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compact1982
Hauptthema:
Hallo,

heute kam mein neues Gewindefahrwerk an und morgen soll es eingebaut werden.

Nun geht es ja später auch zum Tüv :-(. Würde den Wagen gerne, wenn er mir nicht tief genug ist, noch was weiter runterdrehen. Also über den Tüv geprüften Verstellbereich hinaus, wenn es sein muss.

Jetzt meine Frage:

Kann man das dann beim Tüv über Einzelabnahme eintragen lassen?

louisdama
E36-Freak
Zitat:


Hallo,

heute kam mein neues Gewindefahrwerk an und morgen soll es eingebaut werden.

Also über den Tüv geprüften Verstellbereich hinaus, wenn es sein muss.

Jetzt meine Frage:

Kann man das dann beim Tüv über Einzelabnahme eintragen lassen?



(Zitat von: compact1982)




Die Antwort hast Du Dir schon selber gegeben. Bei einer Eintragung über den Tüv-geprüften Bereich hat der Prüfer die Kappe auf, wenn mit dem Fahrwerk irgendwas in die Hose geht bzw. es zum Unfall pp. kommt.
violett
Ist schon möglich, solange alle Grenzmaße (z.B.Scheinwerferhöhe, Bodenfreiheit usw) alle eingehalten werden, die Federn genügend Vorspannung haben und sich das "Ding noch fährt"!!
Nicore
Jede Verstellung am Gewindefahrwerk muss mit erneutem
Vorlegen einer Achsvermessung neu eingetragen werden.

Die Frage, ob man eine vom TÜV abgenommene Tieferlegung,
die dann nachträglich erneut verstellt wurde per Einzelabnahme
eintragen lassen kann ist total blödsinning, sorry.

Schau erstmal ins Gutachten zum zulässigen Restgewinde.
Dreh ihn soweit runter wie es Dir gefällt und Du nach
der obigen Vorschrift darfst. Stell das Fahrzeug schräg
auf Böcke oder Winterräder und schau ob es irgendwo
schleift.
violett
Zitat:




Die Frage, ob man eine vom TÜV abgenommene Tieferlegung,
die dann nachträglich erneut verstellt wurde per Einzelabnahme
eintragen lassen kann ist total blödsinning, sorry.

(Zitat von: Nicore)




Ich glaub du verstehst das nicht richtig was er meint!!! ;-))

Im Gutachten des Fahrwerks ist ein TÜV geprüfter Verstellbereich festgelegt z.B. Vorderachse 20-55mm Restgewinde und diesen Bereich will er unterschreiten, z.B auf 10mm restgewinde!!
Nicore
Ist aber eben auch ein Widerspruch in sich. :)
Der TÜVer kann nicht gegen die Auflagen beurkunden.
compact1982
Ok, habs verstanden.

Wollt nur wissen ob es vielleicht doch möglich ist.

Muss ich mir nächtstes Jahr halt doch 17 Zöller kaufen damit die Radhäuser gut gefüllt sind.


Danke für eure Antworten
violett
Zitat:


Ist aber eben auch ein Widerspruch in sich. :)
Der TÜVer kann nicht gegen die Auflagen beurkunden.

(Zitat von: Nicore)




Seh ich anders! Wenn er alle Prüfungen durchführt und die Maße und so passen, geht das. Ist dann halt ne §19/2 Eintragung (Einzelabnahme)!

Vergleichbar mit z.B. 5er Räder auf dem 3er, da hab ich auch kein passendes Gutachten und die passenden Auflagen, da muss ich auch alles selber prüfen!

Aber wie gesagt das macht nicht jeder. Genauso wie nicht jeder das Beispiel mit den Felgen einträgt!

Bearbeitet von: violett am 04.09.2009 um 17:26:14
Nicore
Das ist was anderes, wenn es kein Gutachten zu DEINEM
Fahrzeug gibt sonder nur für ein anderes Fahrzeug, dann
werden die Werte wie Achslasten, Tragfähigkeit, Bereifung
etc. verglichen.

Aber in dem Gutachten für sein Fahrwerk steht ein maximal
zulässiger Verstellbereich drin. DAS kann der Prüfer auch
nicht entkräften ohne eine technische Gesamtabnahme des
Fahrzeugs zu machen so wie es der Hersteller erwirkt hat. :)