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BmW-MoGuL
Hauptthema:
moin

mich interessiert es, ob es rechtliche grundlagen dafür gibt, seine Kunden nicht mit in die neue Firma zu nehmen.

in diesem Falle ist es eine Friseurin, die viele Stammkunden hat und wahrscheinlich die Firma wechselt.

Darf sie die Kunden anrufen/ansprechen um denen zu sagen, dass sie bald in der neuen Firma arbeitet?

Könnte mir schon vorstellen, dass dieses verboten ist.

Vielleicht kennen sich ja hier ein paar Leute damit aus und können etwas dazu sagen!?

mfg
DaFlow_BMW
Warum sollte sie das nicht sagen dürfen?
Viele Leute haben einen bestimmten Friseur und gehen nur deswegen zu dem Laden. Sie kann ja gerne erzählen, dass sie woanders hingeht. Die Kunden können dann ja immer noch entscheiden, wie sie nach dieser Information reagieren.

Wenn sie das in dem Laden macht, wo sie jetzt noch ist, ist der Chef wahrscheinlich nicht so begeistert, aber das ist eine andere Sache...
BmW-MoGuL
die sache ist ja, das sie die kunden der alten firma "abwirbt" und somit ist das ja geschäftsschädigend.

kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach erlaubt ist.

mit ihrer jetzigen chefin hat sie ein fast freundschaftliches verhältnis und die kennen sich schon ca 10 jahre. macht die sache nicht unbedingt einfacher.
daspertl
Adress- und Kundendaten gehören sicherlich auch in ihrem jetzigem Betrieb unter das Betriebsgeheimnis. Sollte sie auf den Gedanken kommen, dann wird es wohl, kommt auf den Chef an, eine Klage hageln.

So ist Deutschland leider...

Der klügere Weg ist es, eine Annonce in der Zeitung zu schalten OHNE Bezug auf die alte Firma. Oder eben Flyer oder sowas verteilen, was dann auch wieder ohne irgendwelche Bezüge auf den alten Laden sein darf.

Zumindest ist das mein beschränktes Rechtswissen in dem Fall.
Made Of Steel
*kratz*

hatte doch mal was darüber.....

I-was von wegen wettbewerbsverbot, naja sie sollte es auf jeden fall nicht zu deutlich beim alten arbeitgeber machen.
Nicore
Wohin die Kunden gehen ist ja relativ.
Man darf sagen das man demnächst nicht mehr
für die Firma tätig ist und woanders hingeht.
Ob die Kunden der Firma oder dem Ansprechpartner
treu bleiben ist deren Sachen.

Im Prinzip ist das immer der "normale" Weg in die
Selbstständigkeit... gerade bei mir in der gestalterischen
Werbebranche ist das so. Erstellte Daten und Adresslisten
sind und bleiben aber Eigentum der Firma.

Meine Stammfrisörin damals hatte mir damals auch
gesagt das sie demnächst "Resturlaub" hat und dann
woanders zu finden ist. Naja, ich bin ihr treu geblieben
und nicht ihrem alten Laden. Der neue Laden ist auch
preiswerter. :)
mb100
Normalerweise schreibt man, wenn man Wert darauf legt, dass die Kunden / Mandanten nicht mitgenommen werden, eine Klausel in die Kündigung / in den Aufhebungsvertrag mit rein. Wird meist so geregelt, dass der Ausscheidende für eine bestimmte Zeit nicht in dem Gebiet seines alten Arbeitgebers in seinem alten Beruf tätig sein darf. Das Ganze muss dann natürlich mit einer bestimmten Summe abgegolten werden.

Bei Friseuren ist das Ganze natürlich weniger interessant; interessanter wirds bei Berufszweigen wie Rechtsanwälten, Steuerberatern usw.
Entweder ich find dazu in der nächsten Zeit ein paar gesetzliche Grundlagen (wollt / muss eh Arbeitsrecht lernen...) - oder ich kann / werd am Donnerstag / Freitag mal meinen Arbeitsrechts-Prof anhauen.
BmW-MoGuL
danke euch allen für die antworten.

@mb: wenn du da noch gesetzestexte findest, wäre das super.
nur zur sicherheit. kann ja nicht schaden da fachlich etwas gebildet zu sein. ;)
mb100
So, ich hab mich mal schlau gemacht bzw. im Lehrbuch nachgelesen. Darf aber vorwegnehmen, dass Arbeitsrecht eines der Rechtsgebiete ist, die ich nicht wirklich leiden kann. Schon weil es so fürchterlich deprimierend ist. Manchmal hat man den Eindruck, man sollte das Kündigen von Arbeitnehmern in Richtung Ostblock outsourcen ;-))))))))))))))))))))))

Zum Thema: einschlägige Normen sind die §§ 74 ff. HGB. Diese gelten allerdings eigentlich nur für Kaufleute und kaufmännische Angestellte, also eigentlich nicht für freie Berufe, technische Angestellte usw.
Das BAG wendet die Vorschriften allerdings analog für alle Wettbewerbsverbote im außerkaufmännischen Bereich an (für die im kaufmännischen Bereich natürlich direkt). Eigentlich wäre es an der Zeit, dass der Lawgiver reagiert und die Vorschriften in die §§ 611 ff. BGB zieht.

Zu den Einzelheiten:
Die Wettbewerbsverbote müssen schriftlich ausgefertigt werden, der alte Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer für die Dauer des Verbots eine Entschädigung (mind. die Hälfte des alten Lohnes, § 74 II HGB) zahlen, es darf nicht länger dauern als zwei Jahre und es muss berechtigte Interessen des alten Arbeitgebers schützen. "Ein solches Interesse ist nur dann anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber Gelegenheit erhält, Kenntnisse zu erwerben oder geschäftliche Kontakte zu knüpfen, die für die Konkurrenz von Interesse sind, und wenn das Verbot den Einbruch in den Kundenstamm verhindern soll". (Lieb: Arbeitsrecht, Rn. 425.)
Außerdem soll das Verbot das Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unbillig erschweren.

Quelle: Lieb, Manfred: Arbeitsrecht, 8. Auflage 2003, Rn. 420 ff.

Bearbeitet von: mb100 am 20.01.2010 um 14:21:22
BmW-MoGuL
@mb100: danke für die mühen. vielleicht hats ja gleich n bißchen beim lernen geholfen!? ;)

Also verstehe ich das richtig:

1. es muss schriftlich sein

2. es darf nicht länger al 2 jahre dauern

3. es muß eine finanzielle entschädigung gezahlt werden

!?

mfg
mb100
Im weitesten Sinne ja. Und dann halt noch die Sache mit den berechtigten Interessen des Arbeitnehmers. Is so ne Art Verhältnismäßigkeits-Sache, die man immer und ständig und überall hat...
BmW-MoGuL
das ist ja dann wieder auslegungssache!?


also wenn sie einen großteil ihrer stammkunden mit nimmt, wäre dieses interesse sicher vorhanden!?
mb100
Es is ein juristisches Thema. Klar isses somit ne Auslegungssache ;-))))

Und ja, in dem Fall isses sicher gegeben.
BmW-MoGuL
alles klar...

dank dir nochmal