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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Ge46org
Hauptthema:
Ich habe eine Frage zu dem Wert der Unfallanalyse durch die Polizei:

Letzte Nacht hatte ich einen Autounfall.
Natürlich wurde sofort die Polizei gerufen.
Nach Beurteilung der Polizei, bin ich unschuldig und mein Unfallgegner hat den Unfall verursacht.
Allerdings ist der Unfallgegner nicht einverstanden damit und meldet mich als Unfallverursacher.

Muss ich überhaupt etwas befürchten? Ich bin mir sicher, dass ich unschuldig bin und die Polizei hat das ja auch bestätigt.

Ist an dem Unfallbericht der Polizei überhaupt zu rütteln?
Kingm40
Da bin ich mir jetzt nicht sicher, aber so weit ich weiß hat die Polizei nix zu sagen, wer schuld ist und wer nicht. Die nehmen die Aussagen der Parteien auf und notieren eventuelle Zeugen, mehr nicht. Wer schuld ist und wer nicht beurteilt im Streitfall ein Richter mit Hilfe von Sachverständigen.
Ge46org
Die Polizei hat aber vor Ort festgestellt und auch begründet, warum der Unfallgegner schuld ist.
Außerdem wird ja durch die Nummer, die den Teilnehmern auf dem Bericht zugeteilt wird, der Schuldige gekennzeichnet...
E36-Freak
Unumstößlich ist die Beurteilung der Polizei nicht, kommt sicherlich auch auf die Gesamtumstände des Unfalles an...

allerdings sind sie wichtige Zeugen und die "Erstbeurteilung" des Unfallgeschehens ist sicherlich nicht ganz unwichtig
KTMschnee
Die Polizei nimmt den Unfall auf, gibt aber keine Beurteilung ab wer schuldig oder unschuldig ist. Wenn dazu eine Stellungnahme abgegeben wurde, dann sicher nur "privater" Natur.
Hatte auch mal vor 5 jahren einen Unfall mit Personenschaden, dabei ist mir jemand bei einer Stop- Tafel rausgefahren ohne anzuhalten, sein Beifahrer hatte eine Platzwunde am Kopf weshalb die Polizei dazugekommen ist.
Dabei wurde nur der Unfall aufgenommen, Daten der Zeugen aufgenommen, mündlich teilte mir dann der Polizist mit dass die Sachlage für ihn eindeutig sei und ich seiner Ansicht nach unschuldig bin. Genaueres würden sich dann aber die Versicherungen ausstreiten.

Was meinst du mit den Nummern auf dem Bericht welche den Schuldigen kennzeichnet?
Ge46org
Die Verkehrsteilnehmer werden mit 01 und 02 gekennzeichnet.
Das heißt unter der 01 steht die Adresse und die Daten vom Verursacher.
Die 02 steht dann für den anderen Teilnehmer...
So wurde mir das von jemandem erklärt.
KTMschnee
Zitat:


Die Verkehrsteilnehmer werden mit 01 und 02 gekennzeichnet.
Das heißt unter der 01 steht die Adresse und die Daten vom Verursacher.
Die 02 steht dann für den anderen Teilnehmer...
So wurde mir das von jemandem erklärt.
(Zitat von: Ge46org)




da kann ich dich beruhigen, das stimmt nicht. Verschuldensfrage klärt die Versicherung, oder ein Gericht.

Bearbeitet von: KTMschnee am 01.10.2009 um 10:44:14
Ge46org
Das ist mein erster Unfall und da bin ich natürlich noch ganz schön aufgeregt.
Eigentlich dachte ich, dass die Beurteilung der Polizei sehr viel wert hat...

Habe keinen Zweifel daran, dass ich unschuldig bin, aber man weiß ja nie, was bei den Versicherungen abgeht.
Und als Azubi möchte ich natürlich nicht die Kosten für den Schaden tragen.

Stimmt es denn, dass ich jetzt schon einen Kostenvoranschlag anforden sollte?
Das hat mir die gegnerische Versicherung gesagt.
kerny0815
wenn der unfallgegner das nicht einsieht wird er sich wohl einen anwalt nehmen
und der anwalt verschafft sich dann einsicht in den unfallbericht der puzilei.

ich denke mal wenn der fall eindeutig ist (also du unschuldig), dann wird beim gegner schnell die ernüchterung kommen. denn der anwalt ist ja auch nicht blöd und geht mit jedem scheiss vor gericht um mit großer wahrscheinlichkeit zu verlieren.

bist du rechtschutzversichert, dann sprech doch einfach mal mit deinem anwalt.


hmm der unfallhergang interessiert mich aber auch etwas.
magst du erzählen was passiert ist?
Ge46org
Der Unfallgegner stand in einer 50-Zone rechts auf einem Standstreifen.
Er ist dann kurz vor mir ohne Blinken ausgeschert, um dann kurz danach in eine Straße abzubiegen.
Nach dem Ausscheren konnte ich noch auf die Gegenfahrbahn ausweichen.
Dann hat die Person aber links geblinkt und ist einfach abgebogen.
Dabei hat sie wieder nicht den nachfolgenden Verkehr beachtet.
So bin ich dann mit meiner rechten Seite an dem linken Kotflügel enlanggerutscht.

Die Person meint, ich sei zu schnell gefahren, was allerdings bei den leichten Kratzern/Schäden nicht nachzuvollziehen ist.
Außerdem bin ich 100%ig sicher, dass ich nicht zu schnell war, weil ich kurz vorher noch auf meinen Tacho geschaut habe
kerny0815
hmm gibts denn zeugen die das gesehen haben?
E36-Freak
Wenn es so gewesen ist, hat er klar die (alleinige) Ursache gesetzt..

der "mündliche" Geschwindigkeitsvorwurf ist haltlos

Ge46org
Das Auto stand auf dem Standstreifen, um jemanden rauszulassen.
Die Person war schon über die Straße gegangen und auf dem Weg in das Haus.
Natürlich erzählt der Beifahrer, dass er das Blinken gesehen hat und dass ich zu schnell war.
Als der Beamte nach der Geschwindigkeitseinschätzung gefragt hat, konnte der Beifahrer überhaupt keine Aussage machen - einfach "zu schnell"
E36-Freak
Wenn der Unfallgegner sich von dem ruhenden Verkehr (Stand-Seitenstreifen bzw.Fahrbahnrand) in den fließenden Verkehr einordnet, hat er eine besondere Sorgfaltspflicht

Damit er überhaupt eine Chance hätte, die Schuldverteilung mit einem Rechtsanwalt zu beeinflussen, hätte Deine gefahrene Geschwindigkeit (nachweisbar!!) so hoch sein müssen, das er nicht damit rechnen konnte, das der Wagen herannnaht...

ein "Beweis" wäre dann eine Brems-Blockierspur auf der Fahrbahn...die würde bei den erlaubten 50 km/h auf trockener Fahrbahn allerdings schon etwa 20 Meter betragen
Ge46org
Das kommt noch hinzu: Die Fahrbahn war in dieser Nacht nass und ich bin bei starken Bremsen ein wenig gerutscht.
Ge46org
Ich will mir ganz sicher sein:

was könnte man mir denn vorwerfen?

Geschwindigkeit?
- kein messbares Ergebnis
- nur oberflächlicher Schaden

wie schätzt ihr da meine Situation ein?
Ahmet02
hallo,
ich würde dir empfehlen, einen anwalt einzuschalten.
hoffe doch, du hast ne rsv
Marius
Wenn die Polizei soweit den anderen Verkehrsteilnehmer als Unfallverursacher bestimmt dann wird der es generell recht schwer haben seine Unschuld zu beweisen.

Möglicherweise wird es das anfechten und die sache landet vor gericht.

Grundsätzlich steht dir ein Anwalt zu welchen die gegnerische Versicherung bezahlen muss.

Du solltest dir auch einen suchen den gerade wenn der Unfallgegner / verursacher schon von anfang an zickt könnte sich das ganze ewig in die länge ziehen bis du dein Geld bekommst von der Versicherung.

Daher schalte einen Anwalt ein. Der wird das erheblich beschleunigen.
Ge46org
Stimmt es denn, dass ich jetzt schon einen Kostenvoranschlag anforden sollte?
Das hat mir die gegnerische Versicherung gesagt.
Bloody Angel
Die Polizei nimmt die Daten aus ihrer Sicht auf. Schuldfragen wenn jemand dagegen spricht, klärt dann die Versicherung bzw das Gericht.
copy
Zitat:


Zitat:


Die Verkehrsteilnehmer werden mit 01 und 02 gekennzeichnet.
Das heißt unter der 01 steht die Adresse und die Daten vom Verursacher.
Die 02 steht dann für den anderen Teilnehmer...
So wurde mir das von jemandem erklärt.
(Zitat von: Ge46org)




da kann ich dich beruhigen, das stimmt nicht. Verschuldensfrage klärt die Versicherung, oder ein Gericht.

Bearbeitet von: KTMschnee am 01.10.2009 um 10:44:14

(Zitat von: KTMschnee)





klar stimmt das! 01 ist der verursacher...02 der geschädigte. natürlich nur nach beurteilung der polizei nach der sichtung des unfallortes und den aussagen beider parteien und ggf. zeugen!
natürlich ist das anfechtbar und eine richter klärt die entgültige schuldfrage, wenn der verursacher das anders sieht und dementsprechend reagiert bzw. aussagt.

trotzdem ist die aussage der polizei, dass du nach ihrer ansicht der geschädigte bist (also "02" auf deinem kleinen zettelchen), erstmal gut!!!!

Bearbeitet von: copy am 01.10.2009 um 13:38:52
KTMschnee
Dann ist in diesem Punkt ein eklatanter Unterschied zwischen Österreich und Schland.
Wie schon geschrieben darf die Polizei in Ö keine Aussage oder Niederschrift zur Schuldfrage abgeben und nur den Unfall und Aussagen der Zeugen aufnehmen.
Wenn das in Deutschland anders ist, entschuldigt bitte meine Aussage von vorhin.
copy
Zitat:


Stimmt es denn, dass ich jetzt schon einen Kostenvoranschlag anforden sollte?
Das hat mir die gegnerische Versicherung gesagt.

(Zitat von: Ge46org)





klar kannst das machen! ich habe immer nen gutachten machen lassen und dieses wurde dann der gegnerischen versicherung zugesendet und übernommen! ist dein gutes recht und du kannst den gutachter selber wählern....wenn du einen kennst umso besser *hüstl* ;-)

wenn du natürlich im nachinein (also vor gericht) doch schuld/teilschuld bekommst, musst du dann das gutachten selber bezahlen!

ich war mir immer sicher, dass ich keine schuld hatte und konnte somit nen feines gutachten erstellen lassen! ;-) waren damals immer rechts vor links geschichten.......

Bearbeitet von: copy am 01.10.2009 um 13:48:20
Ge46org
Muss ich mir in meiner Situation überhaupt einen Anwalt holen?
Besteht doch eigentlich keine Gefahr für mich...
Asko
Ja, so ists richtig.

Die Polizei MUSS die schuldfrage ERSTMAL selber klären und es so notieren,

denn die müssen dem Unfallverursacher schließlich ein Bußgeld in Höhe von 35€ abknöpfen, weil es eine Ordnungswidrigkeit ist.

Diese kann jedoch vom Anwalt angefochten werden. Das Gute ist, dass die Polizei in dem Fall ein wichtiger Zeuge ist.


MfG
Asko
Zitat:


Muss ich mir in meiner Situation überhaupt einen Anwalt holen?
Besteht doch eigentlich keine Gefahr für mich...

(Zitat von: Ge46org)




Lass erst ein Gutachten oder Kostenvoranschlag machen und schick diesen der Versicherung.. wenn die nicht zahlen wollen, DANN schalte den Anwalt ein !
Ge46org
SUPER!!! Ihr seid die Besten...
Ich hatte vorher keine Ahnung von den ganzen Sachen,
ihr helft mir wirklich sehr!
copy
naja.....der advokat kann die abwicklung enorm beschleunigen. außerdem zeigt man dem unfallgegner...repektive dessen versicherung, dass einem jemandem vom fach vertritt....da reicht meisstens schon ein brief und die wissen gleich bescheid! sie probieren es nämlich gerne mal, die ganze sache umzudrehen bzw. ihre kosten zu minimieren....also so sind meine erfahrungen mit den gegenerischen versicherungen zumindest! ;-)
Marius
Lass erstmal ein Gutachten erstellen und schick dieses bzw. das macht der Gutachter selber an die Versicherung des Verursachers. Gib denen dann 2 Tage luft und ruf dann an und frag wann du die Reparatur in auftrag geben kannst.

Dann steht dir auch ein Leihwagen zu wenn das richten lässt.

Kannst dir aber das Geld auch auszahlen lassen in höhe vom Gutachten abzüglich Mwst.

In dem Fall wird aber sicherlich nochmal ein Gutachter von der Gegnerischen Versicherung bei dir antanzen und ebenfalls ein Gutachten erstellen.

Falls das niedriger ist oder die Versicherung sich weigert zu bezahlen da der Verursacher den Unfall anzweifelt solltest du sofort einen Anwalt einschalten!

Bei mir war es damals auch problematisch sprich im Endeffekt hat die Versicherung 9000 Euro für die Reparatur meines E36 Coupe damals zahlen müssen + 10 Tage Leihwagen ( neuer Audi A6 )

Gutachen für den Wiederbeschaffungswert war 16.000 Euro bei meinem E36 325 Coupe (Bj. 92) : ) und die Versicherung hat es nicht eingesehen das so ein alter BMW soviel an Wert noch haben soll. Aber auch deren Gutachter hat den selben Wert des Wagens damals ermittelt und somit wurde auch die Zahlung sofort vorgenommen.

Aber nett waren die schon am Telefon zu mir *ironie*!

Bearbeitet von: Marius am 01.10.2009 um 14:01:52
Devil 44
geh SOFORT zu einem anwalt!
du brauchst auch keine rv, anwaltskosten muss die gegnerische versicherung übernehmen.

ohne anwalt macht die gegnerische versicherung fast immer ärger...

achso, bis ca. 1000€ schaden langt ein kostenvoranschlag, über 1000€ musst du zum gutachter.


Bearbeitet von: Devil 44 am 01.10.2009 um 14:37:01
copy
Zitat:

du brauchst auch keine rv, anwaltkosten muss die gegnerische versicherung übernehmen.



so isses!!!!!!
E36-Freak
Muss sie wirklich?

Würde mich vorher erstmal erkundigen
Ge46org
Die gesamte rechte Seite ist leicht verkratzt.
In dem Kotflügel ist eine größere Beule.
Soll ich erstmal einfach zu BMW fahren, die sagen dann ob ich ein Gutachten brauche, oder ob das reicht???
Devil 44
Zitat:


Muss sie wirklich?

Würde mich vorher erstmal erkundigen

(Zitat von: E36-Freak)




ja muss sie!!! ist gesetzlich festgelegt, viele wissen es nur nicht.



Devil 44
Zitat:


Die gesamte rechte Seite ist leicht verkratzt.
In dem Kotflügel ist eine größere Beule.
Soll ich erstmal einfach zu BMW fahren, die sagen dann ob ich ein Gutachten brauche, oder ob das reicht???

(Zitat von: Ge46org)




dann fahr direkt zu einem gutachter!
frag auch gleich nach einen anwalt für verkehrsrecht.
die kennen sich meistens und "arbeiten" zusammen...

Bearbeitet von: Devil 44 am 01.10.2009 um 14:53:21
kerny0815
Zitat:


Zitat:


Muss sie wirklich?

Würde mich vorher erstmal erkundigen

(Zitat von: E36-Freak)




ja muss sie!!! ist gesetzlich festgelegt, viele wissen es nur nicht.


(Zitat von: Devil 44)




aber auch nur solange er unschuldig ist ;-)
Devil 44
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Muss sie wirklich?

Würde mich vorher erstmal erkundigen

(Zitat von: E36-Freak)




ja muss sie!!! ist gesetzlich festgelegt, viele wissen es nur nicht.


(Zitat von: Devil 44)




aber auch nur solange er unschuldig ist ;-)

(Zitat von: kerny0815)




sollte wohl klar sein :-)
Ge46org
Zitat:

aber auch nur solange er unschuldig ist ;-)


zweifelt denn jemand an meiner Unschuld, bei diesem Fall?
Ge46org
Ist BMW dann in meinem Fall die falsche Adresse, bei diesem Schaden?
E36-Freak
Zitat:



aber auch nur solange er unschuldig ist ;-)

(Zitat von: kerny0815)




Darauf zielte meine Frage eigentlich...die gegnerische Versicherung wird sicherlich nicht von sich aus sagen, das sie vorab die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernimmt. Die Kosten dafür wirst Du sicherlich erstmal vorverauslagen dürfen
mb100
Zitat:


Zitat:

aber auch nur solange er unschuldig ist ;-)


zweifelt denn jemand an meiner Unschuld, bei diesem Fall?

(Zitat von: Ge46org)




Vor Gericht und auf hoher See... Du weißt schon. Aber eigentlich solltest Du mit nem Anteil von 0 % "aus der Sache rauskommen". Allerhöchstens könnten eventuell 30 % fällig werden. Glaub ich aber net.
Aber ich schließ mich auch mit der Anwalt-Sache an. Und zwar gleich.
Zum einen wissen die meisten Anspruchsteller gar net, was sie noch so geltend machen können (z.B. ne Pauschale für Telefon, Brief, ...), und zum zweiten kürzen die Versicherungen teilweise recht wüst und wild Ansprüche. V.a. wenn nach Gutachten abgerechnet wird.
Und zum zweiten fluchen die meisten Anwälte, wenn die Anspruchsteller erst dann kommen, wenn die Versicherungen "schon" die Hälfte gezahlt haben und sich um die andere Hälfte drücken. Denn das bedeutet für den Anwalt meistens, die Fehler, die die Anspruchsteller gemacht haben, auszubügeln. Und das bedeutet mehr Arbeit, man muss also mehr Zeit investieren, und die fehlt dann auf dem Golfplatz.
Devil 44
@e36-freak,

nein, ist nichts mit vorverauslagen.

falls es wirklich so kommen sollte, dass man auf einmal doch schuldig gesprochen wird, würde erst dann die rechnung kommen...



@ge46org,

ich würde zu einem freien gutachter gehen.
findest in den gelben seiten...

außer du willst den schaden bei bmw beheben lassen, dann geh direkt dorthin.

falls du dir das geld auszahlen lassen willst, die mwst. bekommst du nicht!







plop
Zitat:


Die gesamte rechte Seite ist leicht verkratzt.
In dem Kotflügel ist eine größere Beule.
Soll ich erstmal einfach zu BMW fahren, die sagen dann ob ich ein Gutachten brauche, oder ob das reicht???

(Zitat von: Ge46org)




ja, fahr erstmal zu einer bmw vertragswerkstatt..
wenn du nämlich pech hast, dann wird der gutachter von der schadenssumme abgezogen...falls ein gutachten nötig sein sollte, dann wird die werkstatt von sich aus einen gutachter bestellen..

der einfachste weg wäre den wagen bei der werkstatt abzugeben und den vorgang an die werkstatt abzugeben...dann kümmern die sich darum dass sie ihr geld von der gegnerischen versicherung bekommen..

hast kein stress und ein tip top repariertes auto..
alles andere artet nur in stress und lauferei aus..
copy
Zitat:


Zitat:


Zitat:

aber auch nur solange er unschuldig ist ;-)


zweifelt denn jemand an meiner Unschuld, bei diesem Fall?

(Zitat von: Ge46org)




Vor Gericht und auf hoher See... Du weißt schon. Aber eigentlich solltest Du mit nem Anteil von 0 % "aus der Sache rauskommen". Allerhöchstens könnten eventuell 30 % fällig werden. Glaub ich aber net.
Aber ich schließ mich auch mit der Anwalt-Sache an. Und zwar gleich.
Zum einen wissen die meisten Anspruchsteller gar net, was sie noch so geltend machen können (z.B. ne Pauschale für Telefon, Brief, ...), und zum zweiten kürzen die Versicherungen teilweise recht wüst und wild Ansprüche. V.a. wenn nach Gutachten abgerechnet wird.
Und zum zweiten fluchen die meisten Anwälte, wenn die Anspruchsteller erst dann kommen, wenn die Versicherungen "schon" die Hälfte gezahlt haben und sich um die andere Hälfte drücken. Denn das bedeutet für den Anwalt meistens, die Fehler, die die Anspruchsteller gemacht haben, auszubügeln. Und das bedeutet mehr Arbeit, man muss also mehr Zeit investieren, und die fehlt dann auf dem Golfplatz.

(Zitat von: mb100)





ist zwar selten, aber dem kann ich nur zu 100% zustimmen! ;-)
kerny0815
Zitat:


@ge46org,
ich würde zu einem freien gutachter gehen.
findest in den gelben seiten...

außer du willst den schaden bei bmw beheben lassen, dann geh direkt dorthin.
(Zitat von: Devil 44)




nur weil man beim freundlichen ein gutachten machen lässt, heisst es nicht, dass man die kiste da auch reparieren lassen muss.


ich muss allerdings plop zustimmen, dass es das einfachste wäre das komplett von bmw abwickeln zu lassen.
also einfach hinbringen, gutachten machen lassen und abwarten.
dann reparatur in auftrag geben und ggf. von bmw nen leihwagen beziehen.

kommunikation zwischen dir und der gegnerischen versicherung würde ich allerdings nur über einen anwalt machen. die stellen sich nämlich 100%ig erstmal quer.
Ge46org
wenn ich das richtig verstanden habe:

1. Gutachten bei BMW erstellen lassen
2. Anwalt informieren und Gutachten an ihn weiterleiten
3. Anwalt schickt Brief mit Gutachten und Unfallbericht an Versicherung

...
plop
Zitat:


wenn ich das richtig verstanden habe:

1. Gutachten bei BMW erstellen lassen
2. Anwalt informieren und Gutachten an ihn weiterleiten
3. Anwalt schickt Brief mit Gutachten und Unfallbericht an Versicherung

...

(Zitat von: Ge46org)




4. Reparatur in Auftrag geben und Leihwagen besorgen..
kerny0815
- erstmal beim anwalt melden und sagen was los ist, ihm evtl. noch das aktenzeichen von der polizei geben.

-dein anwalt soll dann bei der versicherung fragen ob sie die schuld anerkennen wenn die sich noch nicht bei dir gemeldet haben.
vorher würd ich noch nichts am auto machen.

- danach gutachten erstellen lassen.
das wird übrigens vom gutachter selbst an die gegnerische versicherung geschickt. und du kriegst glaub ich auch eins.

- danach wartest du auf die reparaturfreigabe (mein anwalt musste in meinem fall ewig lange nerven und fristen setzen usw usw.).

- anschließend gibst du die reparatur in auftrag und nimmst die für die zeit nen leihwagen oder lässt dich entschädigen solage dein auto in der werkstatt ist (kann dir dein anwalt auch genauer sagen).
Ge46org
macht es Sinn, den Unfallgegner vorzuwarnen,
dass man den Anwalt einschaltet?
marueg
Zitat:


macht es Sinn, den Unfallgegner vorzuwarnen,
dass man den Anwalt einschaltet?

(Zitat von: Ge46org)




Nö, mit ihm hast du nun eigentlich nichts mehr zu tun. Die Schadensabwicklung liegt beim Versicherer des Unfallgegners, er selbst hat darauf keinen Einfluss mehr.

Zitat:


Zitat:


Muss sie wirklich?

Würde mich vorher erstmal erkundigen

(Zitat von: E36-Freak)




ja muss sie!!! ist gesetzlich festgelegt, viele wissen es nur nicht.


(Zitat von: Devil 44)





Bevor hier irgendjemand wieder etwas in den falschen Hals bekommt:
Man hat als Geschädigter beim HAFTPFLICHT-Schaden einen Anspruch auf freie Gutachterwahl. Bei geringen bzw. Bagatellschäden kann sich die Versicherung jedoch darauf berufen, daß auch der Geschädigte den Schaden/Kosten so gering wie möglich hält (Verhältnismäßigkeit).
Das kann bei einem kleinen Kratzer schnell nach hinten losgehen.

Bearbeitet von: marueg am 01.10.2009 um 17:04:00
copy
also um nochmal einen anderen weg aufzuzeigen den z.B. ich gehen würde bzw. immer gegangen bin, bei einem 10jahre alten fahrzeug!

gutachter wählen und schaden netto auszahlen lassen. eine gute freie werkstatt suchen (es gibt davon ja doch einige), eventuell teile selber besorgen und den schaden reparieren lassen. ist mit etwas mehr streß verbunden, aber der vorteil.....DU hast meißtens noch einen erheblichen betrag (je nach schadenshöhe und vitamin B bei teilen und reparatur) übrig den mann dann ggf. in neue felgen oder die freundin *hüstl* investieren kann ;-)!!!
habe es damals 3x so gemacht und in summe gute 6000DM "übrig" gehabt.
und zu dieser zeit hatte ich nichtmal viel vitaminB.............
Devil 44
Zitat:


also um nochmal einen anderen weg aufzuzeigen den z.B. ich gehen würde bzw. immer gegangen bin, bei einem 10jahre alten fahrzeug!

gutachter wählen und schaden netto auszahlen lassen. eine gute freie werkstatt suchen (es gibt davon ja doch einige), eventuell teile selber besorgen und den schaden reparieren lassen. ist mit etwas mehr streß verbunden, aber der vorteil.....DU hast meißtens noch einen erheblichen betrag (je nach schadenshöhe und vitamin B bei teilen und reparatur) übrig den mann dann ggf. in neue felgen oder die freundin *hüstl* investieren kann ;-)!!!
habe es damals 3x so gemacht und in summe gute 6000DM "übrig" gehabt.
und zu dieser zeit hatte ich nichtmal viel vitaminB.............

(Zitat von: copy)





genau so und nicht anders!



@marueg, klar muss er es nicht bei bmw machen lassen wenn er dort hin geht, aber die machen immer blöd rum weil die natürlich den schaden beheben wollen...

deswegen hab ich geschrieben, er soll nur dort hin wenn er es auch dort reparieren lässt.

ich zumindest würde für ein "richtiges" gutachten niemals zu bmw.
für einen kostenvoranschlag schon.
Asko
Der freundliche bei mir um die Ecke will 10% haben für nen KV, wenn er nicht dort repariert wird .. das wären bei meinem alten Schaden 220€ gewesen.. FÜR NEN KV !! Ich dachte ich wäre nen einzelfall aber bei meiner Freundin wars das gleiche.. also 25-50€ kann ja Ok sein aber mehr nicht!

E36-Freak
Hammerhart, das ist ja schon fast der Preis für ein Gutachten..liegt hier bei ca. 300 Euro
marueg
Zitat:






@marueg, klar muss er es nicht bei bmw machen lassen wenn er dort hin geht, aber die machen immer blöd rum weil die natürlich den schaden beheben wollen...



(Zitat von: Devil 44)




Häh, wo hab ich dazu denn was gesagt ?!?
Devil 44
Zitat:


Zitat:






@marueg, klar muss er es nicht bei bmw machen lassen wenn er dort hin geht, aber die machen immer blöd rum weil die natürlich den schaden beheben wollen...



(Zitat von: Devil 44)




Häh, wo hab ich dazu denn was gesagt ?!?

(Zitat von: marueg)




:-) sorry, warst garnicht du.

meinte "kerny0815".
Ge46org
Ich habe das jetzt mit einer BMW-Werkstatt geklärt.
Wirklich genialer Service und super Beratung.

Zudem lackieren die mir jetzt auch noch eine andere Tür günstig,
weil ich diese eigentlich durch die Auszahlung von der Versicherung lackieren lassen wollte.