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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Grinch
Hauptthema:
Mein Vater hat von seiner Mutter vor einiger Zeit eine Wohnung vererbt bekommen...
Ich würde sie gerne übernehmen...doch nun stellt sich die Frage, was ist steuertechnisch besser...wenn er sie
mir "schenkt" oder wenn ich sie "kaufe"?
Beim Kauf muss er glaube ich steuern abführen aber ich kann sie glaube ich abschreiben...
beim schenken, muss man keine steuern zahlen aber i kann au nix abschreiben und muss glaub au mind. 10 jahre drin wohnen bleiben.
oder wie wo was? das ist nur zammengreimt von mir...
hat schon jemand erfahrungen gemacht ? oder weiß aus ähnlichen situationen bescheid?
oder macht sowas sogar jemand beruflich und weiß hier bescheid?
Old Men
Du solltest dich mal bei einem Steuerberater informieren.Meines Wissens nach, kann ein solches Geschenk auch negative Folgen haben. Sollte die Person, die diese Wohnung als Geschenk abgegeben hat sterben, und eventuelle Erben auf der Matte stehen, kann das ""Geschenk"" , wenn es noch keine 10 Jahre im Besitz des Beschenkten ist, zurückverlangt werden. Also sei schlau, und wende dich an einen Steuerberater.
iNsAnItY
verkaufen für einen symbolischen euro... ^^
lanze
verkaufen für 100,-
mit einem wasserdichten vertrag und gut is
Matthes3302
dann sind die notargebühren auch noch so hoch :)
coupe-maniac
So dermaßen unter Wert darf eine Immobilie meines Wissens nicht verkauft werden, Verdacht der Steuerhinterziehung.
Notar richtet sich sowieso immer nach dem tatsächlichen Wert, den auch der Notar festsetzt.

Wenn also keine weiteren Erben in Sicht sind, würde ich schenken empfehlen, so habe ich das damals von meinem Opa auch bekommen.
liky
jetzt mal etwas offtopic dazu:

in was für einem land leben wir eigentlich, in dem ich mit meiner arbeit, der entsprechenden lohnsteuer, für die anschaffung und den ausbau die entsprechende mehrwertsteuer abgeführt habe etc. um mir etwas zu leisten, später nicht mal damit machen kann was ich will, weil mir dann wieder einer auf die füße tritt???

zur zeit mehren sich bei mir mal wieder die tage, wo ich den schlüssel von meinem haus gern in den teich schmeißen und mich in den nächsten flieger setze möchte .....
cargraphics
Zitat:

Beim Kauf muss er glaube ich steuern abführen aber ich kann sie glaube ich abschreiben... beim schenken, muss man keine steuern zahlen aber i kann au nix abschreiben



Beim Kauf fällt 3,5% Grunderwerbsteuer an, abschreiben geht nur wenn die Wohnung vermietet wird.

Beim schenken an Kinder sind die Freibeträge hoch, da fällt glaube ich nur die Notargebühr und Umschreibung an.

Zitat:

muss glaub au mind. 10 jahre drin wohnen bleiben.



Die Zehnjahresfrist ist nur eine Grenze, bei der du den Gewinn aus einem Immobilenverkauf versteuen musst. Bei selbst bewohnten Immobilien spielt das aber keine Rolle.

Verkaufen wird also nur Nachteile bringen.

MfG

Marco535
Kaufen wäre in diesem Fall wohl tatsächlich die ungünstigere Variante, weil eben hier wieder mal jeder die Hand aufhält. Nebenkosten beim Immobilienkauf sind ca. 7 %.

Ein Kaufvertrag für ne Immobilie für 100 € wird sicher von keinem Notar beurkundet. Spätestens beim Grundbuchamt wird ein eifriger Beamter bemerken, dass hier "düstere" Machenschaften zu gange sind. Dann kommt vermutlich Finanzamt bzw. Steuerfahndung.

10 Jahre gelten im Prinzip nur, wenn die Wohnung wieder verkauft wird. Wird die Wohnung innerhalb der 10 Jahre mit Gewinn verkauft, dann ist dieser Gewinn zu versteuern, unabhängig davon, ob die Wohnung vermietet oder selbst genutzt wurde. Die 10 Jahr gelten aber auch bei Schenkungen in Bezug auf die Erbschaftssteuer. Sollte Dein Vater innerhalb von 10 Jahren versterben, kann es sein, dass für die geschenkte Wohnung noch Erbschaftssteuer berechnet wird. Freibetrag für Immobilien sind bei Kindern, wenn ich mich nicht täusche, 400.000 € und paar zerquetschte. Neu ist aber, dass z.B. nach 8 Jahren die Wohnung nur noch zeitanteilig besteuert werden würde.

Abschreibungen als solches gibts bei Wohnungen eigentlich kaum noch. Ich denke aber eher du meinst die Kosten die ggf. in der Steuererklärung aufgeführt werden könnten. Das sind bei vermieteten Wohnungen die Anschaffungen/Reparaturen und wennst selber drin wohnst kannt die Lohnkosten bzw. haushaltsnahe dienstleistungen absetzen. die nötigen zahlen sollte dir aber die hausverwaltung zur verfügung stellen, im rahmen der abrechnung. die beiden möglchkeiten gelten immer, egal ob gekauft oder geschenkt.
Maddinz
servus,

ja mit dem verschenken würd ich mir echt überlegen.

besser ist unterm wert verkaufen.
beispielsweise sie hätte einen wert von 130.000€, so könnte sie im verkauf mit 95.000€ angegeben werden.
mein kumpel meint, der mit seinem vater und bruder ein architektenbüro hat, ein anwalt aufgesucht, der am besten noch notar ist und dann noch auf erbrecht spezialliesiert ist, zu finden. wobei auch ein spezialisierter steuerberater für erbpacht/-recht helfen kann.
diese sollten euch am besten weiter helfen können.

ist aber ein mist, auf diese weise ein so großes und schönes geschenk annehmen zu können, nachdem man notar, anwalt und steuerberater aufsuchen musste.


gruß maddin
FreakyE36
Soweit ich weiß, gibt es alle 10 Jahre einen Schenkungsfreibetrag in Höhe x. Dieser kann im Laufe des Lebens mehrfach ausgenutzt werden. Ohne dass Steuern fällig werden. Also Stück für Stück das Haus überschreiben.

Der Freibetrag ist rund 200.000 € (alle 10 Jahre neu), bezogen auf den steuerlichen Wert des Hauses.

Unabhängig davon würde ich Dir vorschlagen, das Haus für ca. 50000 EUR zu kaufen. Dann kannst Du Dir die 50000 EUR wiederschenken lassen ;-) (Freibetrag)

In Sachen Sozialamt und evtl. Enteignung aufgrund von Pfelgefall oder Tod: du solltest schleunigst sehen, dass dein haus zu deinem aktuellen lebensstandard wird! denn die rechtsprechung sagt aus, dass ein sozialamt dich nicht massgeblich in deinem lebensstandard einschränken darf, wenn du nicht gerade im luxus lebst. ;-)

Gruss
cxm
Hi,

Schenkung ist das Sinnvollste.
Warum soll man innerhalb der Familie unnötig Geld hin- und herschieben, so dass letzendlich nur das Finanzamt die Hand aufhält?
Die Sache mit dem Erbfall ist auch halb so wild.
Dein Vater hat ja hoffentlich noch einige Jahre vor sich.
Sollte ein Erbfall eintreten und jemand Anspruch auf die Wohnung erheben, läuft das nur anteilig bis zu 10 Jahren.
Also nach 5 Jahren nur noch zu 50%.

Ciao - Carsten