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T H E M A     R Ü C K B L I C K
gwad
Hauptthema:
Hallo !
An meinem e30 ist die Leuchtweitenregulierung kaputt und der Tüv lässt mich nicht durch .
Nun bin ich am überlegen , ob ich auf elektrisch umbauen soll oder wieder eine orginale einbauen . Was würdet Ihr mir empfehlen , bin nicht so der typische Bastler .

Gruß ,
Ralf
cabriofrank
Hallo!

Schau mal auf e30.de! Da sind die Möglichkeiten beschrieben. Ich würde mit e34 Teilen auf elektrisch umbauen...

Grüße Frank
luckybyte
Wie mein Vorredner schon gesagt hat.

Bau auf elektrisch um. Es geht auch wunderbar mit Fiestateilen.

Hier der Link von e30.de

http://www.behindmatrix.com/e30/fotost/f01214/f01214.htm

Meine funktioniert zwar noch, aber ich habe mir aus einem Schlacht-Fiesta
die komplette LWR besorgt. Sollte meine ausfallen, liegen die Teile im Keller bereit.

Gruß GUIDO
ripper4343
meine ist such defekt und der TÜV meinte für e30 gibts ne sondergenehmigung weils ne krankheit ist bin durchgekommen hab auch sogar ne anhängerkupplung
gwad
Hallo !
Wie schon gesagt , bin nicht so der Bastler . Wie groß ist der Aufwand umzubauen ?
Kleiner als eine orginale wieder einzubauen ?
Habe die Umbauanleitung unter www.e30.de schon gelesen . In einem Autoteile-Shop im Internet habe ich eine neue hydraulische für 115,- Euro gefunden .

Gruß ,
Ralf
luckybyte
@ gwad

Wenn Du kein großer "Bastler" bist wie Du sagst, würde ich das ganze machen lassen (vielleicht kennst Du jemanden, der sich mit so was auskennt ?) und nimmst Abstand von der Sache, da auch das wechseln der kompletten Einheit nicht mal "eben" gemacht ist.Es geht eigentlich nicht um die zwei oder drei Stunden, die schnell mal weg sind bei so Fuckelarbeiten, sondern eher um das handwerkliche Geschick.
Wenn einem sowas nicht liegt, sollte man auch besser nicht da ran gehen :-).
Das ist nicht böse gemeint, -aber schont die Nerven.

Du kannst die alte Anlage auch wieder neu befüllen.
Schau Dir das mal an:

http://wp1016621.wp027.webpack.hosteurope.de/fotost/f01538/f01538.htm


@ ripper4343

Die Leuchtweitenregulierung ist laut
§ 50 StVZO ab 01.01.1990 Pflicht!
Schau Dir das hier mal an:

Link


Wenn Du einen TÜV-Prüfer gefunden hast, der Dir totz LWR-Defekt, den er auch noch gefunden hat, den Stempel gegeben hat kannst Du Dich freuen.

Gruß GUIDO

fecher
war nbei mir auch hab tüv bekommen und musste nicht merh vorzeigen
steht halt als mängel dirn
hm dnek ma glück muss man haben
Ecki_e30
Zitat:


meine ist such defekt und der TÜV meinte für e30 gibts ne sondergenehmigung weils ne krankheit ist bin durchgekommen hab auch sogar ne anhängerkupplung

(Zitat von: ripper4343)




Cool, den Prüfer möcht ich kennen. Da sind ja auch defekte Tonnenlager keine Probleme mehr :D
mbkisback
Ich habs damals bei mir so gelöst, dass ich einfach den Regler samt blende der LWR entfernt habe und eine Schwarze blende verbaut habe!!!
Was der Tüv nicht sieht prüft er auch nicht ;-)
Mittlerweile hab ich den Regler wieder drin, aber bin auch so durch den letzten Tüv gekommen ohne das sie Funktioniert!
Wo kommst du her!!
Gibts bei dir keine kleineren freien Werkstätten die von nem TÜV menschen besucht werden?
Da ists ganz einfach mit bisschen vitamin b durchzukommen!!
fecher
vitamin b???
cabriofrank
Du wirst doch wohl jemanden kennen der Dir sowas umbaut...
So das große Ding ist das nun auch nicht..

Grüße Frank
gwad
Hallo !
Ich habe mittlerweile eine neue hydraulische eingebaut . War 2 Stunden Arbeit mit Aus- und Einbau , aber ging zu zweit ganz gut .


Viele Grüße ,
Ralf
Christian Sch.
Zitat:


meine ist such defekt und der TÜV meinte für e30 gibts ne sondergenehmigung weils ne krankheit ist bin durchgekommen hab auch sogar ne anhängerkupplung

(Zitat von: ripper4343)




Die gibt es leider nicht. Aber es hängt sehr vom Prüfer ab. Vor einiger Zeit war eine defekte LWR als geringer Mangel möglich, aber seit ein paar Wochen ist selbst eine defekte LWR erheblich.
Aber es gibt viele Prüfer denen Sinn wichtiger ist als Bürokratie. Und bei Autos wie dem Fiat Cinqueccento oder dem E30 ist eine Reparatur ja unverhältnissmäßig teuer. Außerdem ist es schwer eine Begründung zu liefern wieso der 89er ohne LWR fahren darf, der 91er aber nicht. Er blendet ja auch nicht mehr oder weniger....
cabriofrank
Hallo!

Siehst Du, sag ich doch...

Grüße Frank
phaenomenon
Laut STVO: "Für KFZ ab Bj.91 ist die LWR seit 2009 zwingend vorgeschrieben." Habe auch schon von Ausnahemgehmigungen gehört, aber das ist "hören-sagen" denke ich. Meiner hatte als einzigen Mangel das gleiche Problem vor 2 Monaten. Habe eine originale verbauen lassen. Habe jetzt für mind. 10 Jahre wieder Ruhe. Ob das besser ist auf eine elektr. vom E36 umzurüsten lasse ich mal dahingestellt. Meine Werkstatt hat mir davon abgeraten. Neue originale LWR kostet um die 120 € + Einbau nochmal ca. nen 100er, aber dann hast du Ruhe!
PE
genau so siehts aus. ab 91 ist es pflicht, ist der karren älter raus damit und gut, mitm schraubenzieher die weite einstellen an den einstellschrauben am scheinwerfer.
hab ich so gemacht und bin durchgekommen.
E30-Touring
nicht ganz richtig mit bj 91 ^^

Für Fz. ab 1.1.90 erstmals zugelassen ist LWR Pflicht (§ 50,(8))

Nebelschlussleuchte ist ab 91 pflicht

nur ne info am rande bevor wieder gerüchte aufkommen ^^

gruß
dave
Christian Sch.
Zitat:


Laut STVO: "Für KFZ ab Bj.91 ist die LWR seit 2009 zwingend vorgeschrieben." Habe auch schon von Ausnahemgehmigungen gehört, aber das ist "hören-sagen" denke ich.
(Zitat von: phaenomenon)




Das stimmt schon, dass es Ausnahmen gibt. Aber natürlich nicht, weil das Teil öfter kaputt geht ;-)

Man kann für fast alles eine Ausnahme gem. §70 StVZO bekommen, aber da gibt es mehrere Probleme:

1. Man braucht ein Gutachten zur Erteilung der Ausnahme und da muss es natürlich eine Begründung für geben. Da kommt eigentlich nur in Frage, dass das Auto keine LWR ab Werk hat und nachrüstewn zu aufwendig ist (USA-Import, Re-Importe aus den 90ern) oder dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist, da es keine Teile mehr gibt (Fiat Cinqueccento, alte Ducatos).

2. Die Zulassungsbehörde muss die Ausnahmegenehmigung erteilen. Das kostet Geld und muss für jeden Halter wieder einzelnd gemacht werden. Einzige Ausnahme, wenn es eine ABE-Ausnahme des Herstellers ist, aber der Zug ist abgefahren....

Das Problem der Sache ist, dass man für das Geld auch gleich den Wagen auf elektrische LWR umbauen oder die LWR instand setzen kann.
Mr. CarpeDiem
Ach ja nun wurde alles soweit gemacht und ich fahr beim Tüv vor und was kommt genau die LWR!
Das hatte ich überhaupt nicht auf'm zettel.Und der hat mich eiskalt durchrauschen lassen weil die LWR nicht funktioniert.Nun frage ich mich auch was ich machen soll.Da kommt wohl nur die elektrische in Frage.Man man bin ich angesäuert nach so einem Tag.Nun muss ich mich erstmal auf die Suche nach etwas passendem machen ....
Wollte ich nur mitteilen da ja einige meinten man bekommt Tüv auch wenn die LWR im Ar... ist.Pustekuchen sag ich da nur.Tüv Nord ist echt nicht mein Freund sowas von penibel die Jungs da das es schon fast nach Schikane riecht und ich das Gfeühl nicht loswerde das die meinen E30 einfach von der Strasse haben wollen.
michel131
ausbauen und andere blende im innenraum rein. dann hatte das fahrzeug halt nie eine lwr.
fireloader
eh sagt mal die lwr ist doch im schein und brief eingetragen da ist nichts mit blende weg und gut is...

steht immer drin... bei meinen 3en zumindest... aber muss auch sagen das ich noch kein problem hatte mit der lwr.. bei einem geht sie sogar noch :-)

werde aber bei meinem neuen auf el. umbauen da ich wirklich ohne probleme durch kommen will...

mfg
michel131
die lwr ist doch nicht eingetragen!
Mr. CarpeDiem
Also der "Heini" wusste ganz genau das die E 30 ab 91 eine lwr haben komischerweise.Und nur ausbauen und Blende vor da würde jeder bei diesem wie gesagt "Heini" eiskalt durchfallen.Ich kann es auch nicht verstehen denn selbst als die lwr noch funzte hab ich nie dran "gedreht".Totaler Humbuk bzw Schikane meines erachtens.
Ich traue mich aber nicht wirklich an den Umbau auf elektrisch ran.Was heissen soll ich kann den E30 jetzt in der Garage totstehen lassen oder wie?!Denn beim "freundlichem" wieder eine hydraulische einbauen lassen kommt wohl kaum in Frage bei den Preisen.
Bin dermaßen frustriert deswegen kann man sich gar nicht vorstellen!!!
Christian Sch.
Zitat:


Also der "Heini" wusste ganz genau das die E 30 ab 91 eine lwr haben komischerweise.Und nur ausbauen und Blende vor da würde jeder bei diesem wie gesagt "Heini" eiskalt durchfallen.Ich kann es auch nicht verstehen denn selbst als die lwr noch funzte hab ich nie dran "gedreht".Totaler Humbuk bzw Schikane meines erachtens.
(Zitat von: Mr. CarpeDiem)




Das hat nichts mit Schikane zu tun. Die LWR ist nunmal bei Autos ab 90 vorgeschrieben (Monat müßte ich nachschauen). Eine Zeit lang wurde es nur als geringer Mangel gewertet, aber seit die Medien sich so gerne mit der HU beschäftigen wird strenger nach Richtlinie geprüft, da der Gesetzgeber es so will. Der Gesetzgeber sagt, defekte LWR ist ein erheblicher Mangel.

Ausbauen hilft natürlich gar nichts, erst recht nicht, wenn die LWR schon bemängelt wurde. Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

1. Die LWR geht

2. Der Prüfer kennt das Problem und übersieht die fehlende oder defekte LWR. Das kann man aber von keinem fordern. Wenn das ein Testfahrzeug ist, hat der Prüfer ein Problem.
Elrimos
Ich finde das alles völlig lächerlich.
Mein TüV-Prüfer hat auch gesagt das es nicht so schlimm ist, das meine LWR nicht mehr funktioniere, da die einen E30 eine haben, und die anderen eben nicht.
Deswegen ein Fahrzeug durchfallen zu lassen ist von der Logik total unlogisch! Man muss halt en coolen Prüfer erwischen.
Obwohl ich sagen muss das ich sowas auch nicht machen würde, wegen dem Gesetz halt.
Wäre ja dumm deswegen seine Lizenz oder Arbeit zu verlieren.
Nur bei Ausnahmen wo man die leut halt genau kennt. So war es auch bei mir.

Man hätte z. B. natürlich auch ganz einfach ein Gesetz entwerfen können, wo halt drin steht, das Autos die vor dem Gesetz keine LWR hatten auch danach keine brauchen.
Ich wette die Straßen wären dadurch nicht unsicherer geworden.
Christian Sch.
Zitat:



Man hätte z. B. natürlich auch ganz einfach ein Gesetz entwerfen können, wo halt drin steht, das Autos die vor dem Gesetz keine LWR hatten auch danach keine brauchen.
Ich wette die Straßen wären dadurch nicht unsicherer geworden.

(Zitat von: Elrimos)




Das wäre schlau gewesen, wenn man es am Datum der erteilung der ABE und nicht der EZ festgemacht hätte. Leider macht unser Gesetzgeber das fast nie so.

Wie gesagt, viele Prüfer vergessen mal schnell die LWR im E30, Ducato, Cinquecento oder Seicento zu prüfen. Aber wenn es halt ein Testfahrzeug ist oder eine interne Prüfung erfolgt ist das ein Problem für ihn.
Lange zeit war defekte LWR ein geringer Mangel. Aber das wurde letztes Jahr geändert. Es wurden viele Mängel verschärft bei denen man nicht davon ausgehen kann, dass der Halter sie wirklich nach der Prüfung beseitigt.
michelinmann85
Grundlegend gilt ja, was verbaut ist muss auch funktionieren.
Ist das Fzg. älter als Bj´90 kann man die LWR Geschichte mit der anderen Blende geschickt umgehen. Im FzgSchein steht bei meinen beiden E30 (Bj. ´86 und ´87) nichts von einer LWR.

Zum Thema LWR nachfüllen kann ich aus meiner Erfahrung sagen, dass es nicht funktioniert hat.
Nach stundenlangem rumfriemeln, war wirklich ne scheiß Arbeit, hat der ganze Spaß wieder an den Nehmerzylindern geleckt und war somit fürn Ar***.

An sich mag das Ganze in Einzelfällen funktionieren, bei mir leider nicht...


Mein Tipp:
Scheinwerfer ordentlich einstellen, alle 2 Jahre die Blende ohne Geberzylinder einbaun und drauf hoffen, dass der Prüfer den E30 nicht ganz so genau kennt.
Wenns an der Einstellung nichts einzuwenden gibt kommen die meisten Prüfer doch garnicht auf die Idee an der LWR zu drehn.

Mal ehrlich, wer stellt denn nach, wenn er hinten 2 Leute mitnimmt???
Christian Sch.
Zitat:



Scheinwerfer ordentlich einstellen, alle 2 Jahre die Blende ohne Geberzylinder einbaun und drauf hoffen, dass der Prüfer den E30 nicht ganz so genau kennt.
Wenns an der Einstellung nichts einzuwenden gibt kommen die meisten Prüfer doch garnicht auf die Idee an der LWR zu drehn.
(Zitat von: michelinmann85)




Also normalerweise muss er an der LWR drehen und gerade wenn er den E30 nicht kennt, wird er es bemängeln. Wenn man das Problem kennt dann "übersieht" man das eher mal. Also normalerweise läuft das im Alltag folgendermaßen ab. Man schaut nach den Lichtern und dreht dann kurz an der LWR. Ist keine da, ist der nächste Blick das Baujahr im Fahrzeugschein. Danach ist es vom Prüfer abhängig, ob er weiter nachforscht oder denkt es ist eines dieser RE-Importe (gibt viele Golf, Polo, Passat, Corsa) ohne LWR. Diese haben zwar eigentlich eine Ausnahmegenehmigung, die im Schein stehen muss, aber oftmal fehlt der Eintrag auch.
michelinmann85
Klar, dass der Prüfer die LWR überprüfen muss. Wenn man aber die Blende ohne LWR Geberzylinder einbaut gibts schonmal keinen Knopf an dem er rumspielen kann! Wenn das Fzg. dann älter als Bj. ´90 ist braucht es keine LWR --> somit kein Problem!
Wenn die Scheinwerfer ordentlich eingestellt sind gibt es eigentlich auch keinen Grund Nachzufragen, die Haube bleibt zu und keiner sieht die Nehmerzylinder und die Leitungen im Motorraum.

Bei mir hat das bis jetzt immer ohne Probleme funktioniert.


Aber mal was anderes, muss man sich die el. LWR eigentlich eintragen lassen? Ist doch eine Veränderung an der Beleuchtungsanlage und wurde so nie im e30 verbaut...
Christian Sch.
Zitat:



Aber mal was anderes, muss man sich die el. LWR eigentlich eintragen lassen? Ist doch eine Veränderung an der Beleuchtungsanlage und wurde so nie im e30 verbaut...

(Zitat von: michelinmann85)




Streng genommen ja, da es ein 19(2)-Fall ist, also eine Veränderung von der eine Gefährdung ausgehen könnte. Aber das ist ansichtssache. Man könnte es auch als Reparatur betrachten und dann ist es natürlich eintragungsfrei....

Wenn dein Auto vor Baujahr 90 ist, ist es egal ob du eine Blende hast oder Zylinder oder irgend etwas. Solange die LWR nicht mehr verbaut ist, muss sie auch nicht funktionieren. Da würde es mir reichen, wenn der Knopf ab ist.

Das Problem sind immer die Auto nach 90, bei denen die LWR vorgeschreiben ist. Wenn sie dann fehlt ist es ein Problem
Mr. CarpeDiem
Zitat:


Zitat:


Also der "Heini" wusste ganz genau das die E 30 ab 91 eine lwr haben komischerweise.Und nur ausbauen und Blende vor da würde jeder bei diesem wie gesagt "Heini" eiskalt durchfallen.Ich kann es auch nicht verstehen denn selbst als die lwr noch funzte hab ich nie dran "gedreht".Totaler Humbuk bzw Schikane meines erachtens.
(Zitat von: Mr. CarpeDiem)




Das hat nichts mit Schikane zu tun. Die LWR ist nunmal bei Autos ab 90 vorgeschrieben (Monat müßte ich nachschauen). Eine Zeit lang wurde es nur als geringer Mangel gewertet, aber seit die Medien sich so gerne mit der HU beschäftigen wird strenger nach Richtlinie geprüft, da der Gesetzgeber es so will. Der Gesetzgeber sagt, defekte LWR ist ein erheblicher Mangel.

Ausbauen hilft natürlich gar nichts, erst recht nicht, wenn die LWR schon bemängelt wurde. Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

1. Die LWR geht

2. Der Prüfer kennt das Problem und übersieht die fehlende oder defekte LWR. Das kann man aber von keinem fordern. Wenn das ein Testfahrzeug ist, hat der Prüfer ein Problem.

(Zitat von: Christian Sch.)




Da muss ich mich nochmals zu Wort melden.
Natürlich ist eine LWR schon sinnvoll bei zb Xenon.
Aber du willst mir doch nicht wirklich erzählen das bei den Standardlichtern bei einem E 30 eine LWR sinnvoll ist.
Ich könnte auch Teelichter reinstellen und es wäre genauso hell.
Wenn man das Licht anhat fragt man sich ob es überhaupt an ist im übertriebenen Sinn ;).
Jeder mit Xenon blendet mich selbst mit LWR mehr als wenn ich Fernlicht anhabe.
Deshalb ist es in meinen Augen reine Schikane.
Und immer wird gesagt Xenon blendet nicht jaja dann ist es wohl nur bei mir so.Aber nein meine "Teelichter" im E 30 müssen natürlich regulierbar sein jaja.
Deshalb ist es für mich abzocke und geht überhaupt nicht nach Sinn und Verstand.
Und jeder E30 Fahrer mit der Standartbeleuchtung versteht wovon ich rede denke ich das das nun wirklich nicht eine massive "Erleuchtung" bringt wenn das Licht an ist wie gesagt im Vergleich zu manch anderen Scheinwerfern neuerer Fahrzeuge.
Christian Sch.
Zitat:



Aber du willst mir doch nicht wirklich erzählen das bei den Standardlichtern bei einem E 30 eine LWR sinnvoll ist.

(Zitat von: Mr. CarpeDiem)




Nö. Natürlich ist eine LWR nicht sinnvoll. Aber seit wann geht es bei Vorschriften denn um Sinn oder Unsinn? Ist eine Nebelschlußleuchte sinnvoll? Ist ein Rußfilter oder KLR sinnvoll? Es gibt nunmal schlaue Leute in Bürostühlen die tolle Vorschriften machen. Diese Vorschriften müssen wir einhalten, egal ob sinnvoll oder nicht. Leider.
Mr. CarpeDiem
Sinnvoll ist sie ja bei gewissen Fahrzeugen schon das will ich nicht bezewiefeln aber auch eine Mensch beim Tüv der ja sonst alles so genau prüft und für wichtig und unwichtig erachtet sollte dies einfach einmal in Betracht ziehen denke ich.
Naja die Frage ist ja ich bin durch den Tüv gerasselt nur wegen der LWR ansonsten meinte der Tüver auch astrein das Auto und das mit 20 Jahren!!!!Es wurde viel und es wird auch immer noch viel gemacht.
Und dann der einzige Mangel die lwr bei einem e 30 ist doch echt lächerlich das muss auch ein Mensch beim Tüv eingestehen.Naja was solls ich kann es nicht ändern das jetzt ein Top 1991er E30 der wegen der LWR nicht mehr fährt!
Denn eine neue hydraulische wird bestimmt nicht eingebaut dann könnte ich auch gleich das Geld verbrennen.
Und bei der elektrischen LWR ja da habe ich leider keine Ahnung und frage mich auch ob ich von einem windigem Ebay Menschen sowas kaufen soll.
Von daher kann man mein "angesäuertes Verhalten" denke ich verstehen.
Ja die guten Bürokraten du hast ja auch recht es ist halt so :(.
Alles gut nein lwr geht nicht deshalb alles schlecht !

Christian Sch.
Zitat:


Sinnvoll ist sie ja bei gewissen Fahrzeugen schon das will ich nicht bezewiefeln aber auch eine Mensch beim Tüv der ja sonst alles so genau prüft und für wichtig und unwichtig erachtet sollte dies einfach einmal in Betracht ziehen denke ich.

(Zitat von: Mr. CarpeDiem)




Das denke ich auch. Aber leider läuft das in Deutschland nicht so. Es gibt Richtlinien vom Bundesverkehrsministerium in denen ganz klar drin steht welcher Mangel wie bewertet werden muss. Bei einigen Mängeln gibt es Ermessensspielraum, bei anderen nicht. Der Prüfer hat also nur die Wahl den Mangel zu übersehen bzw. die LWR nicht zu prüfen und das wird nicht jeder machen, speziell wenn ihm der Kunde egal ist und er keine Ahnung von der Problematik im E30 hat.
MrFloppy
bei mir is der tüv im mai fällig, und da ich nicht ohne lwr hin will, stellt sich die frage:
welche elektrische lwr einbauen?

welcher umbau ist einfacher? mit e34 teilen, oder mit fiesta teilen? in der bucht gibts wohl auch hella umbausätze für 130 tacken - sehen aus wie die vom e34 - taugen die was?

cheers
olibolli
kennst du niemanden bei bmw??

wir haben nen bekannten, der ist dort meister und nimmt zum tüv immer unseren mit und läßt dann dort tüv machen.

haben das gleiche problem und keine lust, da was zu machen.
das ist bei uns ein reines sommerschönwetterbeiwolkennichtrausholfahrzeug, und da sehe ich es gar nicht ein, nen monster aufwand zu betreiben.

gruß
MrFloppy
das wissen, dass mein auto nicht 100% ok ist, reicht schon, dass ich es gerichtet haben will. tüv hin oder her.

ich will auf jeden fall ne funktionsfähige lwr, ist nur die frage, ob mit e34 oder fiestateilen. was geht einfachter? beide systeme sind nicht 100% kompatibel mit dem e30 - wo ist der aufwand geringer, bzw. was ist praktikabler? ich favorisiere ja die e34-lösung - sind zumindest bmw teile ;-)

@oli: bringst den schicken e30 zu bmw oder zu ner freien werkstatt? welche werkstatt in muc kannst empfehlen, zb. wenn ich den wagen tüv-fertig machen lassen will?
Christian Sch.
Zitat:


kennst du niemanden bei bmw??

wir haben nen bekannten, der ist dort meister und nimmt zum tüv immer unseren mit und läßt dann dort tüv machen.

(Zitat von: olibolli)




Das kann funktionieren, muss aber nicht. Wahrscheinlichkeit ist bei einer Prüfstelle in etwa gleich hoch. Ein netter Prüfer der das Problem kennt wird eventuell "vergessen" die LWR zu prüfen. In einer Werkstatt ist es leider häufig so, dass die Jungs Geld verdienen wollen und deshalb auch gerne mal eine neue LWR verkaufen wollen.
Mr. CarpeDiem
Zitat:


das wissen, dass mein auto nicht 100% ok ist, reicht schon, dass ich es gerichtet haben will. tüv hin oder her.

ich will auf jeden fall ne funktionsfähige lwr, ist nur die frage, ob mit e34 oder fiestateilen. was geht einfachter? beide systeme sind nicht 100% kompatibel mit dem e30 - wo ist der aufwand geringer, bzw. was ist praktikabler? ich favorisiere ja die e34-lösung - sind zumindest bmw teile ;-)


(Zitat von: MrFloppy)




Die Frage ist doch wenn du wirklich noch die alte Standardbeleuchtung drin hast was willst du da eigentlich an der lwr verstellen wenn sie wieder geht?
Man sieht doch so schon fast nichts mit der Standardbeleuchtung.
Natürlich ist die Funktion vorgeschrieben und es lässt sich nicht ändern aber wer die "guten alten E30 Teelichter" kennt der kann sich nur an den Kopf fassen das man für sowas eine lwr braucht.
Ehm
Nimm die Fiesta Teile. Ich hatte beides auf der Werkbank liegen. An den Scheinwerfern ist es fast doie gleiche Arbeit. Musst halt von den Stellmotoren den Kugelkopf abschneiden und ein Gewinde in die Plastikwelle bohren und schneiden.

Innen ist für mich der Vorteil das der Fiesta einen ähnlich Drehregler hat wie der E30 und man somit aus beiden Reglern mit etwas Montageklebr und Geschick alles so zusammen bekommt das es original aussieht.

Beim E34 hast dann dieses Stellrad was mir prsönlich im E30 nicht gefällt. Und auch irgendwo plaziert fehlt.

Gruß

Thorsten

P.S der reine Einbau dauerte etwa 45min. Kabelbaum vom Fiesat passt ohne Änderungen.
MrFloppy
ok, danke für die infos.