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T H E M A     R Ü C K B L I C K
TechnoBeamer
Hauptthema:
Hi Leute,

vll könnt ihr mir helfen. Habe nämlich auf der Zoll HP usw nicht wirklich hilfreiches gefunden.

Wollte mir auf ebay.com einen US-Army Spaten mit M6 Bayonet Messer für meine Sammlung bestellen. Ist nichts wirklich großes, kein klappmesser etc. Ein ganz normales Messer das man aus ner Hülle zieht. ca 8cm lange Klinge.

Jetzt geht es mir drum ob ich das überhaupt in Deutschland einführen darf oder sagt der Zoll dann "Vergiss es, Einfuhr von Waffen..." und krieg dann noch eine aufm Deckel?

Hat jmd schon Erfahrungen damit gemacht?

Wäre super wenn ihr mir helfen könntet!!

Danke!!
Old Men
2.2 Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
Bei feststehenden Messern wird die Klingenlänge üblicherweise von der Klingenspitze bis zum Griffansatz des Messers gemessen. Ist die Klinge länger als 12cm, unterliegt das Messer dem Verbot des Führens in der Öffentlichkeit, falls kein berechtigtes Interesse zum Führen vorliegt. Einzelheiten hierzu siehe Abschnitt 4, insbesondere 4.2.
So Steht es im deutschen Waffengestz über feststehende Messer. Dürfte normalerweise bei einer Klingenlänge von 8cm kein Problem werden. Kannst du alles selber nachlesen bei Google (Waffengesetz Messer)
TechnoBeamer
Dank dir!!!!

Daran hab ich noch nicht gedacht...
DerGallier
M6 Bayonet Messer

Hab zwar nicht gegoogelt aber ich glaube mich zu erinnern daß das M6 in seine 2 Versionen (entwickelt für den alten M-16) eine Klingenlänge von 18 cm hat.

Einfuhr aus nicht EU Länder, Zollfrei bis 400€.
kerny0815
Zitat:


Einfuhr aus nicht EU Länder, Zollfrei bis 400€.
(Zitat von: DerGallier)




sicher? haste mal nen link wo mir das bestätigt wird?
Waldfee666
Er wollte es aber bestellen und nicht selbst mitbringen.
Die 400€ sind die Reisefreigrenze, wie der Name schon sagt, für Reisende.
Im Postverkehr sind es 150€. Allerdings fallen dazu 19% EUSt an, sofern der Wert über 22€ liegt.
Waldfee666
Man kann sich die Sache natürlich erleichtern, indem man entweder auf www.zoll.de nachschaut oder direkt bei einem Zollamt anruft und nachfragt.
DerGallier
-"sicher? haste mal nen link wo mir das bestätigt wird?"

Nein tut mir leid, hab´s nur im Kopf.

Edit. @Waldfee666, danke für die Korrektur.

Bearbeitet von - DerGallier am 29.06.2009 13:42:30
tomek80
Zitat:


Er wollte es aber bestellen und nicht selbst mitbringen.
Die 400€ sind die Reisefreigrenze, wie der Name schon sagt, für Reisende.
Im Postverkehr sind es 150€. Allerdings fallen dazu 19% EUSt an, sofern der Wert über 22€ liegt.

(Zitat von: Waldfee666)




Das kann ich bestätigen.
19% EUSt. fallen an, sobald Du 22€ überschritten hast.
Mußt dem Zoll entweder die Rechnung/PayPal Beleg oder Kontoauszug vorlegen.

Gruß
Powerjaffen
Er hat ja nicht gefragt, ob er das Messer führen darf,
es geht ihm ja nur ums kaufen, da darf man alle Messer kaufen,
die nicht ausdrücklich illegal sind wie z.B. ein Butterfly.
Ruf einfach mal kurz beim Zoll an oder fahr vorbei, dann weisst du es genau.
TechnoBeamer
@DerGallier

Ja du hast recht es hat ne länge von 16cm, da hat sich der Verkäufer verschrieben.

Hab schon beim Zoll angerufen und die sagten mir ich solls per mail schreiben mit dem ebay link. Gesagt getan aber bis heute keine Antwort bekommen. WEnn ich bis Ende der Woche nix höre ruf ich nochmal an.

Richtig ich wills nicht am Mann führen sondern von Amerika rüberschicken lassen!

MfG
Taumaus
Ist alles erlaubt, musst nur 18 sein, aber das wirste ja sicher sein xD
sonst kannste ja auch alles mögliche an messern bei uns erwerben bis auf die verbotenen sachen.
Waldfee666
Zitat:


Ist alles erlaubt, musst nur 18 sein, aber das wirste ja sicher sein xD
sonst kannste ja auch alles mögliche an messern bei uns erwerben bis auf die verbotenen sachen.

(Zitat von: Taumaus)




Nur weil man eine Sache hier erwerben kann bzw darf, heißt es noch lange nicht, daß man diese auch ohne Probleme aus dem Drittland einführen darf.

Das sind zwei Paar Schuhe.

Ist alles erlaubt, mißt nur 18 sein, ist eine sehr gefährlich Aussage auf die er sich vielleicht verläßt und dann als der Idiot darsteht.
Taumaus
nee etz ohne scheiß das darf man schon einfürhn...weil wie sonst können händler messer aus den usa verkaufen bzw Bajonette..?
TechnoBeamer
Eben das ist ja mein Problem, wenn ichs bestell - bezahl- und dann kommt ein wisch vom Zoll "Was soll denn das...."
Seh ja wie weit die Meinungen hier auseinander gehn.

Werde jetzt die Woche nochmal abwarten ob sich der Zoll bei mir meldet dann seh ich weiter.

rs2000mk6
Zitat:

weil wie sonst können händler messer aus den usa verkaufen bzw Bajonette..?



Schon mal das Wort GEWERBETREIBENDE gehört???

Das mit 400€ Reisefreigrenze kann ich bestätigen.
Waldfee666
Zitat:


nee etz ohne scheiß das darf man schon einfürhn...weil wie sonst können händler messer aus den usa verkaufen bzw Bajonette..?

(Zitat von: Taumaus)




Er ist aber eine Privatperson!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Der Ladenbesitzer ist eine gewerbetreibende Person und besitzt dazu eine Berechtigung diese Dinge einzuführen.
Man3
vor dem einführen musst dus beim zoll anmelden
glaub ich