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T H E M A R Ü C K B L I C K
Phil83 Hauptthema: |
Hi geht um folgendes. Bei meinem E91 sind beide Schlüssel kaputt. Einmal komplett ohne Funktion, bei dem anderen erkennt das Auto die Komfortschließung nicht mehr.
Schaden trat einen 1 Monat nach Kauf auf.
Auto habe ich bei einem BMW Vertragshändler gekauft ist aber ca 200km von mir entfernt mit Gebrauchtwagengarantie von der Fa. Menecs (weiß jetzt gerade nicht wie es richtig geschriben wird) mit 10% bzw mind. 100€ SB und so gut wie alles ausgeschlossen was kaputt gehen kann.
Habe schon mit denen Telefoniert soll es bei mir vor Ort reparieren lassen und über Menecs abrechnen.
Frage wer kommt für den Schaden auf habe doch eigentlich 12 Monate Gewährleistung auf eine Sache die ich gebraucht bei einem Händler kaufe. In den ersten 6 Monaten müssten doch die den Schaden übernehmen und danach muss ich beweisen das der Schaden schon beim Kauf vorlag oder muss ich die Garantie in Anspruch nehmen (wo ja der Schlüssel nicht mit inbegriffen ist)??
Wer kennt sich da aus?? |
Phil83 |
Keiner eine Ahnung?? Muss das morgen abklären. |
Compact_318ti |
Kannst es auch über die Gewährleitung abwicklen lassen, du musst nicht umbedingt die Garantie in anspruch nehmen. Hatten das erst letzte woche in der Meisterschule durchgenommen |
BMW-86 |
Hier kommt die gesetzl. Gewährleistung zum Tragen... Wenn ein Sachmangel (Kaputter schlüssel; Karre erkennt Schlüssel nicht) vorliegt, ist gründsätzlich der Käufer verantwortlich um nachzuweisen, das der Mangel bereits seit dem Tag des Kaufs vorliegt. Ausnahme: § 476 BGB sh hierDie sog. Beweislastumkehr unterstellt, das der Mangel bereits ab "Gefahrenübergang" (bis 6 Monaten) vorhanden war... Somit wirst du die kostenlose Reparatur verlangen können... |
Phil83 |
Alles klar danke euch. |
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