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drscheffe
Hauptthema:
hallo leute,

ich hab mal ne ganz normale haftungsfrage: mein auto ist nur auf mich zugelassen und versichert. was passiert wenn mein kumpel oder freundin mit dem auto fährt und dann ein unfall entsteht, muss ich dann für den schaden aufkommen oder derjeniege der hinterm steuer saß? kann ich was dafür wenn ich nicht im auto sitze?
Opern Geist
deine versicherung haftet für dein fahrzeug...

du musst doch wissen wem du dein fahrzeug fahren lässt

dann kommt es auch auf deine versicherung an... wer darf fahren...?? jüngster fahrer z.b. (nicht zugelassene fahrer fahren zu lassen...kann den versicherungsschutz kosten)



am ende wird deine versicherung den haftpflicht schaden tragen...(um das opfer finanziell zu entschädigen)
vllt wird jemand in regress genommen...aber erstmal zahlt deine versicherung...
und du wirst hochgestuft
gruss
Sch@ckal
Servus,
Ich hab ne Frage zum Thema Haftung. :-)
Wenn ich jetzt mit dem Auto auf meiner Freundin oder mit dem der Eltern fahre und
einen Auffahrunfall verursache. Zahlt dann die Versicherung den Schaden?
auch wenn die Versicherung nur so ausgelegt ist, das nur Familien Mitglieder fahren dürfen?
Wenn nicht, wie läuft das dann bei einem Schaden?

Gruß
mb100
Wenn Du als Fahrer (aber nicht Halter) nen Unfall verschuldest, haften Fahrer (nach § 18 StVG) und Halter (verschuldensunabhängig, § 7 StVG). Und für den Halter üblicherweise dann die Versicherung.

Die Haftpflicht springt selbst dann, wenn einer, der nicht fahren darf, gefahren ist, mit ein, aber wird sich dann evtl. an den Halter wenden. Wohl zunächst mit ner Bitte um ne Stellungnahme, dann möglicherweise entweder mit ner Nachzahlung für die Versicherungsbeiträge (die ja niedriger ausfallen, wenn man die Fahreranzahl begrenzt) oder aber mit ner Rechnung für die Beteiligung an der Schadenssumme. Was ich mir auch vorstellen könnte ist, dass sich manche Versicherungen an den Verursacher (also den Fahrer) wenden.
playa44
Also ist es eigentlich egal wer den Wagen fährt.Die Versicherung haftet also so oder so, richtig?
Sch@ckal
Ah ok dankschonmal für die Antwort :-)
Das heißt die Versicherung vom Halter Zahlt den Entstandenen Schaden,
wendet sich dann aber unter Umständen an den Fahrer.

Muss der Fahrer dann die ganze Summe vom Schaden übernehmen oder nur einen Teil?
da mich ja der Halter fahren hat lassen obwohl ich nicht mit versichert bin?

Gruß
mb100
Zitat:


Muss der Fahrer dann die ganze Summe vom Schaden übernehmen oder nur einen Teil?
da mich ja der Halter fahren hat lassen obwohl ich nicht mit versichert bin?

(Zitat von: Sch@ckal)




Kommt drauf an.

Der Bereich bewegt sich sicher zwischen 0 und der gesamten Schadenssumme - wobei ich irgendwo im Hinterkopf ne "Selbstbeteiligung" (nenn ichs jetzt mal) von 4000 oder 5000 Euro hab. Also das, was auf einen als Fahrer und Halter zukommt, wenn man unter Alkohol- und / oder Drogeneinfluss nen Unfall verursacht. Bin mir da aber auch net sicher. Und is auch nicht mein Fachgebiet...

Es wird wohl sehr auf den Einzelfall ankommen. Und wird sicher auch von den Umständen abhängen, wie der Fahrer ans Steuer gekommen ist.
Mal angenommen, der Halter und der Andere waren gemeinsam unterwegs, und der (fahrende) Halter hat nen Schwächeanfall, Brechdurchfall, Herzinfarkt o.ä. bekommen - dann ist es sicher vertretbar, wenn der Andere fährt. Und die Versicherung wird wohl nicht mit ner Rechnung antanzen.

Sollte die Frage auf ner wahren Begebenheit beruhen und sollte sich die Versicherung an den Halter und / oder an Dich wenden, dann wendet Euch an nen Anwalt!

Bearbeitet von: mb100 am 08.08.2009 um 20:59:04