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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Compact-Kevin
Hauptthema:
Hi leute,

mein vater hat seinen Benz bei Ebay verkauft. Der Käufer ( ein Inder ) hat die Auktion mit Sofortkauf beendet und rief meinen Vater noch an das er Tüv machen solle und bla. Er zahlt bei der Abholung auch die hälfte der TÜV Kosten. Gesagt getan mein Vater hat noch für 130€ Tüv machen lassen...

Und nun rief der Typ an und meinte er will das Auto doch nicht mehr er fährt lieber Fahrrad. Ich dachte mir nur "LOL?" ...

Nungut Ebay Gebühren und Tüv Gebühren muss mein Vater übernehmen. Die Ebay kosten kriegt er ja wieder aber was ist mit dem ganzen anderen Kram ? Wir haben Rechtsschutz ?

Kann er da was einklagen ? Einen Prozentualen Wert des "Verkaufswertes ? " oder so was?

plop
BMW_KRaNKeD
Gekauft ist gekauft!

Außer in eurem Inserat war "Ware wird zurückgenommen" beeinhaltet.

Ansonsten gilt in diesem Fall, das der Käufer die gekaufte Ware zu bezahlen und abzuholen hat.

Sein Gebot kann man nicht einfach so zurückziehen. Das muss schon schwerwiegendere Gründe haben als einfach nur "keinen bock mehr".

mfg,
Tom

PS: richte dich ans ebay Team!
Compact-Kevin
Hallo,

da stand nix drinne sondern der jedem bekannte Satz:

Privatauktion - Kein Umtausch oder Garantie ... ist ja wohl aussagekräftig genug.

Und lieber Fahrrad zufahren ist ja wohl kein Grund.

Ebay zahlt die Gebühren ( in unserem Falle 60 oder 80 € weiß ich nich mehr genau ) erst nach 7 Tage zurück.
e30 fleywa
anzeigen und 30% schadensersatz einfordern und dann nochma ins ebay
e46-fahrer
abhaken das Ganze und neu verkaufen, alles andere hilft nicht und bringt nichts...

ich würde den Inder sein Fahrrad fahren lassen und mich um den Neuverkauf kümmern....Anwälte, Richter oder sonstige haben besseres zu tun als sich wochenlang mit einem Ebaykäufer rumzuärgern....

dafür wäre mir meine Rechtschutz zu schade, da am Ende nichts bei raus kommt....
Bimmer-Paule
Da Du ne RV hast, würde ich den "Fahrrad-Liebhaber" in jedem Fall anwaltlich anschreiben lassen. Dachte echt, dieses Spaßbieten würde endlich aufhören. Sollte man sich vorher überlegen, ob man einen Artikel wirklich haben/ bezahlen möchte/ kann.


~Topless~
Sowas ist echt assi.

Wie gesagt da du Rechtschutz hast würd ich schon weitere Schritte dagegen einleiten und es nicht auf sich beruhen lassen.

Sowas geht nämlich mal GAR NICHT!
e46-fahrer
ich meine es ist zwar ärgerlich, aber würdet ihr da wirklich so ein Stress machen? ich glaube wenn man den gleich wieder neu reinsetzt ist das entspannter.
solche Prozesse ziehen sich doch monatelang hin.....
Marco535
Zitat:


ich meine es ist zwar ärgerlich, aber würdet ihr da wirklich so ein Stress machen? ich glaube wenn man den gleich wieder neu reinsetzt ist das entspannter.
solche Prozesse ziehen sich doch monatelang hin.....

(Zitat von: e46-fahrer)




So schauts auch. Dieses ganze Theater mitm RA ist zeit- und nervenraubend. Und was bei rauskommt ist auch immer sehr fraglich. Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich 2 Paar Stiefel. Wenn man natürlich beruflich und privat nicht ausgelastet ist, kann man sich die Zeit für solche Spielchen vielleicht nehmen.
potzee
die spielchen mit ra und vor gericht ziehen sind mittlerweile ein mega erfolgreicher volksport...
anekon
Und das in der Annonymität der großen Welt des Internets Kaufspielchen getrieben werden ist noch ein größerer Sport. Anscheinend vergessen immer hier welche, das der Typ einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag eingegangen ist.

Ich möchte mal jemanden von euch hören, wenn ihr euer Fahrzeug Zuhause verkauft, einer einen Kaufvertrag unterschreibt, ihr noch mords Bedingungen abmacht wie z.B. neuer TÜV, Fahrzeugreperatur etc. und dann zwei Tage später der Käufer meint er hat keine Lust mehr.
Würdet ihr dann das auch auf sich beruhen lassen?

Gruß
anekon


Bearbeitet von - anekon am 06.07.2009 11:52:33
e46-fahrer
Zitat:



Würdet ihr dann das auch auf sich beruhen lassen?


(Zitat von: anekon)




ja würde ich, allerdings trifft dieser Fall wie du ihn beschreibst kaum ein, bei ebay passiert das tagtäglich.....
Nicore
Zitat:


anzeigen und 30% schadensersatz einfordern und dann nochma ins ebay

(Zitat von: e30 fleywa)




"30% Schadensersatz" von WAS?!
Bis es zu einer Schadensersatzforderung kommt muss dieser
durch einen Staatsanwalt bestimmt werden. Durch den erreichten
Endpreis ist noch kein Schaden entstanden ausser den bekannten
ebay-Gebühren auf die man Anspruch hat. Einen Anspruch auf 30%
dieser noch imaginären Summe würde jeder Anwalt mit dem Spruch
"ja nee is klar" abweisen...

Da ebay die Platform ist, über welche "verkauft" wurde,
gilt diese auch als 1. Instanz und es gelten dortige
Regeln.

Und allgemein gesehen, ein Fall für die ebay-Diskussionsgruppe!
BMW_KRaNKeD
Zitat:


Zitat:



Würdet ihr dann das auch auf sich beruhen lassen?


(Zitat von: anekon)




ja würde ich, allerdings trifft dieser Fall wie du ihn beschreibst kaum ein, bei ebay passiert das tagtäglich.....

(Zitat von: e46-fahrer)




Da hast du Recht...aber denk doch mal drüber nach:

Wenn er ungestraft davon kommt mit seiner Spaßbieterei wird der Inder das in nächster Zeit wieder machen und dann wieder.

Spaßbieter sollten die Strafe kassieren, damit sie evtl. mit dem Schwachsinn aufhören...sonst hört sowas nie auf!

Sonst kann ich gleich wieder meine Sachen auf dem Flohmarkt verkaufen...

mfg,
Tom
mb100
Zitat:



"30% Schadensersatz" von WAS?!
Bis es zu einer Schadensersatzforderung kommt muss dieser
durch einen Staatsanwalt bestimmt werden.
(Zitat von: Nicore)




Seit wann bzw. wo bestimmt bitte ein Staatsanwalt nen Schadenersatz?
Stefan177
Ich würd dem das Auto aufs Auge drücken. Lass Deinen Anwalt einen Brief schreiben. Vor Gericht muss man desswegen noch lange nicht ziehen. Sozusagen als "Warnschuss". So ein Briefkopf vom Anwalt wirkt oft Wunder.

Ich wette, er nimmt das Auto dann. Die Anwaltskosten für den Brief (ca. 30 Euro) muss in dem Fall er zahlen.

Boa
Ich würde den die Karre abholen und bezahlen lassen.....
Erst Vorderungen stellen und dann doch abspringen...sowas liebe ich!

Vertrag ist Vertrag....



Gruss Boa
Papa76
Zitat:


ich meine es ist zwar ärgerlich, aber würdet ihr da wirklich so ein Stress machen? ich glaube wenn man den gleich wieder neu reinsetzt ist das entspannter.
solche Prozesse ziehen sich doch monatelang hin.....

(Zitat von: e46-fahrer)




Seh ich genauso. Selbst wenn der Verkäufer den Rechtsstreit gewinnen sollte, was hat er davon wenn der "Inder" ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze hat? Da kann sich der Verkäufer sein vollstreckbares Urteil an die Wand hängen und hat null davon außer den Kosten und dem Stress die ihm selber entstanden sind. Ist in meinen Augen vergebliche Liebesmüh. Den Ärger runterschlucken und gut ist. Oder vielleicht den Käufer körperlich züchtigen ;-)))))

MfG
Papa76
daniel.krueger
Gerade weil es immer mehr solche Ar§$%&öcher gibt, sollte man rigoros dagegen vorgehen.
Die vom Kosten-Nutzen-Faktor günstigste Variante in diesem Falle dürfte es sein, dem Käufer schriftlich (per Einschreiben) eine Zahlungsfrist zu setzen und dabei gleich darauf hinzuweisen, daß bei Nichteinhaltung selbiger ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Insofern nicht gezahlt wird, leitet man dann ein solches gerichtliches Mahnverfahren ein. Die Kosten dafür halten sich in Grenzen und die Erfolgsaussichten sind (insofern der Käufer zahlungsfähig ist) relativ hoch.
hero182
also, ohne was zu bezahlen wird der käufer nicht davonkommen:
1. du hast bereits geld bezahlt für den tüv, das ist rechtlich definitib relevant.
2. der kaufvertrag ist zustandegekommen.
ich denke du hast auf jedenfall sehr gute chancen auf schadensersatz, aber du musst dir dazu halt erstmal nen anwalt nehmen, der kostet vorerst mal geld (das bekommst du aber wieder, wenn du gewonnen hast), und falls der typ kein geld hat, wirst du leer ausgehen.
rechtlich hast du gute karten, ob du auch geld sehen wirst, ist fraglich und hängt davon ab, ob der typ geld hat oder nicht.
Nicore
Zitat:


Seit wann bzw. wo bestimmt bitte ein Staatsanwalt nen Schadenersatz?
(Zitat von: mb100)




Soll heissen, Du musst das ganze vor Gericht, und nicht
Privat, zur Anzeige bringen. Deine persönliche Forderung
wird von der Staatsanwaltschaft erstmal angenommen und
dann die Grundlagen geprüft bzw. auf Grund der vorliegenden
Fakten der wirkliche "Schaden" ermitteln und ein "Ersatz"
daraus berechnet. Soll heissen, Du kannst jetzt privat
nicht einfach mit einem Anwalt kommen und 30% von irgendwas
verlangen, ist das gleiche wie Schmerzensgeld oder sonstwas,
sowas kannst Du nicht selber festlegen...
mb100
Zitat:


Zitat:


Seit wann bzw. wo bestimmt bitte ein Staatsanwalt nen Schadenersatz?
(Zitat von: mb100)




Soll heissen, Du musst das ganze vor Gericht, und nicht
Privat, zur Anzeige bringen. Deine persönliche Forderung
wird von der Staatsanwaltschaft erstmal angenommen und
dann die Grundlagen geprüft bzw. auf Grund der vorliegenden
Fakten der wirkliche "Schaden" ermitteln und ein "Ersatz"
daraus berechnet. Soll heissen, Du kannst jetzt privat
nicht einfach mit einem Anwalt kommen und 30% von irgendwas
verlangen, ist das gleiche wie Schmerzensgeld oder sonstwas,
sowas kannst Du nicht selber festlegen...

(Zitat von: Nicore)




Tut mir leid, ..., aber: Blödsinn.

Man kann auch privat nen Schadenersatz feststellen und den auch ohne Anwalt durchsetzen. Hab ich auch schon einige Male gemacht - und zwar jedes Mal, wenn ich einen Unfall hatte und nicht schuld war. Wenn Du das Gutachten oder die Werkstattrechnung an die gegnerische Partei schickst und um die Kohle bittest, machst Du nen Schadenersatz geltend. Da hat oft weder ein Rechtsanwalt noch ein Richter was mit zu tun. Wenn die gegnerische Partei den Schadenersatz akzeptiert und den Betrag zahlt, ist alles vom Tisch.

Wenn nicht, gehts ggf. vor Gericht. Nur hat da der Staatsanwalt null und nix mit zu tun. Wie der Name schon sagt: der Staatsanwalt ist Vertreter des Staats und setzt dessen Ansprüche durch (beispielsweise in Form von Geld- oder Haftstrafen). Zivilrechtliche Ansprüche zwischen zwei Normal-Sterblichen interessieren ihn absolut nicht.
Wenn es wegen nem Schadenersatzanspruch zum Streit über die Höhe kommt, dann reicht im Normalfall eine Partei (üblicherweise der Anspruchsteller) Klage ein - und zwar beim Amts- oder Landgericht (je nach Höhe). Nicht bei der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt wird Dir dann den Brief mit der Klage zurückschicken und Dir in seinem Antwortschreiben mitteilen, dass er nicht zuständig ist und - wenn er nen guten Tag hat - Du die Klage doch bitte ans Gericht schicken möchtest. Und dann entscheidet der Richter über die Höhe des Schadenersatzes.

Und beim Schmerzensgeld läufts genauso. Jeder ganz normale Anwalt, der sich mit Zivlrecht beschäftigt, hat auch entsprechende Tabellen für Schmerzensgelder. Und auch da entscheidet im Streitfall ein Richter.

Ich darf noch kurz folgende Stelle aus Jauernig: Zivilprozessrecht, 28. Auflage 2003, S. 55 § 17 zitieren:
"Der Staatsanwalt im Zivilprozess
Der Staatsanwalt wird ab 1.7.1998 nicht mehr im Zivilprozess, insbesondere nicht mehr in Ehesachen tätig. An seine Stelle tritt als "Vertreter öffentlicher Belange" in Ehesachen eine Verwaltungsbehörde."

(und dass die Klageeinreichung bei Gericht zum Zivilprozess dazugehört - darüber sind wir uns einig, oder?)

Bearbeitet von - mb100 am 07.07.2009 12:02:08
Nicore
Ahja, kann sein das sich hier und dort nun was geändert
hat was den "Staatsanwalt" angeht, aber gerade bei Körper-
verletzung z.B. bei einem Autounfall kommt er automatisch
ins Spiel...

Aber das Thema Unfall und Werkstatt bei Blechschäden wo
ein "Schadensersatz" geleistet werden muss ist hier Blödsinn
und wird schon vorher geregelt.

Es geht hier bislang um eine theoretische Einforderung
von 30% auf den in der Auktion erreichten Preises des
Höchstbieters. Den weiteren Verlauf wirst Du Dir ja
denken können ohne das ich alles nochmal schreibe...
mb100
Zitat:


Ahja, kann sein das sich hier und dort nun was geändert
hat was den "Staatsanwalt" angeht, aber gerade bei Körper-
verletzung z.B. bei einem Autounfall kommt er automatisch
ins Spiel...

Aber das Thema Unfall und Werkstatt bei Blechschäden wo
ein "Schadensersatz" geleistet werden muss ist hier Blödsinn
und wird schon vorher geregelt.

Es geht hier bislang um eine theoretische Einforderung
von 30% auf den in der Auktion erreichten Preises des
Höchstbieters. Den weiteren Verlauf wirst Du Dir ja
denken können ohne das ich alles nochmal schreibe...

(Zitat von: Nicore)




Bitte schlag nochmal den Unterschied von Zivilrecht und Strafrecht nach. Wenn der Staatsanwalt ins Spiel kommt (z.B. wegen ner Körperverletzung - und da kommt er auch nur ins Spiel, wenn ein Strafantrag gestellt wird), wird nur der Anspruch des Staats auf ne Strafe befriedigt. Du als Geschädigter hast da primär gar nix davon. Kann zwar sein, dass der Staatsanwalt ein Schmerzensgeld mit als Nebenstrafe oder Bewährungsauflage verhängt, nur ist dies weder zwingend noch automatisch der Fall.

Wenn Du als Geschädigter nen Anspruch befriedigt haben willst (und zwar egal ob Du nen Anspruch auf Ersatz der Arztkosten oder nen Reparaturanspruch auf ein Auto geltend machst - oder wie hier die 30 % bei der Auktion), ist das ein zivilrechtlicher Anspruch und da hat weder das Strafrecht noch der Staatsanwalt was mit zu tun. Da musst Du Dich grundsätzlich ganz allein drum kümmern und bist beim Staatsanwalt an der vollkommen falschen Adresse.

Schadenersatz und Schmerzensgeld sind zivilrechtliche Ansprüche. Geldstrafe und Freiheitsstrafe sind strafrechtliche "Ansprüche". Der Staatsanwalt kommt grundsätzlich nur bei der strafrechtlichen Abwicklung ins Spiel. Mit der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche hat er nix zu tun.

Wie gesagt: auch bei der theoretischen Forderung in Höhe von 30 % macht der Staatsanwalt nix. Wenn der Anbieter beispielsweise den Bieter wegen Betrugs anzeigt, wird zwar der Staatsanwalt tätig, aber wenn da was dabei rauskommt, dann kein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz, sondern ne Geldstrafe wegen Betrugs. Und die geht an die Staatskasse.
Und die Geldstrafe setzt der Staatsanwalt auch nur beim Strafbefehl fest. Und auch der muss von nem Richter unterzeichnet werden. Im Streitfall gehts auch da vor Gericht.

Bitte - ich mach den Scheiß beruflich, ich weiß, wovon ich red. Und manchmal wünsch ich mir echt das RBerG zurück...
Nicore
Zitat:


[...]Und manchmal wünsch ich mir echt das RBerG zurück...

(Zitat von: mb100)




Wer?!
Naja, aber Anspruch auf 30% des Verkaufswertes hat er nicht.
Er kann ja gerne seinen Anwalt damit langweilgen und die
Taschen füllen... :)
Bimmer-Paule
Ich frage mich die ganze Zeit wo hier der große Arbeits- und Zeitaufwand herkommen soll????

Bei ner RV habe ich null Arbeit außer evtl. beim Abheften der Kopien, die ich vom RA erhalte. Mal vollkommen abgesehen von irgendwelchen Kosten.

Spaßbietern muss man juristisch auf die Fr***e hauen. Wenn ich im Autohaus nen Vertrag unterschreibe wird sich der Händler danach auch nicht mit nem lapidaren: "Ich trete vom Kauf zurück, weil ich lieber rad fahre." abspeisen.



ClubRepublic
Die Sachlage ist klar.

Schalte deinen Rechtsanwalt ein, der sich mit der Thematik auskennt und verklage den Käufer auf Schadenersatz!
Warum sollst du dir das bieten lassen!?

Wenn der Käufer dir sagen würde, dass er sich verspekuliert hat, und den Wagen aus finanziellen Gründen nun doch nicht kaufen kann, würde ich auf weitere Maßnahmen verzichten. Ansonsten würde ich aber zum Anwalt gehen, vorallem wegen der wirklich sehr frechen Antwort "Ich fahre liebe Rad".
Bardock
Nicore:

Rechtsberatungsgesetz. Dieses wurde zum 01.07.´08 zum Rechtsdienstleistungsgesetz novelliert.

Somit wurde das RberG zum RDG.

Ich gebe mb100 vollkommen recht und sehe es genauso: Manchmal
wäre es besser, das RberG würde noch greifen. Ich weiß genau
was du meinst Matthias.


Gleich vorweg Nicore, das ist nicht gegen dich gerichtet, also
nicht falsch interpretieren.