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T H E M A     R Ü C K B L I C K
angry81
Hauptthema:
zum thema:

bin 17.12.09 zu flott unterwegs gewesen, polizei ist mir gefolgt und hat mich irgendwann angehalten.

er brüllte mir ins auto, worauf ich ihn gebeten hab, er möge leiser reden, da ich ihn auch so gut verstehe. dann ging das spiel los...papiere kontrollierte der eine, der andere wollte sich verbandskasten und warndreieck zeigen lassen.

danach wollte er mir eine verkehrsbelehrung geben und maulte mich voll, ich soll ruhig sein und zuhören.

ich hatte weder zeit noch bock ihm zuzuhören, sagte ihm ich bin einsichtig dass ich zu schnell gefahren bin (50er bereich ~70 gefahren, tempomat).

"sie sind nicht einsichtig! sie sind teilweise 90 gefahren, wir hatten mühe dran zu bleiben." ganz genau.

er war aber noch nicht zuende mit dem geschichtenerzählen:

"wir werden dafür sorgen, dass sie ein fahrverbot und eine nachschulung bekommen!"

auf meinen einwand, dass ich ohne punkte die letzten 3jahre bin und schon 10jahre auto fahre, entgegnete er nur "glauben sie mir, wenn wir das beide schreiben, dann bekommen sie das."

sowas nennt man wohl antipathie was sie in dem moment in mir sammelte. ich hab den mund gehalten, sonst hät ich was dummes gesagt...garantiert.

hab mir bloß seine dienstnummer geben lassen.

heute bekomm ich nun post. anhörung zu owi. ...nach abzug toleranz 26km/h innerorts zu schnell...gemessen durch hinterherfahren.

3pkt und bissl kohle.

ich werd morgen meinen anwalt fragen, aber hab ich überhaupt ne chance? zwei polizisten die bezeugen werden, dass ich viel zu schnell war...

ja ich bin zu schnell gefahren, aber 1000000%ig mit tempomat 70, max 71km/h!

muDd
ist nicht gültig.

wir sind nit in österreich. hinterherfahren ohne aufnahme ist vor gericht nicht zugelassen....

die sollen sich ihr weihnachtsgeld woanders holen :D
louisdama
Welche Beweise sollen den vorliegen,Videoaufnahme, oder das alleinige ablesen von Tacho durch den Polizisten?(die könnten ja auch bissel Gas gegeben um hinterher zu kommen und dabei abgelesen haben)
Denke letzteres sollte für einen Anwalt kein Problem darstellen.
Boa
Womit wurde die Überschreitung festgestellt?

Nur durch hinterherfahren ...ohne Video ohne ein geeichtes Gerät?

Wie solln das gehn?

Das was jetzt die Frage ist....

Ist es zulässig-----durch hinterherfahren----- ????

Hab das selbe gehabt....
Polizei hat ein Auto kontrolliert.... ich musste an einer Kreuzung stoppen.....
hab dann mit meinem Calibra einen satten start hingelegt...

Haben mich mit 3 Autos "verfolgt" und mich dann vor meiner Haustür angehalten.
Waren sehr freundlich und sie meinten selber das ich Glück gehabt hab das sie mir nichts nachweisen können.... war da noch recht Jung :-)


Ich denke der Anwalt wird dich da raus boxen.
b-mw-323
darf man überhaupt tachoablesen als beweisstück nehmen? war deren tacho geeicht? ich glaube nicht ^^ denke mal nen anwalt kann da was machen, hört sich alles sehr schwammig an.
Gr33nAcid
kommt wenn es hart auf hart kommt auf den richter an.

ist der pro-polizei haste verloren, wenn nicht, dann das gegenteil ;)

sonst gibt es dazu noch nen urteil.

OLH Hamm Az: 1 Ss OWI 265/07

http://www.gratisrecht.de/verkehrsrecht/polizei-darf-geschwindigkeit-schaetzen.html

Bearbeitet von: Gr33nAcid am 05.01.2010 um 20:36:36
louisdama
Zitat:


war deren tacho geeicht?

(Zitat von: b-mw-323)




Mein mal gelesen zu haben, das Tachos in allen Polizeifahrzeugen geeicht sind.
Aber da gehört wohl schon bissel mehr dazu,
als einfach hinter her zu fahren und mal kurz den Tacho ablesen,
können ja auch nen Zwischenspurt hingelegt haben.
mb100
Zitat:


kommt wenn es hart auf hart kommt auf den richter an.

ist der pro-polizei haste verloren, wenn nicht, dann das gegenteil ;)

sonst gibt es dazu noch nen urteil.

OLH Hamm Az: 1 Ss OWI 265/07

http://www.gratisrecht.de/verkehrsrecht/polizei-darf-geschwindigkeit-schaetzen.html

(Zitat von: Gr33nAcid)




Das OLG Hamm ist berühmt für ne teilweise sehr merkwürdige Rechtssprechung. Will sagen: wenn ich für irgend ne Arbeit ne Gegenansicht zur h.M. brauch, dann such und nehm ich sehr gern ein Urteil aus Hamm...

Ich würd die Sache auf jeden Fall dem Anwalt übergeben.
knax
Die Tachos sind bei der Polizei geeicht.

Meines Wissens nach darf die Polizei nur "Schrittgeschwindigkeit" nach Auge messen. Ja, habe den Link zu dem Urteil gesehen. Mich würde aber mal interessieren, ob der Polizist aus dem Urteil am Strassenrand stand oder auch hinterher fuhr. Also mal die Rahmenbedinungen.

Sprich: Mit 50 inner verkehrsberuhigten Zone und die schätzen dich zu schnell - dann isses so.



Würde da auf jeden fall Veto einlegen. Beim Videobeweis durch hinterherfahren ist doch auch immer eine gewisse Messstrecke erforderlich, damit das vor Gericht verwertbar ist.

Mfg
Florian


E36-Freak
Zitat:


Die Tachos sind bei der Polizei geeicht.






Mfg
Florian




(Zitat von: knax)





sind sie nicht
E36-Freak
...und um gleich mal auf die Messmethode ansich zu sprechen zu kommen

Messungen durch hinterherfahren sind erlaubt

a) bestimmte Strecke (glaub es waren mindestens 400 Meter)
b) gleichbleibender Abstand
c) Messtoleranz 20% Abzug vom Tachowert
angry81
es war ein stino streifenwagen. schätzen, dass ich zu schnell war, ist kein thema. aber wer will mir erzählen, er kann zwischen 20 und 26km/h unterscheiden?

wenn man geschwindigkeit nicht durch ablesen des tachos ermitteln darf, dann sollte es egal sein, wie der richter eingestellt ist.

aber mal ne andere frage, würden die wirklich nen bescheid rausschicken, von dem sie wissen, dass er keine rechtliche grundlage hat?
E36-Freak
ich persönlich halte diese Methode für das wohl ungenaueste, was es gibt (deshalb mach ich sowas auch nicht :-))...rechtssicher nur bei wirklichen hohen Geschwindikeiten, über nen längeren Zeitraum und nicht son Pullerkram
angry81
Zitat:


...und um gleich mal auf die Messmethode ansich zu sprechen zu kommen

Messungen durch hinterherfahren sind erlaubt

a) bestimmte Strecke (glaub es waren mindestens 400 Meter)
b) gleichbleibender Abstand
c) Messtoleranz 20% Abzug vom Tachowert


(Zitat von: E36-Freak)




durch jeden streifenwagen? wo leben wir denn? es gibt KEINE beweise für den verstoß bzw die höhe der überschreitung. nur zwei polizisten, die sich durch mein verhalten beweisen mussten!?
E36-Freak
Genauso isses, glaubs mir oder lass es sein
Mario325iK
Zitat:



aber mal ne andere frage, würden die wirklich nen bescheid rausschicken, von dem sie wissen, dass er keine rechtliche grundlage hat?

(Zitat von: angry-playboy)




Es gibt bestimmt leute die dadurch eingeschüchtert werden und die Strafe annehmen.
Damit hätten die Bu.... erreicht was sie wollten, Dir einen reinwürgen.
Leg wiederspruch ein und übergeb es Deinem Anwalt.


Denke nicht das die ohne Videobeweis ne chance haben.

MFG Mario
Gr33nAcid
Zitat:


es war ein stino streifenwagen. schätzen, dass ich zu schnell war, ist kein thema. aber wer will mir erzählen, er kann zwischen 20 und 26km/h unterscheiden?

wenn man geschwindigkeit nicht durch ablesen des tachos ermitteln darf, dann sollte es egal sein, wie der richter eingestellt ist.

aber mal ne andere frage, würden die wirklich nen bescheid rausschicken, von dem sie wissen, dass er keine rechtliche grundlage hat?

(Zitat von: angry-playboy)




darf es doch. also ab zum anwalt und schlau machen.
hyperschnecke
würde mal über eine dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken. begründung wäre dann halt inkorrektes verhalten dir gegenüber und mutmaßung eines tatbestandes etc. p.p.. die kollegen dürfen davon soweit wie ich weiß nur drei stück erhalten. wenn es bei mir hart auf hart kam hat dies immer gezogen......
Old Men
Als erstes mal, eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese wird dann so verfasst, das es viele Seiten sind. Egal was drinsteht, es müssen nur viele Seiten sein. Den jeder Polizist muß auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit der gleichen Seitenanzahl antworten.Dann zu einem Anwalt. Zur Tachoeichung bei Polizeifahrzeugen kann ich nur sagen, die sind geeicht. Messen durch hinterherfahren ist möglich und erlaubt, wenn es sich nachweislich um eine Strecke über min. 400Meter handelt. Hiervon werden dann die Ortsüblichen Tolleranzen abgezogen. Sollte es dann zu einer Verhandlung kommen, mußt du die beiden gegeneinander ausspielen. Der eine hat das gesagt, der andere hat was anderes gesagt. Ich habe das Spielchen schon mitgemacht und spreche aus Erfahrung. Mir wurde ein Rotlichtverstoß angelastet und beide B...en haben etwas anderes gesagt.Es bezog sich hier auf die Zeit des Rotlichtes. Der eine sagte 3 Sec. der andere sprach von5 Sec. Also auf die Feinheiten bei einer Verhandlung achten.
Grinch
Zitat:



aber mal ne andere frage, würden die wirklich nen bescheid rausschicken, von dem sie wissen, dass er keine rechtliche grundlage hat?

(Zitat von: angry-playboy)




logisch machen die sowas, probieren kostet die ja nichts.
Es gibt genügend leute die sowas zahlen weilse schiss ham oders net besser wissen würde ich sagen.
würd auf jeden zum anwalt, s gibt ja net mal n beweis, kein video, kein foto, nix.
nur die meinung der 2 cops die sauer auf dich waren.
ich würd net mal 20kmh zuviel zahlen, es sei den die könnens beweisen.

und ich bezweifel das die im gleichbleibenden abstand hinter dir her sind ne ganze weile...
da sind soviel toleranzen drin, des kann man gar net genau festlegen die überschreitung.

sagmer so die hätten dich mündl. verwarnen können, ok , mehr aber nicht.

ich wär auf 180, das is reine schikane und willkür
E36-Freak
Zitat:


Den jeder Polizist muß auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit der gleichen Seitenanzahl antworten


(Zitat von: Old Men)





hammerhart...wo hast Du das denn her?


99% der Polizeifahrzeuge haben ungeeichte Tachos...1% haben geeichte, dazu gehört u.a. der ziviule PPS-Wagen mit Videoeinrichtung, sonst sinds halt ganz normale Fahrzeuge, wie sie im Werk vom Band laufen

das isf Fakt...
angry81
grad mitm anwalt tel. sagt, die chancen stehen gut. schick ihm heute den schriebs rüber und wir schauen mal. schick ihm noch ne schilderung des vorgangs.
Gr33nAcid
ich hatte damals selbst ne dienstaufsichtsbeschwerder weil ich mich gegen nen angreifer gewehrt habe, hat für mich alles nen anwalt von der gdp erledigt, ich mußte lediglich nen paar sätze erzählen.

und die tachos sind nicht geeicht. nur wie e36-freak schon sagte, bei videofahrzeugen (provida, pps).

hier ist das meiste eh nur vernmutung oder hören-sagen. geh zu nem vk-recht-anwalt und lass dich da beraten.
ohne zeugen ist es leider schwer gegen zwei aussagen von polizisten anzukommen.

edit: ist ja schon passiert ;)

Bearbeitet von: Gr33nAcid am 06.01.2010 um 16:12:43
angry81
so, mein anwalt hat nach akteneinsicht ein nettes schreiben aufgesetzt. mir ist das schmunzeln beim lesen gekommen.

die haben sich auch noch fehler in der beschreibung des sachverhaltes geleistet, wo er schön in die kerbe gehauen hat.

bin ich mal gespannt...
Boa
Ich drücke dir die Daumen!!!! ;)
Grinch
Zitat:


Ich drücke dir die Daumen!!!! ;)

(Zitat von: Boa)




da schliess ich mich natürlich an...

meinsch du kannst das schreiben irgendwie hier online stellen?
oder wenigstens den textlichen inhalt?
würd mich mal interessieren was der anwallt so schreibt in so ner sache
angry81
...sei der betroffene auf der "bab 96a" gefahren. wie bekannt sein dürfte, gibt es eine b 96a und eine bab, jedoch keine bab 96a. insofern ergeben sich zweifel, wo denn der betroffene zu schnell gefahren sein soll.

auf einer bab ist es grundsätzlich nicht verboten, unter berücksichtigung der toleranz errechnete 76km/h zu fahren. auch ist im anzeigentext expliziet von einer "70er strecke" die rede. eine deutliche abgrenzung, wo denn eine 50er strecke gewesen sei, wird demgegenüber nicht vorgenommen.

es bleibt also ausgehend von den angaben und berechnungen im anzeigentext bestenfalls eine geschwindigkeitsübertreung unter zugrundelegung einer erlaubten geschwindigkeit von 70hm/h um 6km/h.

...

der betroffene hat sich mir gegenüber dergestalt geäußert, dass er streckenweise mit einem auf 70km7h eingestellten tempomat gefahren sein. dies und nichts anderes habe er den vor ort tätigen polizeibeamten auch gesagt.

als reaktion habe er dann eine in scharfem ton getätigte aussage erhalten, dass sie -die beiden vor ort tätigen polizeibeamten- schon dafür sorgen, dass ein fahrverbot verhängt werde.

angesichts dessen, dass tempomaten an den tachometer gekoppelt sind und diese immer eine höhere geschwindigkeit angeben, als tatsächlich gefahren wird, ist unter zugrundelage der angaben des betroffenen zur fahrt mit dem auf 70km/h eingestellten tempomaten eher von einer tatsächlichen geschwindigkeit von maximal 65km/h auszugehen.

insgesamt ist ein nachweis, dass der betroffene 26km/h zu schnell gefahren zu sein, folglich nicht zu führen, weshalb ich beantrage, das verfahren einzustellen.

Bearbeitet von: angry-playboy am 15.01.2010 um 14:29:48
caby
wenn ich das liest muss ich schmunzeln!
Teu teu teu!
Niedersachse
Moin,


ich drücke dir natürlich auch die Daumen....

Meißt hilft auch schon der richtige "Briefkopf",- hier vom Anwalt....

Vielleicht hat die Rennleitung nicht mit Deinem Gang zum Anwalt gerechnet...

Wenn Du dann noch Rechtsschutzversichert bist, ohne Selbstbeteiligung, dann viel Spaß, nur schade um die Zeit....
angry81
Zitat:


Moin,


ich drücke dir natürlich auch die Daumen....

Meißt hilft auch schon der richtige "Briefkopf",- hier vom Anwalt....

Vielleicht hat die Rennleitung nicht mit Deinem Gang zum Anwalt gerechnet...

Wenn Du dann noch Rechtsschutzversichert bist, ohne Selbstbeteiligung, dann viel Spaß, nur schade um die Zeit....

(Zitat von: Niedersachse)




wenns ums geld geht dann scheuen die auch den gang vor gericht nicht. ist ja nicht ihr geld was sie verpulvern wenn sie den vorgang in die länge ziehen aber geld was ihrer behörde gutgeschrieben wird wenn sie es bekommt.

ich hatte dem typen das ganz klar gesagt, dass ich den sachverhalt sofort zum anwalt gebe. sein kommentar "dann machen sie das"...

hab ne rechtsschutz aber mit 150euro sb
Niedersachse
Moin,

die von der Rennleitung werden auch nichts persönlich bezahlen,- aber kein guter Anwalt geht vor Gericht, wenn es keine Aussicht auf Erfolg hätte!
Die schlechten schon,- die brauchen das Geld der Mandatnten... :-)))

Manche Anwälte verzichten ab einem gewissen Mandat aber auch auf die 150,-€ SB...

Solltest Du nur eine Verkehrs-RS haben, dann stell die um auf ohne SB.
Müßte sich zukünftig rechnen....
EyYolcu
was willst du dem Richter erzählen??? willst du sagen ds du Tempomatauf 70 kmh eingestellt hattest, willst du ihm dadurch verraten dass du immer 20kmh zu schnell gefahren bist???
also ich finde wer zu schnell fährt den bestraft das leben,....
angry81
Zitat:


was willst du dem Richter erzählen??? willst du sagen ds du Tempomatauf 70 kmh eingestellt hattest, willst du ihm dadurch verraten dass du immer 20kmh zu schnell gefahren bist???
also ich finde wer zu schnell fährt den bestraft das leben,....

(Zitat von: EyYolcu)




danke für diese fundierte aussage. hättest du dir die mühe gemacht und die ausgangssituation verfolgt wäre dir aufgefallen, dass ich das zu schnell fahren zugegeben habe aber niemals den wert erreicht haben, der mir vorgeworfen wird. zumal mir schleierhaft ist, was du mit nem richter willst!?

es wäre nett, wenn du das nächste mal etwas genauer schaust bevor du los legst. danke
E36-Freak
Die Messung der Geschwindigkeit durch Hinterherfahren unterliegt bestimmten Voraussetzungen

Grundsätzlich ist diese Methode zulässig, allerdings nur unter den von mir eingangs erwähnten Voraussetzungen (also bestimmte Streckenlänge und gleichbleibender Abstand). Wirklich Sinn macht sowas nur über eine längere Strecke und bei wirklich höheren Geschwindigkeiten, da der Toleranzabzug schon erheblich ist - und dann ist es immer noch eine Einzelfallentscheidung.

wenn die gemachten Angaben der beiden Polizisten darüber schon wiedersprüchlich sind, dann hat das Ding auch Aussicht auf Erfolg