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T H E M A     R Ü C K B L I C K
elboss
Hauptthema:
Für die Selbständigen hier im Forum könnte es ganz interessant sein, was mir kürzlich passiert ist:

Nen e61 aus 2005 bei BMW gekauft im Februar 2009. Hab leider nicht drauf geachtet, ob da ne EURO-PLUS Garantie mit bei ist. Ist mir erst später aufgefallen, weil ich dachte, daß die grundsätzlich mit dabei ist - war zumindest bei den ganzen anderen BMW´s die ich vorher hatte so. Hab dann den Händler drauf angesprochen ... war leider zu spät, um noch nachträglich ne EURO-PLUS abzuschließen. Händler hat mir dann ne andere Garantieversicherung verkauft - außerdem gibt´s ja auch ne Sachmangelhaftung (oder doch nicht ???)
OK ... nu ist´s passiert. Wassereintritt am Steuergerät nach 11 Monaten Nutzungszeit, weil BMW bei der Masseleitung nicht nachgebessert hat und da dann einfach Wasser in die Box eindringen kann. Garantieversicherung angesprochen ... übernehmen die natürlich nicht. Dann eben Sachmangelhaftung. Weil´s ja nen bei BMW bekanntes Problem ist, sollte die Beweislastumkehr kein Problem darstellen. Da kommt der Händler tatsächlich mit seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen um die Ecke, wo dann zu lesen ist:

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen

Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen

oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrags

in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen

beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter

Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.


Ich darf also die Kosten nun selber übernehmen und bin stinksauer !
Also Leutz ... passt gut auf, was Euch so untergejubelt wird, damit Euch sowas nicht passiert.

Asko
ist aber jetzt auch nix neues, dass die Sachmängelhaftung gegenüber Gewerbetreibenden / Selbstständigen -> und auch nur in Ausübung der beruflichen Tätigkeit <- ausgeschlossen ist !

da muss man sich vorher besser informieren..
herr_welker
Zitat:


ist aber jetzt auch nix neues, dass die Sachmängelhaftung gegenüber Gewerbetreibenden / Selbstständigen -> und auch nur in Ausübung der beruflichen Tätigkeit <- ausgeschlossen ist !

da muss man sich vorher besser informieren..

(Zitat von: Asko)




Jop.
Deswegen steht bei manchen Angeboten auch: "nur an Gewerbetreibende zu verkaufen".
elboss
So kannte ich das bislang auch nur. Da steht aber bei den serioesen Händlern dann auch dran: Nur für Handel oder Export. Was mich an der Sache einfach unheimlich ärgert ist eben, daß ich zum Vertragshändler gehe und mir da nen Gebrauchtfahrzeug für 25.000,- Euronen OHNE jegliche Garantie oder Gewährleistung untergejubelt wird.

Soll ja auch nur Andere davor bewahren, auch auf solche Machenschaften hereinzufallen.
Bruderchorge
Hast du das Auto denn als Privatmann, oder als Firmenwagen gekauft ?

Gruß Daniel
elboss
Hab ihn als Firmenwagen zugelassen wegen der MwSt. Kaufvertrag lief natürlich auch über die Firma.
mb100
Na dann...
... ist er Dich sicher ohnehin günstiger gekommen wie wenn ihn ein Privatmann gekauft hat. Und seis "nur" durch geschicktes Verhandeln.

Klar isses ärgerlich, aber ganz ehrlich: würdest Du es anders machen, wenn Du der Händler wärst? Zumindest was gebrauchte Gegenstände angeht?
elboss
... ganz ehrlich ? - JA, ICH hätte es anders gemacht ! Ich selber lebe nämlich von zufriedener Kundschaft, die mich auch weiterempfiehlt. Soweit mir bekannt ist, verdienen die meisten Autohändler ihr Geld überwiegend mit den Reparaturwerkstätten und nicht mit den Verkäufen. Diese Werkstatt wird zukünftig sicherlich keinen Cent an mir verdienen und ich würde eher vor dem Händler warnen als Ihn zu empfehlen.
Ich handel nicht mit gebrauchten Gegenständen aber bei mir bekommen die Kunden anstelle der gesetztlichen 2 Jahre von vorneherein 5 Jahre Gwährleistung ... egal ob Privat- oder Geschäftskunde. Außerdem hafte ich bei verdeckten Mängeln satte 30 Jahre.
mb100
Deine Kalkulation kenn ich nicht. Zugegebenermaßen stellt sich das Problem bei Neuwaren so in der Art bzw. in dem Umfang nicht so wie bei Gebrauchtwaren.

Beispiel: meine Mutter handelt mit gebrauchten Maschinen für die Kunststoffindustrie. Und kann es sich (auch finanziell gesehen) nicht leisten, die Gewährleistung nicht auszuschließen.

Klar - Kundenbindung ist das A und O. Nur wie Du schon sagst: viel verdient man beim Gebrauchtwagenhandel nicht (mehr). Und wenn dann noch Gewährleistungsansprüche kommen, isses halt nicht unwahrscheinlich bzw. sehr wahrscheinlich, dass die Aufwendungen für die Nachbesserung die Gewinnspanne "auffressen". Deswegen werden auch so viele Gebrauchtwagen entweder in Vertretung verkauft - oder wandern direkt ins Ausland.