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T H E M A     R Ü C K B L I C K
markusw66
Hauptthema:
Hallo Leute,jetzt hab ich da mal ein kleines Problem:

Habe vor 2 Wochen ein Auto bei Ebay verkauft und Euro 2 angeben,es steht im Brief drin E02 deswegen dachte ich er hätte Euro 2!!!!Stimmt aber leider nicht....Nun war der Käufer bei mir und hat das Fahrzeug in Augenschein genommen,besichtigt,Probe gefahren und Papiere eingesehen....Wir haben dann einen Kaufvertrag gemacht und er hat bezahlt.Nun rief er an und will den Wagen nicht mehr,weil es Betrug wäre das ich Euro 2 bei Ebay reingeschrieben habe!!!Was meint ihr kommt er damit durch?Er hat doch das Fahrzeug besichtigt und alles.....
Bin über jede Hilfe dankbar......
jan_323i
rüste einen KLR nach, kostet nicht viel und anschließend hat dein Auto Euro II
Gibts für fast alle Motoren...

lg Jan
markusw66
Ist ein Diesel....
M40fan
Ja gut, wenn der Kerle die Papiere ebenfalls durchgesehen hat, dann hätte ers ja sogar schon sehen können. Was für ne Kiste haste denn?
markusw66
Mercedes Benz c 220 Diesel
Airborne90
In deinem Kaufvertrag (ob ausgedruckt oder handgeschrieben) hast du doch bestimmt einen Satz stehen, indem "Gekauft wie gesehen" zu verstehen ist oder zumindest ein Satz, der das ausdrückt. Darauf kannst du dich berufen. Und außerdem: Sind bei E-bay Verkäufen Irrtümer nicht vorbehalten ?? Wenn nein, dann lies dir den Kaufvertrag nochmal genau durch und such was Brauchbares. Immerhin wurde darauf unterschrieben. Demnach hat er es auch bestimmt (wie schon gesagt) durchgelesen.
Opern Geist
Zitat:


In deinem Kaufvertrag (ob ausgedruckt oder handgeschrieben) hast du doch bestimmt einen Satz stehen, indem "Gekauft wie gesehen"
(Zitat von: Airborne90)





meines wissens hat dieser satz keine gültigkeit
DaMay85
ich kann mir gut vorstellen, sofern hier kein Rechtsanwalt ist, solltest Du genau zu solch einem gehen. Viele Leute können Vermutungen anstellen, auf die Du Dich rechtlich nicht verlassen kannst. Auch bei Erfahrungen, die 5 Jahre alt sind, können sich gesetzliche Richtlinien geändert haben.
Falls Du beim ADAC bist, nimm die kostenlose Beratung in Anspruch.
In jedem Falle rate ich Dir mit Kaufvertrag und evt. ausgedruckter eBay Beschreibung zum Anwalt zu gehen, da hast Du was handfestes!
herr_welker
Also ich bin da eher beim Käufer.
Immerhin hat er sich auf die Angaben verlassen.

Hier mal ein Urteil.
Das passt jetzt zwar nicht soo 100% zu deinem Fall, aber zeigt doch die Richtung.

Ich mein. Man muss sich doch darauf verlassen können was in der Artikelbeschreibung steht.

Bearbeitet von: herr_welker am 06.01.2010 um 10:55:15
mb100
Betrug isses net, weil der Vorsatz fehlt. Ne Strafbarkeit is also vom Tisch. Ebenfalls ne arglistige Täuschung. Im Urteil von Herrn Welker handelte die Dame m. E. mit bedingtem Vorsatz; Dir is allenfalls Fahrlässigkeit zu unterstellen.

Aber: wenn Du in der Artikelbeschreibung was zusicherst, bezieht sich ein Gewährleistungsausschluss nicht auf diese Zusicherung - nachzulesen in BGH VIII ZR 92/06.


Die einfachste Version: Fahrzeug zurücknehmen. Oder Kaufpreis mindern.