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e30 fleywa
Hauptthema:
servus,
hab nen kollegen 350€ geliehen MIT schuldschein, die frist ist schon seit 2 wochen abgelaufen aber bis jetzt kahm noch kein cent

stattdessen jedesmal neue lügen etc.

er geht auch nicht mehr an meine anrufe drann

habe ich mit einem schuldschein wirklich chansen mein geld wieder zu bekommen? also über einen anwalt

was würde mich sowas kosten, bin nicht rechtschutzversichert

die anwalts kosten trägt dann der schuldner oder? wie lange dauert so ein verfahren?

bin soooo sauer aber andererseits auch froh einen schuldschein gemacht zu haben

Ich mag 3er
Zitat:


servus,
hab nen kollegen 350€ geliehen MIT schuldschein, die frist ist schon seit 2 wochen abgelaufen aber bis jetzt kahm noch kein cent

stattdessen jedesmal neue lügen etc.

er geht auch nicht mehr an meine anrufe drann

habe ich mit einem schuldschein wirklich chansen mein geld wieder zu bekommen? also über einen anwalt

was würde mich sowas kosten, bin nicht rechtschutzversichert



ohne RS Versicherung würde ich nicht zum Anwalt gehen.

Schreibe ihm ein Einschreiben, wo du auch rechtliche Schritte unter Fristsetzung androhst.

Er wird dann sicherlich reagieren, weil er weiss, wie teuer sowas werden kann.
Es sei denn, ihm ist das egal..wer auf 35o euro angewiesen ist, wird wohl kaum in
wirtschaftlich geordneten Verhältnissen leben und von keiner Bank was bekommen.
Entsprechend könnte seine Schufa aussehen. Dann siehst du das Geld sicher nicht wieder..
Viel Glück

die anwalts kosten trägt dann der schuldner oder? wie lange dauert so ein verfahren?

bin soooo sauer aber andererseits auch froh einen schuldschein gemacht zu haben



(Zitat von: e30 fleywa)


Black QP
Denke schon das es vom vorteil ist etwas in der Hand zu haben.
e30 fleywa
der junge fährt peugeuot 206 rc oder sowas, soll er einfach seine karre verkaufen

zumal arbeit er vollzeit irgendwo
BmW-MoGuL
frag ihn mal ob ihm 350euro mehr wert sind als ne freundschaft...
e30 fleywa
ich scheiss auf seine freundschaft, hab ja gesehen wie der drauf ist, wenn es drauf ankommt

er sagt zu mir er wäre nicht zuhause und kommt erst am abend wieder

bin trotzdem zu ihn hingefahren, geklingelt, seine mutter hat die tür aufgemacht

hab gefragt ob er da ist, sie meinte "ja komm doch rein, er ist in seinem zimmer"

er sagte mir dass er dann am abend mir das geld bringt, aber natürlich mal wieder NICHTS

so ein wixer, dass gibt es garnicht
Stefan177
Du kannst zu einem Anwalt gehen, auch ohne Rechtschutzversicherung. Der kann ihm einen Brief schreiben. Das zeigt ihm, daß Du es ernst meinst. Dannach wird er auch bezahlen. Ich denke nicht, daß er es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wird.

Die Freundschaft kannst Du dann naütrlich knicken, das dürfte klar sein.

Sowas kostet um die 40 Euro. Die muss er bezahlen. Der Anwalt wird ihm das zusätzlich zu den 350 Euro in Rechnung stellen. Nach dem Brief (wenn keine Reaktion erfolgt) kannst Du immernoch an jeder Stelle die Bremse ziehen. D.h. Du 'musst' nicht vor Gericht. Allerdings musst Du dann natürlich (wenn keine Zahlung erfolgt ist) die 350 Euro abschreiben und die 40 Euro auch noch selbst zahlen.

Wenn Du Dich entscheidest vor Gericht zu gehen, musst Du die Kosten des Verfahrens vorschießen. Das können 100 Euro sein, können aber auch 300 Euro oder 500 Euro sein. Je nachdem in welchem Umfang das ganze stattfindet und wieviele Verhandlungen es braucht. Bei solchen 'Nichtigkeiten' sollte es aber nicht allzu teuer werden. Es wird vermutlich ein halbes Jahr dauern.

Bearbeitet von: Stefan177 am 13.09.2009 um 23:40:55
e30 fleywa
danke für die antwort!

also wenn so ein brief nur 40€ kostet ist es mehr als ok!

gehe am dienstag dann zum anwalt, hab ihr noch eine gnadenfrist bis morgen abend gegeben
Runnerz
Ganz einfache Kiste und mit minimalem Einsatz von Finanzmitteln zu bewerkstelligen.

Du hast ja einen (fälligen) Anspruch gegen deinen "Freund", diesen kannst du, sollte es soweit kommen, ja auch beweisen.

Also geht es ins Mahnverfahren. Dazu braucht man keinen Anwalt und kann das ganz bequem von zu Hause aus machen.

Aufg www.online-mahnantrag.de wurde von den Mahngerichten offiziell eine Internetseite eingerichtet, um den Bürgern diesen (doch recht unbekannten) Weg zu erleichtern.

Du beantragst also den Mahnbescheid, ein Blatt Papier, welches dich berechtigt deine Forderung durchzusetzen. Zu vergleichen ist das mit einem Urteil, nur ohne das lästige Vorgeplänkel. Kostet allerdings, vergleichbar billige, 26€ ( Die bezahlst du ersteinmal, bekommst sie aber wieder)

Dein Freund bekommt dann einen Mahnbescheid vom Gericht. Er hat dabei die Möglichkeit dagegen Widerspruch zu erheben. Tut er das nicht, so bekommst du dein "Urteil" sofort und kannst es vollstrecken lassen - auf seine Kosten natürlich.

Geht er innerhalb von 4 Wochen in Widerspruch, musst du eine Anspruchsbegründung schreiben, in der du darlegst, warum das Geld deines ist. Das ist eine ganz einfache Formalie und sollte Keinem schwer fallen zu schreiben.

Danach kommt es zur Anhörung, in der du alles noch einmal mündlich erzählen darfst. In deinem Falle wird dann mit größter Wahrscheinlichkeit zu dienen Gunsten entschieden und du bekommst auch hier dein "Urteil". Das kannst du wiederrum vollstrecken lassen und bekommst das Geld und deine Auslagen von deinem Freund. Der Gerichtsvollzieher würde dafür schon sorgen.

Abschreckend ist natürlich auch hier der etwas erhöhte Aufwand, welcher aber in keinem Verhältnis dazu steht, 350€ einfach abzuschreiben.
e30 fleywa
geil, danke für den link!

edit:
ah lese grad der bekommt die post vom gericht und nicht von mir :-)

das freut mich!!! nochmals vielen dank!!!

Bearbeitet von: e30 fleywa am 13.09.2009 um 23:58:40
angry81
wäre nett, wenn du deine wortwahl überdenken würdest!
HartgeV8
genau den selben Prozess hab ich auch durch.
inkl Mahnverfahren usw...
warte mitlerweile schon seit Juli 2007 auf mein Geld.

war ein sehr guter Freund von mir.
Schade drum.
Aber ihr kennt ja den Spruch dass Geld jede Freundschaft zerstört.

Hoffe Du bekommst Dein Geld

Gruß
Gary
Michael(H)
Zitat:


Ganz einfache Kiste und mit minimalem Einsatz von Finanzmitteln zu bewerkstelligen.

Du hast ja einen (fälligen) Anspruch gegen deinen "Freund", diesen kannst du, sollte es soweit kommen, ja auch beweisen.

Also geht es ins Mahnverfahren. Dazu braucht man keinen Anwalt und kann das ganz bequem von zu Hause aus machen.

Aufg www.online-mahnantrag.de wurde von den Mahngerichten offiziell eine Internetseite eingerichtet, um den Bürgern diesen (doch recht unbekannten) Weg zu erleichtern.

Du beantragst also den Mahnbescheid, ein Blatt Papier, welches dich berechtigt deine Forderung durchzusetzen. Zu vergleichen ist das mit einem Urteil, nur ohne das lästige Vorgeplänkel. Kostet allerdings, vergleichbar billige, 26€ ( Die bezahlst du ersteinmal, bekommst sie aber wieder)

Dein Freund bekommt dann einen Mahnbescheid vom Gericht. Er hat dabei die Möglichkeit dagegen Widerspruch zu erheben. Tut er das nicht, so bekommst du dein "Urteil" sofort und kannst es vollstrecken lassen - auf seine Kosten natürlich.

Geht er innerhalb von 4 Wochen in Widerspruch, musst du eine Anspruchsbegründung schreiben, in der du darlegst, warum das Geld deines ist. Das ist eine ganz einfache Formalie und sollte Keinem schwer fallen zu schreiben.

Danach kommt es zur Anhörung, in der du alles noch einmal mündlich erzählen darfst. In deinem Falle wird dann mit größter Wahrscheinlichkeit zu dienen Gunsten entschieden und du bekommst auch hier dein "Urteil". Das kannst du wiederrum vollstrecken lassen und bekommst das Geld und deine Auslagen von deinem Freund. Der Gerichtsvollzieher würde dafür schon sorgen.

Abschreckend ist natürlich auch hier der etwas erhöhte Aufwand, welcher aber in keinem Verhältnis dazu steht, 350€ einfach abzuschreiben.


(Zitat von: Runnerz)




wo haste denn diesen quark her ? ein teil stimmt etwas, der große teil ist käse.

und nicht vergessen: der beste vollstreckungsbescheid nützt nichts, wenn auf der anderen seite nichts zu holen ist.
HartgeV8
Zitat:


Zitat:


Ganz einfache Kiste und mit minimalem Einsatz von Finanzmitteln zu bewerkstelligen.

Du hast ja einen (fälligen) Anspruch gegen deinen "Freund", diesen kannst du, sollte es soweit kommen, ja auch beweisen.

Also geht es ins Mahnverfahren. Dazu braucht man keinen Anwalt und kann das ganz bequem von zu Hause aus machen.

Aufg www.online-mahnantrag.de wurde von den Mahngerichten offiziell eine Internetseite eingerichtet, um den Bürgern diesen (doch recht unbekannten) Weg zu erleichtern.

Du beantragst also den Mahnbescheid, ein Blatt Papier, welches dich berechtigt deine Forderung durchzusetzen. Zu vergleichen ist das mit einem Urteil, nur ohne das lästige Vorgeplänkel. Kostet allerdings, vergleichbar billige, 26€ ( Die bezahlst du ersteinmal, bekommst sie aber wieder)

Dein Freund bekommt dann einen Mahnbescheid vom Gericht. Er hat dabei die Möglichkeit dagegen Widerspruch zu erheben. Tut er das nicht, so bekommst du dein "Urteil" sofort und kannst es vollstrecken lassen - auf seine Kosten natürlich.

Geht er innerhalb von 4 Wochen in Widerspruch, musst du eine Anspruchsbegründung schreiben, in der du darlegst, warum das Geld deines ist. Das ist eine ganz einfache Formalie und sollte Keinem schwer fallen zu schreiben.

Danach kommt es zur Anhörung, in der du alles noch einmal mündlich erzählen darfst. In deinem Falle wird dann mit größter Wahrscheinlichkeit zu dienen Gunsten entschieden und du bekommst auch hier dein "Urteil". Das kannst du wiederrum vollstrecken lassen und bekommst das Geld und deine Auslagen von deinem Freund. Der Gerichtsvollzieher würde dafür schon sorgen.

Abschreckend ist natürlich auch hier der etwas erhöhte Aufwand, welcher aber in keinem Verhältnis dazu steht, 350€ einfach abzuschreiben.


(Zitat von: Runnerz)




wo haste denn diesen quark her ? ein teil stimmt etwas, der große teil ist käse.

und nicht vergessen: der beste vollstreckungsbescheid nützt nichts, wenn auf der anderen seite nichts zu holen ist.

(Zitat von: Michael(H))




wir sind doch hier in einem Forum...

warum stellst Du die falschen Aussagen dann nicht richtig?

dann wäre doch jedem geholfen !

Gruß
Gary
Michael(H)
für rechtsberatungen sind die angehörigen dieser berufsgruppe zuständig; u.u. kann man auch bei der rechtsantragstelle des jeweiligen amtsgerichts auskünfte erhalten.

trotzdem immer interessant, was hier immer wieder für aussagen juristischer natur gemacht werden.
copy
@Michael(H)
....stellst was in frage aber postest nicht WAS in seinem text käse ist.
Toll und *daumenhoch*!!! dein posting kann somit in den mülleimer wandern....

kenne mich auch etwas mit der materie aus und was dem mahnbescheid betrifft, hat er vollkommen recht!

@e30 fleywa
....würde ihm trotzdem noch einmal eine frisst setzen und ihm klar und deutlich vermitteln, dass du den rechtlichen weg definitiv gehen wirst! danach ist der mahnbescheid (vor dem anwalt) der "einfachste" weg.....
und da er in vollzeit arbeit, bei mama wohnt und ein fahrzeug hat, kann man davon ausgehen das es was zu holen gibt oder zumindest eine gerichtliche auseinandersetzung für ihn nicht angenehm wäre.

Bearbeitet von: copy am 14.09.2009 um 12:26:14
black--cell
Michael:

Ein Forum ist dazu da um eine Frage zu stellen bei der man Hilfe benötigt bzw. auf Fragen zu antworten bei der man der Meinung ist Hilfe geben zu können.

Logisch das das nicht immer richtig sein kann, aber jeder ist dazu angehalten Hilfestellung zu geben wenn er kann.

Zu schreiben das es nicht stimmt aber keinerlei Hinweis auf Berichtigung zu geben ist eigentlich nur dumm und hilft niemandem!!!
KTMschnee
Zitat:


für rechtsberatungen sind die angehörigen dieser berufsgruppe zuständig; u.u. kann man auch bei der rechtsantragstelle des jeweiligen amtsgerichts auskünfte erhalten.

trotzdem immer interessant, was hier immer wieder für aussagen juristischer natur gemacht werden.

(Zitat von: Michael(H))




hackt doch nicht so auf ihm rum, wie das problem am besten angegangen wird hat er doch hier geschrieben.
copy
Zitat:


Zitat:


für rechtsberatungen sind die angehörigen dieser berufsgruppe zuständig; u.u. kann man auch bei der rechtsantragstelle des jeweiligen amtsgerichts auskünfte erhalten.

trotzdem immer interessant, was hier immer wieder für aussagen juristischer natur gemacht werden.

(Zitat von: Michael(H))




hackt doch nicht so auf ihm rum, wie das problem am besten angegangen wird hat er doch hier geschrieben.
(Zitat von: KTMschnee)





sorry für OT
toll.......posting ist käse geh zum anwalt/rechtsbeistand!!!
ist ja so als wenn du ständig die antwort bekommst...."fahr zu BMW oder geh in die werkstatt und frag nen meister"..... leute das ist nen forum und genau dafür da!!

außerdem hackt keiner auf ihm rum! wir antworten nur auf sein tolles posting........*hüstl*!


und nun btT



Bearbeitet von: copy am 14.09.2009 um 12:32:10
b-mw-323



das was du machen kannst, ist das gerichtliche Mahnverfahren. das problem ist, wenn du einen pfändbaren titel erlangst, aber nichts zu pfänden ist, wirst du das geld lange nicht sehen, demnach kosten für nichts. aber wenn du weißt, er wohnt zuhause und arbeitet, würde ich es auf jedenfall machen.

informationen findest du hier:

klick
KTMschnee
wenn er zuhause wohnt, ist es doch vergleichsweise einfach seine eltern damit zu konfrontieren.
ist zwar sicher nicht die feine art, aber wenn du sagst dass die freundschaft sowieso nicht mehr zu retten ist, würde ich schauen mein geld auf die einfachste weise wieder zu bekommen.
welche eltern lassen es sich den schon gerne nachsagen, dass ihr eigenes kind schulden hat und nicht zurückbezahlt.
e30 fleywa
die wissen es, jedoch sagen sie zu mir dass ich es mit ihm alleine klären soll
copy
...na dann müssen sie auch damit leben, dass dann ggf. der GV bei ihnen klingelt. kannst ja mal bei seiner mutter anführen........ ;-)
e30 fleywa
ja mal schauen ^^
wenn heute kein anruf kommt gehts morgen ab zum anwalt, dieses online mahnverfahren ist mir zu kompliziert, ich weiß nicht was ich wo reinschreiben soll :D

b-mw-323
ich habe da grade mal durchgeklickt aber das ist doch selbsterklärend einfach immer auf weiter klicken O:o
herr_welker
Auf der Seite steht auch etwas von Ansprechpartner, wenn du nicht weiter kommst.
Stefan177
Mahnbescheid ist kacke. Zumindest ein selbst eingeleiteter. Wenn er Widerspruch einlegt ist es (für ihn) vorbei. Dann bist Du genauso weit wie vorher.

Ein Brief vom Anwalt verleiht der Sache deutlich mehr Nachdruck.

Wenn der Typ nichtmal 350 Euro zurückzahlen kann, weiss er sicher was ein Mahnbescheid ist. So einen wird er nicht zum erstenmal kriegen. Damit lockst Du heute niemanden mehr aus der Reserve.

Bearbeitet von: Stefan177 am 14.09.2009 um 19:13:25
c_colucci
geh doch zu hin, weil rein kannst du ja locker
MAMA macht ja auf :-)
und dann klatsch du ihn halt weg, und nehmst halt alles mit was geld macht
e30 fleywa
wenns nach mir ginge hätte ich ihn schon lääängst auseinander genommen!

jedoch möchte ich nach meiner jetzigen ausbildung als mechatroniker eine ausbildung als karsosseriebauer bei mercedes hintendran hängen

und mit einer anzeige macht es sich nicht gut sich zu bewerben

sonst wäre der junge schon längst krankenhausreif
b-mw-323
im normalen führungszeugnis, was betriebe wollen, steht erst was drin wenn du im knast warst und das dauert... mach dir also keine sorgen das da was drin steht im führungszeugnis :) #

das war keine anstiftung zum hauen!
copy
Zitat:


geh doch zu hin, weil rein kannst du ja locker
MAMA macht ja auf :-)
und dann klatsch du ihn halt weg, und nehmst halt alles mit was geld macht


(Zitat von: c_colucci)






is klar!! und danach wir er bestimmt die kohle bekommen und alles ist gut.......wtf??



also das mit dem umhauen ist mal großer schwachsinn...bringt nix außer ärger und die kohle wirst du ihm bestimmt nicht in seinem eigenen haus und vor seiner mutter rausprügeln!!!


also ruhig blut.......und ich spreche aus erfahrung ;-)
mb100
Zitat:


im normalen führungszeugnis, was betriebe wollen, steht erst was drin wenn du im knast warst

(Zitat von: b-mw-323)




Das stimmt so nicht.
Gem. § 32 II Nr. 5a BZRG werden Verurteilungen dann nicht aufgenommen, wenn sie weniger als 90 Tagessätze betragen oder eine der Sachen mit den BTM-Zeug aus § 32 II Nr. 6 BZRG zutrifft (also Strafe nach § 35 oder § 36 BTMG zurückgestellt bzw. zur Bewährung ausgesetzt oder nach § 56 oder § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt und aufgrund einer BTM-Abhängigkeit begangen) und jeweils nix weiteres eingetragen ist.
cabriofreek
hallo,

also ... das was über den gerichtlichen Mahnbescheid gesagt wurde stimmt
und ist private streitigkeiten sicherlich der einfachste und effektivste
weg, um an sein geld zu kommen ... ein RA verlangt erstmals 40 - 50 € be-
vor der aktiv wird ... und weitere Kosten - die Kosten für einen MB sind
bei der gen. Summe relativ gering - man kann sich den auch im Schreib-
warenhandel kaufen (1,75 €) und daheim selbst in Ruhe ausfüllen - dann
noch 2 Kopien machen (1 x für dich + 1 x die du ihm zusendest, damit er
sieht, es wird eng, ernst, ... )- vielleicht hilft ja das alleine schon -
vielleicht noch eine extra kopie an die eltern selbst (würd ich machen)-
in diesem MB gibt es ein kästchen, dort kann man ankreuzen, was geschehen
soll, wenn WIDERSPRCUH eingelegt wird -- hier nun ... VERHANDLUNG GERICHT
ankreuzen - damit käme es bei einem WIDERSPRUCH definitiv, d.h. ohne wenn
und aber zu einer gerichtsverhandlung - ich hab jetzt keinen plan wegen
der kosten, kann man(n) aber auch im i-net herausfinden und sollten so
um die 35 € liegen (bei dem streitwert von 350€) - die müsstest du erst-
mals selbst übernehmen, aber ich denke, dass allein der MB, oder spätestens
die " EINLADUNG " vom gericht wirkung zeigt, wenn nicht, dann wirds sowie-
so ganz schwierig - und lass das mit der drohung von körperlicher gewalt-
das bringt ausser problemen für dich nichts - er könnte dich deswegen an-
zeigen - aber das hattest du ja bereits erwähnt - also, good lack