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plax
Hauptthema:
hey zusammen,

also ich hab ein kleines problem, ein bekannter von mir will/wollte mir meinen wagen abkaufen, kaufvertrag haben wir unterschrieben etc. , er hat gemeint diese woche bekomme ich mein geld... jetzt ruft er mich heute an und meint er hätte nen anderen gefunden und will sich den noch anschauen...

bin jetzt in ner zwickmühle, einerseits is das en gültiger kaufvertrag, andererseits muss ich den wagen nich verkaufen, wär mir nur gut reingelaufen...

was kann ich jetzt machen? hab mich schon en bissel erkundigt, ich kann von ihm die einfordern wenn ich ihn denn billiger verkauf ...

kann ich auch nen schadensersatz bekommen oder so?

bitte nur konkrete antworten von leuten mit ahnung,

gruß
shiddy
kaufvertrag unterschrieben -> ergo er muss es kaufen.
nelito
was ist es denn für ein Kaufvertrag? Einfach so frei Hand aufgesetzt oder vielleicht einer vom ADAC oder ähnlicher Vordruck? Gibt da nämlich gravierende Unterschiede bzgl. der Erfüllungspflicht.
plax
ein kaufvertrag von autoscout !


Bearbeitet von: plax am 07.12.2009 um 14:47:14
nelito
Du schreibst, er hat den Kaufvertrag unterschrieben. Ist da schon Geld geflossen? Auf dem Autoscout-Vertrag gibt's nur die Option "Kaufpreis" oder "bankbestätigter Verrechnungsscheck". Sollte keins von beiden über die Bühne gegangen sein, musst Du irgendwas eingetragen haben.
Dieser Kaufvertrag sieht einen sofortige Geldübergabe vor. Wenn Du eingetragen hast, dass der Kaufpreis übergeben wurde und der Käufer noch nicht gezahlt hat, dann hast Du Pech gehabt....
plax
hi,

nein, er hat unterschrieben, ich noch nicht, es wurde auf dem kaufvertrag vermerkt, barzahlung am 29.11 ... was nicht eingetreten ist !
nelito
Schwammige Sache. Einseitige Willenserklärung. Er hat zwar gesagt, dass er würde, aber Du hast nicht unterschriftlich zugestimmt. Ich würde da ein Ei drüber hauen und mir neue Bekannte suchen...
plax
hmmm,

ok hab ich mir auch schon gedacht,

ich bin normalerweise auch nich so vonwegen schadensersatz usw. aber da war ich schon echt angepisst !!!

ich hab noch en paar kleinigkeiten richten lassen, er meinte das geld würde er mir dann geben... ich denk 200 euro hauen da hin (bremsen hinten, abdichten spritzwasser)
b-mw-323
Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitig verpflichtendes Erfüllungsgeschäft.

Es besteht aus Angebot und Annahme.

Du hast dein KFZ Angeboten (Inserat)

Er hat Angenommen (Unterschrift unter Vertrag)

Demnach habt Ihr beide die Pflicht euren Vertragsteil zu erfüllen, sprich du das KFZ und er das Geld.

Demnach MUSS er das Geld liefern und du das Fahrzeug übergeben.

Macht er das nicht, macht er sich strafbar. Weise ihn noch mal freundlich drauf hin und guck was er sagt, wenn nicht anzeigen oder geldausgleich verlangen
Christopher05
Entsteht ein Kaufvertrag nicht durch Einigung + Übergabe/Kaufpreiszahlung...?

mb100
Zitat:


Entsteht ein Kaufvertrag nicht durch Einigung + Übergabe/Kaufpreiszahlung...?



(Zitat von: Christopher05)




Nö. Du mischt die Verfügungsgeschäfte mit ins Verpflichtungsgeschäft rein - und das ist strikt zu trennen.

Der Kaufvertrag ensteht lediglich durch die zwei übereinstimmenden Willenserklärungen; die Übergabe Kohle und die Übergabe Kaufsache sind davon unabhängig zu betrachten.

BTW: wenn Du die ausführliche Version nochmal lesen willst: hier - ein drittes Mal erklär ichs Dir aber net...

Bearbeitet von: mb100 am 07.12.2009 um 21:59:14
BMW-86
Ein KV liegt m.E. ohne zweifel vor (das du nicht unterschrieben hast ist nicht weiter von wichtig; das geht auch mündlich oder schlüssiges Handeln. Allein das du den Vertrag unterschriftsreif vorgelegt hast, reicht m.E. für deine willenserklärung aus).

Jetzt liegt es einzig und allein an dir, ob dir der Verkauf oder die Freundschaft wichtiger ist.
... und das kannst nur du für dich allein entscheiden.

greetz
mb100
Zitat:


Ein KV liegt m.E. ohne zweifel vor (das du nicht unterschrieben hast ist nicht weiter von wichtig; das geht auch mündlich oder schlüssiges Handeln. Allein das du den Vertrag unterschriftsreif vorgelegt hast, reicht m.E. für deine willenserklärung aus).

(Zitat von: BMW-86)




Ich stell jetzt mal die Gegenansicht dar. Und zwar würd ich als Käufer anführen, dass der Verkäufer noch nicht unterschrieben hat, weil er nochmal drüber nachdenken wollte. Egal obs jetzt den Tatsachen entspricht oder nicht. Denn die fehlende Unterschrift zeigt eigentlich den fehlenden Rechtsbindungswillen des Verkäufers. Ne andere Begründung, warum noch nicht unterschrieben wurde, seh ich spontan nicht. Oder wart Ihr, @TE, an unterschiedlichen Orten und er wollte Dir die Dokumente zuschicken?

Ich persönlich sehs auch so, dass der Kaufvertrag eigentlich rechtlich voll wirksam zustande gekommen ist. Nur wirds nicht ganz einfach, dies auch nachzuweisen.
BMW-86
Zitat:


Ich stell jetzt mal die Gegenansicht dar. Und zwar würd ich als Käufer anführen, dass der Verkäufer noch nicht unterschrieben hat, weil er nochmal drüber nachdenken wollte. Egal obs jetzt den Tatsachen entspricht oder nicht. Denn die fehlende Unterschrift zeigt eigentlich den fehlenden Rechtsbindungswillen des Verkäufers. Ne andere Begründung, warum noch nicht unterschrieben wurde, seh ich spontan nicht. Oder wart Ihr, @TE, an unterschiedlichen Orten und er wollte Dir die Dokumente zuschicken?

Ich persönlich sehs auch so, dass der Kaufvertrag eigentlich rechtlich voll wirksam zustande gekommen ist. Nur wirds nicht ganz einfach, dies auch nachzuweisen.

(Zitat von: mb100)




Hast schon recht- man kann darüber diskutieren. Abschließend Beantworten könnte es nur ein Anwalt oder ein zuständiges Gericht. Aber wie gesagt: Einen Unterschriftsreifen Vertrag (inkl. Namen, Betrag, Verkaufsgegenstand) vorzulegen dürfte als WE (hier Angebot) gewertet werden.

mfg
mb100
Ja, man kann drüber streiten. Wunderbar sogar. Und Du wirst wie immer und überall Richter treffen, die unterschiedlich entscheiden. Grad das macht die Juristerei ja so schön - und gleichzeitig auch so schrecklich.

Will sagen: beispielsweise sagt der am AG Hof, dass der Kaufvertrag zustande kam (ich unterstell jetzt einfach mal ne AG-Zuständigkeit, also nen Streitwert unter 5000,01 Euro). Und der 80 km weiter am AG Coburg verneint der Richter den Rechtsbindungswillen. LG HO und CO bestätigen dies jeweils. Und die am OLG in Bamberg sind die Gelackmeierten...