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herr_welker
Hauptthema:
Hallo, ich hätte ein paar Fragen.

Ich habe bemerkt, das bei meinem Lohnsteuerbescheid 2007 keine Entfernungspauschale eingetragen ist. Kann man da noch was machen oder ist der Zug abgefahren? Wenn ja wie gehe ich vor?

Beim Lohnsteuerbescheid 2008 wurden meine Altervorsorgebeiträge (Riester) nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden, weil die Bescheinigung des Anbieters fehlt.

Die Bescheinigung hätte ich da. Kann ich die einfach nachreichen oder soll ich einen Brief mit "Einspruch gegen Steuerbescheid XY" schicken?

Und noch eine Frage am Rande. Ich hab jetzt schon mit zwei Leuten gesprochen. Beide schicken immer ihre ganzen Quittungen ans Finanzamt mit.
Ich habe aber keine Quittungen mitgeschickt. Muss man den Quittungen mitschicken?

Danke.

Edit:
Und was machen wir mit dem Soli? Auch Einspruch?

Bearbeitet von: herr_welker am 09.12.2009 um 10:39:59
Silver-star
Hallo,

Eigentlich solltest Du für 2007 deine Entfernungspauschale kriegen, da sie ja nachträglich wieder eingeführt wurde. Meine Freundin z.B. Hat erst vor kurzem die für 2007 abgegeben und vollständig wieder bekommen.
Kann mir also auch kaum vorstellen das der ZUg bereits abgefahren ist, weil diese Neue alte Regelung ja noch garnicht so lange her ist. Und wenn Du die Erklärung erst gerade eben abgegeben hast, dann sowieso nicht.


Was ich persönlich machen würde, sich bei einem Lohnsteuerhilfeverein anzumelden, kostet nicht die Welt und die können die kompetent ( meistens) deine Fragen beantworten und dir weiter helfen.


Zum Soli, meine ich gestern Abend gelesen zu haben, das zunächst kein Einspruch nötig ist...Liveticker NTV...

Prinzipiell ist es aber wichtig dich beim Finanzamt zu melden, um diese Sachen anzusprechen. Meist gilt sonst..." Sie haben sich ja nicht beschwert"

Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben.
cxm
Hi,

der Zug für 2007 ist abgefahren, Du hast einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen.
Den Bescheid wirst Du ja schon länger haben.
Es sei denn, Deine Steuererklärung ist unter Vorbehalt abgegeben worden.

Für 2008 Einspruch innerhalb eines Monats einreichen und Riester-Bescheinigung mitschicken.
Angegeben hast Du die Beträge ja schon - oder?

Grundsätzlich brauchst Du bei der Abgabe keine Belege mit einreichen.
Wenn das FA Belege sehen will, werden die sich schon melden.

Beim Soli die Erklärung unter Vorbehalt abgeben.
Ist ja noch nicht klar, ob es was wieder gibt.
Hast Du bisher wohl nicht gemacht - dann gibt's für vergangenen Jahre auch nix...

Ciao - Carsten
herr_welker
Ok.
Also Soli hat sich erledigt.

Zitat:

Dabei ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid wegen des Solidaritätszuschlags mittlerweile nicht mehr notwendig. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin hin. Das Bundesfinanzministerium hatte Mitte vergangener Woche angekündigt, den "Soli" rückwirkend für den Veranlagungszeitraum von 2005 an nur unter Vorbehalt zu erheben. Damit würden die Steuerbescheide automatisch offen gehalten, erklärt der BdSt.


Quelle Spiegel

Zitat:

der Zug für 2007 ist abgefahren, Du hast einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen. Den Bescheid wirst Du ja schon länger haben.


Ja hab ich schon länger. Hab da wohl nicht aufgepasst... Naja ok. Verbuch ich als Lehrgeld.


Zitat:

Für 2008 Einspruch innerhalb eines Monats einreichen und Riester-Bescheinigung mitschicken. Angegeben hast Du die Beträge ja schon - oder? Grundsätzlich brauchst Du bei der Abgabe keine Belege mit einreichen. Wenn das FA Belege sehen will, werden die sich schon melden.



Hab ich angegeben wurde aber abgelehnt, weil diese Bescheinigung fehlt.
Die haben mich auch nicht angeschrieben, dass sie die fehlende Bescheinigung haben wollen.

Aber ich schreibs dann einfach mit Einspruch. Denke mal das dürfte kein Problem geben. Einspruchsfrist läuft noch.

Zitat:

Was ich persönlich machen würde, sich bei einem Lohnsteuerhilfeverein anzumelden, kostet nicht die Welt und die können die kompetent ( meistens) deine Fragen beantworten und dir weiter helfen.


Naja. Finde ich schon. Außerdem mache ich sowas gerne.

Bearbeitet von: herr_welker am 09.12.2009 um 11:44:37
BlackPJ80
du musst auf jeden Fall genau prüfen ob die Festsetzung des Solidaritätszuschlages im Bescheid vorläufig ist (§ 165 AO). Wenn nicht muss noch Einspruch gegen den Soli eingelegt werden!!

Die Einspruchsfrist beträgt wie zuvor schon gesagt 1 Monate nach Erlass des Bescheides!!!

Ohne die Orginalbescheinigung AV wird die Riesterförderung nie anerkannt... Wenn du hilfe brachst kannste mir mal ne pn schreiben... Ich mache das zufälligerweise ab und zu mal :-)