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V8-Fetischist
Hauptthema:
Habe folgendes Urteil des BGH entdeckt :

Link

Nun meine Frage , ist das auf den Kauf bzw die Rückgabe eines PKW`s übertragbar ?
V8-Fetischist
hat da keiner ahnung von ?
rennfrikadelle
Zitat:


Habe folgendes Urteil des BGH entdeckt :

Link

Nun meine Frage , ist das auf den Kauf bzw die Rückgabe eines PKW`s übertragbar ?

(Zitat von: V8-Fetischist)




Ja.

Beispiel:
Der Kunde kauft ein neues Auto, dass sich als Montagsfahrzeug enpuppt. Nach mehreren erfolglosen Reparaturen macht er von seinem Wandlungsrecht gebrauch. Bekommt er seinen vollen Kaufpreis zurück?

Nein.

Der Kunde konnte trotz der Mängel sein Fahrzeug nutzen und hat es damit abgenutzt. Der Händler muss zwar die Sache zurücknehmen, darf aber die gefahrenen Kilometer im Rückgabepreis entsprechend berücksichtigen.

V8-Fetischist
danke ,


wie sieht da bei vorsetzlichen betrug aus ? auch dann ?

Bearbeitet von: V8-Fetischist am 24.11.2009 um 16:18:06