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Gulf627
Hauptthema:
Hallo zusammen

Ich war heute da vorbei um die HU machen zu lassen.

Wie ich euch vor einige monaten erzählt habe, habe ich die Felgen-Reifen getauscht. 225/45R17.

Außerdem habe ich euch gefragt, was sollte ich damit machen.

https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/topic227873_225_45R17_beim_E36__T%C3%9CV_Gutachten,_ABEs_und_Fragen_zu_Eintragungen.html

Den Gutachten von den Felgen habe ich gedruckt, aber wie man sieht es ist nicht genug. Ich muss die Reifen trotzdem eintragen lassen, da ich diese Reifengröße nicht im Papier habe.

Ich finde es ganz komisch, weil diese Reifengröße im Gutachten der Felgen steht.

Und noch ein Problem. Sie sagen auch dass der Unterboden sehr verölt ist. Aber es ist nur Schutz, weil ich den Unterboden des Auto niemals gereinigt habe. Spanien ist sehr trocken und schneit sehr selten. Deswegen haben ich es nie sauber gemacht. Ok, es ist mein Fehler, aber jetzt glauben sie dass das Auto öl und Flussigkeiten veliert und ich muss es verdichten.

Was werdet ihr tun? Nur den Unterboden zu reinigen? und über die Reifen und Eintragung?

Mfg

Bearbeitet von: Gulf627 am 22.12.2009 um 17:21:11
Mario325iK
Klar müssen die Felgen und Reifen eingetragen werden.
Beim E36 sind nur 185-65-15 oder 205-60-15 ab Werk zugelassen, außer M3.
Jede andere Rad/Reifen kombi muss in die Papiere eingetragen werden!!


MFG Mario
beamerfan
über das thema reifen muss ich der person über mir recht geben.

zu deinen unterboden,
das winterauto von meinen vater verliert auch etwas öl, das säubert er immer grüdlich mit bremsenreiniger vor dem tüv und spritzt dann den ganzen unterboden mit fettspray oder unterbodenwachs ein.
das ist bis jetzt eigentlich immer gut angekommen und es hat nie probleme gegeben.
mfg markus
XuMuK
Zitat:


Klar müssen die Felgen und Reifen eingetragen werden.
Beim E36 sind nur 185-65-15 oder 205-60-15 ab Werk zugelassen, außer M3.


MFG Mario

(Zitat von: Mario325iK)




Das ist ein Unsinn, beim e36 sind auch 16 und 17 Zoll felgen im Aufkleber im Türholm drin aufgeführt.
Christian Sch.
Die Eintragungspflicht hat wenig damit zu tun welche Größe in den Papieren steht oder nicht.

In der ABE oder dem Teilegutachten für die Räder stehen Auflagen drin (so kleine Nummern wie 10a, 11a,....). Diese auflagen müssen beachtet werden. Bei einem Teilegutachten gilt IMMEr eine Eintragunspflicht, bei einer ABE kann diese gelten. Gerade bei den breiteren Reifen am E36 ist eine der Auflagen fast immer die Eintragunsgpflicht (...es ist eine Änderungsabnahme durch... gem. §19(3) vorgeschreiben)

Einfach mal lesen, was du da ausgedruckt hast, dann bist du schlauer.
Taze
Zitat:

Klar müssen die Felgen und Reifen eingetragen werden. Beim E36 sind nur 185-65-15 oder 205-60-15 ab Werk zugelassen, außer M3. Jede andere Rad/Reifen kombi muss in die Papiere eingetragen werden!!



Auweia, immer wieder solche Aussagen, obwohl es dazu schon gefühlte Tausend Threads gab...
noch einmal Reifengrößen sind nicht eintragungspflichtig nach dem was in DEINEN Papieren steht, sondern nach dem was in der EG-Betriebserlaubnis eines jeweiligen Fahrzeug steht und das sind beim e36 weitaus mehr als zwei Größen! Stehtn die gewünschte Größe in der EG-Betriebserlaubnis kannst du die Größe auch fahren, wenn sie nicht in deinen Papieren steht.

Alle nicht für den e36 zugelassenen Felgen müssen eingetragen werden (außer ABE-ist aber selten)...da du ein Fremdfabrikat hast, musst du sie natürlich eintragen.

Gruß

Bearbeitet von: Taze am 27.12.2009 um 20:17:50
Christian Sch.
Zitat:


Stehtn die gewünschte Größe in der EG-Betriebserlaubnis kannst du die Größe auch fahren, wenn sie nicht in deinen Papieren steht.


(Zitat von: Taze)




Allerdings nur wenn die Felgen auch die Originalfelgen aus der EG-BE sind und sie in der EG-BE auch für das jeweilige Modell (Variante und Version) zugelassen sind.
Andere Originalfelgen sind z.B. laut Umrüstkatalog zulässig, dieser ist aber wieder ein Teilegutachten und damit ist die Umrüstung eintragungspflichtig.

Sind es Zubehörfelgen steht in der ABE oder dem TG was zugelassen ist und welche auflagen einzuhalten sind.
Gulf627
Zitat:


Die Eintragungspflicht hat wenig damit zu tun welche Größe in den Papieren steht oder nicht.

In der ABE oder dem Teilegutachten für die Räder stehen Auflagen drin (so kleine Nummern wie 10a, 11a,....). Diese auflagen müssen beachtet werden. Bei einem Teilegutachten gilt IMMEr eine Eintragunspflicht, bei einer ABE kann diese gelten. Gerade bei den breiteren Reifen am E36 ist eine der Auflagen fast immer die Eintragunsgpflicht (...es ist eine Änderungsabnahme durch... gem. §19(3) vorgeschreiben)

Einfach mal lesen, was du da ausgedruckt hast, dann bist du schlauer.

(Zitat von: Christian Sch.)




Das hat genau mir passiert.

Bei dem Teilegutachten von der Felgen steht eine Auflage für breiteren Reifen drin.

Über den Unterboden, werde ich es gut reinigen und nochmals probieren.

Obwohl ich nur ein Tragegelenk getauscht soll, habe ich ein Satz (Querlenker und Spurstange/Koppelstange) bei Ebay gekauft. Die werden schöner und sauberer aussehen, juass..

Eigentlich wollte ich seit Monaten diese Teile tauschen. Nürburgring wartet auf mich, jejej

Danke für eure Antworte...

mfg

Bearbeitet von: Gulf627 am 07.01.2010 um 12:46:32