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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Pace
Hauptthema:
Hallo!

Nach einigen Jahren steht bei mir mal wieder ein Lohnsteuerjahresausgleich an und ich wollte mal um Rat bitten was man alles absetzen kann!?

- Km zur Arbeit
- Kontoführungsgebühren
- Beitrag zur IGM ?
- Beiträge zur...
...Haftpflicht?
...Lebensversicherung?
...Rechtsschutzversicherung?
...Berufsunfähigkeitsversicherung?
...privaten Altersvorsorge?

Dann hab ich mir ein Eigenheim gegönnt.
Gibt es hier irgendetwas abzusetzen?

Vielen Dank für jeden Rat!

Bearbeitet von: Pace am 18.01.2010 um 21:36:08
theblade
wenn ich deine Frage verfollstädnigen darf:

- kann man beide Wege zur Arbeit angeben über das volle Jahr hinweg oder Arbeit B nur für den genannten Zeitraum?

Beispiel:

Arbeit A hat man von 01.01.bis 31.12.
Arbeit B jedoch nur von 01.09. bis 31.12.
Casper`s Touring
Äh...

Der L-Ausgleich ist doch eine Aufrechnung entstandener Kosten... Also die, die einem entstanden sind. Somit würde ich !! LAIE !! sagen, Arbeit B nur für den Zeitraum.
Tubs
Zitat:


Nach einigen Jahren steht bei mir mal wieder ein Lohnsteuerjahresausgleich an und ich wollte mal um Rat bitten was man alles absetzen kann!?

- Km zur Arbeit
- Kontoführungsgebühren
- Beitrag zur IGM ?
- Beiträge zur...
...Lebensversicherung?
...Rechtsschutzversicherung?
...Berufsunfähigkeitsversicherung?
...privaten Altersvorsorge?

Dann hab ich mir ein Eigenheim gegönnt.
Gibt es hier irgendetwas abzusetzen?
(Zitat von: Pace)




Also, ich gehe mal davon du redest vom Einkommensteuerjahresausgleich. Das was du ausfüllst nennt sich dann auch Einkommensteuererklährung.

Da deine Fragen nicht sehr sprizell sind sondern sehr allgemein gehe ich davon aus, dass du dich damit noch nicht sehr beschäftigt hast. Deshalb mein Rat sich entweder an ein Familienmitglied mit Erfahrung oder einen Steuerberater oder ein Steuerverein zu wenden. Der gute Rat der lbeiden letzten genannten ist allerdings nicht kostrnlos.

Hier mal meine kurze leihenhafte Antwort zu feinen Fragen:

- Km zur Arbeit --> ja
- Kontoführungsgebühren --> pauschal 16 EUR
- Beitrag zur IGM ? --> ja Berufsverband
- Beiträge zur...
...Lebensversicherung? --> unter Umständen
...Rechtsschutzversicherung? ---> der berufliche Anteil ja, der private Anteil nicht
...Berufsunfähigkeitsversicherung? --> unter Umständen
...privaten Altersvorsorge? --> unter Umständen


Zitat:


- kann man beide Wege zur Arbeit angeben über das volle Jahr hinweg oder Arbeit B nur für den genannten Zeitraum?

Beispiel:

Arbeit A hat man von 01.01.bis 31.12.
Arbeit B jedoch nur von 01.09. bis 31.12.
(Zitat von: theblade)




Selbstverständlich nur die Anzahl an Tage an denen du zur Arbeit hingefahrten bist. Das Finanzamt geht z. B. für einen durschschnittlichen Arbeiter bei einer Vollzeitstelle mit 5-Tage-Woche von ca. 220 Arbeitstagen im Jahr aus.

herr_welker
Man kann ja auch Spenden absetzten.

Ich habe nun öfter mal gelesen das viele Finanzämter bei einer Pauschale von 50 EUR keinen Nachweis wollen.
Mal angenommen mein Finanzamt akzeptiert diese Pauschale ohne Nachweis.

Dieses Jahr habe ich nun einen Betrag X gespendet und einen Beleg dafür erhalten.

Kann ich nun 50 + X absetzten? 50 EUR Pauschal und alles darüber mit Nachweis.
Oder muss ich dann den vollen Betrag (50+X) nachweisen können?

@Pace
Du hattest bestimmt noch Reinigungskosten für deine Arbeitskleidung.

Bei der Rechtsschutz reicht es den Beitrag so zu ermitteln:
z.B. bei einer Privat- und Berufssrechtsschutz= Beitrag / 2
oder bei einer Privat-, Kfz- und Berufsrechtsschutz= Beitrag / 3

Unter Umständen würde ich es mir überlegen eine Berufsrechtsschutz abzuschließen, weil bei vielen Gewerkschaften im Mitgliedsbeitrag eine vorhanden ist.
Neob18
man kann recht viel absetzten, man muss nur wissen, was z. B.
- Rasierer, wenn du dich für deinen Beruf rasieren musst, gleiche gilt glaub ich auch für Friseur
- Spenden
-Laptop oder Pc, wenn er auch Beruflich bentutz wird, kann er anteilig abgesetzt werden
- Berufskleidung
- KFZ, wenn es Beruflich bentutz wird, gleiche gilt für KFZ-Steuer und Versicherung, wird auch anteilig abgesetzt
- Bücher usw. wenn für den Beruf benötigt
- Fordbildungen für den Beruf usw.

es gibt so viel, das kann man am besten machen lassen, ein Finanzberater hat da mehr Ahnung, also wenn du mehr als 100 € wiederbekommen wirst, dann lohnt sich ein Finanzberater
Don King
Zitat:


Man kann ja auch Spenden absetzten.

Ich habe nun öfter mal gelesen das viele Finanzämter bei einer Pauschale von 50 EUR keinen Nachweis wollen.

(Zitat von: herr_welker)




das ist die so genannte "nichtbeanstandungsgrenze".
ist von bundesland zu bundesland unterschiedlich.
ich glaube max. bis 96 € kann ein finanzamt es anerkennen, muss es aber nicht. ein anspruch auf die "nichtbeanstandungsgrenze" besteht nicht.
theblade
Zitat:


Zitat:


- kann man beide Wege zur Arbeit angeben über das volle Jahr hinweg oder Arbeit B nur für den genannten Zeitraum?

Beispiel:

Arbeit A hat man von 01.01.bis 31.12.
Arbeit B jedoch nur von 01.09. bis 31.12.
(Zitat von: theblade)




Selbstverständlich nur die Anzahl an Tage an denen du zur Arbeit hingefahrten bist. Das Finanzamt geht z. B. für einen durschschnittlichen Arbeiter bei einer Vollzeitstelle mit 5-Tage-Woche von ca. 220 Arbeitstagen im Jahr aus.
(Zitat von: Tubs)




muss mal meine Frage konkretisieren:

Arbeit A: Steuerfrei
Arbeit B: Lohnsteuer wird gezahlt

Gibt man somit nur den weg zur Arbeit B an zwecks km-geld (da ja hierfür Lst gezahlt wird) oder können beide Wege angegeben werden?
Neob18
Es können nur für Berufe Werbungskosten abgesetzt werden, in denen man auch Lohnsteuer zahlt.
Pace
Wie schaut es mit dem Bausparvertrag aus?

Kreditkosten für eine Finanzierung?

Gibt es eine Pauschale für Arbeitskleidung und deren Reinigung?

MfG

Bearbeitet von: Pace am 01.02.2010 um 01:42:52
Casper`s Touring
Für die Arbeitsbekleidung gibt es eine Pauschale, Reinigung, 120 Euro, glaub ich. Wenn Du ausschließlich beruflich genutzte Kleidung hast.
herr_welker
Zitat:


Wie schaut es mit dem Bausparvertrag aus?

Kreditkosten für eine Finanzierung?
Bearbeitet von: Pace am 01.02.2010 um 01:42:52

(Zitat von: Pace)




Ist es ein Riester geförderter Bausparvertrag?
Dann ist es auf jedenfall möglich.
Wenn nein, dann kannst du nur die Gebühren absetzten, wenn es für ein vermietetes Haus ist.

Kommt drauf an welche Kreditkosten es sind. Beruflich? Eigenheim? vermietetes Heim? Auto?
Fogg
am einfachsten ist es (wenn man keinen Plan hat) wenn man zum Profi geht.
ich lass meine Steuer da auch immer machen und bin vollstens zufrieden.
Gerade wenn man Sachen hat die nicht "alltäglich" sind macht es sinn sich professionellen Rat zu holen.
Ich machs weil ich beim Bund wieder mal im Einsatz war, das ist mir zu kompliziert (obwohl ich ja die alten Bescheide habe wo es schon drauf ist).

Desweiteren hab ich so ohne Probleme mein über 50tkm 2007 abgeschrieben, andere die es selber gemacht haben wurden aufgefordert ihre km nachzuweisen, bei mir kam deshalb keine Nachfrage.
herr_welker
Du kannst den Bausparvertrag auch einfach draufschreiben. Entweder die kontrollieren es und streichen es. (dann konnte man es wohl nicht absetzten).

Oder er geht durch, weil sich die Steuererklärung eh keiner anschaut. (Pech fürn Staat).

Du musst nur entscheiden wo du es hinschreibst. Entweder als Werbungskosten für nicht selbstständige Arbeit (z.B. bei Vermietung) oder unter Werbungskosten für Kapitalerträge.
Pace
Zitat:


Zitat:


Wie schaut es mit dem Bausparvertrag aus?

Kreditkosten für eine Finanzierung?
Bearbeitet von: Pace am 01.02.2010 um 01:42:52

(Zitat von: Pace)




Ist es ein Riester geförderter Bausparvertrag?
Dann ist es auf jedenfall möglich.
Wenn nein, dann kannst du nur die Gebühren absetzten, wenn es für ein vermietetes Haus ist.

Kommt drauf an welche Kreditkosten es sind. Beruflich? Eigenheim? vermietetes Heim? Auto?

(Zitat von: herr_welker)




Kredit ist für ein selbstgenutztes Eigenheim.
herr_welker
Zitat:

Kredit ist für ein selbstgenutztes Eigenheim.



Ich glaub ich hatte dich falsch verstanden. Bausparvertrag wurde bereits zugeteilt und du bist bereits am Rückzahlen? Dann würde ich sagen geht es nicht.
Wenn du aber den Gang zum Steuerberater meidest, dann schreib doch mal eine Email an die Bausparkasse. Die helfen sicherlich kostenlos weiter.

Aber!
Du kannst 20% der abgerechneten Arbeitsleistung eines Handwerkers angeben. (kein Material)
Das gilt auch fürs Eigenheim.

Und für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt (Putzfrau, Gärtner) bekommst du ebenfalls 20% der Arbeitsleistung angerechnet.

In der Steuererklärung ist immer die in der Rechnung ausgewiesene Arbeitsleistung einzutragen. Davon ermittelt das Finanzamt dann die 20%.

Übrigens lassen sich als Werbungskosten für Arbeitnehmer auch Unfallkosten auf dem Arbeitsweg abziehen. (wenn diese nicht durch Alkohol verursacht wurden)

Auch Umzugskosten aus beruflichen Gründen sind abzugsfähig.
Pace
Stimmt es, dass man auch die gesetzlichen Versicherungen als Sonderausgaben absetzen kann!?

Gruß
herr_welker
Zitat:


Stimmt es, dass man auch die gesetzlichen Versicherungen als Sonderausgaben absetzen kann!?

Gruß

(Zitat von: Pace)




Ja. Macht das Steuerprogramm automatisch.

2008 und (ich glaube auch 2009) ist der Beitrag aber auf maximal 1.500 EUR begrenzt.
Pace
Zitat:


Zitat:


Stimmt es, dass man auch die gesetzlichen Versicherungen als Sonderausgaben absetzen kann!?

Gruß

(Zitat von: Pace)




Ja. Macht das Steuerprogramm automatisch.

2008 und (ich glaube auch 2009) ist der Beitrag aber auf maximal 1.500 EUR begrenzt.

(Zitat von: herr_welker)




Danke für Deine Beiträge und natürlich auch an alle anderen!

Welches Steuerprogramm kannst Du empfehlen?

Der Bausparvertrag wurde noch nicht zugeteilt...

Gruß
Tubs
Zitat:


Welches Steuerprogramm kannst Du empfehlen?
(Zitat von: Pace)




Steuer-Spar-Erklärung
http://www.steuertipps.de/
Don King
das programm steuer-spar-erklärung ist echt top.
da ist alles punkt für punkt erklärt. da kann man nichts falsch machen.

wiso sparbuch 2010 ist auch ein gutes programm.
b-mw-323
auch gleich mal ne frage von mir.

mir wurden letztes jahr 100€ steuer abgezogen, war da noch azubi, jahresbrutto etwa 10.000€

dazu habe ich aber noch halbweisenrente bezogen. jetzt ist die frage, wenn ich jetzt eine steuererklärung mache muss ich da die rente angeben? wenn jahr erhöhe ich ja mein jahresbrutto weiter und eventuell muss ich dann soigar steuer nachzahlen?
cargraphics
Zitat:

wenn ich jetzt eine steuererklärung mache muss ich da die rente angeben?




Aber sicher! Anlage R...

Installiere dir ELSTER und gebe alle Daten ein. Dann einfach berechnen lassen und du weißt ob du es besser sein lässt...

MfG
b-mw-323
werds mal in elster durchrechnen :)
Salamanderking
wo muss ich denn die autoversicherung eintragen und rentenversicherung und so?
hat sich ja gegenüber 2009 etwas geändert.drauch ich jetzt noch ein blatt?dieses vorsorgeblatt?
Grinch
samal kann das sein, dass bei dem diesjährigen hauptvordruck
gar nicht mehr nach den AN und AG beiträgen zur rentenversicherung gefragt wird?
genauso kann man ja dieses mal niergends mehr den betrag für die arbeitlosenversicherung eintragen.
uuuund auch weggefallen ist die unfall/haftpflichtversicherung....

sehe ich das richtig? also ich finde es niergends :-(

ps: wie handhabt ihr das bei eurer anlage N mit den Urlaubs/Krankheitstagen?
gebt ihr alle krankheitstage an? wird sowas überprüft?

was ist in der anlagen N zeile 41 mit "Renten" gemeint? naber nicht die normale gezahlte rente oder?
herr_welker
Ich mach grad die Steuererklärung für 2009.

Ich hab jetzt mal geschaut ob ich meine Berufskleidung absetzten könnte.
Hier bin ich drauf gestoßen.
Weiß jemand was so ein T-shirt wiegt?

200 Gramm?


Und noch eine Frage.
Ich hatte Briefwechsel mit dem Bundesamt für den Zivilschutz. Kann ich das auch steuerlich gelten machten?
Wenn ja in welcher Zeile?

Bearbeitet von: herr_welker am 20.08.2010 um 02:36:07
b-mw-323
Zitat:


Ich mach grad die Steuererklärung für 2009.

Ich hab jetzt mal geschaut ob ich meine Berufskleidung absetzten könnte.
Hier bin ich drauf gestoßen.
Weiß jemand was so ein T-shirt wiegt?

200 Gramm?


Und noch eine Frage.
Ich hatte Briefwechsel mit dem Bundesamt für den Zivilschutz. Kann ich das auch steuerlich gelten machten?
Wenn ja in welcher Zeile?

Bearbeitet von: herr_welker am 20.08.2010 um 02:36:07

(Zitat von: herr_welker)




beim t-shirt würde ich einfach mal schätzen. ich glaube da kommt keiner nachwiegen. hast du eine küchenwaage? das wäre auch noch ne möglichkeit. dann noch nen paar gramm drauf ;)
BMW318ti
Du kannst pauschal einfach 120 Euro für Arbeitskleidung angeben. (Kleidung + Reinigung)
Diese Pauschale wird ohne Nachweis und Nachfrage akzeptiert.

Wenn es mehr als 120 Euro sind, brauchst du die entsprechnden Belege.

Den Briefwechsel kannst du mit Quittungen ebenfalls geltend machen.
Anlage N
Werbungskosten
Nen kleinen extra Zettel mit ner Erklärung machen und die Quittungen beilegen.
Dann in der Anlage N "Briefwechsel Bundesamt für den Zivilschutz" schreiben und den Betrag eintragen.

Edit:
Wobei bei dem Briefwechsel die Frage ist, wie hoch die Kosten waren.
Also für weniger als 10 Euro lohnt es sich eigentlich nicht, die Kosten auf zu führen.


Bearbeitet von: BMW318ti am 20.08.2010 um 09:48:48
herr_welker
@•b-mw-323
Sehr gute Idee mit der Waage. 200 Gramm kommt hin. Danke.


@BMW318ti
Danke. Dann schreib ichs bei den Werbungskosten mit rein.

Das mit der Pauschale muss ich mir noch überlegen wie ich das mache.
cargraphics
Zitat:

Weiß jemand was so ein T-shirt wiegt?



Und die Fußnote 1 hast du auch gelesen? Es handelt sich bei typischer Berufskleidung z.B. um einen Arztkittel, den man im Alltag (außer an Fasching) sicherlich nie anziehen würde. Bei einem T-Shirt (egal welche Werbung o.ä. draufsteht) wird dieser Nachweis sicherlich unmöglich sein.

Habt ihr eigentlich mal darüber nachgedacht, wieviel Arbeit ihr euch mit Kleinigkeiten wie Porto etc. macht und wie wenig dabei rauskommt? Bsp: Wenn ich von einem Durchschnittssteuersatz von 20% ausgehe, bringt jeder EUR Werbungskosten gerade mal 20 Cent Steuerersparnis (vereinfacht ausgedrückt). Und vor allem muss man erst mal über die ganzen Freibeträge kommen, damit es sich überhaupt erstmal auswirkt...

MfG

herr_welker
Ja is ok. Das Tshirt ist ein ESD Tshirt. Von der Firma gestellt. Darf ich in der Öffentlichkeit gar nicht tragen. Da hab ich keine Bedenken das das Finanzamt das streicht.

Zitat:

Habt ihr eigentlich mal darüber nachgedacht, wieviel Arbeit ihr euch mit Kleinigkeiten wie Porto etc. macht und wie wenig dabei rauskommt?


Sowas muss man als Sport sehen.
Tubs
Zitat:


Sowas muss man als Sport sehen.
(Zitat von: herr_welker)




Richtig! Ganz meine Meinung.
Und für 2009 hab ich den 100 m Lauf gewonnen: 2000,- EUR zurückbekommen. Alles, was ich beantragt habe wurde anerkannt. Wenn du das Ganze mit Elster machst, brauchst du noch nicht einmal für alle seinen Beleg.

Dabei ist es doch gar nicht so schwer. Ich hefte immer gleich alle Quittungen und Belege zu allem, was irgendwie mit der Arbeit zu tun haben könnte, ab. So muss ich Am Ende des Jahres nur noch alles zusammen tippen.

PS: Und ja, alles war richtig, nix geschummelt und für alles hätte ich auch irgendwo einen Beleg, wenn es jemand sehen wollte.
Hellspawn
Was jetzt das Thema Werbungskosten angeht gibts doch eh einen Pauschalbetrag den man eintragen kann, ob es da Sinn macht einzelne Mini-Posten anzugeben ?!?!

Was für mich interessant wurde ist die Neuerung das ich unter Werbungskosten eine Auflistung brauche welche Dienstreisen und welche Kosten im Rahmen dieser Dienstreisen angefallen sind ... Andernfalls wird der Tagessatz den ein Arbeitgeber eventuell zahlt voll versteuert, die wiederum müssen den Satz nämlich seit 2009 in der Lohnsteuerbescheinung mit angeben.
herr_welker
Zitat:


Was jetzt das Thema Werbungskosten angeht gibts doch eh einen Pauschalbetrag den man eintragen kann, ob es da Sinn macht einzelne Mini-Posten anzugeben ?!?!

Was für mich interessant wurde ist die Neuerung das ich unter Werbungskosten eine Auflistung brauche welche Dienstreisen und welche Kosten im Rahmen dieser Dienstreisen angefallen sind ... Andernfalls wird der Tagessatz den ein Arbeitgeber eventuell zahlt voll versteuert, die wiederum müssen den Satz nämlich seit 2009 in der Lohnsteuerbescheinung mit angeben.

(Zitat von: Hellspawn)




Diese kleinen Kosten bringen natürlich nur was, wenn man über dem Pauschbetrag von 920,- EUR kommt. Erst ab dann zählt jeder Cent.

Anders sieht es aus mit Versicherungen, bzw. Altervorsorge oder außergewöhnliche Belastungen. Die zählen unabhängig vom Pauschbetrag, weil das keine Werbungskosten sind.