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theblade
Hauptthema:
Heute hat mich mein Cousin angerufen und mir mitgeteilt, dass er seinen schönen e30 325i verkauft hat - auf Raten! (wasn depp -.-)

Also er hat sich die Hälfte anzahlen lassen und die andere hälfte per ratenzahlung im kaufvertrag vereinbart. (überweisung aufs Konto)

Nun zahlt aber der Käufer nicht. (wäre mir doch von vornherein klar?! oO)

Jetzt hat er mich drum gebeten ein Schreiben aufzusetzen (natürlich per E+R).

Wie würdet ihr das am besten formulieren?
NoNaMe-01
Wer hat den KFZ Brief ?! ( ich will es eigentlich gar nicht wissen )


Mfg.
SIGGI E36
hey...
ich verstehe das nicht!!
nur bares ist wahres....
warum tut man solche geschäfte abwickeln??
ich würde dem verkäufer eine frist ansetzen ansonsten über den anwalt,wenn nix zurück kommt.
was anderes bleibt ihm nicht übrig.....und somit hat mann ärger am hals.
mfg
plop
sachlich,bestimmt, dennoch höflich..

grammatik- und rechtschreibrichtig..

in verzug setzen und frist zum ausgleich setzen..
über entsprechende konsequenzen, bei nicht einhalten der frist, in kenntnis setzen..

auf durch verzug zusätzlich anfallende kosten hinweisen (z.b. RA) die er zu tragen hat..

Bearbeitet von: plop am 16.11.2009 um 23:07:47
BmW-MoGuL
vielleicht kannst dir von hier n paar tipps holen:


mahnung
theblade
in Briefe schreiben bin ich eigentlich sehr fit - wenn es im b2b Bereich geht. Aber von privat zu privat...

ich werd mir was überlegen.

Woltle dann auch so schreiben Falls zum Datum xy kein Geld da ist, das rechtliche Schritte eingeleitet werden bzw ein privates Inkassounternehmen.

Geht doch oder? inkasso - von privat zu privat?
plop
theblade
so wie ich das das bei wiki verstanden habe, würden erstmal die kosten von rund 23eur auf einem selber zukommen ist das richtig?

wie siehts dann aus falls er immer noch nicht zahlt und einspruch einlegt -oder- nicht reagiert und es zum Vollstreckungsbescheid kommt? trägt dann der gläubiger oder der schuldner diese Kosten?
Marco535
Eigentlich trägt der Schuldner die Kosten. Wenn aber von dem nix zu holen ist, dann muss sie letzlich doch der Gläuber tragen. Gläuber tritt natürlich auch in Vorleistung, Betrag wird aber, wenn ich mich recht erinnern kann, gleich mit in die Forderung vom MB bzw. Vollstreckungsbescheid eingetragen.

theblade
und eigentlich dürfte ich ja meinen Cousine nicht helfen - selber Schuld ist da mein Motto.

Aber was macht man nicht alles für die Verwandschaft -.-
BMW318ti
Kannst natürlich auch Zinsen nehmen ;)
5,5% seit dem 01.01.2009.

Wie viel Geld steht denn noch aus
(wenn ich fragen darf)
b-mw-323
gerichtliches mahnverfahren einleiten, wenn er auf mahnung mit angemessener frist nicht reagiert. das verfahren kann man sogar online einleiten.
theblade
ich würde ihm jetzt eine Frist bis zum 30.11.09 geben wollen. (glaube muss man sogar - also 2 Wochen Zeit geben)
mb100
Zitat:


Eigentlich trägt der Schuldner die Kosten.

(Zitat von: Marco535)




Der Schuldner trägt nur dann bzw. erst ab dem Zeitpunkt die Kosten, wenn er im Verzug ist. Er wird beispielsweise durch ne Mahnung oder durch das Verstreichenlassen eines beiderseitig verabredeten fixen Termins in den Verzug gesetzt. Alle Kosten, die dem Gläubiger vorher entstehen (so auch beispielsweise die Briefmarke für die erste Mahnung), hat dieser selbst zu tragen.

Macht auch Sinn: man könnte sonst dem ahnungslosen Schuldner (extrem gesprochen) wegen jeder fälligen Schuld gleich ein Klageverfahren anhängen und dafür zur Kasse bitten, ohne ihm ne "Warnung" (= das Setzen in den Verzug) gegeben zu haben.
DiscoStue
Hi,

Ich würde mich mit einem Anwalt und der Polizei beraten, zu Wohnadresse fahren und wenn es rechtens ist den Wagen auf eigene Kosten den Wagen mit einem Abschlepper sicherstellen lassen.
Wie viele Raten sind denn schon im Verzug? wenn es gleich die erste ist, kann man wohl davon ausgehen das die Karre den Besitzer wieder Gewechselt hat, und da nichts zu holen ist.

Gruß
Alex
theblade
richtig erkannt, ist bereits seit ner ganze weile mit der ersten Rate in verzug -.-

Mein Cousin hat mich aber erst gestern angerufen diesbezüglich.

Werd jetzt die Mahnung rausschicken und falls da nix kommt übern Mahnverfahren laufen lassen.

Wie das mit dem anwalt wäre weis ich nicht. Muss ich erst fragen ob er ne RS-versicherung hat.
mb100
Zwischenfrage: wurde der Wagen mit Eigentumsvorbehalt verkauft?

(auch wenns nahezu egal ist, wenn der Wagen wirklich verkauft wurde...)
theblade
du meinst so wie "bleibt bis zu Vollständigen bezahlung mein eigentum" ?

Nein. Ist idR ja auch nicht üblich bei Autoverkäufen - aber jetzt wo du es sagst hätte man das echt mit rein nehmen sollen. Ob es dann rechtlich bestand hat, ist wieder ne andere Sache.
mb100
Zitat:


du meinst so wie "bleibt bis zu Vollständigen bezahlung mein eigentum" ?

Nein. Ist idR ja auch nicht üblich bei Autoverkäufen - aber jetzt wo du es sagst hätte man das echt mit rein nehmen sollen. Ob es dann rechtlich bestand hat, ist wieder ne andere Sache.

(Zitat von: theblade)




Ja. Es ist eigentlich üblich bei allen Ratenverkäufen, und, wenn sich beide damit einverstanden erklären (und davon kann man m.E. ausgehen bei einem schriftlichen Kaufvertrag...), grundsätzlich auch voll wirksam. Näheres hierzu - auch mit ner Ausnahme - is im § 449 BGB zu finden.

Problematisch wirds beispielsweise bei Fenstern, sobald diese im Haus eingebaut wurden, bei Lebensmitteln, sobald die mit anderen Lebensmitteln vermischt werden, ...
Dass es auch da immer probiert wird: eh klar.

Bearbeitet von: mb100 am 17.11.2009 um 12:23:33
theblade
muss mich leider erneut zu Wort melden.

Die mahnung ging ja raus und die 1.Rate war dann wenige Tage später aufm Konto (meines Kumpels).

Leider hat der Käufer aber die 2. Rate, die seit knapp 1,5 Wochen fällig wäre, wieder nicht bezahlt - woher ich das wohl wusste -.-

Soll ich dem nun nochmal nen Brief schicken oder direkt, wie in der ersten Mahnung angekündigt, ein online Mahnverfahren einleiten?

Hat damit schon jemand Erfahrung?
danny321
dann ist er aber scheinbar doch Zahlungswillig. Einen Brief würd ich in diesem Fall bevorzugen.

Da hat Dein Cousin aber großes Glück gehabt, dass da überhaupt Geld kam!
herr_welker
Zitat:

Wie das mit dem anwalt wäre weis ich nicht. Muss ich erst fragen ob er ne RS-versicherung hat.


Und ob die RS das auch abdeckt.

Zitat:

Soll ich dem nun nochmal nen Brief schicken oder direkt, wie in der ersten Mahnung angekündigt, ein online Mahnverfahren einleiten?


Ich würde genauso vorgehen wie beim ersten mal. Die zusätzlichen Auslagen würde ich wieder mit berechnen.

Aber ganz ehrlich. Lass es ihm doch selbst machen.
Einen Brief schreiben (Vorlage hast du ja jetzt) und zur Post bringen wird er schon hinbekommen.
theblade
Normal müsste er sich darum ja selbst kümmern da er sich ja den Mist eingebrockt hat das stimmt, aber will ihm da auch nicht hängen lassen!