Zitat:
Insbesondere haben die das hierzulande nötige Mahnverfahren nicht eingehalten, womit die darauffolgenden Gebühren hinfällig sind.
(Zitat von: danny321)
Ich glaube das ist so nicht richtig. Das Mahnverfahren wurde ja eingeleitet. Allerdings nicht durch die Firma, sondern durch das Inkassobüro. Das kann sich die Firma selbst aussuchen, ob *sie* siche mit dem Kunden rumärgern, ihr(e) Anwalt(e) oder Ihr Inkassobüro. Die Kosten dafür trägt der Kunde, sofern er in Verzug ist.
Das 'in-Verzug-setzen' geschieht heute gängigerweise gleich auf der Rechnung mit dem angeben des Zahlungszieles. Ich gehe also mal davon aus, daß AngryPlayboy desshalb bereits in Verzug ist mit seiner Zahlung.
Als freundliches Unternehmen, das seinen Kunden behalten will sendet man höflicherweise noch ein paar Mahnungen. Einen Anspruch darauf hat der Kunde aber nicht. Man muss ihn lediglich in Verzug setzen. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Vorgehensweise (nicht die Forderung) ist also berechtigt, würde ich sagen. So übel das klingt. Da kann man höchstens eventuell was mit "Verhältnismäßigkeit" machen, wie Du sagtest.
Mehr Chancen sehe ich da aber nicht.
Ob die Forderung (die 10 Euro) korrekt sind, kann man nicht beurteilen. Das weis nur AngryPlayboy. Manchmal gibts so Abzocker im Internet. Aber ich denke nicht, daß hier jemand 'abgezockt' wurde. Solche linken Dinger laufen auch nicht per Lastschrift ab, sondern immer per Rechnung.
Hier gings lediglich um ein Missverständniss und die falsche Vorgehensweise von Käufer und einem extrem aggressiven Vorgehen der Firma.
Die sind sauer.
Aber im Recht. :(
Bearbeitet von: Stefan177 am 05.01.2010 um 02:49:46