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NDM27
Hauptthema:
Servus,
ich will mir ein gebrauchtes Auto kaufen. Leider sagt der Verkaüfer das er nur an Gewerbliche Käufer verkauft. Mein Schwager ist selbstständig und meinte ich könne das über seine Firma laufen lassen, also er kauft das Auto und verkauft es sofort wieder mir.
Jetzt meine Frage, der Verkäufer meinte dann ist die Mehrwertsteuer ausweisbar und könnte vom Finanzamt zurück geholt werden. Geht das denn so einfach? Ich meine das mein Schwager den Wagen über seine Firma kauft und mir ohne ihn anzumelden weiter verkauft und dann noch die Mwst absetzt?

Gibts da irgendwelche Regularien das der Wagen ne bestimmte Zeit auf die Firma angemeldet sein muss oder so? Mir gehts ja auch gar nicht darum die Mwst zurück zu bekommen, ich will einfach nur dieses Auto! :-)

Danke schonmal an die Experten.

Gruß Matze
louisdama
Zu deiner frage keine Ahnung,
aber das gute für dich wäre, das dein Schwager dir dann Garantie geben muss beim Fahrzeugkauf Ö
cxm
Hi,

wenn Dein Schwager den Wagen über seine Firma kauft und sich die MWSt. zurückzahlen lässst, gehört der Wagen zum Betriebsvermögen seiner Firma.
Er kann den Wagen über die geplante Nutzungsdauer abschreiben und selbst nutzen bzw. nutzen lassen oder zum Buchwert weiterverkaufen.
Bei einem Verkauf ist dann für ihn wiederum die MWSt fällig.
Macht er dabei Gewinn, so muss er diesen versteuern.
Letzendlich kaufst Du einen Wagen für den Du keine Gebrauchtwagengarantie einfordern kannst...

Ciao - Carsten
DerBMWFahrer
Grundsätzlich geht dass. Dein Schwager muss dann halt beim direkten Weiterverkauf an dich die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer abführen. Am Ende zahlst du halt genausoviel als hättest du im beim Original-Verkäufer ganz normal mit MwSt gekauft.

Das Problem: Gegenwärtig machen das viele Autohändler so ("Nur an Gewerbliche"), da sie so keinerlei Garantie/Gewährleistung geben müssen. Du kaufst dann quasi "vom Händler" (also höherer Preis) ne tickende Zeitbombe, ohne das typische Auffangnetz, wofür der höhere Preis gegenüber Privatmarkt eigentlich verlangt wird...

Zitat:


Servus,
ich will mir ein gebrauchtes Auto kaufen. Leider sagt der Verkaüfer das er nur an Gewerbliche Käufer verkauft. Mein Schwager ist selbstständig und meinte ich könne das über seine Firma laufen lassen, also er kauft das Auto und verkauft es sofort wieder mir.
Jetzt meine Frage, der Verkäufer meinte dann ist die Mehrwertsteuer ausweisbar und könnte vom Finanzamt zurück geholt werden. Geht das denn so einfach? Ich meine das mein Schwager den Wagen über seine Firma kauft und mir ohne ihn anzumelden weiter verkauft und dann noch die Mwst absetzt?

Gibts da irgendwelche Regularien das der Wagen ne bestimmte Zeit auf die Firma angemeldet sein muss oder so? Mir gehts ja auch gar nicht darum die Mwst zurück zu bekommen, ich will einfach nur dieses Auto! :-)

Danke schonmal an die Experten.

Gruß Matze

(Zitat von: NDM27)


NDM27
Hm, das hört sich ja eher schlecht an. :-)
Na dann muss ich nochmal schauen wie ich das am besten mache.
Danke euch schonmal.
Der_Gute
Die MWST kann er sich zwar wiederholen, aber er muss sie nach dem Verkauf direkt wieder abführen. Somit würde sich das für Dich nicht rechnen. Netto = Brutto

Er kann den Wagen kaufen und als Verkaufsgrund angeben, dass der Wagen einen Totalschaden erlitten hätte. Ist aber sehr fragwürdig. Das muss Dein Schwager selber wissen, bzw. sein Steuerberater.

Opern Geist
Zitat:


Zu deiner frage keine Ahnung,
aber das gute für dich wäre, das dein Schwager dir dann Garantie geben muss beim Fahrzeugkauf Ö

(Zitat von: louisdama)




wieso MUSS er garantie geben ?? das ist eine freiwillige leistung

gewährleistung müsste er geben... sind aber zwei verschiedene paar schuhe

gruss
NDM27
Zitat:



schau lieber weiter :) u. wenn die die karre so sehr gefällt dann investier 100-200 euro (je nach wert des autos)in einen "bmw herz u. nieren-ckeck" u. hast dann ruhiges gefühl zumindest

Bearbeitet von: NECO002 am 04.08.2009 um 20:54:31

(Zitat von: NECO002)




Ich trau mich es gar nicht zu sagen, aber es ist kein BMW...

Bearbeitet von: NDM27 am 04.08.2009 um 22:31:22
Ehm
Das der Händler das so macht hat einen Grund. Ich mutmaße jetzt mal das wird ein hohes Fzg Alter sein. Mach ihm doch den vorschlag er solle seinen Preis nochmal überdenken und du kafst das Ding dann als Teilespender bzw Teilgescheschlachtet (auf dem Papier) dann ist er auch aus der Gewährleistung raus. Wenn der Preis stimmt kann Ich mit sowas leben.
NDM27
So alt ist er gar nicht, EZ 10/2004. Aber ich hab jetzt davon Abstand genommen und werde mir den anderen kaufen. Also schon das gleiche Modell, aber halt wo anders. Verarschen lass ich mich nicht!