dmx0160 Hauptthema: |
Hallo,
folgendes Problem meine Freundin hat sich über meinen Rechner ein Album runtergleaden. Gestern habe ich einen Brief bekommen von einem Anwalt der jetzt von mir 1200€ einmal Zahlung verlangt. Hat jemand von euch Erfahrung damit gemacht? Ich habe auch schon gegoogelt und dort steht es muss mir nachgewiesen werden, dass ich diese Datei geladen und somit verbreitet habe. Nun könnte ich mich ja dumm stellen und sagen ja weiß nicht ich habe WLAN ich war es aufjedenfall nicht! Habt ihr einen Tip? |
MoC-Man |
nimm dir nen anwalt der auf medienrecht spezialisiert ist.
der soll dir ne abgeänderte unterlassungserklärung geben die du unterschreibst und an die gegnerische partei schickst. damit ist in der regel erst mal ruhe.
wenn du glück hast ist es dann ganz vorbei. aber der anwalt kann dir dazu sicher mehr sagen.
kostet dich ca 300euro also den betrag schon mal geviertelt wenns gut läuft. ohne zahlen kommst du zu 100prozent nicht raus aus der sache. |
Imbiss_Bronko |
Wegen WLAN ist das aber auch so eine Sache. Ich meine mal gehoert zu haben, dass der Besitzer des WLANs dafuer zu sorgen hat, dass das Netz geschuetzt und verschluesselt ist.
Bin mir aber da gar nicht sicher. |
330i Benny |
Zitat:
Wegen WLAN ist das aber auch so eine Sache. Ich meine mal gehoert zu haben, dass der Besitzer des WLANs dafuer zu sorgen hat, dass das Netz geschuetzt und verschluesselt ist.
Bin mir aber da gar nicht sicher.
(Zitat von: Imbiss_Bronko)
geb dir zu 100% recht, ist so hab grad die selbe scheiße am laufen, hab auch mukke ausm i-net gezogen und die leitung läuft auf mein vater. die wollten 900 euro, oder 450 sofort entschädigung. sind dann zu nem anwalt, der für urheberrecht zuständig ist, der hat nen schreiben aufgesetzt und denen geschickt. war vor 3 wochen seither ist von denen nichts mehr gekommen, hoffentlich bleibt das auch so. der anwalt hat für das schreiben 186,xx euro verlangt. also zahlen musst schon was aber nicht die horrenten summen die die verlangen. ps wir sind ja nicht in den usa und müssen für 24 songs 2 mio dollar blechen. in deutschland gibt es noch kein gesetz wo eine strafe festlegt. |
louisdama |
Benutze mal google zum Thema, da ewig lesen können. Nächstes mal bissel cleverer anstellen beim Downloaden.
Dachte das "reine" runterladen ist nicht strafbar, nur das uppen. |
LatteBMW |
Einfach ignorien, denn jeder Anwalt könnte Wahlweise irgendjemanden anschreiben, weil jeder von uns schon was ausn Netz gesaugt hat. Wenn natürlich ausn UseNext gesaugt wurde, ja dann würde ich mir einen Anwalt nehmen, denn diese Server sind offen |
theblade |
wäre natürlich interessant zu wissen wo ihr erwischt wurdet ... |
tomek80 |
Zitat:
wäre natürlich interessant zu wissen wo ihr erwischt wurdet ...
(Zitat von: theblade)
Das denke ich auch. |
330i Benny |
bei mir war es n link von saugstube-torrent.to und heruntergeladen mit azureus, das problem war ich hab über nacht gezogen, und am nächsten morgen war das teil fertig geladen und hat eifrig verteilt :(
das betreffende lied war auf der dream dance 51 von: dance nation vs shaun baker titel: sunshine 2009
der anwalt meinte die verteiler sitzen in russland und können nicht belangt werden und die zentrale wo das überprüft sitzt in der schweiz und schickt dann die adressen an deutsche rechtsanwälte.
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mb100 |
Zitat:
in deutschland gibt es noch kein gesetz wo eine strafe festlegt.
(Zitat von: 330i Benny)
Jein. Jein deswegen, weil hier ein zivilrechtlicher Anspruch von der Gegenseite geltend gemacht wurde, und da gibts tatsächlich keine Gesetze, die die Schadenersatzhöhe "in Zahlen" festlegen. Wär ja auch Quatsch - die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem entstandenen Schaden. Jein aber auch deswegen, weil es strafrechtliche Vorschriften zum "Musik-Runter-und-Raufladen" gibt. Die sind in den §§ 106 ff. UrhG zu finden. Nur wie üblich: von der Bestrafung durch den Staat hat die Musikindustrie - außer ner evtllen Abschreckung - gar nix. Gefängnisstrafen wie die von hartabergerecht immer wieder genannten fünf Jahre werden eh nicht verhängt. Abgesehen davon kommt man als "Nicht-Gewerblicher Kopierer" höchstens drei Jahre in den Bau. Und selbst dafür muss man sich schon blöd-kopiert haben und einige Male erwischt worden sein. Zitat:
dachte das "reine" runterladen ist nicht strafbar, nur das uppen.
(Zitat von: louisdama)
Ich denke, man könnte auch das runterladen nach den o.g. Vorschriften bestrafen. Stellt in meinen Augen auch ne Vervielfältigung dar. Ich glaub einfach, dass es so ist, dass bei diesen Internet-Tauschbörsen lediglich der Upload dokumentiert wird - und sich so der Download nicht nachweisen lässt. Nur egal wie man es dreht und wendet: in den meisten Börsen ist es ja so, dass man - sobald man was runterlädt - auch etwas hochlädt. Bearbeitet von - mb100 am 01.07.2009 23:00:06 |
dmx0160 |
Naja alles blöd gelaufen. Geladen hat sie bei torrent.to über vuze ( arzureus) das Problem bei diesem Programm ist da es ja ein peer to Peer Netzwerk ist d.h man lädt ja stuckchen Weise die datei runter. Hat man Datei A fertig wird diese auch schon verteilt auch wenn der eigentliche Download nicht fertig ist.
@ 330i benny
sag mal was hat dein Anwalt getextet? Ich versuche ja so " günstig" wie möglich davon zu kommen. Ist total sch.... Wenn ich den Anwalt 300€ gebe und am Ende zahle ich doch die 1200€ bin echt ratlos ich mein 1200€ das konnte man sinnvoller fürs Auto nutzen ;-) |
330i Benny |
das ist n 5 seitiges schreiben gewesen, aufjeden hat er was davon geschrieben das nirgends vorgewarnt wurde, das es nicht erlaubt sei etwas herunterzuladen bzw das da urheberrechte verletzt werden und das für die tat, wenn überhaupt, ne maximal strafe von 100 euro zu erstatten wäre. hat mein vater alles erledigt, da er ja angeschrieben wurde und der zugang über ihn läuft. das vor gespräch hat nichts gekostet und das schreiben 186,xx euro
such dir nen anwalt in deiner umgebung der was mit urheberrechten zu tun hat, ruf den mal an oder geh vorbei und schildere deine sachlage.
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Marius |
Hallo Leute, also ich habe so eine ähnliche Geschichte zum glück vor kurzem abgeschlossen. Ging jedoch um ein anderes Sachgebiet mit dem aktuell ordentlich Geld gemacht wird seitens Rechtsanwaltskanzleien.
Momentan wird jeder und alles Abgemahnt was bei 3 nicht auf dem Baum ist. Die Anwälte wo sich auf soetwas "spezialisiert" haben schreiben täglich etwa 50 Abmahnungen und wöchentlich bis zu 400!
Dann könnt Ihr euch mal vorstellen was die so einnehmen.
Fakt ist Ihr solltet auf jeden Fall eine Unterlassungserklärung unterschreiben und denen Zusenden jedoch eine Modifizierte und nicht die wo diese mitsenden denn diese ist fast immer zu umfangreich.
Solltet Ihr auf das Schreiben nicht reagieren kann der Anwalt per Einstweilige Verfügung klage einreichen und dann wird es richtig teuer zudem kommt es dann zur Gerichtsverhandelung wo euere Anwesenheit nicht erforderlich ist da Ihr der Pflicht nicht nachgegangen seit und auf das Schreiben reagiert habt.
Und das sich die Gegenpartei nach 3 Wochen nicht gemeldet hat, muss garnichts bedeuten! Ich wurde nach 9 Monaten "ruhe" wieder angeschrieben nachdem ich auf das erste Schreiben geantwortet habe und dann erneut nach etwa 4 Monaten.
Aber das was ich hier schreibe könnt ich ein dutzend mal in Google nachlesen denn es gibt einen haufen an betroffenen.
Eventl. mal auf Akte 09 (Sat1 HP) nachschauen da ist auch einiges nachzulesen. |
Prinz1987 |
meines Wissens, werden mittlerweile ein Großteil der Torrentseiten überwacht. Vor allem Torrent.to. Habe schon lange aufgehört damit zu saugen. Ist einfach zu gefährlich. Geh lieber zu Rapidshare oder Firstload. Da brauchst du nichts Uploaden. Kostet aber Geld. |
shgfa |
Gib mal bei google Verein gegen Abnmahnwahn ein.
Und dann befolgst alle Schritte so wie die dort aufgelistet sind. |
DerGallier |
Zitat:
folgendes Problem meine Freundin hat sich über meinen Rechner ein Album runtergleaden. Gestern habe ich einen Brief bekommen von einem Anwalt der jetzt von mir 1200€ einmal Zahlung verlangt.
Verlangen können sie viel, bekommen sollen sie jedoch nichts. Du sollst auf jedenfall diesen Brief beantworten (bitte NICHT ignorieren!) Schau erstmal auf dem wisch ob die IP Adresse deine ist, sollte es der Fall sein begründest du den Tatbestand indem du behauptest per proxy-server zu surfen. Da Anonymität kein Verbrechen ist, werden sie erstmal beweisen müssen daß dies nicht der Fall ist (keine Chance). Die Anklage wird fallen gelassen und gut ist. In unsere Branche gibt es Schmeißfliegen die mit sowas ordentlich Geld verdienen, jedoch 95% davon lassen es gut sein nur wenn man sich wehrt! Sparr dir das Geld für den Rechtsanwalt und schreib mal schön ;-) |
David_E46 |
Hi, Ip Adresse hat nichts mit am Hut diese kanns dir einstellen wie Du willst! Der Raouter hat eine Feste und da drüber haben die dich bekommen, die können dir nachweisen das es dein Rechner war durch die MAC Adresse, diese kann nur einmal vergeben werden und ist ein fester Bestandteil der Natzwerkkarte! Kannst nicht sagen ja ich habe W-Lan und ich war es nicht wenn die die MAC Adresse deines Rechners haben dann bist am Ar..h. Gruß |
DerGallier |
Hi David,
Ich möchte gern etwas dazu sagen aber es würde den Rahmen sprengen, schliesslich sind wir hier nicht das Verbrecher-Syndikat! :-)) Bei Interesse PM an mich. |
Boa |
Zitat:
Hi, Ip Adresse hat nichts mit am Hut diese kanns dir einstellen wie Du willst! Der Raouter hat eine Feste und da drüber haben die dich bekommen, die können dir nachweisen das es dein Rechner war durch die MAC Adresse, diese kann nur einmal vergeben werden und ist ein fester Bestandteil der Natzwerkkarte! Kannst nicht sagen ja ich habe W-Lan und ich war es nicht wenn die die MAC Adresse deines Rechners haben dann bist am Ar..h. Gruß
(Zitat von: David_E46)
Ich hab mir in 20 sec eine neue Mac Adresse verpasst..... Ich könnte mich vor deiner Tür stellen warten bist du per Wlan Online gehst und schon sehe ich deine Mac....diese brauch ich nur bei mir eintragen.... Noch schnell dein Wlan gehackt und fertig.... Es gibt beim PC NICHTS was SICHER ist! Gruss Wardriving BOA |
bigshow89 |
Zitat:
Zitat:
Hi, Ip Adresse hat nichts mit am Hut diese kanns dir einstellen wie Du willst! Der Raouter hat eine Feste und da drüber haben die dich bekommen, die können dir nachweisen das es dein Rechner war durch die MAC Adresse, diese kann nur einmal vergeben werden und ist ein fester Bestandteil der Natzwerkkarte! Kannst nicht sagen ja ich habe W-Lan und ich war es nicht wenn die die MAC Adresse deines Rechners haben dann bist am Ar..h. Gruß
(Zitat von: David_E46)
Ich hab mir in 20 sec eine neue Mac Adresse verpasst..... Ich könnte mich vor deiner Tür stellen warten bist du per Wlan Online gehst und schon sehe ich deine Mac....diese brauch ich nur bei mir eintragen.... Noch schnell dein Wlan gehackt und fertig....
Es gibt beim PC NICHTS was SICHER ist!
Gruss Wardriving BOA
(Zitat von: Boa)
Genau so sehe ich das auch, es gibt nichts was noch sicher is. Ich will nun nicht zuviel dazu sagen^^ aber bei mir im Dorf in meiner "empfangsnähe" sind alleine 2 ungesicherte und 2 mit WEP gesicherte W-Lans die man ohne probleme "betreten" kann.^^ WEP sollte sowieso weg gelassen werden und auf was sicheres zurückgegriffen werden wie WPA oder WPA 2. Erfahrungsgemäß sind diese schwerer zu "betreten". Und natürlich die SSID unsichtbar machen, was schonmal die "beginner" oder "noobs" ^^ verscheucht^^. Back to topic: Wer läd den noch mit Azureus? und Torrent.to?^^ Das würd ich mal schnellstens unterlassen. Da gibts 100 mal bessere dinge wie Rapidshare. Zudem fällt mir noch was ein falls du ne Internet Flatrate hast mit nem Router, so wie ich da mal was gehört habe dürfen die anbieter wie z.b. T-Online bei Flatrate kunden die IP´s nicht speichern. Was heißen soll das diese normal 1-2 Tage danach wieder gelöcht werden. Aber will mich da nicht festlegen, ich schau noch mal nach. Falls es zutreffen sollte müssteste dagegen was machen können, aber wie gesagt ich schau noch mal nach. mfg |
bigshow89 |
Hier hab ich mal was gefunden, T-Online: IP-Speicherung bei Flatrates rechtswidrig Öffentliche Rüge für T-Online: Wie das Amtsgericht Darmstadt jetzt entschied, ist die bisherige Praxis der 80-tägigen IP-Speicherung bei Flatrate-Kunden unzulässig. Ab sofort muss die Telekom-Tochter die Privatspähre der Kunden wahren und die dynamisch vergebenen IP-Adressdaten löschen. Quelle: http://www.onlinekosten.de/news/artikel/17886EDIT DSL - Provider - IP Wenn du ein Flatrate hast, darf der provider die überhaupt nicht speichern, bzw. vom Datenschützer char wird, entgegen der Gesetzeslage, eine zweiwöchige Frist der IP-Speicherung, als zulässig erachtet. Vom Gesetz her, überhaupt nicht, gilt aber nur für DSL-Flat kunden, da dort zu Abrechnungszwecken, die IP nicht notwendig ist, also per gesetz nicht gespeichert werden darf ! Frag deinen Provider und beziehe dich auf die aktuelle Gesetzeslage. Gilt im übrigen auch z.B. für Forenbetreiber und auch für den Bundestag (ist deswegen schon von einem Berliner Gericht zur Löschung der IP verurteilt worden, sehr pikant.) Bearbeitet von - bigshow89 am 02.07.2009 19:33:14Bearbeitet von - bigshow89 am 02.07.2009 19:35:12 |