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T H E M A     R Ü C K B L I C K
EXZESSIV
Hauptthema:
Hallo Ihr!

Gestern hat mich fast der Schlag getroffen. Hab ne Rechnung über ne Krankenwagenfahrt in Höhe von 321,- € bekommen. Das tut gut, so kurz vor Weihnachten... Kurz zum Hintergrund:

Das ganze ist über ein Jahr her, Anfang Dezember 2008 wars. War neu in der Stadt, das erste mal mit neuen Leuten unterwegs auf ner Party und habs etwas übertrieben. Jedenfalls wurde ein Krankenwagen gerufen, welcher dann auch kam und mich mitgenommen hat. Ich war allerdings nicht K.O. sondern bin noch auf eigenen Beinen in den Wagen gestiegen. Die Fahrt zum Krankenhaus war kurz, das Teil war direkt um die Ecke. Im Krankenhaus selbst bin ich allerdings nur in nem Raum geführt worden und hab mich da kurz hingesetzt. Wo versammelter Mannschaft hat die leitende Ärztin mich dann verspottet (O-Ton): "Selber schuld, wenn Sie so dumm sind!" Irgendwann hat's mir dann gereicht. Ich hab mich höflich entschuldigt, dass ich so naiv war zu denken, dass mir in einem Krankenhaus geholfen wird bin dann gegangen. Im Krankenhaus wurde also rein gar nichts getan. Nichma Blut abgenommen oder sonstwas. Hochgefahren, verspottet und vor die Tür gesetzt.

Deshalb sehe ich jetzt nich ein soviel Geld für die Fahrt zu zahlen. Das Problem ist, dass in der Rechnung steht, dass das Krankenhaus nicht selbst für den Fahrdienst zuständig ist, sondern versch. Vertragspartner, an die man sich bei Fragen zur Rechnung direkt wenden soll. Die werden dann natürlich sagen "Wir sind nur für die Fahrt zuständig, der Rest ist uns latte!"

Klar war der Einsatz mehr oder weniger eigenverschuldet. Wenn kein Weg drumrum führt, werd ich wohl zahlen. Aber bevor ich freudestrahlend die Überweisung ausfülle, wollte ich wissen, ob ich irgendwelche Alternative hab.
mmstgt
Genau... Der Einsatz war absolut eigenverschuldet. Ehrlich gesagt ist es auch vollkommen in Ordnung, dass du für den Einsatz zahlen musst. Weil du dich nicht unter Kontrolle hattest und saufen musstest, musste vielleicht jemand anders, der wirklich ein Problem hatte, länger auf einen Krankenwagen warten. Vielleicht ist dir das ja eine Lehre ;)
jay x 412
Zahlen musst du in jedem Fall. Ging 2 Bekannten von mir schon genauso und alternativen haben die damals auch nicht gefunden.

ed: glaub einer hats in raten abbezahlt

Bearbeitet von: jay x 412 am 23.12.2009 um 11:37:57
jochen78
Denk auch da wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen und zahlen dürfen.
Mfg
Mekkra
Du wirst auf jeden Fall zahlen müssen! Ich hab mir mal im besoffenen Zustand im die Hand geschnitten und musste auch den Krankenwagen zahlen, damit hatte ich aber absolut kein Problem weil ich wie du selber Schuld war (Alkohol). Ich finde es gut wenn man in so einem Fall den Krankenwagen zahlen muss.
Nicore
Nen Taxi wäre billiger gewesen. ;)
Ich glaube an dem Abend war Dein Nickname Programm was?

Bearbeitet von: Nicore am 23.12.2009 um 11:41:01
EXZESSIV
Hat's mir schon gedacht, wollte nur sicher gehen. Wird dann unter Lehrgeld verbucht... Hab seit dem Abend auch nie mehr so arg auffe Kacke gehauen... Danke für die schnellen Antworten und euch allen frohe Weihnachten + guten Rutsch! :)
stargate
Um das wirste ned drum rumkommen.

Geht ja hier auch nicht um den Krankenhausaufenthalt sondern um die Fahrt selbst. Normal zahlt es die Krankenkasse aber wenn man hald selber schuld is is man selber schuld :)

Dann sind die Kosten der Krankenkasse auch latte weil sie´s ned zahlen müssen.

Zieh deine Lehre draus, fürs nächste mal weißte es.

PS.
Ich frag mich wie man überhaupt so viel saufen kann das man so fertig ist das andere Leute schon den Krankenwagen rufen und wie´s im Krankenhaus abgelaufen is mit dir als Betrunkenen will ich jetzt auch mal nicht wirklich wissen. >,<

Aber andere Frage, warum rufste ned einfach die Telefonnummer auf der Rechnung an. Mehr als auslachen und auflegen können die auch nicht.
Grinch
interessantes thema, das bedeutet wenn ich selnbstverschulde muss ich die fahrt zahlen?
oder gilt das nur wenn man sich ins koma gsoffen hat?
weil wenn ich gegen den baum fahr, würd ichs net unbedingt einsehen zu zahlen aber wenn ich goffen hab schon...
mikV8
Wer hat denn den KW gerufen?
Es stellt sich hier schon die Frage nach der Rechtfertigung dieses Einsatzes.

So lange es keine Gefährdung gab, gab es keinerlei Grundlage für einen derartigen Einsatz, was sich ja dann auch im Krankenhaus entsprechend der Dir dort wiederfahrenen "Behandlung" bestätigt hat.

Nur weil Rechnungsersteller und Leistungserbringer nun (wie so fot in Dtl.) unterschiedliche Unternehemn sind, heißt das noch lange nicht, dass man gegen derartige Rechnungen nicht mehr vorgehen kann.
Wäre ja auch noch schöner. Mit einem solchen Vorgehen würde man einer modernen Wegelagerei Tür und Tor öffnen.
Es ist nunmal Fakt, dass Krankentransporte dafür da sind im NOTFALL schnell reagieren zu können und das bringt nun auch mit sich, dass die Fahrzeuge mehr in Bereitschaft stehen und die Fahrer ebenso mehr "warten" als effektiv fahren. Dort kommen nun die achso tollen Sanierer und meinen, dass man das alles besser auslasten muss. Damit wird es noch soweit kommen, dass die Krankenwagen sowas wie Streife fahren und einfach jeden x-beliebigen aufgabeln, zum Krankenhaus schaffen und Rechnungen schreiben.
ARME, KRANKE WELT

Solche Dinge verhindern im Übrigen dann auch das rechtzeitige Erscheinen bei wirklichen Notfällen!

Also ich würde die Angelegenheit nochmal auf Sinnhaftigkeit durchleuchten.
Vor allem in Bezug auf die angefallenen Kosten im Vergleich mit den erbrachten Leistungen.

Gruß Mirko
herr_welker
Ist der Krankenwagen medizinisch notwendig, wird er auf jedenfall übernommen. Es kann sein, dass dir eine Rechnung geschickt wird. Diese dann einfach bei der Krankenkasse einreichen.

Bei deinem speziellen Fall weiß ich es nicht genau.

Aber bei der Krankenkasse einreichen würde ich es auf jedenfall.

Ich gehe mal davon aus, das du gesetzlich Versichert bist.
MartinGSI
Leute macht doch mal halblang.
Warum soll die allgemeinheit zahlen, wenn er sich die hucke vollsäuft?

Ich finde es richtig, das er zahlen muss. Ob das verhalten der Ärztin im Krankenhaus richtig war, steht auf ganz nem anderen blatt.

Amüsanter´weise hatte ich schon ähnliches Problem. Ich bin bzw war zugelassener Fußballschiedsrichter.
Wurde aber bei einem Spiel von einem Spieler mit Migrationshintergrund (Ausländer darf ich ja nicht sagen) niedergetreten.

Schuldfrage war klar, doch versäumte es der Fahrer des RTW in sein Protokoll zu schreiben. SO bekam ich 8 Wochen später eine Rechnung über 680DM (ist schon etwas her).

Habe damas angegeben, das hier kein eigenverschulden vorlag, sondern ich Opfer eines Tätlichen angriffs war. Thema erledigt. Die rechnung hatte dann der schuldige zu tragen.

Warum soll bei klaren schuldverhältnissen die allgemeinheit zahlen?
herr_welker
Zitat:

Warum soll bei klaren schuldverhältnissen die allgemeinheit zahlen?


Aus sozialen Gründen?

Warum soll man die Behandlungskosten zahlen, wenn jemand daheim einen Unfall hat (z.B. vom Stuhl gefallen). Is doch seine Schuld, wenn er keine Leiter holt.

Warum soll man den RTW, die Behandlung, die Intensivstation von einem Herzpatienten zahlen, der extrem übergewichtig ist? Selber Schuld, hätte er doch abgenommen und sich gesund ernährt.

Also für mich gehört das einfach zu einer Krankenversicherung dazu.

Zitat:

Wurde aber bei einem Spiel von einem Spieler mit Migrationshintergrund (Ausländer darf ich ja nicht sagen) niedergetreten.


Warum nicht.
Der Begriff "Ausländer" ist ein ganz normaler Begriff. Er wird sogar vom Staat direkt genutzt.
z.B. im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

Bearbeitet von: herr_welker am 23.12.2009 um 13:04:57
EXZESSIV
Alkohol war an der Sache gar nicht Schuld, war nur dank Albert Hoffmanns Erkenntnisse etwas verwirrt... Werde wie gesagt zahlen, keine Frage. Nur regt es mich nach wie vor auf, dass man mich im Krankenhaus so herablassend behandelt hat und mich einfach vor die Tür gesetzt hat. Naja... Dumm gelaaf!
herr_welker
Zitat:


Alkohol war an der Sache gar nicht Schuld, war nur dank Albert Hoffmanns Erkenntnisse etwas verwirrt... Werde wie gesagt zahlen, keine Frage. Nur regt es mich nach wie vor auf, dass man mich im Krankenhaus so herablassend behandelt hat und mich einfach vor die Tür gesetzt hat. Naja... Dumm gelaaf!

(Zitat von: EXZESSIV)




Reich es doch bei deiner Krankenkasse ein. Du hast doch nichts zu verlieren.
Entweder die übernehmen die Sache oder eben nicht.
Dann kannstes immernoch zahlen.
EXZESSIV
Zitat:


Zitat:


Alkohol war an der Sache gar nicht Schuld, war nur dank Albert Hoffmanns Erkenntnisse etwas verwirrt... Werde wie gesagt zahlen, keine Frage. Nur regt es mich nach wie vor auf, dass man mich im Krankenhaus so herablassend behandelt hat und mich einfach vor die Tür gesetzt hat. Naja... Dumm gelaaf!

(Zitat von: EXZESSIV)




Reich es doch bei deiner Krankenkasse ein. Du hast doch nichts zu verlieren.
Entweder die übernehmen die Sache oder eben nicht.
Dann kannstes immernoch zahlen.

(Zitat von: herr_welker)




Hab ne Zahlfrist bis zum 19.01.2010. Wie lang dauert so ne Bearbeitung denn? Möchte da nicht in Verzug kommen, um dann noch drauf zu zahlen...
knax
Hallo,

ich denke Dein fehler war, das Du dich aus dem Krankenhaus entfernt hast. Der Rettungsdienst (oder der Träger des RD) bekommt sein Geld von der Krankenkasse.

Sprich:

Jemand ruft da an weil Du voll bist, die fahren Dich (war bei dem Preis ein Rettungswagen - Krankenwagen kosten in der Regel ca. 100€), schreiben das Einsatzprotokoll - und nun kommt das wichtige - bekommen einen Transportschein. Mit diesem Schein bekundet der aufnehmende Arzt, dass Du hilfebedürftig bist oder warst.

Also entweder wurde der T-Schein nicht unterschrieben weil Du dich sofort vom Acker gemacht hast oder Arzt hat sich geweigert, weil er etwas gegen besoffene hat. An Deiner Stelle würde ich das Teil bei der Krankenkasse einreichen, die werden nach dem T-Schein fragen, Du gehst ins Krankenhaus und versuchst einen zu bekommen. Datum etc. haste ja noch im Kopf.

Ach so:

Der Preis ist übrigens eine Pauschale, ob Du nur 50 Meter gefahren wirst und voll warst oder durch die halbe Stadt als "echter" Notfall mit allem drum und dran - es kostet immer das gleiche.

Gruß
herr_welker
Zitat:

Hab ne Zahlfrist bis zum 19.01.2010. Wie lang dauert so ne Bearbeitung denn? Möchte da nicht in Verzug kommen, um dann noch drauf zu zahlen...


Da hilft dir deine Krankenkasse sicherlich weiter.

Zur Not einfach mal eine Geschäfststelle von denen aufsuchen oder anrufen.
ACVido
Herrlich...mal ein Thema zu dem ich (Arzt) auch mal seinen Senf dazugeben darf.

Mittlerweile (und meiner Meinung nach auch traurigerweise) ist der Alkohl und dessen Folgen auf Rang 2 angekommen, als Ursache dafür sich notfallmäßig im Krankenhaus vorzustellen!

Ich kotze jedes mal ab wenn am Wochenende der sogenannte "Partybus" schön nach der Disse bei mir in der chirurgischen Ambulanz ankarrt, und irgendwelche Besoffene ablädt, die ich dann flicken darf. In 90 % der Fälle endet der ganze Scheiß bei pöbelnden Patienten, die einen beleidgen und ab und auch handgreiflich werden wollen, weil die in ihrem deliranten Zustand nicht begreifen wollen, dass man sie z.b. Nähen muss. Jedes mal kotz ich über solche Penner ab!

Ich sag NIE was dagegen, wenn um 4 Uhr morgens ein Autounfall kommt mit mehrere Schweverletzten! Dafür bin ich da! Aber bei solchen Aktionen wie bei dir, kann ich die Kollegin, die damals diesen Spruch abgelassen hat durchaus verstehen. Aussprechen, hätte sie es sicherlich nicht dürfen, aber es ist aus ihrer Situation verständlich. Ich denke mir so was auch jedes mal, ohne es auszusprechen.

Nun zu deinem Problem:

Die Sanis die bei dir angekarrt sind haben nur eine Aufgabe: Patient von A nach B bringen. Mehr nicht! Und "B" entspricht hier das Krankenhaus. Dort bekommen sie dann in der Regel den Krankentransportschein ausgehändigt, welche von einem Arzt unterschrieben sein muss. Er muss also quasi sein okay dazu geben!

Wenn ein Patient sich, wie in deinem Fall, ohne Behandlung selbst entlässt, würde ich an ihrer Stelle auch nicht den Transportschein unterschreiben. Ergo: Das DRK kriegt keinen Schein, die Kasse muss somit nicht zahlen, und die Kosten werden direkt vom Patienten geholt! Wie in deinem Fall...

Kommst du da raus? Wohl kaum... Ohne Schein, keine Übernahme durch dir Krankenkasse.

Lern draus, und "übertreib" es das nächste mal nicht.

Greetz ACVido

Bearbeitet von: ACVido am 23.12.2009 um 17:03:08

Bearbeitet von: ACVido am 23.12.2009 um 17:04:35
Mekkra
Zitat:


Herrlich...mal ein Thema zu dem ich (Arzt) auch mal seinen Senf dazugeben darf.

Mittlerweile (und meiner Meinung nach auch traurigerweise) ist der Alkohl und dessen Folgen auf Rang 2 angekommen, als Ursache dafür sich notfallmäßig im Krankenhaus vorzustellen!

Ich kotze jedes mal ab wenn am Wochenende der sogenannte "Partybus" schön nach der Disse bei mir in der chirurgischen Ambulanz ankarrt, und irgendwelche Besoffene ablädt, die ich dann flicken darf. In 90 % der Fälle endet der ganze Scheiß bei pöbelnden Patienten, die einen beleidgen und ab und auch handgreiflich werden wollen, weil die in ihrem deliranten Zustand nicht begreifen wollen, dass man sie z.b. Nähen muss. Jedes mal kotz ich über solche Penner ab!

Ich sag NIE was dagegen, wenn um 4 Uhr morgens ein Autounfall kommt mit mehrere Schweverletzten! Dafür bin ich da! Aber bei solchen Aktionen wie bei dir, kann ich die Kollegin, die damals diesen Spruch abgelassen hat durchaus verstehen. Aussprechen, hätte sie es sicherlich nicht dürfen, aber es ist aus ihrer Situation verständlich. Ich denke mir so was auch jedes mal, ohne es auszusprechen.

Nun zu deinem Problem:

Die Sanis die bei dir angekarrt sind haben nur eine Aufgabe: Patient von A nach B bringen. Mehr nicht! Und "B" entspricht hier das Krankenhaus. Dort bekommen sie dann in der Regel den Krankentransportschein ausgehändigt, welche von einem Arzt unterschrieben sein muss. Er muss also quasi sein okay dazu geben!

Wenn ein Patient sich, wie in deinem Fall, ohne Behandlung selbst entlässt, würde ich an ihrer Stelle auch nicht den Transportschein unterschreiben. Ergo: Das DRK kriegt keinen Schein, die Kasse muss somit nicht zahlen, und die Kosten werden direkt vom Patienten geholt! Wie in deinem Fall...

Kommst du da raus? Wohl kaum... Ohne Schein, keine Übernahme durch dir Krankenkasse.

Lern draus, und "übertreib" es das nächste mal nicht.

Greetz ACVido

Bearbeitet von: ACVido am 23.12.2009 um 17:03:08

Bearbeitet von: ACVido am 23.12.2009 um 17:04:35

(Zitat von: ACVido)




Ich habe damals in der Notaufnahme nicht gepöbelt war aber doch irgendwie etwas frech (ist scheiße ich weiß, im Rausch vergisst man aber manchmal seine gute Kinderstube) als Strafe hat mir dann aber die Krankenschwester die Tetanusimpfung ziemlich unsanft in die rechte Hinternbacke gestochen. Ich sehe meinen Fehler somit als bestraft xD.
herr_welker
Schau mal was ich hier gefunden habe.

Zitat:



Fahrkosten
Die Krankenkassen übernehmen Fahrkosten seit 2004 nur noch dann, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus "zwingenden medizinischen Gründen" notwendig sind. Dies ist insbesondere der Fall

* bei Leistungen, die stationär erbracht werden; dies gilt bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus,

* bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,

* bei anderen Fahrten von Versicherten, die während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist (Krankentransport),

* bei Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie zu einer vor- bzw. nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung insbesondere vermieden oder verkürzt wird.
Quelle




Zitat:

als Strafe hat mir dann aber die Krankenschwester die Tetanusimpfung ziemlich unsanft in die rechte Hinternbacke gestochen.


Also wurde ja doch eine medizinische Leistung erbracht.

Schreib dann mal rein ob die Krankenkasse das erstattet hat.

Bearbeitet von: herr_welker am 23.12.2009 um 18:27:38
knax
Selbst wenn, es geht um die Notwendigkeit des Transportes.

Wenn ich mir zuhause leicht in den Finger schneide und mir den Rettungswagen rufe, dann fahren die mich auch ins Krankenhaus. Da bekomme ich dann auch ein Pflaster und eine Tetanusspritze, somit ist die medizinische Leistung auch erbracht worden.

Aber der Transport währe nicht erforderlich gewesen, denn ich hätte auch selbst, im Zweifel mit einem Taxi (was die Krankenkasse am ehesten bezahlen würde), in ein Krankenhaus fahren können.

Ob der Rettungswagen erforderlich war, entscheidet der diensthabende Arzt in der Notaufnahme.

Alle beschweren sich über die Krankenkassenbeiträge, aber auch diese Besoffenenfahrten fallen mit da mit ins Gewicht.
rumpel666
Wenn ich den Threadersteller jetzt richtig verstanden habe, dann war Alkohol nicht das (Haupt-)Problem sondern wohl eher Lysergsäurediethylamid ... also ob die Kasse dafür zahlen sollte halte ich für äußerst fraglich. ;-)
Don King
lol

lsd.
meinst du er war auf stoff.^^
rumpel666
Zitat:


lol

lsd.
meinst du er war auf stoff.^^

(Zitat von: Don King)





Ja, die Aussage "war nur dank Albert Hoffmanns Erkenntnisse etwas verwirrt... " lässt mich das zumindest vermuten ... schau dir an was Albert Hoffmann erforscht hat ;-)



@Threadersteller: Sorry, falls ich dir unrecht tue.

Bearbeitet von: rumpel666 am 24.12.2009 um 22:20:14
coupe-maniac
Hab das Thema äußerst amüsiert gelesen, bin auch einer diese Sani Wegelagerer.
Mit was biste den kutschiert worden? KTW oder RTW?
Ein KTW hat nen Grundpreis von ~150,- EUR + 0,34 EUR pro Kilometer.
Ein RTW kostet knappe 500 EUR. Wenn nen Doc dabei ist, kommen nochmal 150 Euronen drauf.

Ob gerechtfertig oder nicht, hasst du selbst entschieden.
Du hasst immer das Recht, eine Mitfahrt zu verweigern, wenn du dazu noch in der Lage bist.
Dazu gibt´s ein schönes Behandlungsverweigerungsformular, was auf jeden KTW, RTW und NEF drauf ist.
Wenn du das Unterschreibst, hasst du auch keine Kosten zu tragen.
Unterschreibst du nicht, müssen dich die Sanis mitnehmen, schon allein wegen der Haftung wenn was passiert.
Was du genutzt hasst, war die Behandlungsverweigerung im Krankenhaus, was auch wieder legitim war, daher keine Kosten vom Krankenhaus.
EXZESSIV
Zitat:


Zitat:


lol

lsd.
meinst du er war auf stoff.^^

(Zitat von: Don King)





Ja, die Aussage "war nur dank Albert Hoffmanns Erkenntnisse etwas verwirrt... " lässt mich das zumindest vermuten ... schau dir an was Albert Hoffmann erforscht hat ;-)



@Threadersteller: Sorry, falls ich dir unrecht tue.

Bearbeitet von: rumpel666 am 24.12.2009 um 22:20:14

(Zitat von: rumpel666)




Gut kombiniert... :D
rumpel666
Zitat:


Zitat:


Zitat:


lol

lsd.
meinst du er war auf stoff.^^

(Zitat von: Don King)





Ja, die Aussage "war nur dank Albert Hoffmanns Erkenntnisse etwas verwirrt... " lässt mich das zumindest vermuten ... schau dir an was Albert Hoffmann erforscht hat ;-)



@Threadersteller: Sorry, falls ich dir unrecht tue.

Bearbeitet von: rumpel666 am 24.12.2009 um 22:20:14

(Zitat von: rumpel666)




Gut kombiniert... :D

(Zitat von: EXZESSIV)




Weiss doch selber wie verwirrend die Erkenntnisse aus Dr. Hoffmanns Arbeit seien können ;-)
Ist zwar schon ein paar Jährchen her, mir aber immer noch gut in Erinnerung :-)