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kocir
Hauptthema:
hallo

ich hoffe mir kann jemand helfen ich brauche ein lichttechnisches gutachten

hat jemand sowas und kann es mir kopieren und rübermailen


hoffe es kann mir jemand helfen dank schonmal im vorraus

mfg rico
violett
Also respekt, alle Achtung.... ein sehr gutes Thema uns soooo total klasse beschrieben!!!!

Ich hätte eins für einen hinteren rechten Rückstrahler, reicht das!??!?!? ;-))))
ThaFreak
Er brauchs wohl nur als Vordruck...
Seine gewünschten Daten wird er selber eintragen ;))
kocir
es handelt sich um mein e36 compact bei dem ich einen motorhaubenumbau auf e46 look machen möchte
ThaFreak
? ? ?

Und für was brauchst du da ein lichttechnisches Gutachten?
kocir
weil der tüv nord hier sowas nur mit solch einem gutachten eintragen darf
angry81
sortier dich erstmal und dann der reihe nach.

der tüv braucht KEIN lichttechnisches gutachten sondern ein vergleichsgutachten bzw materialgutachten, abe oder dergleichen.

ein lichttechnisches gutachten braucht man, wenn man scheinwerfer OHNE zulassung (neu produziert oder auslandsproduktion) in dtl fahren will. sowas machen im regelfall hersteller solcher scheinwerfer.

edit:

wenn er die lichtstärke nach dem haubenumbau messen will, nimmt er einfach ein messgerät wie es jede werkstatt hat.

--> anderen prüfer suchen

Bearbeitet von: angry-playboy am 11.09.2009 um 10:41:20
kocir
ja das kenn ich auch so mit dem lichtmessgerät

aber seid dem 01.04.09 darf der tüv es micht mehr ohne diesem gutachten

coupe_e36
ich hab vor nem monat meine haube ohne irgend ein gutachten eintragen lassen....

fahr wo anders hin....
violett
Jou is ja auch kein Problem, solange nicht 3/4 vom Scheinwerfer abgedeckt sind!


Zitat:


ich hab vor nem monat meine haube ohne irgend ein gutachten eintragen lassen....

fahr wo anders hin....

(Zitat von: coupe_e36)


angry81
Zitat:


Jou is ja auch kein Problem, solange nicht 3/4 vom Scheinwerfer abgedeckt sind!



(Zitat von: violett)




dann hilft dir aber auch kein lichttechnisches gutachten...
Nicore
Die Eintragung einer Haubenverlängerung ist eh
eine Einzelabnahme da es eine Eigenbau ist und
es eben dafür kein Gutachten oder Papieren gibt.

1. Das hätte man schon mit der Suche gefunden.
2. Im Nice2Know gibt es eine Dokumentation zum
Umbau und einer Kopie des Fahrzeugsscheins mit
einer Eintragung dessen. Das "kann" Dir helfen
sofern es der Prüfer als "Vergleichsgutachten"
ansieht, muss aber nicht.
violett
Zitat:


Zitat:


Jou is ja auch kein Problem, solange nicht 3/4 vom Scheinwerfer abgedeckt sind!



(Zitat von: violett)




dann hilft dir aber auch kein lichttechnisches gutachten...

(Zitat von: angry-playboy)




Das wollt ich ja damit sagen, solange ca 4-5cm von ober her abgedeckt sind, hab ich keine Probleme damit!!
coupe_e36
naja über der hälfte vom scheinwerfer bin ich auch^^ siehe e46 fotostory
Nicore
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Jou is ja auch kein Problem, solange nicht 3/4 vom Scheinwerfer abgedeckt sind!



(Zitat von: violett)




dann hilft dir aber auch kein lichttechnisches gutachten...

(Zitat von: angry-playboy)




Das wollt ich ja damit sagen, solange ca 4-5cm von ober her abgedeckt sind, hab ich keine Probleme damit!!

(Zitat von: violett)




Die Aussage ist nonsens, es gelten weder ein Zentimetermaß
noch sonstige Prozentangaben wie manche immer behaupten.
Man unterscheidet schon in der Bauform der Scheinwerfer und
derer Lichtaustrittskante. Wer einen bösen Blick machen
will, sollte sich vorher ein paar Schablonen aus Pappe
machen und damit zum Prüfer fahren um das ggf. absegnen
zu lassen damit eine spätere Eintragung kein Problem ist.
violett
Die Zentimeterangabe bezog sich jetzt rein auf den E36. Soweit ist das für mich okay, aber das macht ein jeder anders!
Nicore
Selbst beim E36 gilt das nicht, auch hier gibt
es Unterschiede zwischen Bosch und ZKW-Scheinwerfern,
mit Streuscheiben oder DE-Linse, mit H1, H7 oder HB4
Glühlampen...