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T H E M A     R Ü C K B L I C K
tokay83
Hauptthema:
Hallo,

habe so ein kleines Problem mit meinem 3er!

Ich habe von einem BMW Autohaus ein lt. Kaufvertrag Unfallfreies Fahrzeug gekauft dass anscheinend doch einen Unfall hatte.

Auffällig ist das bei dem Auto (Baujahr 10/2004, Km 45000) der Scheinwerfer Fahrer und Beifahrerseite wie neu Aussehen. Nicht nur die Gläser (könnten ja durch einen Steinschlag mal gewechselt worden sein), sondern der komplette Scheinwerfer. Der Gelbe Aufkleber sieht aus wie neu, ebenso die Schrauben der Scheinwerfer.

Was mich noch stutzig macht, ist der *namedafürnichteinfallenwill* "Querträger, welcher beide Kotflügel miteinander verbindet, wo die Scheinwerfer mit verschraubt sind, nicht nach einem originalteil aussieht. Die Beiden Gelben Aufkleber Links und Rechts bezüglich der Hochspannung sind zwar drauf, die Beschaffenheit dieses Trägers, Kunstoffartiges Material und "schlecht" Lackiert, deuten auf einen Austausch hin. Weiterhin ist die Stosstange nochmal nachlackiert worden und nach nem neuen Lüfter evtl. auch Kühler schaut´s auch aus...Kann ma noch nich genau sagen.

Was mich nun interessieren würde: Die Motorhaubendämmung scheint zu klein für die Motorhaube zu sein(kann vielleicht mal eingehen)?! Hinter der Dämmung ist die Motorhaube nicht lackiert(silber). Ebenso der Innenteil der Kotflügel (an den Punkten wo dieser Verschraubt wird) ist nur schwarz matt lackiert (nicht in Wagenfarbe).

Ist das bei euch auch so? Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Danke!

Grüsse
Sven
Krümelmonster1972
Die Gläser gibt es nicht einzeln , also nur die kompletten Scheinwerfer .
Das andere würde mich aber auch stutzig machen .
Ist Dir das vor dem Kauf nicht aufgefallen ?

MfG
tokay83
Leider nicht, sonst wärs jetzt Net da! :-)

interessieren würd mich das mit den Kotflügeln und der Haube, wie des bei anderen so is!
jochen78
Hi mach doch evtl mal ein paar Fotos, dann kann man sich besser ein Bild davon machen.
Aber etwas komisch klingts schon.
Mfg
hero182
dass da nicht alles lackiert ist, muss kein schlimmes zeichen sein.
frag doch einfach mal direkt biem autohaus, die ham ein lack-messgerät (dicke der Lackschicht), damit kann man sehen, ob und wo nachlackiert wurde. wenn das über eine größere fläche der fall ist, dann sieht das schon sehr nach unfallwagen aus.

aber wende dich einfach mal ans autohaus, die werden da sehr an einer klärung interessiert sein, schließlich ham die sonst ein gerichtsverfahren am hals und dabei auch noch schlechte karten.
ein autohaus hat im gegensatz zu einem privatverkäufer wesentlich mehr sachverstand und muss deshalb sehen, ob der wagen unfallfrei ist oder nicht.
als unfall zählt ein wagen übrigens schon ziemlich schnell, auch bei manchen kleineren sachen. dazu aber bitte an nen anwalt wenden.
aber wie gesagt: erstmal ans autohaus wenden, wenn die abwimmeln ---> direkt chef verlangen. wenn der abwinkt ---> anwalt.
Stefan177
Bevor Du Dich oder andere Verrückt machst, mess einfach mal die Lackdicke, wie Hero182 schon gesagt hat und schau auf das Herstellungsdatum der Scheinwerfer. Und DANN kannst Du Dich an's Autohaus wenden.
tokay83
Hallo,

zum Thema Lackdichte: Hab mich schon mit der Werkstatt meines Vertrauens in Verbindung gesetzt. Lackdichtemessgerät hat bei uns im umkreis lt. Werkstatt keiner ausser die Sachverständigen. Und die kosten ja nun erstma geld.

Möchte hier keinen Verrückt machen!!! mich hätte nur mal interessiert wie das bei euch so hinter der Motorhaubedämmung aussieht, komplett lackiert oder nicht, ebenso das mit den Kotflügeln (am Ort der Verschraubung), wobei das glaub ich bei jeder Farbe unterschiedlich sein kann.

ClubRepublic
Dass die Träger im Motorraum Matt-Schwarz sind, ist normal!
FRY
wenn der unfall bei BMW fachmännisch repariert wurde und kein rahmenschaden vorlag, dann gilt der wagen auch weiterhin als unfallfrei. nett wäre natürlich, wenn man trotzdem erfahren würde, ob es einen vorschaden gab.

mfg FRY
hero182
Zitat:


wenn der unfall bei BMW fachmännisch repariert wurde und kein rahmenschaden vorlag, dann gilt der wagen auch weiterhin als unfallfrei. nett wäre natürlich, wenn man trotzdem erfahren würde, ob es einen vorschaden gab.

mfg FRY

(Zitat von: FRY)




bist du dir da GANZ sicher? ich hab da einiges anders gehört und gelesen, würde aber nicht darauf schwören, so sicher bin ich mir dann doch nicht.
Asko
Also hinter der Motorhaubedämmung ist definitiv NICHT LACKIERT !!

hab meine mal entfernt ( 2001er e46 Coupe VFL ) und darunter war ne grünliche Fläche unlackiert !
Man konnt schön die Übergänge sehen zur lackierung am Rande..

Also die Haube is zumindest kein Beweis für Unfall !
tokay83
@asko! Super! Danke fürs nachschauen!!!!!!
Marius
Klingt komisch da ich mir nicht vorstellen kann das bei einem Unfall beide Scheinwerfer und der Träger nur beschädigt worden sind.

Wenn dann müsste doch sicherlich gerade beim E46 noch die Motorhaube was abbekommen haben und evenlt. der Stoßfänger vorne.

Ob du mit einem Lackmessgerät nachprüfen kannst ob die Motorraumteile ebenso wie die Karosserieteile von außen lackiert werde kann ich mir nicht vorstellen.

Schau einfach mal nach Staubeinschlüsse auf der Haube und der Stoßstange vorne nach denn egal wie gut der Lackierer ist bei dem der Wagen gewesen ist, man sieht zu 99% immer ob da was gemacht wurde oder nicht denn eine Nachlackierung ist nie genausogut wie eine Werkslackierung.

Gerade auf der Motorhaube ist das sehr leicht zu erkennen.

Glaube das beim E46 nicht wie beim E36 die Motorhaubeninnenseite in met. lackiert wurde von Werk aus. Die Kotflügelbefestigungspunkte ebenfalls nicht.

Da wurde beim E46 extrem gesparrt. Ist jedenfalls bei mir auch so und in meinen ganzen E36 war das immer schön lackiert in Wagenfarbe.
Auch der Motorraum ist nur in Schwarz/Grau gespritzt (matt) und nicht in Wagenfarbe sprich Schwarz met. wäre das bei mir.

Bearbeitet von: Marius am 27.10.2009 um 23:07:59
e61_530driver
Zitat:


wenn der unfall bei BMW fachmännisch repariert wurde und kein rahmenschaden vorlag, dann gilt der wagen auch weiterhin als unfallfrei. nett wäre natürlich, wenn man trotzdem erfahren würde, ob es einen vorschaden gab.

mfg FRY

(Zitat von: FRY)




Das ist falsch ! Sobal der Wagen einen Unfallschaden erlitten hat, gilt dieser als Unfallwagen. Ich weiss, ich dachte das gleiche, hab die Geschichte aber schon hinter mir -.-
Marius
e61_530driver hat recht!

Soweit ich mich erinnern kann müssen alle Schäden ab einem gewissen Betrag angegeben und dürfen nicht verschwiegen werden ganz gleich ob das Teil wieder gerichtet wurde oder ein neues Anbauteil drangekommen ist.
tokay83
Hallo,

die News von heute!

Zum einen, eine hinter der Motorhaubendämmung nicht lackierte Haube ist normal, ebenso die Befestigungspunkte der Kotflügel in Mattschwarz auch.

Nachdem ich damit noch nicht ganz zufrieden war:
Ab zum Tüv - kostenlos drüber geschaut - Lackdichte völlig ok.

Aber: der Träger vorne, Zitat "schaut billig aus". Danach ab zur :-) Konkurrenz des Händlers und ein vergleichsmodell angesehen. Bei diesem ist der Träger aus Blech. -Anders als bei mir.

Nachhause gefahren, nachdem gestern der Händler ein paar Bilder gemacht hat um "mal nachzusehen", diesen wieder angerufen, und siehe da! Die offenbarung:

Händler: ja der wagen hatte einen Unfall.




Vielen dank für Eure Hilfe
KTMschnee
Zitat:


Das ist falsch ! Sobal der Wagen einen Unfallschaden erlitten hat, gilt dieser als Unfallwagen. Ich weiss, ich dachte das gleiche, hab die Geschichte aber schon hinter mir -.-
(Zitat von: e61_530driver)




Habe meinen E90 als Vorführer gekauft, unfallfrei.
Voriges Jahr ist mir jemand hinten drauf gerutscht, ergebnis neue Heckschürze und ein paar Kleinteile hinter der Schürze. Der Schaden wurde von einem BMW Vertragshändler wieder hergerichtet.

Zur Info für mich, muß ich jetzt bei einem Verkauf den Wagen als Unfallwagen anbieten?
e61_530driver
Mir ist da auch keine genaue Rechtssprechung bekannt. Aber man sagt, dass es sich -sobald Teile ausgetauscht werden müssen/mussten- um einen Unfallwagen handelt.

Auch wenn irgendwelche Schweißarbeiten vorgenommen wurden, so handelt es sich um einen Unfallwagen.


Bearbeitet von: e61_530driver am 28.10.2009 um 14:44:55
tokay83
Würde sagen: JA!

Soll aber keine Verbindliche Auskunft sein.

Google spuckt sehr viele Ergebnisse dazu aus, die teilweise auch sehr unterschiedlich sind.

In der Regel aber, so habe ich es bei meinen Fahrzeugen bisher gemacht, würde ich im Verkaufsgespräch eine solche Sache angeben, evtl. sogar die Rechnungen dazulegen, damit der Käufer sieht dass es sich um einen geringfügigen Unfall handelt und alles von der BMW - Werkstatt fachmännisch instandgesetzt wurde. Macht dem Käufer eine gutes Gefühl (ehrlichkeit des Verkäufers) und Preisverhandlungen diesbezüglich werden auch nicht auftauchen (Ist ja eben auch ein gebrauchtwagen)

Mir würde es dabei zumindest besser gehn, wenn ich weiss das der Verkäufer mir ehrlich gegenüber tritt.

Aber jedem das seine..... :-)
e61_530driver
Du meinst also, dass wenn du die "Wahrheit" sagst (was man in so einem Fall, speziell bei Verhandlungs- und Verkaufsgesprächen sowieso immer machen muss !) beim Verkäufer einen besseren Eindruck hinterlässt ?

Als mein 5er damals von BMW in Zahlung genommen wurde, verkauften sie diesen auch als Unfallwagen, obwohl sie (also die Niederlassung selbst) den Schaden damals nach dem Unfall behoben bzw. reparierten.
tokay83
@530driver

denke ehrlich währt am längsten...... Wie du schon schreibst MÜSSEN unfälle angegeben werden - dem steht nichts entgegen.

Meine damit eher "Schäden" wie z. B. durch Steinschlag erneuerte Scheibe. Der eine sagt: offenbarungspflichtiger Schaden, der andere nicht. Diese "Mängel" gebe ich beim Verkauf mit an, um mich einerseits selbst abzusichern und auch dem Käufer ein gutes Gefühl zu geben "fast" alles über das Auto zu wissen. Hoffe natürlich auch dass es beim Käufer so ankommt.... :-)

wg. deinem Verkauf: Bin der Meinung BMW MUSS das Fahrzeug als Unfallwagen verkaufen, auch wenn dieser durch eine Fachwerkstatt repariert wurde.
rs2000mk6
Zitat:

Mir ist da auch keine genaue Rechtssprechung bekannt. Aber man sagt, dass es sich -sobald Teile ausgetauscht werden müssen/mussten- um einen Unfallwagen handelt.



Wegen z.B. einem getauschten Kotflügel wird aus einem Fahrzeug noch lange kein Unfallwagen.
e61_530driver
Wenn bei einem Fahrzeug z.B. die Front oder Heckstoßstange getauscht werden muss, da das Fahrzeug einen Auffahrunfall hatte ist es für mich ein Unfallwagen, völlig egal ob die Teile nin komplett von BMW ersetzt wurden oder nicht - der Wagen hatte einen Unfall, dass ist Fakt.

rs2000mk6
Wenn wegen einem Auffahrunfall wo NUR die Stoßstange gewechselt wird und sonst absolut keine weiteren Schäden sind dann ist das kein Unfallwagen. Und ein wechseln von Teilen macht ein Auto erst recht nicht zwangsläufig zu einen Unfallwagen, was ist wenn mir ein Hammer auf den Kotflügel fällt und der wird fachmännisch getauscht? Unfallwagen dann? Totaler Quatsch.
e61_530driver
Da du scheinbar so gut bescheid weisst, sag dann bitte auch ab wann ein Fahrzeug als Unfallwagen gilt ! Etwa erst, wenn der Rahmen verzogen ist ?
rs2000mk6
Ab wann ein Auto als Unfallwagen zählt ist wie man ja leider häufig sehen kann oft sehr strittig da es da nun einmal keine eindeutige Rechtsgrundlage für gibt. Nicht umsonst entscheiden Gerichte. Aber definitiv macht eine getauschte Stoßstange oder Kotflügel daraus noch lange keinen Unfallwagen.
Fogg
Und getauschte Scheinwerfer sind für mich auch kein Indiz auf nen Unfall.
Mein Golf (mein alter TDI) hat mittlerweile beide Scheinwerfer neu, den auf der linken Seite mussten wir schon 2x wechseln da er wegen Steinschlag kaputt war.

getauschte Kotflügel können alles bedeuten, aber da wird schon mal schnell getauscht wenn was dran ist, das ist meist einfacher und günstiger wie wenn ein Karossieriebauer da ein paar Stunden dran arbeitet nur weil in der Garage mal was gegen gefallen ist (kommt oft genug vor)

Zu dem Schlossträger kann ich nix sagen, das würde ich halt gerne mal sehen und mit anderen Fahrzeugen vergleichen. (ich hab schon gelesen das es ein Unfall gewesen sein soll!!!)

Das heute nicht mehr alles im Motorraum lackiert wird ist auch normal, das wird scnon lange nicht mehr so ordentlich gemacht wie es früher einmal der Fall war.
e61_530driver
Bei meinem Unfall vor knapp 2 Jahren ist mir auf der AB jemand hinten drauf geknallt. Heckstoßstange, Heckklappe, linke Felge, linker Kotflügel und noch ein paar Kleinigkeiten wurden getauscht, alles von BMW.

Der Wagen galt nun als Unfallwagen, da BMW diesen, nachdem sie mir ihn in Zahlung genommen hatten, auch als Unfallwagen weiterverkauft haben.
Glaube kaum, dass BMW einen Wagen als Unfallwagen verkauft, wenn es nicht zwangsläufig nötig ist.

Laut deiner Ansicht gilt ein Wagen also nur dann als Unfallwagen, wenn mehrere Teile getauscht wurden ?

Klingt für mich nicht logisch.
rs2000mk6
Nein, so war es nicht gemeint das dass was mit der Anzahl der getauschten Teile zu tun hat;-) Ich wollte damit nur sagen das ein Bagatellschaden aus einem Auto noch lange keinen Unfaller macht.
e61_530driver
Ist auch ne verzwickte Situation, kann eben auch nur aus eigener Erfahrung berichten.

Vielleicht findet sich so jemand der sich in diesem Bereich besser auskennt.

Grüße
FRY
Zitat:


Mir ist da auch keine genaue Rechtssprechung bekannt. Aber man sagt, dass es sich -sobald Teile ausgetauscht werden müssen/mussten- um einen Unfallwagen handelt.

Auch wenn irgendwelche Schweißarbeiten vorgenommen wurden, so handelt es sich um einen Unfallwagen.


Bearbeitet von: e61_530driver am 28.10.2009 um 14:44:55

(Zitat von: e61_530driver)



bei mir war haube, nierenblech, ein scheinwerfer und die frontschürze kaputt. nach der reparatur bei BMW wurde mir von seiten BMW und meiner versicherung mitgeteilt, dass der wagen NICHT als unfallwagen gilt. es wurden nur teile getauscht, nichts "repariert".

mfg FRY
rs2000mk6
Zitat:


Ist auch ne verzwickte Situation, kann eben auch nur aus eigener Erfahrung berichten.
(Zitat von: e61_530driver)




Da geb ich dir vollkommen recht, selbst Gerichte/Sachverständige urteilen da teilweise komplett unterschiedlich. So wie bei deinem Unfall, hätte ich klar Unfallwagen zu gesagt ebendso wie bei Fry, da der Schaden ja schon beträchtlich war....
Stefan177
Wen es interessiert, der sollte einen Gutachter zu dem Thema befragen. Mir wurde gesagt (Gutachter), daß es einen "Unfallwagen" oder "Unfaller" nicht gibt. Was es gibt sind 'mitteilungspflichtige Schäden'. Und zu diesen gehört jedes getauschte Teil sowie jede Lackierung. Auch Spot Lackierungen. Ausgebeulte und gezinnte Teile sowieso, und über die Richtbank brauchen wir garnicht reden.

Einzige Ausnahme bilden die Stosstange und die Schutzleisten . Die dürfen nach belieben lackiert und getauscht werden, ohne daß daraus ein mitteilungspflichtiger Schaden wird.

So wurde mir das erklärt.

Bearbeitet von: Stefan177 am 28.10.2009 um 19:44:42
marueg
Zitat:


Bei meinem Unfall vor knapp 2 Jahren ist mir auf der AB jemand hinten drauf geknallt. Heckstoßstange, Heckklappe, linke Felge, linker Kotflügel und noch ein paar Kleinigkeiten wurden getauscht, alles von BMW.

Der Wagen galt nun als Unfallwagen, da BMW diesen, nachdem sie mir ihn in Zahlung genommen hatten, auch als Unfallwagen weiterverkauft haben.
Glaube kaum, dass BMW einen Wagen als Unfallwagen verkauft, wenn es nicht zwangsläufig nötig ist.

Laut deiner Ansicht gilt ein Wagen also nur dann als Unfallwagen, wenn mehrere Teile getauscht wurden ?

Klingt für mich nicht logisch.

(Zitat von: e61_530driver)




Das hört sich nach deiner Beschreibung aber auch nach einem größeren Schadensbild an. Der Austausch eines hinteren Kotflügels ist beispielsweise immer miit Schweißarbeiten verbunden.

So nebenbei: ein 'Unfallwagen' wäre es wenn man ein Fahrzeug mit unrepariertem Schaden verkauft. Gemeint ist hier eher die Eigenschaft 'unfallfrei'. über den Schadensumfang ab dem das Ganze mitteilungspflichtig ist gibt es leider keine konkrete Angabe und die Meinungen driften dabei weit auseinader.
e61_530driver
Da hast du Recht, der Wagen stand' kurz vor dem Totalschaden.

Ich wollte nur auf die Aussage eingehen, dass es kein Unfallwagen ist, wenn alles von BMW getauscht wurde.
War bei mir ja genauso, nach der Reparatur war es das gleiche Auto wie vor dem Unfall.
rs2000mk6
Zitat:



So nebenbei: ein 'Unfallwagen' wäre es wenn man ein Fahrzeug mit unrepariertem Schaden verkauft. Gemeint ist hier eher die Eigenschaft 'unfallfrei'. über den Schadensumfang ab dem das Ganze mitteilungspflichtig ist gibt es leider keine konkrete Angabe und die Meinungen driften dabei weit auseinader.

(Zitat von: marueg)




Mit dem Begriffen unfallfrei und Unfalwagen hast du natürlich vollkommen Recht und auch mit deiner Aussage bzg. der Mitteilungspflicht hast du Recht, das ist genau das worauf ich hinaus wollte.
rs2000mk6
Zitat:


Ich wollte nur auf die Aussage eingehen, dass es kein Unfallwagen ist, wenn alles von BMW getauscht wurde.
War bei mir ja genauso, nach der Reparatur war es das gleiche Auto wie vor dem Unfall.

(Zitat von: e61_530driver)



Was ich so allerdings nie behauptet hab;-)
CW
@tokay83

Was machst jetzt mit deinem :-)
tokay83
Morgen!
Wird sich nächste Woche zeigen! Da is der Verkäufer aus seinem Urlaub wieder da! Allerdings möchte ich keine kaufpreisminderung-Verhandlung! Entweder zurück im Tausch oder zurück gegen bares! Wird sich zeigen wie kooperativ der Händler sein wird! Hoffe natürlich auf eine außergerichtliche Einigung! Nach aktueller Rechtslage sollte das kein Problem darstellen!
Stefan177
Zitat:


Nach aktueller Rechtslage sollte das kein Problem darstellen!
(Zitat von: tokay83)




Merk Dir eins: Recht haben und Recht kriegen... Das sind zwei verschiedene Sachen. ;)Ich bin wegen eines *absolut* eindeutigen Falles sein fast einem Jahr vor Gericht. Die Jungs haben Kohle, also streiten Sie auch. Selbst wenn Sie nicht recht haben.
tokay83
Zitat:

Merk Dir eins: Recht haben und Recht kriegen



Wie wahr, wie wahr....

Werde nächste Woche mal sehn was die :-) so sprechen. Zugestanden haben sie den Schaden ja schon ´mal und auch das Thema einer "Einigung" wurde schon mal angeschnitten. Werde auf jedenfall auf meinem Standpunkt der Rückabwicklung des Kaufvertrages bleiben.

Wer weiss was sonst noch mit der "Karre" :-) war....
BMW-323-M
Zitat:


Morgen!
Wird sich nächste Woche zeigen! Da is der Verkäufer aus seinem Urlaub wieder da! Allerdings möchte ich keine kaufpreisminderung-Verhandlung! Entweder zurück im Tausch oder zurück gegen bares! Wird sich zeigen wie kooperativ der Händler sein wird! Hoffe natürlich auf eine außergerichtliche Einigung! Nach aktueller Rechtslage sollte das kein Problem darstellen!

(Zitat von: tokay83)






Da träumste dir was zusammen , bis da wirklich über das Gerricht für DICH entscheidet kannste mal 1,5 bis 2 jahre einplanen das kann für dich teuer werden !
marueg
Zitat:


Morgen!
Wird sich nächste Woche zeigen! Da is der Verkäufer aus seinem Urlaub wieder da! Allerdings möchte ich keine kaufpreisminderung-Verhandlung! Entweder zurück im Tausch oder zurück gegen bares! Wird sich zeigen wie kooperativ der Händler sein wird! Hoffe natürlich auf eine außergerichtliche Einigung! Nach aktueller Rechtslage sollte das kein Problem darstellen!

(Zitat von: tokay83)




Eine deutliche Wertminderung ist hier eh nicht zu erwarten, dafür ist der Wagen schlicht zu alt.

aber mal allgemein gefragt (meine die Frage tatsächlich ernst):
Was ist den an einem Wagen mit fachgerecht!!! repariertem Schaden (ich rede nicht von größeren Schäden wo etwa tragende Teile der Karosse betroffen waren) so inakzeptabel?
Wer ein Problem damit hat nicht sicher sein zu können welche Schäden ein Fahrzeug bereits hatte, muß halt tiefer in die Tasche greifen und einen Neuwagen kaufen.
tokay83
Zur, Wertminderung:der Wagen kostete 25700! Hatte ja auch nur 35000 km! Troz alter kann das ne deutliche Wertminderung ergeben!

Zudem ob gerichtlich oder nich, der BGH spricht da schon eindeutig! Mir geht's nicht darum ob Unfälle da warn, sondern darum dass sie nicht angegeben wurden und ich ja nich weiß was evtl noch mit dem Auto war! Hat sich im nachinein rausgestellt das der Vorbesitzer das Auto in einer Zweigstelle seiner Firma in Portugal gefahren hat! Und jeder weiß wie es auf spanischen Straßen rundgeht! Zudem wird das Auto betrieblich von mir genutzt und beim Verkauf steh ich vor dem gleichen Problem wie der Händler jetzt!
Asko
Zitat:


Zitat:


Morgen!
Wird sich nächste Woche zeigen! Da is der Verkäufer aus seinem Urlaub wieder da! Allerdings möchte ich keine kaufpreisminderung-Verhandlung! Entweder zurück im Tausch oder zurück gegen bares! Wird sich zeigen wie kooperativ der Händler sein wird! Hoffe natürlich auf eine außergerichtliche Einigung! Nach aktueller Rechtslage sollte das kein Problem darstellen!

(Zitat von: tokay83)






Da träumste dir was zusammen , bis da wirklich über das Gerricht für DICH entscheidet kannste mal 1,5 bis 2 jahre einplanen das kann für dich teuer werden !

(Zitat von: BMW-323-M)




Ich glaube nicht, dass die sich so querstellen werden ! sehe da kein Problem !

Im Notfall wendet man sich an München direkt ..
tokay83
Schön das wenigstens einer etwas optimistisch denkt!

Zum Thema "fachgerecht!!!"

Der "Querträger"(Schlossträger) sollte nach einem Unfall durch einen neuen originalen Ersetzt werden. Bei mir wurde irgendein billiges Zubehörteil eingesetzt. Ist das Fachgerecht? Wenn er einen solchen Schaden hatte, könnte der Kühler auch etwas abbekommen haben?! Der Verbaute weisst aber keine Schäden auf und es handelt sich um ein originalteil. Auch alle anderen Teile entsprechen original BMW Teilen! Warum also einen Zubehör-Träger verbauen der bei BMW (Teilenummer 51 71 7 114 123) "lumpige" 139,- Euro + Steuer kostet und alle anderen Teile original BMW Teile verwenden.

Ich weiss dass das alles nur Mutmaßungen sind, aber würde Euch das nicht auch "spanisch" vorkommen?


Aktuell:

Gerade anruf vom Verkäufer (hat ja eigentlich noch urlaub) bekommen, mal kurz drüber gesprochen. Er weiss von nichts! Hat aber die Info dass ein Schaden da war. Wills aber nächste Woche abklären. In Bezug auf die Rücknahme sollte es nach Ihm kein Problem darstellen. Seine Aussage: Unfallfrei gekauft und doch ein offenbarungspflichtiger Schaden vorhanden, somit habe ich auch Anspruch auf die Rückabwicklung.

Spricht nächste Woche noch mit seinem Chef und dann mal sehen was bei rauskommt....



tokay83
Die News vom Tag..... :-)

Auto steht zurzeit beim Gutachter.

Händler hat mir angeboten das Fahrzeug in die Werkstatt zu nehmen und die Front abzubauen um zusehen was daran defekt ist bzw. war.

Aussage der Betriebsleitung:

Wenn festgestellt wird das es sich um einen erheblichen Schaden handelt, verlässt das Fahrzeug den Händler nicht mehr, wird allerdings festgestellt dass lediglich ein Bagatellschaden vorliegt (wenn doch schon der Schlossträger definitiv ausgetauscht wurde?)
werden alle Teile durch originalteile von BMW instandgesetzt und mir der Wagen so hingestellt als wäre nie etwas gewesen.

Nur wer Beurteilt denn ob ein Bagatellschaden vorliegt? Der Händler!?! Nach der weiteren Aussage das man nur in dem Fall von einem Unfallwagen spricht wenn der Rahmen etwas abbekommen hat, und das von einer Person die "Zitat: schon über 30 Jahre Betriebsleiter des Autohauses" ist, wurde mir vom Gutachter, der heute das Auto begutachtet, angeboten beim "Auseinanderlegen" durch die BMW Werkstatt dabei zu sein.
Wird dann wohl nächste Woche Montag passieren...

Übrigens:
Die Schriftliche bestätigung des Vorbesitzers liegt schon vor, dass er keinen unfall damit hatte.

Habe jetzt noch durch Zufall herausgefunden, dass, eine Woche bevor ich den Wagen kaufte, jmd. anderes, entweder den Kaufvertrag oder Finanzierungsantrag für das Auto schon unterschrieben hatte und nach einer Woche zurückgetreten ist. Jetzt interessiert mich natürlich der Grund für den Rücktritt. Den Nachnamen der Person habe ich, weitere Daten fehlen aber. Vom Händler habe ich die Info dass über diese Person alle Daten im System gelöscht sind und er sich auch nicht mehr daran erinnern kann wo derjenige herkam...... Dubios.....

Habe aufjedenfall die Personen im Umkreis von 50km um den Händler mit diesem Nachnamen schon abtelefoniert, waren immerhin 40 Leute, aber leider nicht der richtige dabei...oder vielleicht doch und er wollte es nicht sagen....wie auch immer...komme auf diesem Weg glaube ich nicht weiter....

jochen78
Zitat:


Die News vom Tag..... :-)

Auto steht zurzeit beim Gutachter.

Händler hat mir angeboten das Fahrzeug in die Werkstatt zu nehmen und die Front abzubauen um zusehen was daran defekt ist bzw. war.

Aussage der Betriebsleitung:

Wenn festgestellt wird das es sich um einen erheblichen Schaden handelt, verlässt das Fahrzeug den Händler nicht mehr, wird allerdings festgestellt dass lediglich ein Bagatellschaden vorliegt (wenn doch schon der Schlossträger definitiv ausgetauscht wurde?)
werden alle Teile durch originalteile von BMW instandgesetzt und mir der Wagen so hingestellt als wäre nie etwas gewesen.

Nur wer Beurteilt denn ob ein Bagatellschaden vorliegt? Der Händler!?! Nach der weiteren Aussage das man nur in dem Fall von einem Unfallwagen spricht wenn der Rahmen etwas abbekommen hat, und das von einer Person die "Zitat: schon über 30 Jahre Betriebsleiter des Autohauses" ist, wurde mir vom Gutachter, der heute das Auto begutachtet, angeboten beim "Auseinanderlegen" durch die BMW Werkstatt dabei zu sein.
Wird dann wohl nächste Woche Montag passieren...

Übrigens:
Die Schriftliche bestätigung des Vorbesitzers liegt schon vor, dass er keinen unfall damit hatte.

Habe jetzt noch durch Zufall herausgefunden, dass, eine Woche bevor ich den Wagen kaufte, jmd. anderes, entweder den Kaufvertrag oder Finanzierungsantrag für das Auto schon unterschrieben hatte und nach einer Woche zurückgetreten ist. Jetzt interessiert mich natürlich der Grund für den Rücktritt. Den Nachnamen der Person habe ich, weitere Daten fehlen aber. Vom Händler habe ich die Info dass über diese Person alle Daten im System gelöscht sind und er sich auch nicht mehr daran erinnern kann wo derjenige herkam...... Dubios.....

Habe aufjedenfall die Personen im Umkreis von 50km um den Händler mit diesem Nachnamen schon abtelefoniert, waren immerhin 40 Leute, aber leider nicht der richtige dabei...oder vielleicht doch und er wollte es nicht sagen....wie auch immer...komme auf diesem Weg glaube ich nicht weiter....



(Zitat von: tokay83)




Welcher Händler war das denn wenn ich fragen darf.Bist ja bei mir aus der Kante.
Mfg
Stefan177
Warte erstmal das Gutachten ab, dann sieht man weiter.
tokay83
@jochen

sry, möchte solang noch nichts endgültiges dabei rausgekommen ist auch keine Namen nennen....

es soll hier ja niemand irgendetwas unterstellt werden.

Übrigens:
Gutachter konnte nichts feststellen, wird sich aber am Montag dann, wenn BMW des Auto auseinander nimmt, nochmal selbst vorort nochmal überzeugen.

Mir solls ja recht sein wenn er nichts hatte, und nen Gutachten darüber hätte ich dann ja auch, allerings, und das wundert jede Werkstatt und den Gutachter auch, ist keinem dieser seltsame Schlossträger als Originalteil bekannt?!? Bild ist hier: http://www.fotos-hochladen.net/img02126tilse1d.jpg

Ist aus Guss und lt. Werkstatt wurde bei BMW grundsätzlich der gleiche Träger verbaut. und der war aus Blech.

Hab jetzt mal BMW angeschrieben, was die dazu sagen...
jochen78
Ok halt uns halt wie bisher auf dem laufenden.
Mfg
330CiSMG
bei meinem sind die innenteile der kotflügel auch nur matschwarz motorhaube ist auch nicht unter der dämmatte lackiert und die scheinwerferglässer beim facelift gehen auch ganz gern kaputt durch spannung ist mir bei meinem auch passiert meines erachtens gilt ein auto dann als unfallwagen wenn fest verbundene (geschweist) teile erneuert wurden selbst ein neuer schlossträger macht noch keinen unfallwagen solange dieser geschraubt ist
gruß sascha
tokay83
So, hab grad mal mit dem Händler telefoniert. Haben festgestellt dass teile ausgewechselt worden sind. Stosstange und schlossträger aufjedenfall. Scheinwerfer evtl. Alles weitere dann morgen früh, wenn sich "mein" gutachter die sache angeschaut hat....

Bin mal gespannt wie´s weitergeht.... hoffe nur mich mit dem händler ohne anwalt einigen zu können nachdem die aussage ja schon kam das es sich nur um einen unfallwagen handelt wenn am rahmen etwas war... (und somit ja auch kein offenbarungspflichtiger schaden vorliegen würde...)