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rsea21
Hauptthema:
hallo jungs,

ich will auch meine gewindefahrwerk eintragen lassen die noch nicht eingetragen ist...
habe mit dem tüv gesprochen, der meinte das 50 cm abstand zwischen dem boden und der Scheinwerferunterkante haben müssen...
habe mich gewundert, denn ich habe jetzt ca. 46 cm abstand zum boden. das heißt das wir das auto um dolle 4cm hochschrauben müssen. das auto wird dann wie ein X5 aussehen...
soweit ich das weiß muss der abstand zwischen dem boden und der lichtaustrittskante 50 cm haben... original bmw scheinwerfer mit linse ab werk h1 !!!
habe mir die ganzen einträge durchgelesen, aber jeder redet was anderes...
hat einer vielleicht die richtige antwort für mich?

also boden-lichtaustrittskante???
oder boden-scheinwerferunterkante???
der unterschied zumindest bei e36 ist das die scheinwerfer eine linse haben, und der abstand zwischen der linse und scheinwerferunterkante ist ne menge...

danke

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.11.2009 um 09:13:30
BmW-MoGuL
du mist vom boden bis zu unteren lichtaustrittskante.

wenns eingetragen ist, schraubst ihn ieder runter. ;)

rsea21
hmm okay! also sie sagen auch bis zur lichtaustrittskante...
wenn wirklich lichtaustrittskannte, dann schaff ich das grad eben noch, also muss ich nicht mehr runterschrauben...
danke
ThaFreak
Zitat:


du mist vom boden bis zu unteren lichtaustrittskante.

wenns eingetragen ist, schraubst ihn ieder runter. ;)



(Zitat von: BmW-MoGuL)





Wozu dann eintragen?
Ob das Fahrwerk nicht eingetragen ist oder tiefer ist als eingetragen spielt keine Rolle. Das Geld kannst dir dann auch sparen.

Merlin-9999
Red´ mal mit deinem Prüfer.
Vielleicht könnt ihr euch auf erträgliche 48cm einigen,hab ich auch so gemacht. ;-)))
Fogg
Zitat:


Red´ mal mit deinem Prüfer.
Vielleicht könnt ihr euch auf erträgliche 48cm einigen,hab ich auch so gemacht. ;-)))

(Zitat von: Merlin-9999)




Muss aber ein toller Prüfer gewesen sein der sich auf sowas einlässt.

Warum!?
Ganz einfach einen prüfender Polizist oder ein andere Prüfer können aufgrund dieser 2cm schonmal "gemein" werden.
Laut Gesetzeslage ist damit die Beleuchtungseinrichtung nicht vorschriftsgemäß und damit kann die Weiterfahrt untersagt werden, das Fahrzeug zur Beweissicherung sichergestellt oder gar von der Zulassungsstelle stillgelegt werden (letzeres ist zwar fast auszuschließen aber eben nur fast).

Wenns dann daran geht wer das eingetragen hat dann schaut der dumme Prüfer blöd ausser Wäsche.

Christian Sch.
Zitat:



Muss aber ein toller Prüfer gewesen sein der sich auf sowas einlässt.


(Zitat von: Fogg)




Also bei 2cm lassen es viele bei der Eintragung schon mal durchgehen. Allerdings weißt der Prüfer dann den Kunden drauf hin, dass es bei der Polizei ärger geben kann. Das gute ist ja, dass die Höhe nur zum Zeitpunkt der Eintragung stimmen muss. Ein Fahrwerk setzt sich aber im laufe der Zeit noch. Außerdem ist die Höhe ja auch von der Beladung und dem Luftdruck abhängig. Das kann ja bei der Eintragung ganz anders gewesen sein als bei der Polizeikontrolle.
Fogg
Das die Höhe nur bei der Eintragung stimmen muss ist Humbug!

Diese Höhe muss eingehalten werden wenn das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird, so siehts aus und nicht anders!

ThaFreak
@Fogg Christian bezog sich damit auf deine Aussage:
"Wenns dann daran geht wer das eingetragen hat dann schaut der dumme Prüfer blöd ausser Wäsche"

Da er selber Prüfer ist wollte er damit klar machen, dass man ihm "nicht an den Karren fahren" kann, da für ihn nur der Zustand der Begutachtung wichtig ist.
Merlin-9999
Und wenn ich als Eintragung einen Abstand von Felgenmitte bis Kotflügelunterkante habe,wird wohl eher bei einer Kontrolle dieses Maß kontrolliert.

Im Übrigen hab ich 48cm bis SW-Unterkante aber fast 50cm bis Lichtaustrittrskante durch die DE-Linse.

Ursprünglich wollte der Prüfer auch, daß ich den Wagen wieder 2cm hochdrehe.
Auf Grund meiner Argumentation mit der Lichaustrittskante hat er aber dann davon abgesehen.

Nichts anderes hab ich gemeint, als ich geschrieben habe, man(n) solle doch mal in Ruhe und vernünftig mit dem Prüfer reden.
Christian Sch.
Zitat:


Das die Höhe nur bei der Eintragung stimmen muss ist Humbug!

Diese Höhe muss eingehalten werden wenn das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird, so siehts aus und nicht anders!



(Zitat von: Fogg)




Na klar muss die Höhe immer stimmen. Aber man misst ja nicht immer nach ;-) Wenn der Prüfer es Einträgt, kann er nur beurteilen, ob die Höhe zu diesem Zeitpunkt stimmt. Er ist ja kein Hellseher. Wenn die Federn sich einen cm setzten oder der Fahrer das Auto ungünstig belädt, können die Scheinwerfer natürlich tiefer kommen. Das Probiert kein Prüfer aus.
Natürlich ist das dann nicht erlaubt, aber das wird doch tolleriert....
Ich glaube nicht, dass ein Polo oder Tigra mit zwei 150kg Leuten vorne und Dachgepäckträger die 50cm einhällt. Nicht mal in Serienausstattung. Gemessen wird vom Hersteller ja nur in Normallage