Zitat:
Nun zu meiner Frage:
Muss ich einer Reparatur durch Spot Repair zustimmen oder sowas akzeptieren(Falls er damit kommt)? Kann ich der Versicherung auch sagen, dass ich das über einen anderen Gutachter machen lassen möchte? (Habe aufgrund der "geringen" Summe nur einen Kostenvoranschlag erstellen lassen)
Worauf habe ich bei der Begutachtung zu achten?
(Zitat von: knax)
Einfache Regel:
Bei einem Haftpflichtschaden hast du das Recht Gutachter und Werkstatt selbst zu bestimmen. Bei einem Kaskoschaden bei dir kann die Versicherung Vorgaben machen.
Eine bekannte Falle ist jedoch bei geringfügigen Schäden, bei denen normalerweise ein Gutachter nicht notwendig ist und diesen auch die gegnerische Versicherung nicht akzeptieren muss, man dann auf den Gutachterkosten sitzenbleibt. Aus diesem Grund solltest du es schriftlich haben, dass die einen Gutachter wollen, gleichzeitig aber darauf hinweisen, dass du in diesem Fall die Gutachterwahl hast.
Das mit den Vorschäden ist eine ganz andere Baustelle: Grundsätzlich kann die Versicherung Vorschäden in Abzug bringen, wenn es sich um Schäden und nicht um normale Verschleißerscheinungen handelt, die auf normale Nutzung zurückzuführen sind. Kleine Lackschäden aufgrund von Steinschlag gehören dazu - die Beule vom letzten Einparken nicht.
Sind es nur Kratzer, die nicht sehr lang sind und welche die Grundierung nicht beschädigen, kann es passieren, dass du von der Versicherung einen Lackausbesserungsstift bekommst. Dies ist vor allen Dingen dann der Fall, wenn die Kratzer nicht auf großen Flächen sind (Haube, Türe, etc.), das Fahrzeug älter ist und es weitere nicht oder unzureichend ausgebesserte Kratzer am Fahrzeug gibt.
Ich habe lange als KFZ-SV gearbeitet und weiß warum die Versicherung einen Gutachter haben möchte:
Dein Fahrzeug ist nicht mehr allzuviel wert. Nun passiert es leider oft, dass ein paar Kartzer gemeldet werden und eine Lackierung verlangt wird. Aufgrund der Tatsache, dass sich der Originalfarbton verändert, kann es sein, dass es bei einer Lackierung zu Farbabweichungen kommen könnte. In diesem Fall stünde dir eine Komplettlackierung zu, welche jedoch den Fahrzeugwert überschreiten würde. Das wäre ein Totalschaden und dir stünde der volle Fahrzeugwert zu plus 25% bei einer Anschaffung eines anderen Fahrzeuges.
Die Nummer mit der verlorenen Ladung kennen die Versicherer nur zu gut (keine Sorge, ich unterstelle dir nichts!). Sie werden grundsätzlich kritisch, wenn ein Haftplichtschaden ohne Kollision mit dem versicherten Fahrzeug auftritt.