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süperman
Hauptthema:
Hallo,


wollt mal in der Runde fragen, wer mir sagen kann wie ich einen Versicherungswechsel machen kann.

Muss ich da mein Auto unbedingt abmelden oder kann ich auch mein Sonderkündigungsrecht nutzen

Hatte ein Teilkaskoschaden.

Ist ein Versicherungswechsel möglich.


Danke im vorraus für eure Informationen


Mfg
BMW-StylerHK
Versicherungswechsel bei KFZ ist immer zum 01.01, bei Sonderkündigungsrecht = Prämienanpassung bzw. Kündigung im Schadenfall...
Ansonsten früher überlegen:)
Old Men
Genau so wie die Versicherung dich nach einem Schaden kündigen kann, kannst du nach einem Schaden auch kündigen. Fragt sich nur warum du kündigen willst. Bei der nächsten Versicherung bekommst du auch nicht deinen alten SFR. Die erkundigen sich bei deiner jetzigen Versicherung und du kommst in die nächst höhere Schadensklasse.
Tubs
Zitat:


Hatte ein Teilkaskoschaden.
Ist ein Versicherungswechsel möglich.
(Zitat von: süperman)




Ja, wenn du die Versicherung in Anspruch genommen hast, kannst du kündigen.

Aber wozu?
Die neue Versicherung stuft stuft dich dann auch mit der SFK NACH dem Unfall ein.
Opern Geist
Zitat:


Zitat:


Hatte ein Teilkaskoschaden.
Ist ein Versicherungswechsel möglich.
(Zitat von: süperman)




Ja, wenn du die Versicherung in Anspruch genommen hast, kannst du kündigen.

Aber wozu?
Die neue Versicherung stuft stuft dich dann auch mit der SFK NACH dem Unfall ein.

(Zitat von: Tubs)




welche hochstufung ? ist doch ein teilkasko schaden

gruss
Tubs
Zitat:


welche hochstufung ? ist doch ein teilkasko schaden
(Zitat von: Opern Geist)




Ja, jetzt wo du es sagst.
Dann weiß ich die Antwort auf die Frage allerdings auch nicht.
süperman
Hallo,

danke Bmw Fans

da ich es beabsichtige in die Türkei zu fahren und meine Versicherung mir aber nur Haftpflicht für dieses schöne Land anbietet obwohl ich Vollkasko versichert bin, möchte ich eben zu einer anderen Versicherung wechseln.

Ich denke nicht das ich bei einem Teilkaskoschaden hochgestuft werde.


Doc. Watson
Zitat:

Ich denke nicht das ich bei einem Teilkaskoschaden hochgestuft werde.



Warum nicht?
Haftpflicht oder Kaskoschaden (unterscheiden dabei nicht zwischen Voll- oder Teilkasko)... du wirst sicher hochgestuft. Es sei denn du hast einen Schaden gratis bei deiner Versicherung.

Bearbeitet von: Doc. Watson am 30.01.2010 um 14:52:35
herr_welker
Zitat:

Haftpflicht oder Kaskoschaden (unterscheiden dabei nicht zwischen Voll- oder Teilkasko)... du wirst sicher hochgestuft. Es sei denn du hast einen Schaden gratis bei deiner Versicherung.



In der Teilkasko hast du keine Prozente. Sowas gibts nur in der Vollkasko und Haftpflicht.

Bei 10 Teilkasko Schäden zahlst du genausoviel Beitrag, als ob du keinen hättest. (sofern die Versicherung dich nicht kündigt).

Im Gegenteil.
Hätte er einen Schaden frei und wechselt er jetzt seine Versicherung, kann es sein, dass die neue Versicherung ihn hochstuft.
Weil es für die neue Versicherung eben kein "Freischaden" gibt.

War glaub ich in der Finanztest gestanden.
Da hatte Person X einen Rabattschutz vereinbart. Nach dem Unfall kündigte ihn die Versicherung den Vertrag. Die neue Versicherung hat ihn dann hochgestuft.
Volle Verarsche eben...

Aber den Teilkasko Schaden musst du natürlich bei deiner neuen Versicherung angeben.
pat3112
Zitat:


Genau so wie die Versicherung dich nach einem Schaden kündigen kann, kannst du nach einem Schaden auch kündigen. Fragt sich nur warum du kündigen willst. Bei der nächsten Versicherung bekommst du auch nicht deinen alten SFR. Die erkundigen sich bei deiner jetzigen Versicherung und du kommst in die nächst höhere Schadensklasse.

(Zitat von: Old Men)





Antwort weil bei jedem Versicherer die internen SFR Reglungen unterschiedlich sind !

SFR 8 ist bei Versicherer a =50% , bei b=65% , bei c=45%

Somit ist grade im Schadefall einen Prüfung der neuen SFR hinsichtlich der Einstufung bei neuen Versicherungen sehr zum empfehlen.

Wer kann sowas durchführen ???
Guter Versicherungsmakler !
Lucky-Slevin
hmm seltsam....

bei meiner teilkasko wird sowohl der haftpflicht- als auch der kasko-teil getrennt voneinander berechnet und haben dementsprechend auch zwei unterschiedliche SFK´s ;-)


mfg
Lucky-Slevin
süperman
Hallo,


zum Thema Rabattschutz bzw. ein Schaden frei wollt ich auch etwas sagen.

Ich habe auch einen Rabattschutz. Also einen Schaden frei. Das heißt aber nicht das ich nicht hochgestuft werde.
Es gibt dann eben bei der Versicherung wo mann ist eine Sondereinstufung paralell zur SF wo mann abgestuft worden ist.

D.h. z.b nach einem Schaden von SF 13 auf SF 6 runtergestuft 8 ( gilt nur wenn mann die Versicherung wechselt. und die Versicherung stuft einen intern nicht runter.


Dies finanzieren sich die Versicherungen durch die 10% wo sie mehr verlangen.
Ein Vorteil für die Versicherung ist natürlich das der Kunde die nächsten jahre nicht mehr wechseln kann und der Kunde länger gebunden ist.


Socom
Also ich glaube, selbst wenn du einen wechsel machen kannst, dass es generell schwer ist eine Kasko für die Türkei zu bekommen.

Die Versicherungen haben sich dabei schon was gedacht.

Ansonsten gibt es immer die möglichkeit einen Zusatz zu machen. Ich bin mir sicher das man das zusätzlich absichern kann (weiß nur nicht welcher Versicherer das Risiko nimmt).
süperman
Hallo,

die DEVK, Allianz, Nürnberger haben die Türkei dabei ohne mehrkosten....