, bisher kam nichts mehr.