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Greis²
Hauptthema:
Moin,
Wollte mal fragen wie sich das bei der Einstellung von Mitarbeitern verhält? Kann man im Voraus sich irgendwie über Eintragungen erkundigen? Ist sehr wichtig für meine Branche. Hat da jemand Erfahrung?

Danke schonmal!
MaRRkus
Aloha,

kann man nicht einfach den Bewerben sagen Sie sollen ein polizeiliches Führungszeugnis mitbringen das nicht älter als z.B. 3 Monate ist !?

Ich meine ich musste es mal so machen bei einem Einstellungsgespräch... Ist aber auch schon Jahre her.
Fogg
also wenns so wichtig für dich ist warum machst du dich denn dann nicht an ner geignetten Stelle schau!?

Ganz ehrlich so wild kanns nicht sein wenn du da nach ner Antwort in nem Autoforum suchst!
Greis²
Zitat:


also wenns so wichtig für dich ist warum machst du dich denn dann nicht an ner geignetten Stelle schau!?

Ganz ehrlich so wild kanns nicht sein wenn du da nach ner Antwort in nem Autoforum suchst!

(Zitat von: Fogg)




Doch es ist "wild". Allerdings sind noch ca 1-2 Monate Zeit bis dahin und ich dachte ich frag mal hier nach da hier viele unterschiedliche Dinge besprochen werden und es eventuell noch 1-2 Leute hier gibt die davon Ahnung haben.
Wüsste nicht wo das/dein Problem ist?
Aber ich hätte wie immer im ersten Post hinschreiben sollen das nur Leute mit Ahnung zu dem Thema beitragen sollen....
Soda08
Ich denke mal das du mit Eintragungen, Punkte in Flensburg meinst.
Vorab erkundigen kannst Du dich dort nicht, aber der Bewerber kann selber beim KBA eine Auskunft beantragen (kostet noch nichtmal was).
Theoretisch könntest Du ja die Bewerber auffordern dir diese Auskunft vorzulegen, aber frag mich jetzt bitte nicht wie sich das rechtlich verhält... sicherheitshalber mit dem Anwalt deines Vertrauens klären...

Grüße
Greis²
Hey, danke für deine Antwort!
Nein ich meine keine Punkte in Flensburg. :)
Mir geht es vorrangig um Diebstahl.
Old Men
Du selber als Privatmann kannst nirgendwo eine Einsicht in Akten anderer Personen verlangen. Wenn du als ""Chef"" einer Firma Leute einstellen willst, ist es max. erlaubt, ein Polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen. (Max. 3 Monate alt) Sollte diese Person nichts zu verbergen haben, wird Er oder Sie, dir das Zeugnis vorlegen. Bei Immobilien sind die Sache wieder anders aus. Willst du eine Immobilie vermieten, kannst du eine ""Selbstauskunft"" verlangen. Diese muß aber nicht immer der Wahrheit entsprechen, da jeder reinschreiben kann, was er will. Ausser in der Verdienstbescheinigung rumpfuschen.
Heckpropeller
Du selber kannst dich nirgendwo nach Daten erkundigen, Lies dir mal das "BDSG" durch, vornehmlich §4.
Der Mitarbeiter kann auf Anforderungen, aber nur wenn es für den Job vertretbar ist, ein pol.Führungszeugnis vorlegen.
Alles andere diesbezüglich ist ausgeschlossen.


Bearbeitet von: Heckpropeller am 04.04.2010 um 11:18:43
cxm
Hi,

ohne Einverständnis des Bewerbers - gar nicht.
Ein Führungszeugnis muss Dir der Bewerber freiwillig mitbringen.
Du kannst natürlich sagen: kein Führungszeugnis - keine Einstellung.
Die Frage, ob der Bewerber "einschlägig vorbestraft" ist, muss er wahrheitsgemäß beantworten.
So wäre z.B. eine Vorstrafe wegen Steuerhinterziehung bei einem Brötchenverkäufer eindeutig nicht einschlägig.
Kann er also mit "nein" beantworten...

Ciao - Carsten
angry81
wenn man sich schon sorgen machen muss, das im führungszeugnis was drin steht, was der bewerbung um eine stelle nicht förderlich ist, dann sollte man das bleiben lassen.

spätestens wenn der chef ein führungszeugnis sehen will kommt man ins straucheln
JS305
Zitat:


wenn man sich schon sorgen machen muss, das im führungszeugnis was drin steht, was der bewerbung um eine stelle nicht förderlich ist, dann sollte man das bleiben lassen.

(Zitat von: angry81)




Was wäre denn die andere Alternative - Hartz4 ?

zum TE:

Wenn ein Führungszeugnis ausdrücklich verlangt wird, dann solltest du das Gespräch mit
dem Chef suchen, und die Karten auf den Tisch legen.
Ich kenne viele Chefs, die über Fehler der Vergangenheit hinweg sehen und eine Chance geben.
Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen!



Bearbeitet von: JS305 am 04.04.2010 um 23:54:07
angry81
zwischen hartz4 und sich um die abgabe eine führungszeugnisn herum drugsen gibts sicherlich noch mehr...

die frage ist grundlegend, WAS steht da drin und WARUM steht es da. wenn ich einen job anfangen möchte, wo ehrlichlichkeit ganz oben steht und ich aber einen eintrag wg diebstahl habe, dann wird das für den chef etwas schwieriger werden.
mb100
Zitat:


die frage ist grundlegend, WAS steht da drin und WARUM steht es da. wenn ich einen job anfangen möchte, wo ehrlichlichkeit ganz oben steht und ich aber einen eintrag wg diebstahl habe, dann wird das für den chef etwas schwieriger werden.

(Zitat von: angry81)




Ganz ehrlich: in welchem Job steht Ehrlichkeit nicht ganz oben? Selbst bzw. ganz besonders von meiner Putz..., äh, Reinigungskraft erwarte ich, dass sie ehrlich ist. Wo die überall rankommt...
angry81
genau das isses was ich meine
Greis²
Hallo,
Danke für die zahlreichen Antworten!
Es geht darum das ich langsam aber ganz sicher Mitarbeiter für meine Firma benötige.
Daher wollte ich mich einfach schonmal schlau machen.
Natürlich versuche ich mir die Bewerber schon vorher genauer anzusehen bzw auf Leute mit Empfehlung zurück zu greifen aber man weiß ja nie und daher wollte ich schonmal fragen ob und welche Möglichkeiten es da gibt.
Dann werde ich wohl wirklich nach dem Prinzip: kein Führungszeugnis - keine Einstellung handeln.
Ich möchte/muss einfach auf Nummer sicher gehen.
Denn so eine Sache kann ganz schnell das Ende bedeuten.

Danke für eure Info's!
b-mw-323
man sollte noch erwähnen das im kleinen führungszeugnis meines wissens nach nur straftaten mit aufenthalt hinter schwedichen gardinen stehen.

kleinere delikte, d.h. jemand klaut erstmalig und bekommt eine geldstrafe oder ähnliches, wird erst im erweiterten führungszeugnis festgehalten.

hier mal nen auszug aus wiki:

Zitat:

Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):

1.Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
2.erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG),
3.erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 Abs. 2 Nr. 6 BZRG erfüllt sind.
Zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber genügt ein einfaches (privates) Führungszeugnis. Das Führungszeugnis wird der antragstellenden Person zur Einsicht übersandt, die dann entscheiden kann, ob sie es an ihren zukünftigen Arbeitgeber weitergeben will oder nicht.

Für Bewerbungen bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Behörde) wird auf Antrag der betroffenen Person in der Regel das behördliche Führungszeugnis unmittelbar an die Einstellungsbehörde übersandt (§ 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG), wobei die Behörde dem Bewerber auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren hat. Alternativ kann gem. § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG das Zeugnis an das dem Wohnort des Bewerbers nächstgelegene Amtsgericht übersandt werden. Dort kann geprüft werden, ob Einträge vorhanden sind und ob das Führungszeugnis an die Einstellungsbehörde weitergeleitet oder vom Amtsgericht vernichtet werden soll.