Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Weibchen-Deluxe
Hauptthema:
Hallo hab da mal ne Frage,
Nehmen wir mal rein theoretisch an man wird von irgendjemanden wegen irgendetwas bei der Polizei angezeigt.
Kann man dann rein theoretisch herausfinden wer der jenige war der einen angezeigt hat?
Durch Anwalt etc.?
Name würde schon reichen.
ThaFreak
Meines Wissens nach nicht.
Hatte vor Jahren selber mal einen Fall, der mich heute noch brennend interessieren würde...
E36-Freak
Du selber nicht, der Anwalt kann jedoch Akteneinsicht anfordern
Weibchen-Deluxe
Hmmm schade. Ich meine rausfinden kann man den anmen mit sicherheit. Fragt sich wahrscheinlich nur wie wichtig das einem ist und was es einem wert ist :)
Aber ich dachte da gäbe es nen einfacheren weg.
Weibchen-Deluxe
Ahh okay danke E36-Freak klingt ja schon anders. :)
Casper`s Touring
Worum geht das denn?
Bei einer Strafanzeige kannst Du auch selber Akteneinsicht verlangen. Und warum sollte man das verschweigen? Ist doch die "Gegenpartei".
Rat_Fink
Da geht's um "Zeugenschutz". Also keine Chance außer dann vor Gericht, wenn es so weit kommt. ;-)
schnitte09
Wie E36 Freak schon gesagt hat kann es dein Anwalt herausfinden und erfahren da er das Recht auf Akteneinsicht hat. Du darfst es rein theoretisch nicht. Wenn es jedoch vor Gericht kommt, werdet Ihr euch spätestens da treffen.
Casper`s Touring
Grinch
also n kumpel^^ ;-) hatte mal ne anzeige wegen wechselseitiger Körperverletzung...
und da kam ja die post hin her und ich weiß nimmer wann aber irgendwann stand
auch der vor und nachname in den schreiben drin ..von dem gegner
hat mich auch gewundert wegen gerde der schutzeinhaltung und blablabla
aber gut
Weibchen-Deluxe
Okay.
Vielen Dank!

Gut zu Wissen! :)
E36-Freak
Zitat:


also n kumpel^^ ;-) hatte mal ne anzeige wegen wechselseitiger Körperverletzung...
und da kam ja die post hin her und ich weiß nimmer wann aber irgendwann stand
auch der vor und nachname in den schreiben drin ..von dem gegner
hat mich auch gewundert wegen gerde der schutzeinhaltung und blablabla
aber gut

(Zitat von: Grinch)





Bei ner wechselseitigen KV sind beide beschuldigt....der Name des Täters steht dann immer im Bogen aber nie der Name des Zeugen...das ist schon ein kleiner Unterschied
Old Men
Wenn die Anzeige anonym erstellt wurde ist die Chance gleich NULL. Da hilft auch kein Anwalt. Nur als Beispiel: Du stehst auf einem Behinderten Parkplatz und ich verständige anonym die Polizei. Die lässt dein Auto abschleppen und mein Name erscheint in keiner Akte.
Grinch
wäre halt auch mal interessant um was es hier für ne anzeige geht..
E36-Freak
ja klar wenns keinen direkten Ansprechpartner in Sachen Anzeigeerstattung gibt, kann der Anwalt natürlich auch nichts machen, es sei denn er ist Hellseher

einmal dann die Lottozahlen per PN an mich :-)
Weibchen-Deluxe
Wir können ja mal annehmen das eine Person direkt zur Polizei geht und einen Anzeigt.
E36-Freak
Ist egal ob nun eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, wenn der Anzeigeerstatter namentlich feststeht, dann bekommt es der Anwalt, wenn er Akteneinsicht anfordert
plop
es gibt keine anonymen anzeigen...

ohne name keine anzeige...
E36-Freak
Zitat:


es gibt keine anonymen anzeigen...

ohne name keine anzeige...

(Zitat von: plop)




Das ist falsch..

Besipiel: wenn jemand anonym (z.B. eine Trunkenheitsfahrt) anzeigt und derjenige dann aufgrunddessen von der Polizei fahrend angehalten bzw. der entsprechende Sachverhalt festgestellt wird
plop
und wer ist in diesem fall dann anzeigender?

soweit ich weiss werden anonyme anzeigen nicht aufgenommen..
wie sich das mit hinweisen verhält kann ich nicht beurteilen..

Bearbeitet von: plop am 21.01.2010 um 17:03:05
E36-Freak
Zitat:


und wer ist in diesem fall dann anzeigender?


Bearbeitet von: plop am 21.01.2010 um 17:03:05

(Zitat von: plop)




von Amts wegen - die Polizei!

Was die sonstige anonyme Anzeigeerstattung angeht muss ich Dir allerdings recht geben. Wenn "anonym" etwas angezeigt wird/werden soll und es ergeben sich überhaupt keine Hinweise zu dem Sachverhalt dann wird wird na klar auch keine Anzeige gefertigt- da könnte ja jeder kommen
JACK DANIELS OLDNR7
Also ich wurde mal angezeigt, weil ich angeblich 90 in einer 30er Zone gefahren bin.

Prompt kam nen Bescheid 3 Pkt und 110€ Bußgeld.

In der Anzeige stand nix von wegen Messung, Foto, Polizeibeamte etc etc.

Also erstmal ignoriert. Dann zwei Wochen später ne Mahnung.

Ab zum Anwalt, der hat nur gelacht. Darauf hin nur nen Brief mit schönem Briefkopf vom Anwalt mit

dem Inhalt: Bitte um Akteneinsicht. Akte kam mit kompletter Adresse eines Ottonormalbürgers.

Und genau 1Tag später ein schreiben, das alles eingestellt wurde. HEHEHEHE

Aber die Adresse hab ich komplett rausbekommen.


gruß Jack