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T H E M A     R Ü C K B L I C K
--pascal--
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 08.02.2010 um 18:44:23 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Hallo.
Ich habe ein großes Problem.Habe mir am 4.Januar 2010 einen BMW bei einem Gebrauchtwagenhändler in Leipzig mit 1 Jahr Garantie gekauft.Das Fahrzeug hat nach meinem Kauf sofort TÜV bekommen.
Nun hab ich heute mit meinem KFZ Meister gesehen,dass 3 Stoßdämpfer kaputt sind.Es läuft Öl aus...

Mein Meister meinte ich sollte da anrufen und die müssen das in Ordnung bringen...meinte irgendwas von nem halben Jahr und die müssten mir beweisen dass die vorher in Ordnung waren,was sie mit Sicherheit nicht können...

jetzt hab ich da vorhin angerufen und der Verkäufer mit dem ich den Vertrag gemacht hab wollte mich sofort abwimmeln...
er sagte,dass Stoßdämpfer Verschleißteil sei und dass die Garantie nur auf Motor ist...

Was soll ich tun???

Eigentlich hätte er gar keinen TÜV bekommen können wenn die da schon kaputt waren...
das kann doch irgendwo nicht sein...

ps: im vertrag steht noch was von: "Ansprüche des Käufers wegen Sachmangel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden"

ist ja eindeutig ein Sachmangel und man grade 2 Monate her...

Helft mir bitte...danke im vorraus

Bearbeitet von: angry-playboy am 08.02.2010 um 18:44:23
roX54
dämpfer gehen nciht von einem tag auf den anderen kaputt sondern das zieht sich imemr länger. tüv bekommt man "normalerweise" nicht wenn die dämpfer undicht sind. das mit dem einen jahr garantie kenn ich auch so, dass es die nur auf motor etc. gibt und nicht z.b. dämpfer. die kannman sich ja vorher ansehen und man unterschreibt ja, dass man das auto so kauft wies da steht und das kann man ja doch recht schnell sehen, wenn die auslaufen. weiß aber nicht wies jetzt rechtlich egnau aussieht.
herr_welker
Ich würde den Gang zum Anwalt nicht scheuen.

Hört sich ja fast an als ob du arglistig getäuscht wurdest.
mb100
Lass doch bitte mal diese arglistige Täuschung raus. Dazu isses nötig, dass man dem Verkäufer nachweist, dass der gewusst hat, dass die Stoßdämpfer im A... waren - und dies absichtlich verschwiegen hat. Das nachzuweisen is allgemein scho fast a Ding der Unmöglichkeit; bei Verschleißteilen und neuem TÜV gehts in die Richtung "Beweis der Existenz Gottes"

Zur allgemeinen Sachmängelhaftung: die Beweislastumkehr gem. § 476 BGB, also dass der Verkäufer beweisen muss, dass das Fahrzeug bei Übergabe mangelfrei war, gilt nicht, wenn die Vermutung, dass die Sache bei Gefahrenübergang mangelbehaftet war, "mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist". Und bei Verschleißteilen sagen die Gerichte grundsätzlich: "mit der Art der Sache unvereinbar."

Und mal angenommen, ein Gericht bejaht die Beweislastumkehr dennoch: dann folgt vom Verkäufer der Verweis auf den TÜV-Bericht - mit der Vermutung, dass der Wagen beim TÜV mangelfrei war, also Mangel erst nach Gefahrenübergang aufgetreten => Haftung (-). Beweislastumkehr heißt ja nicht, dass der Verkäufer automatisch haften muss, sondern "nur", dass er nachweisen muss, dass der Mangel erst nach dem Gefahrenübergang aufgetreten ist. Und wenn er dies kann, ist er aus dem Schneider.

Bearbeitet von: mb100 am 08.02.2010 um 19:11:24
herr_welker
Zitat:


Lass doch bitte mal diese arglistige Täuschung raus. Dazu isses nötig, dass man dem Verkäufer nachweist, dass der gewusst hat, dass die Stoßdämpfer im A... waren - und dies absichtlich verschwiegen hat. Das nachzuweisen is allgemein scho fast a Ding der Unmöglichkeit; bei Verschleißteilen und neuem TÜV gehts in die Richtung "Beweis der Existenz Gottes"

Bearbeitet von: mb100 am 08.02.2010 um 19:09:39

(Zitat von: mb100)




Deshalb steht der Zusatz: "hört sich ja fast an"

Bei welcher Prüfstelle war das Fahrzeug den?
mb100
Zitat:


Zitat:


Lass doch bitte mal diese arglistige Täuschung raus. Dazu isses nötig, dass man dem Verkäufer nachweist, dass der gewusst hat, dass die Stoßdämpfer im A... waren - und dies absichtlich verschwiegen hat. Das nachzuweisen is allgemein scho fast a Ding der Unmöglichkeit; bei Verschleißteilen und neuem TÜV gehts in die Richtung "Beweis der Existenz Gottes"

Bearbeitet von: mb100 am 08.02.2010 um 19:09:39

(Zitat von: mb100)




Deshalb steht der Zusatz: "hört sich ja fast an"

(Zitat von: herr_welker)




Es hört sich net mal ansatzweise danach an...

Die arglistige Täuschung ist normalerweise der letzte Notnagel, den man nutzt, wenn gar nix mehr geht. Also wenn alle anderen Ansprüche scho verjährt sind.

Bearbeitet von: mb100 am 08.02.2010 um 19:31:00
herr_welker
Naja. Da steht ein Wagen bei dem 3 Dämpfer ölen.

Und weder der Händler noch TÜV bemerken was davon? Beweisen lässt sich sowas wohl nicht. Trotz allem ist es eine Sauerei.
mb100
4. Januar => Kauf + Übereignung
innerhalb von ein bis drei Tagen TÜV
heut is der 8. Februar

Die Stoßdämpfer hatten also einen Monat Zeit, um mit dem Ölen anzufangen. Und wenn alle drei gleich alt sind, halte ich es auch für sehr realistisch, dass sie dies einigermaßen zeitgleich tun. Selbst wenns ein schleichender Prozess ist. Und Richter, die ähnlich (aus)gebildet sind wie ich, schließen sich mir da sicher an. Wobei in diesem Zusammenhang sicher interessant wäre zu wissen, wie viel der Wagen in dem fraglichen Zeitraum gelaufen ist.

Zur HU: Der Prüfer sagt sicher weder "Stimmt, die Stoßdämpfer ham da scho gesaut. Ich habs ignoriert." noch "Keine Ahnung, ob die Stoßdämpfer gesaut haben. Ich hab sie nicht kontrolliert." Scho weil er wahrscheinlich an seinem Job hängt.

Klar - es gibt die Möglichkeit, den TÜV-Prüfbericht zu widerlegen. Indem man nen Sachverständigen einschaltet, der nachweist, dass die Stoßdämpfer wirklich schon beim Kauf hinüber waren. Nur das kostet zum einen ne ganze Stange Geld, zum zweiten isses fraglich, ob man bzw. der den Nachweis wirklich führen kann und zum dritten is der Ausgang des Gutachtens total ungewiss.



Bearbeitet von: mb100 am 08.02.2010 um 22:01:10
--pascal--
bin seit dem kauf knapp 3000 km gefahren...
die HU wurde von GTÜ gemacht...

heißt das nun das man eigentlich nichts machen kann wenn sich der Verkäufer quer stellt?oder verstehe ich das falsch?
hab schon überlegt den wagen auf einer prüfstation erstmal prüfen zu lassen welche dämpfer wirklich defekt sind,mir dann einen kostenvoranschlag von bmw machen lassen und beides zum verkäufer zu schicken....ist halt blöd weil der verkäufer 150 km entfernt ist

viell stand der wagen ja auch lange und durch die fahrerei sind die dämpfer kaputt gegangen...das würde auch heißen das man es zum tüv noch nicht sehen konnte...
coupe-maniac
Defekte oder gar Ölende Dämpfer hättest du doch auch beim Kauf sehen müssen, oder?

Kommt auch immer auf den Fahrstil drauf an, besonders jetzt im Winter. Ein paar Drifts, und schon gehen etwas betagter aber noch in Ordnung gewesene Dämpfer platt. Da brauchen nur die Plastikabdeckungen leicht Rissig werden, dann dringt eine sehr kleine Menge Wasser zu den Dichtgummis, die gefrieren, und machst den Drift oder ähnliches, da wirkt dann ne sehr große Belastung drauf, durch das Eis wird dann der Gummi brüchig / rissig, und zack schon ölt dein Dämpfer.

Besonders wenn der Wagen gerade erst TÜV bekommen hat, glaube ich wenig, dass die da schon geölt haben, da dies ein 100% durchfall Kriterium ist, was auch noch sehr eindeutig ist.
--pascal--
ich habe damals 500 euro für garantie bezahlt und kann jetzt nicht drauf zurück greifen weils nur für motor ist...find das ne schweinerei

was bezahlt man so für 3 neue dämpfer....bzw gleich 4?

arbeite in einer kfz werkstatt und kann die selber anbauen....also nur so materialkosten...
unter 100 euro komme ich doch bestimmt nich weg

kann man denn überhaupt nichts machen??????

mb100
Zitat:


kann man denn überhaupt nichts machen??????
(Zitat von: --pascal--)




Um nen Anspruch durchzusetzen müsstest Du wohl - wegen der Sache mit dem TÜV und der Verschleißteileigenschaft der defekten Teile - im Endeffekt den Nachweis führen, dass die Stoßdämpfer beim Gefahrenübergang defekt waren. Das ist nicht nur nahezu ein Ding der Unmöglichkeit, sondern auch im Endeffekt a...teuer. Mal angenommen, Du lässt es auf ein Verfahren ankommen, nimmst Dir nen Anwalt, die Gegenseite ebenfalls, ein Sachverständiger wird engagiert, der Prüfer darf als Zeuge aussagen, ... - im Endeffekt kostet Dich der Prozess (wenn Du verlieren solltest) weit mehr als die Stoßdämpfer gekostet haben.
Ich geb sehr ungern Prognosen über Ausgänge von Verfahren ab. Aber in Deinem Fall seh ich die Chancen für Dich zu gewinnen als minimal an.
--pascal--
danke für deine antworten mb100...
ich rufe da morgen mal an und hoffe dass die vielleicht ein wenig kulant sind und nen teil bezahlen....
und wenn dann wechsel ich gleich alle 4 Dämpfer aus...

habe was gelesen von gasdruckdämpfern und öldruckdämpfern....was ist da besser und wo liege ich da preislich wenn ich alle 4 wechsel???
--pascal--
danke für deine antworten mb100...
ich rufe da morgen mal an und hoffe dass die vielleicht ein wenig kulant sind und nen teil bezahlen....
und wenn dann wechsel ich gleich alle 4 Dämpfer aus...

habe was gelesen von gasdruckdämpfern und öldruckdämpfern....was ist da besser und wo liege ich da preislich wenn ich alle 4 wechsel???
roX54
also wenn du anständige dämpfer kaufst wirst du mindestens! 200€ ausgeben müssen. + ~50€ Spur einstellen
--pascal--
lieber gasdruck oder öldruck?

bin ein eher etwas sportlicher fahrer^^
hab gelesen die gasdruck sollen in dem fall besser sein weil die härter sind
anekon
Wieviel KM hat eigentlich der BMW komplett runter?

Gruß
anekon
--pascal--
runter hat er 130.000...nich wenig aber für nen diesel nich grad viel...
--pascal--
halte euch mal auf dem laufenden...

mir werden jetzt beide stoßdämpfer für vorne ersetzt mit feder komplett(werden zugeschickt)...

für hinten muss ich selber aufkommen...

weiß jemand wo man die günstig her bekommt oder sollte ich originale beim freundlichen bestellen?
hab gefunden:

Link


oder:

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