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T H E M A R Ü C K B L I C K
b-mw-323 Hauptthema: |
Suche folgendes BFH Urteil:
BFH (Urteil v. 8.1.2009, Az. 11 K 490/07)
Finde es aber nicht, jemand eine idee woher ich es bekomme?
Geht dabei um folgendes:
Derzeit ist es so, dass wenn man mehr als 7680€ (etwa Netto) Verdient, bekommt man kein Kindergeld mehr, das soll wohl nicht rechtens sein und es wird eine zumindestens anteilige Berechnung geprüft. ich würde nun gerne einen neuen antrag einreichen und mich auf dieses urteil berufen, jedoch finde ich es nirgendens. woher kann ich da was schriftliches bekommen? |
Bardock |
Hi, ich weiß, das man offiziell gegen eine kleine Gebühr direkt vom Bundesfinazhof bestimmte Urteile anfordern kann. http://www.bundesfinanzhof.de/www/indexe1.htmlGruß Bardock |
Runnerz |
auf die 7680€ darf man (auf Antrag) 920€ pauschal p.A. abrechnen aus nicht selbstständiger Arbeit etwa, sodass sich die Freigrenze -fiktiv- auf 8600€ erhöht. Alternativ dazu, alle Werbungskosten geltend machen, sofern man dadurch über die sowieso möglichen 920€ kommt.
Das Urteil des BFH wirst du auch (noch) nicht finden können, denn es ist derzeit noch bei eben diesem zur überprüfung. Das Oberfinanzgericht Niedersachsen hatte das Verfahren anhängig, gegen dieses ist Revision eingelegt worden, sodass es zum BFH geht. Das Verfahren kann sich nun mehrere Jahre hinziehen, ehe ein Urteil dazu auf Bundesebene ergeht.
Bis dahin kannst du (wenngleich ich die Erfolgschancen, damit durchzukommen als gering einschätzen würde) dich auf das Urteil des OFG bzw. auf das laufende Verfahren berufen.
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b-mw-323 |
leider bringen mir sämtliche werbungskosten auch nichts, habe schon viel gerechnet aber es fehlen einfach 400€ bekomme noch halbweisenrente deswegen.
hm.. oder ich rufe mal an bei der familienkasse? |
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