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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Heitzer41
Hauptthema:
Habe am montag meine Enduro verkauft und den Käufer gesagt das es ein Problem gibt mit dem 2. Gang ! leider kein kaufvertrag nur mündlich , Brief habe ich übergeben ! Jetz will der Käufer 300 € für den 2. Gang haben !
Kann ich mich davor schützen ? ist ja ein 12 Jahre altes Wettbewerbsmotorrad !
Ein Link zum Rechtlichen wäre hilfreich !
danke
Nicore
Mal ne Frage am Rande, hat er keine Probefahrt vorher gemacht?
Roffeltoffel
Hhhm, bin mir zwar nicht ganz sicher, aber wenn der Käufer keinen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen hat ist das auf gut deutsch gesagt sein Problem.

Wenns hart auf hart kommt, wie will er dir beweisen wann, ob, wie, warum er das Motorrad von dir hat und, dass es vorher schon kaputt war? Hat er was schriftliches, dass du ihm ne Garantie über das Getriebe gibst? Ich denke nicht. Ich schätze er wusste auch, dass das Motorrad im Wettbewerb genutzt wurde, also weiss er auch, dass das Material dort besonders gefordert wird.

Ein 12 Jahre altes Wettbewerbsgerät zu kaufen und dann noch Schadensersatz zu verlangen find ich ziemlich lächerlich.

Wär ich jetzt nicht im Krankenhaus würd ich in der Firma nochmal unseren Anwalt sprechen, aber ich denke bis nächste Woche willst net warten?

Bearbeitet von: Roffeltoffel am 26.11.2009 um 09:32:33
Heitzer41
Probefahrt hat si9e gemacht und alles io ist aber bloß im 1. Gefahren angeblich ! Mist das ich kein Kaufvertrag gemacht habe ! wo liegt die Beweißpflicht ? Wegen 300 € will sie mich wegen Betrug anzeigen !
Habe es mit Schaltproblem verkauft !!!!
Rechtlicher link wäre supi !
Heckpropeller
Was für ein rechtlicher Link?
Ihr habt einen mündl. KV, da gibt es nichts worauf man sich beziehen könnte.
Warte doch einfach ab. Ist doch noch gar nichts passiert.
Du brauchst dir keine Gedanken machen, sie ist in der Beweispflicht und muss dir nachweisen das du das KfZ als mängelfrei verkauft hast.
Gr33nAcid
jetzt mal ehrlich, wie kann man, entschuldige bitte, so blöd sein und heute noch was ohne vertrag verkaufen? sonst steht wort gegen wort, und falls die mit betrug kommt, gehts du zur polizei wegen erpressung.

sonst gilt glaube ich einfach treu und glauben, und sie muss nachweisen, dass du es nicht mit angegeben hast. und da das unmöglich wird, ihr pech!
Heitzer41
OK danke werde aber dann mal fix meine anwälte anrufen zur sicherheit !
PS: sier und ihr Mann haben den hobel probegefahren !!!
Danke für die schnellen Antworten "!
BMW-323-M
so einfach is das nicht wenn der mann als zeuge auftreten wird ist das noch nicht gegessen ! warste alleine beim Verkaufsgespräch? oder hattest du auch begleitung ?
Heitzer41
OK danke werde aber dann mal fix meine anwälte anrufen zur sicherheit !
PS: sier und ihr Mann haben den hobel probegefahren !!!
Danke für die schnellen Antworten "!
Roffeltoffel
So, hab wie versprochen versucht unseren Anwalt zu kontaktieren.
Ma schaun ob ich seine gesamte Aussage noch so zusammen krieg:
Also, der Vertrag wurde beschlossen, spätestens mit Übergabe der Papiere deinerseits und Übergabe des Geldes ihrerseits. Ob schriftlich oder mündlich spielt erstmal keine Rolle. Vertrag ist Vertrag.
Wäre Sie allein und du hättest einen Zeugen wäre das thema gegessen, mit Zeuge ihrerseits wirds allerdings wiederum bissel schwieriger.
Hättest du einen Zeugen, dann würde Aussage gegen Aussage stehen, was in diesem Fall wiederum positiv für dich sein würde.
Das nächste, wenn beide das Teil Probe gefahren sind wird ihnen keiner abkaufen nur im 1. Gang gefahren zu sein, als ich das unserem Anwalt erzählt hab, hat er sich erstma ne Minute nicht mehr eingekriegt vor Lachen.
Gibt es vllt noch irgendwo eine Anzeige wegen dem Schaltproblem? Haste das Teil iwo inseriert oder wie sind die auf den Verkauf aufmerksam geworden? Wenns zum Beispiel inner Zeitung drinsteht dann haste doch deinen schriftlichen Beweis.
Heitzer41
ja damals als sie bei ebay drinn war als : "2. Gang lässt sich schlecht schalten !
sie lässt das jetz rep. und will mir de Rechnung schicken........
mb100
Und die Dame hat auch die Auktion gewonnen? Dann speicher den Auktionstext - als Beweis. Möglichst pdf-Druck.

M.E. ist § 442 I S. 1 BGB einschlägig, der da sagt:


§ 442
Kenntnis des Käufers
(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.
Heitzer41
ja damals als sie bei ebay drinn war als : "2. Gang lässt sich schlecht schalten !
sie lässt das jetz rep. und will mir de Rechnung schicken........
Nicore
Damit kannst Du Dir den Popo abwischen, mehr nicht.
Soll sie Dir doch Rechnungen schicken wie sie will.
Wenn es wirklich den normalen Weg gehen würde,
wärst Du erstmal in der Nachbesserungspflicht und
eigenmächtige Handlungen ihrerseits machen das
ganze auch zunichte. :)
Heitzer41
habe soeben mitn anwalt tel. : Ist garni so einfach als Privatperson muss ich auch dafür Haften außer wenn ichs ausdrücklich erwähne zb im Kaufvertrag !
Jetzt weiß ich nicht wie das laufen würde wenn sie zum Anwalt rennt !
ZB stehe ich garni im Brief drin.......überhaupt mein Fahrzeug ???
Haben das zu 2. Probegefahren und ni gemerkt das das Getriebe spinnt ?
PS: sie war bei Ebay drinn wobei der Mindestpreis nicht erreicht wurde und bei Mobile stand sie drin !
Ist halt alles Auslegungssache ! Aber lohnt der Stress wegen zz 250 € ?
Roffeltoffel
Frag doch ma deinen Anwalt ob er dir en Schreiben anfertigen kann. Ich denke mal wenn sie merken, dass du auch beim Anwalt warst und so weit gehen würdest wird von ihnen wohl net mehr kommen.
Heitzer41
so habe soeben Post von ihren Anwalt bekommen ! Wegen Mängelhaftung - werde montag mal mit mein Anwalt reden , komme glaube besser wenn ich die selbe Maschine mir kaufe und ihr den Motor zu geben und den Alten zu rep.
Stefan177
Hattest Du auch jemanden dabei, oder nicht? So wie ich das verstanden habe waren Sie zu zweit und Du allein, ist das richtig?

Bearbeitet von: Stefan177 am 13.12.2009 um 09:03:39
Heitzer41
Ja sie zu 2. und ich alleine......voll blöd muss mal sehn was ich da machen kann !
XT-Fabi
Warum nimmst Du die Maschine nicht einfach zurück und verkaufst sie an jemanden anderen (vielleicht sogar diesmal mit Vertrag)???
Gruß, Fabi
Heitzer41
So gestern kam glei mal der Anwalt mit Mandant persönlich vorbei und übergab mir den Brief....von was die träumen ???? Kaufvertrag gibts garkein...???? Naja normalerweiße hätte ich die be de Bullen als gestohlen melden sollen^^
Solche Assis wollen ein Wettbewerbsmotorrad auf Gewährleistung rep . lassen !
[URL=http://img442.imageshack.us/i/gasgas1.png/][/URL]
[URL=http://img411.imageshack.us/i/gasgas.png/][/URL]
PhilW
lass dir doch mal den "angeblichen kaufvertrag" vorzeigen ...
mb100
Selbst wenn nix schriftlich gemacht wurde, wurde dennoch zwischen den Parteien - sofern etwas verkauft wurde - ein Kaufvertrag geschlossen. Dass der Anwalt net schreibt "Sie haben meinem Mandanten das Motorrad verkauft" - sondern eben "es wurde ein Kaufvertrag geschlossen" ist ganz normal. Du schließt auch dann nen Kaufvertrag, wenn Du beim Bäcker das berühmte Brötchen kaufst. Und es gibt nur einen Menschen auf der Welt, der das schriftlich machen will. Und der bin ich.

Und Du solltest den Brief ordentlich schwärzen. Also Briefkopf, Namen, Adressen, Telefonnummern usw. von allen Anwälten raus. Könnte sein, dass die zickig reagieren, wenn die den Thread hier finden. Es gibt die dümmsten Zufälle...
(und ich würd an Deiner Stelle nicht wegen irgendwelcher Dinge, die mit der Sache an sich nix zu tun haben, mit denen Streit anfangen)

Bearbeitet von: mb100 am 24.02.2010 um 18:53:02
Heitzer41
Mh ok aber was der mist überhaupt soll ...hat der Anwalt überhaupt ne chance ?
Heckpropeller
Ich gehe schwer davon aus, dass er damit nicht durchkommt.

Frag doch deinen Anwalt wie die Chancen stehen, oder Anwält. Weiß ja nicht wie viele du hast. ;)
Heitzer41
Ja mach ich morgen aber Anwälte wollen auch leben und jedesmal 250 SB von der Rechtschutz ist auch ni supi....
aajiee
Wollte kurz nen Schwank beitragen der momentan bei mir abhaust. Also meine Freundin hat vor 2 Jahren nen Roller Privat verkauft, mit Kaufvertrag und Probefahrt.

Ein halbes Jahr später ist dem Typen der den Roller gekauft hat, der Motor um die Ohren geflogen..daraufhin hat er den Roller ein Jahr bei ner Werkstatt stehen lassen die pro Tag ca 2 € verlangte...

Das Ganze läuft seit nem halben Jahr vor Gericht und so wie es aussieht ist die Rechtslage in Deutschland so dass wir den Roller zurück nehmen müssen, Ihm den damaligen Betrag auszahlen müssen und DIE ABSTELLGEBÜHR VON 800€ der Werkstatt + Gerichtskosten zahlen müssen....

ICH LIEBE DEUTSCHELAND....meine nächste Anschaffung ist ein 45er Colt...


Fazit: Sei Dir nicht sicher, es könnte am Ende sogar passieren dass Du noch ein Jahr lang Schwmerzensgeld zahlen musst weil der 2. Gang so schwer rein ging und sie dadurch schmerzen hat...

Gruß Arthur

Bearbeitet von: aajiee am 24.02.2010 um 22:01:25
Heitzer41
Mh kenn mich mit recht ni so aus auber müssen die mir ni beweißen das die Karre überhaupt von mir ist !
Im Brief stand ich nicht drin und Kaufvertrag gibts auch kein^^
Gr33nAcid
dann sag doch du hast kein krad verkauft ;) wer soll es denn nachweisen ohne schriftlichen kv? behaupten kann man ja viel ;) *hust*
vitanick_e46
Solange kein schriftlicher Kaufvertrag beim Verkauf der Enduro unterschrieben wurde, besteht auch keine Garantie auf das Motorrad. Solange du bestehende Mängel nicht arglistig verschwiegen hast, wird dir keiner ans Bein pinkeln können.
Dann sollen die Vögel das Moped in ne Werkstatt stellen, und solange deine Unterschrift auf dem Reparaturauftrag nicht steht, wirst du das auch nicht zahlen müssen.
Egal was sich seine Anwälte ausdenken, oft ist das nur heisse Luft, um dich unsicher zu machen und du dir doch dann Gedanken machst (ach komm dann zahl ich dem lieber 300euro, bevor ich noch mehr latzen muss)...genau das wollen die. An deiner Stelle würde ich noch nicht mal auf die Briefe vom Anwalt reagieren. Wenn dies doch schon geschehen ist, würde ich dem Anwalt einen netten Brief schreiben, und ihm klar darlegen wo deine Rechte sind, und das kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde....halt das übliche....

Ich hatte vor einem halben Jahr das gleiche Problem......Hab mehrere Brief vom Käufer bekommen, mit fristen und solchem Quatsch, als er merkte das das nichts bringt, lief er zum Anwalt... als ein Brief vom Anwalt kahm, reagierte ich einfach nicht...und seit dem ist Ruhe.....
Der Kerl guckt mich dann nur böse an wenn ich den sehe..mehr net....und ich lach micht schrott.....
Denn ehrlich gesagt, wer zu blöd ist beim Kauf seine Augen aufmacht, und nicht probiert, bzw testet, ist selber schuld...ganz einfach.......GEKAUFT WIE GESEHEN
Heitzer41
Zitat:


Solange kein schriftlicher Kaufvertrag beim Verkauf der Enduro unterschrieben wurde, besteht auch keine Garantie auf das Motorrad. Solange du bestehende Mängel nicht arglistig verschwiegen hast, wird dir keiner ans Bein pinkeln können.
Dann sollen die Vögel das Moped in ne Werkstatt stellen, und solange deine Unterschrift auf dem Reparaturauftrag nicht steht, wirst du das auch nicht zahlen müssen.
Egal was sich seine Anwälte ausdenken, oft ist das nur heisse Luft, um dich unsicher zu machen und du dir doch dann Gedanken machst (ach komm dann zahl ich dem lieber 300euro, bevor ich noch mehr latzen muss)...genau das wollen die. An deiner Stelle würde ich noch nicht mal auf die Briefe vom Anwalt reagieren. Wenn dies doch schon geschehen ist, würde ich dem Anwalt einen netten Brief schreiben, und ihm klar darlegen wo deine Rechte sind, und das kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde....halt das übliche....

Ich hatte vor einem halben Jahr das gleiche Problem......Hab mehrere Brief vom Käufer bekommen, mit fristen und solchem Quatsch, als er merkte das das nichts bringt, lief er zum Anwalt... als ein Brief vom Anwalt kahm, reagierte ich einfach nicht...und seit dem ist Ruhe.....
Der Kerl guckt mich dann nur böse an wenn ich den sehe..mehr net....und ich lach micht schrott.....
Denn ehrlich gesagt, wer zu blöd ist beim Kauf seine Augen aufmacht, und nicht probiert, bzw testet, ist selber schuld...ganz einfach.......GEKAUFT WIE GESEHEN

(Zitat von: vitanick_e46)



Ich seh das auch so habe aber vorhin das Zeug mein Anwalt übergeben und der meinte ich hätte evt Pech weil ich alleine die zu 2.... denke aber auch die wollen mich verunsichern-
Heitzer41
So gibt neuigkeiten :
Heute kamm wieder mal ein Brief mit ner Zahlungsaufforderung von sage und schreibe 1223,95 € wobei der Kaufpreis auch nur 1250 waren !!!!
Ist das normal das ne Werstatt irgendwas rep. kann ohne mein Einverständniss ?
Zahlbar binnen 14 Tage sonst Amtsgericht !
jochen78
Zitat:



Ist das normal das ne Werstatt irgendwas rep. kann ohne mein Einverständniss ?
Zahlbar binnen 14 Tage sonst Amtsgericht !

(Zitat von: Heitzer41)




Hi

denke schon.
Beispiel:
Wenn du mit dem Auto in die Werkstatt gehst und hast den Brief warum sollten die nicht reparieren?

Oder lieg ich jetzt falsch?
Asko
Ja reparieren dürfen die .. ob DU bezahlen musst ist wieder eine andere Sache !

Spätestens jetzt wären die 250 SB für den RA angemessen würde ich sagen ..

ich würde definitiv nicht zahlen..
plop
die können alles reparieren lassen was sie wollen...
allerdings müssen sie im normalfall in vorkasse gehen und die summe dann zivilr. bei dir einklagen..wenn sie der meinung sind, dass du dafür aufzukommen hast..

gleiches spiel wie das abschleppen lassen von einem privatgrundst.

geh zum anwalt und lass den agieren..da sparst dir ne menge stress..
musst nur hin und wieder zur rücksprache bei neuem schriftwechsel hin und weiteres vorgehen absprechen..
ich bin mir nicht sicher, aber evtl kannst die kosten für den advokaten sogar von der gegenpartei zurückfordern..dann müsstest deine rv nich ma belasten..
hoffe ich habe nichts falsches erzählt...

Heitzer41
Mh bezahlen zue ich stmal nicht, was mich bissl verwundert ist das der Kaufpreis 1250 ist und der Rep genau 1,223,95 das verwundert mich wobei es nur um 2 defekte Zahnräder gehnt mit nen Preis von 200 Euro....
XT-Fabi
Zitat:


Mh bezahlen zue ich stmal nicht, was mich bissl verwundert ist das der Kaufpreis 1250 ist und der Rep genau 1,223,95 das verwundert mich wobei es nur um 2 defekte Zahnräder gehnt mit nen Preis von 200 Euro....

(Zitat von: Heitzer41)




... und einen kompletten Dichtungssatz, das eine oder andere Verschleißteil, Öl, und nicht zu vergessen: jede Menge Arbeitszeit, die für Ausbau, Zerlegung, Reparatur, Zusammen- und Einbau notwendig sind.
Gruß, Fabi
Heitzer41
So werde jetz wohl oder übel die 1200 bezahlen...........komme einfach ni aus der Sache raus und Gerichtsverhandlung ist auch teuer !
Grund : Ich muss beweißen das die in ordnung war und ohne jeglich Gewährleistung verkauft wurde........
also jungs immer schön Kaufverträge schreiben und als defekten Ersatzteilspender verkaufen !!!!
aajiee
Bei mir gibts auch Neuigkeiten. Wir müssen 4600,00 € bezahlen. Hat das gericht entschieden !

Ich fasse zusammen:

Roller Privat (mit Probefahrt) verkauft, nach 1,5 Jahren kommt Meldung das Roller ein halbes Jahr nach Kauf kaput gegangen ist und seit dem in Werkstatt steht, ging vor Gericht, wir müssen alles bezahlen !

FAZIT : JEDER DER PROBLEME MIT SEINEM GEBRAUCHTEN HAT KANN VOR GERICHT GEHEN ( SELBST NACH ÜBER EINEM JAHR ) UND BEKOMMT ALLES GEZAHLT... yeah thats Germany !

Bin raus ...
ZerOne
HE?? Ich hab mir jetzt nicht den Thread durchgelesen aber bist du Händler? Ansonsten kannst du den Wisch wegschmeissen und warten bis es zur verhandlung kommt.

Bei Verkauf von Privat sachen kann man nach EU Gesetz gar keine Garantie geben.

Ich würd keinen Cent bezahlen !!!!!!

Du musst garnichts beweißen wie willst du als Otto normal verbraucher feststellen ob sie Techniscih einwandfrei ist?

Gewährleistung Privat? Gibt es nicht. WO kommen wir denn dahin hast du schon mal an Flohmarkt gedacht? Die würden sich ja alle gegenseitig Anzeigen lol.

NICHT BEZAHLEN !!!!!

Edit: Apropo Zeugen zauber dir welche her fertig.

Bearbeitet von: ZerOne am 15.04.2010 um 09:16:59
mb100
Zitat:

HE?? Ich hab mir jetzt nicht den Thread durchgelesen



Hättest Du mal tun sollen...


Zitat:

Ansonsten kannst du den Wisch wegschmeissen und warten bis es zur verhandlung kommt.



Es kam schon zur Verhandlung.

Zitat:

Bei Verkauf von Privat sachen kann man nach EU Gesetz gar keine Garantie geben.



Falsch: man muss keine Garantie geben. Übrigens muss man auch als Händler keine Garantie geben. Will man als Privatmann keine Gewährleistung geben, muss man die ausdrücklich ausschließen. Die Ansicht, dass man - wenn man keinen schriftlichen Kaufvertrag ausfertigt - automatisch die Gewährleistung ausschließt, ist somit nicht haltbar. Grad dann ist man eher in der Gewährleistung drin (wie hier...), weil man oftmals nicht beweisen kann, dass man sie ausgeschlossen hat.

Und das mit dem EU-Gesetz ist absoluter Blödsinn. Unser Zivilrecht ist rein deutsches Recht. Die EU kann hier lediglich Richtlinien erlassen, die allerdings im Land selbst umgesetzt werden müssen.

Zitat:

Ich würd keinen Cent bezahlen !!!!!!



Hallo, Herr Gerichtsvollzieher!

Zitat:

Du musst garnichts beweißen wie willst du als Otto normal verbraucher feststellen ob sie Techniscih einwandfrei ist?



Doch: er hätte beweisen müssen, dass er die Gewährleistung ausgeschlossen hat - oder dass der Mangel der Gegenpartei bekannt war.

Zitat:

Gewährleistung Privat? Gibt es nicht.



Klar gibts die. Und ja - im Prinzip hast Du mit Deiner Flohmarkt-Sache recht. Nur gehts da normalerweise um zu kleine Beträge, viele kennen ihre Rechte nicht - und meist ist ja auch die Adresse des Gegenübers nicht bekannt. Aber ja - wenn es um was Größeres (Beispiel: Elektrogerät) geht, würde ich auch als Flohmarkt-Verkäufer das Ganze kurz schriftlich festhalten und nen Gewährleistungsausschluss vereinbaren.

Bearbeitet von: mb100 am 15.04.2010 um 09:54:12
ZerOne
Ja ok das mit der Gewährleistung stimmt Privat aber Händler müssen ja 2 Jahre Gewährleistung geben naja eigentlich sind es 6 Monate danach muss der Käufer Beweisen das der Mängel nicht von ihm stand. Bei eBay sichert man sich ja auch immer ab Privat.

Ich hät lieber den Thread durchlesen sollen :).
Heckpropeller
Zitat:

Ja ok das mit der Gewährleistung stimmt Privat aber Händler müssen ja 2 Jahre Gewährleistung geben naja eigentlich sind es 6 Monate danach muss der Käufer Beweisen das der Mängel nicht von ihm stand. Bei eBay sichert man sich ja auch immer ab Privat.



Stimmt so alles nicht.
Informiere dich mal was die Unterschiede betreffen.
Beim B2C Geschäft(Händler-Privatkunde) muss(!) der Händler gesetzlich 1(!) Jahr Gewährleistung geben.
Das mit der 6 Monatigen Beweislast kann man auch nicht pauschalisieren. Sie greift immer noch auf wichtige Bauteile wie z.B. Motor oder Getriebe.
Diese 6Monate würde in der Tatsache nur ein paar ausgeählte Dinge betreffen.

An die Leidtragenden:

Es entzieht sich jeder Vorstellungskraft was euch da passiert ist und ich danke für eure Informationen.
Man muss halt in jeder Hinsicht aufpassen und Aufmerksam sein.
"Vertrauen ist, Kontrole ist besser!" =)
mb100
Zitat:


Zitat:

Ja ok das mit der Gewährleistung stimmt Privat aber Händler müssen ja 2 Jahre Gewährleistung geben naja eigentlich sind es 6 Monate danach muss der Käufer Beweisen das der Mängel nicht von ihm stand. Bei eBay sichert man sich ja auch immer ab Privat.



Stimmt so alles nicht.
Informiere dich mal was die Unterschiede betreffen.
Beim B2C Geschäft(Händler-Privatkunde) muss(!) der Händler gesetzlich 1(!) Jahr Gewährleistung geben.
Das mit der 6 Monatigen Beweislast kann man auch nicht pauschalisieren. Sie greift immer noch auf wichtige Bauteile wie z.B. Motor oder Getriebe.
Diese 6Monate würde in der Tatsache nur ein paar ausgeählte Dinge betreffen.

(Zitat von: Heckpropeller)




Das möcht ich so eigentlich auch nur ungern stehen lassen. Ja, es is richtig, dass der Händler im B2C-Bereich bei Gebrauchtwaren ein Jahr Gewährleistung geben muss. Allerdings: will er dies tun, muss er die Gewährleistung ausdrücklich verkürzen - sonst sinds zwei Jahre.

Und ja, es stimmt: man kann das mit der Beweislast in den ersten sechs Monaten nicht pauschalieren (btw...) - der 476 BGB sagt, die Beweislast liegt dann nicht beim Händler, wenn die Vermutung, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang vorlag, mit der Art der Sache oder mit der Art des Mangels unvereinbar ist. Und dies wird eben beispielsweise bei Verschleißteilen bejaht. Mit Motor, Getriebe - oder wichtigen Bauteile allgemein - hat dies per se nix zu tun.
Heitzer41
Naja ich will das nicht noch mehr bezahlen ....am anfang waren wir bei 300 € oher zurück nehmen ohne anwalt dann zurücknehmen oder wird auf meine Kosten rep. und jetz ist es zuspät wurde reperiert ink kpl neues Getriebe Ausgleichswelle usw .... was solls pech gehabt wenns noch vor gericht geht werden es noch 900 Euro mehr und laut meinen Anwalt hab ich nix in der hand ......
Heckpropeller
Zitat:

Das möcht ich so eigentlich auch nur ungern stehen lassen. Ja, es is richtig, dass der Händler im B2C-Bereich bei Gebrauchtwaren ein Jahr Gewährleistung geben muss. Allerdings: will er dies tun, muss er die Gewährleistung ausdrücklich verkürzen - sonst sinds zwei Jahre.



Ich wollte keinen Roman schreiben. Was wäre wenn und wie?
Gesetzlich ist nun mal 1 Jahr Mindestzeit. Man kann nunmehr nicht sagen: Es müssen 2 Jahre sein.

Zitat:

Und dies wird eben beispielsweise bei Verschleißteilen bejaht. Mit Motor, Getriebe - oder wichtigen Bauteile allgemein - hat dies per se nix zu tun.



Dies war lediglich ein schlichtes Beispiel für die Allgemeinheit. Da Motor und Getriebe ja nicht zu Verschleissteilen gehören, richtig?

Ich habe manchmal nicht ganz die Muse hier für jeden artgerecht zu schreiben.Aber für die Allgemeinheit verständlich.
Durch Aussagen wie: "Es müssen 2 Jahre" oder "es sind eh nur 6 Monate" entsteht ein falscher Eindruck den ich nicht im Raum stehen lassen möchte,
Es ist ja gut wenn ich es weiß. Somit ist es nicht meine Aufgabe alles Klar und deutlich aufzuschreiben. Ich bin nur Fachwirt und kenne mich in der Materie aus. Zitieren dürfen Juristen, z.B. du. =)

Und in meinem Text steht nichts unwahres.

Danke, für die klaren Worte. ;)


Bearbeitet von: Heckpropeller am 15.04.2010 um 23:44:04
Heitzer41
Naja bei einer Wettbewerbsenduro sind Motor / Getriebe schon extreme Verschleißteile !
Wie gesagt habe die ohne Gewährleistung verkauft kanns aber ni beweißen von daher was solls !!!!
Hätt ichs glei zurück genommen hätte ich mir die 1250 Euronen gespart.............
TomAustria2
Hätte, werde müsste sollte usw.....alles Schrott, ändert heute nichts mehr.

Ich bin auch mal auf eine Werkstatt reingefallen..
Die wollten Geld für eine "Reparatur" die nie stattgefunden hat.
Jedenfalls, ich war damals schon RS-Versichert, der Rat meines Anwalts:
ALLES schriftlich machen ! Reparaturaufträge, Preisabsprachen, Kostenvoranschläge und Kaufverträge ganz besonders.
Meine Reparaturkosten von damals 300 € hat die Versicherung übernommen und das Beratungsgespräch beim Anwalt war kostenlos. Und die nerven die ich gespart habe unbezahlbar.

Gruß Thomas
Stuzzicadenti
So ich hoffe ich kann dir helfen. Bin auf eine Wirtschaftsschule in München gegangen und kenne mich von daher in der Spalte sehr gut aus (Betriebswirtschaft).

Es handelt sich dabei um einen "Bürgerlichen Kauf" -> liegt vor, wenn der Kauf für bei Teile Handelsgeschäft ist, also unter sogenannten "NICHTkaufleuten"

Das ganze läuft nach folgendem Schema ab!

"Verpflichtungsgeschäft" : -> 2 übereinstimmende Willenserklärung (Du möchtest es verkaufn, Sie will es kaufen)
Ist das gegeben kommt es zum sogenannten "Kaufvertrag" -> es folgt das
"Erfüllungsgeschäft": ->
Pflichten des Käufers: Ware annehmen, zahlen
Pflichten des Verkäufers: Übergabe, Ware zur Rechten Zeit am richtigen Ort in der der Art zu liefern, Kaufpreis annehmen.

Mit der Art ist folgendes gemeint: Falls ein Mangel vorhanden ist und du diesen nicht verschweigst hast du das ganze in der richtigen "Art" gemacht nachdem der Käufer darüber bescheid wusste. Jedoch ist das ja bei dir nicht der Fall. Hast du von dem Schaden gewusst? Wenn NICHT dann hast du im "guten Glauben" gehandelt! Es ist eh davon auszugehen das der Schaden erst später entstand von daher kack drauf!

Damit ist die Sache normalerweiße gegessen.

Zu der "Willenserklärung" von deinem Käufer! Willenserklärungen können "ausdrücklich" (mündlich, schriftlich) (DAS HEIßT ZWISCHEN EUCH IST EIN KAUFVERTRAG ZUSTANDE GEKOMMEN), durch "schlüssiges Handeln" (Das Handeln lässt eindeutig auf eine bestimmte Willenerklärung schließen) oder durch "schweigen" (Nur bei Kaufmännern der fall von daher nicht relevant) erfolgen.

So jetzt will die oposition jetzt das Geld wieder haben. Rechtsgeschäfte können "nichtig" sein oder "anfechtbar".

Nichtig: Geschäftsunfähigkeit (Kinder | Geistig kranke etc pp)
Sittenwidrigkeit
Scheingeschäft
Formmangel
Schwargeschäft
Verstoß gegen gesetzliche Verbote

Anfechtbar: Irrtum <- Würde ich jedoch in deinem Fall ausschließen
Wiederrechtliche Drohung
Falsche Übermittlung
Arglistige Täuschung <- Liegt auch nicht vor

Merke -> Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind zunächst gültig, sie können nur im Nachhinein für ungültig erklärt werden. D.h. du musst dein Motorrad zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

Von daher -> BLOCKIEREN

Die will nur das Geld zurück weils zufällig kaputt gegangen ist dumme nu**e!

Eigentlich befindest du dich im Recht. An deiner Stelle würde ich das bis zur letzten Instanz anfechten ..... falls es soweit kommt!

Von daher viel Glück

Bearbeitet von: Stuzzicadenti am 17.04.2010 um 00:11:46
mb100
Zitat:


So ich hoffe ich kann dir helfen. Bin auf eine Wirtschaftsschule in München gegangen und kenne mich von daher in der Spalte sehr gut aus (Betriebswirtschaft).



Eigentlich isses Rechtswissenschaft...
BTW: hast Du den Thread gelesen?


Kontrollier nochmal folgenden Satz:

Zitat:

Es handelt sich dabei um einen "Bürgerlichen Kauf" -> liegt vor, wenn der Kauf für bei Teile Handelsgeschäft ist, also unter sogenannten "NICHTkaufleuten"

Stuzzicadenti
Zitat:


Zitat:


So ich hoffe ich kann dir helfen. Bin auf eine Wirtschaftsschule in München gegangen und kenne mich von daher in der Spalte sehr gut aus (Betriebswirtschaft).



Eigentlich isses Rechtswissenschaft...
BTW: hast Du den Thread gelesen?


Kontrollier nochmal folgenden Satz:

Zitat:

Es handelt sich dabei um einen "Bürgerlichen Kauf" -> liegt vor, wenn der Kauf für bei Teile Handelsgeschäft ist, also unter sogenannten "NICHTkaufleuten"



(Zitat von: mb100)




Achso gut das ich das alles aus dem ff heraus wusste =D Und zu meinem Satz ...... sowas passiert wenn man es sich nicht nochmal durchliest. Passiert ist menschlich ;) Aber ist dir 110% Mensch noch NIE passiert :D

Ja ich habe versucht ihm zu erläutern was Sache ist. Und NEIN ES IST BETRIEBSWIRTSCHAFT ;) Jetzt liegts an ihm das er die ganze Sache beweisen kann.

Von daher wayned mich dein post ganz schön :D
Heitzer41
Ich habe grade ne andere idee ich bezahle die Rechnung und nehme die Karre zurück bezahle zwar dann knapp 2500 aber die eule hat erstmal 250 euro fürn anwalt bezahlt und kein Moped mit überholten Motor ..............
Heckpropeller
Zitat:

Und NEIN ES IST BETRIEBSWIRTSCHAFT ;)



Das war ein Scherz, oder?
mb100
Zitat:


Achso gut das ich das alles aus dem ff heraus wusste =D Und zu meinem Satz ...... sowas passiert wenn man es sich nicht nochmal durchliest. Passiert ist menschlich ;) Aber ist dir 110% Mensch noch NIE passiert :D

Ja ich habe versucht ihm zu erläutern was Sache ist. Und NEIN ES IST BETRIEBSWIRTSCHAFT ;) Jetzt liegts an ihm das er die ganze Sache beweisen kann.

Von daher wayned mich dein post ganz schön :D

(Zitat von: Stuzzicadenti)




Gut, auch wenn Dir das, was ich jetzt schreib, wohl auch ziemlich am Pops vorbeigeht: ich mach mir mal kurz die Arbeit.

Punkt 1: Du hast so einiges Sinnloses dazugeschrieben. Also Zeug, was komplett unproblematisch ist (Vertragsschluss - einziges Problem eventuell: ein Formmangel), Zeug, was net mal ansatzweise in Frage kommt (Irrtumsanfechtung (die - bezogen auf die Mangelhaftigkeit - schon allein deswegen nicht in Betracht kommt, weil ihre Anwendung durch die Sachmängelhaftung gesperrt ist), Scheingeschäft, ...) - und dafür das, was die eigentliche Problematik ist, weggelassen: nämlich die Gewährleistung (bei der die Kenntnis des Mangels seitens des Verkäufers ja egal ist). Mag scho sein, dass es nen Gewährleistungsausschluss geben könnte, mag scho sein, dass die Gewährleistung wegen Kenntnis des Mangels ausgeschlossen sein könnte. Nur dann muss man dies erwähnen und problematisieren. Vor allem dann, wenn die Gegenseite im Schreiben (siehe Seite 1) nen Nachbesserungsanspruch geltend machen will. Ebenso fehlen ein paar mehr Punkte zur Frage "wie kann man den Scheiß beweisen?". Du hast Dich nur auf BGB AT beschränkt.

Und Punkt 2: klar isses Rechtswissenschaft. Die Betriebswirtschaft enthält Teile der Rechtswissenschaft - also beispielsweise HGB, GmbHG, AktG, ... - und sicher auch BGB. Klar: wer mit den ganz normalen Regelungen des BGB schon überfordert ist, der wird auch keinen Handelskauf hinbekommen Und damit zurecht zu kommen is in der BWL ja durchaus recht wichtig. Deswegen wirst Du dies auch gelernt haben. Nur rein von der thematischen Zuordnung is sowohl BGB wie auch HGB usw. ein Teil der Juristerei - letzteres nennt sich übrigens "Handels- (und Gesellschafts)recht".

Punkt 3: Grad bei dem Thema isses eigentlich intelligenter, wenn man - wenn man was postet - nicht einfach drauf los schreibt, sondern sich auch sicher ist, dass das, was man schreibt, passt. Wenn ich hier was Rechtswissenschaftliches schreib, dann hab ich nicht selten Gesetze, Kommentar und diverse Lehrbücher u.ä. um mich rumliegen. Grad weil dieses Thema sensibel ist. Grad weil es immer recht viele Feinheiten zu beachten gibt. Grad weil man nicht alles aus dem ff kennen kann. Und grad weil es oftmals um viel Kohle geht.

Bearbeitet von: mb100 am 18.04.2010 um 12:01:38
Heitzer41
so heute kamm die rechnung vom anwalt , die gute Frau will auf jedenfall das bike nicht zurück geben was ich ja auch nicht machen würde .......
Bin mit der rechnung zufrieden bis auf das wegen ein Kaputten 2. Gang was nur 200 € kostet ein kpl neues Getriebe + Wellen verbaut wurde.........lässt suich nur nicht mehr ändern !
[URL=http://img84.imageshack.us/i/wohnmobil20001.jpg/][/URL]

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creepers82
Also ein bekannter von mir hatte einen fast ählichen fall. Er hatte damals einen Renault gekauft (keine ahnung welches Modell es war) jedenfalls ist er auch probe gefahren , und alles schien ok zu sein. Tage später fing es an, da ruckelte es , Lichtmaschine kaputt, getriebe usw. Er hatte aber auch keinen Kaufvertrag, dennoch ging er zu seinem Anwalt, da er mittlerweile mehr als 3500 Euro Reparaturkosten hatte. Das ergebnis war, er kam mit der Klage nicht durch. Da es hieß gekauft wie gesehen.

Irgendwo kann ich es nicht verstehen, das Du jetzt blechen sollst. Ok die wollen jetzt natürlich das Du die Reparaturen bezahlst, nur wo kommen wir denn dahin, wenn man sogar sowas anfechten kann. Obwohl man dem Käufer vom Problem erzählt hat. Wenn das so ist, dann kann man ja für jeden ...... zum Anwalt und Schadensersatz verlangen. Also ich werde nur noch an gute bekannte verkaufen, weil sowas schreckt echt ab.