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Shaker81
Hauptthema:
Hey Leute,

eine gute Freundin von mir ist seit dem April diesen Jahres auch im Gewerbe des Versicherungswesens. Sie ist in einer Agentur als Angestellte. Nun bezieht sie jeden Monat ihr grundgehalt. Zudem hat Ihr Chef mit Ihr vertraglich festgehalten, das sie alles an neugeschäft voll verprovisoniert bekommt von ihm. sprich er bekommt auf seine kunden die provision und bezahlt ihr das nun mit dem gehalt. Jetzt hat sie mich gefragt inwieweit das versteuert wird?

könnt ihr mir bzw ihr weiterhelfen?! gehen wir einfach mal von einem xy-betrag aus, was sie zusätzlich an provision zu ihrem gehalt bekommt.

bsp:

2000brutto=gehalt
3000€ provision (monat april)

wäre sehr nett wenn ihr weiterhelfen könntet. ich bin schon eh und je im angestelltenverhältnis und konnte ihr das leider nicht beantworten.

lG
Andy
herr_welker
Ich würde mal tippen ganz normal. Habe aber davon nicht wirklich Ahnung.
Aber es ist doch auch ein Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit.

Ich wollte nur sagen, dass es sein kann, dass sie bereits erhaltene Provisionen wieder zurückzahlen muss (Vorschussbasis). Das kann z.B. passieren, wenn der Kunde den Vertrag schon nach einem halben Jahr wieder kündigt, die Provisionskosten aber auf 5 Jahre ausgelegt sind.

--> typische Masche bei AWD z.B.
Shaker81
Zitat:


Ich wollte nur sagen, dass es sein kann, dass sie bereits erhaltene Provisionen wieder zurückzahlen muss (Vorschussbasis). Das kann z.B. passieren, wenn der Kunde den Vertrag schon nach einem halben Jahr wieder kündigt, die Provisionskosten aber auf 5 Jahre ausgelegt sind.

--> typische Masche bei AWD z.B.

(Zitat von: herr_welker)




ja, das kenn ich auch. das ist aber meist generell, nicht nur AWD masche, sondern bei alles vers.-unternehmen, die provisionshaftung.

cxm
Hi,

die Provision wird als Teil des Einkommens versteuert.
Nehmen wir Dein Beispiel mit 2t€ Grundgehalt und die 3t€ Provision nur in einem Monat.
Dann werden die 5t€ Gehalt nur in diesem einen Monat so versteuert, als ob sie das ganze Jahr 5t€ monatlich beziehen würde.
Klingt komplzierter als es ist.
Sollte am Ende des Jahres zuviel Einkommenssteuer gezahlt worden sein, bekommt man es mit dem Jahresausgleich zurück.

Ciao - Carsten
Niedersachse
Sie ist doch Angestellte.
Dann gibtes auch eine Gehaltsabrechnung. Daraus geht das Brottogehalt hervor und dann bleibt das Nettogehalt übrig.
In der Abrechnung ist dann zu erkennen, dass wenn man das Grundgehalt + Provision (Brutto), Netto weniger übrig bleibt....
Sie sollte aber ein Fahrtebuch für die Fahrten zum Kunden führen,- für Ihren Lohnsteuerjahresausgleich...
herr_welker
Und das ist doch eigenlich Arbeitgeber Sache?

Die Einkommenssteuer muss ja der Arbeitsgeber abführen.
JS305
So wirklich wasserdicht ist das nicht, was deine Freundin und der Agenturleiter
da machen.
Rechtlich gesehen, handelt es sich dabei um Schwarzgeld, da sie keine eigene Vermittlernummer hat, über die ihre Provisionen laufen.
Das aber nur als Hinweis am Rande.

Ansonsten ist sie dazu verpflichtet, dem Finanzamt mit zu teilen,
welche Einnahmen sie zusätzlich hat.
Das Finanzamt wird das dann versteuern.
Ob Vor-oder Nachsteuer hängt von der Höhe der laufenden Provisionen ab.

Nur wie gesagt, auf Dauer empfehle ich das nicht.
Da sollte sich deine Freundin direkt an das Unternehmen wenden
und eine eigene Vertreternummer geben lassen.
Shaker81
Zitat:


So wirklich wasserdicht ist das nicht, was deine Freundin und der Agenturleiter
da machen.
Rechtlich gesehen, handelt es sich dabei um Schwarzgeld, da sie keine eigene Vermittlernummer hat, über die ihre Provisionen laufen.
Das aber nur als Hinweis am Rande.

Ansonsten ist sie dazu verpflichtet, dem Finanzamt mit zu teilen,
welche Einnahmen sie zusätzlich hat.
Das Finanzamt wird das dann versteuern.
Ob Vor-oder Nachsteuer hängt von der Höhe der laufenden Provisionen ab.

Nur wie gesagt, auf Dauer empfehle ich das nicht.
Da sollte sich deine Freundin direkt an das Unternehmen wenden
und eine eigene Vertreternummer geben lassen.


(Zitat von: JS305)




sie hat eine eigene organummer (vermittlernr). nur ist diese generiert über den agt-chef, weil es ja seine kunden sind!

rennfrikadelle
Das Ganze ist als normales Einkommen zu versteuern.

Alle Angaben für ST Kl.1 in Bayern und Kirchensteuerveranlagung. Weitere PArameter bleiben unberücksichtigt.

Sie verdient 2000€ Brutto. Das Finanzamt geht dann von 24.000€ im Jahr aus und berechnet somit etwa 245€ Lohnsteuer

Sie verdient 2000€ + 3000€ Provision. Das Finanzamt geht dann von 60.000€ im Jahr aus und berechnet somit etwas 1.266€ Lohnsteuer. Ähnliches machen die Sozialversicherungen und deswegen bleibt auch so wenig davon übrig.

Bei 2000€ bleiben netto 1.305€
Bei 2000€+3000€ bleiben netto 2.648€

Von den 3.000€ mehr beleiben ihr ganze 1.343€ netto mehr.

Die Endrechnung kommt zum Schluß. Erst am Ende des Jahres im Rahmen der Lohnsteuererklärung wird normalisiert und sind die 3.000€ ein Einzelereigniss, kommt ordentlich Steuer zurück. Nicht zurück kommen allerdings die Beiträge der Sozialversicherungen.

Provisionsregelungen sind Vorteilhaft für den Arbeitgeber - nicht jedoch für den Arbeitnehmer.

Wer geschickt taktiert, lässt sich die Provisionen der einzelnen Monate einmal im Jahr als Sonderzahlung auszahlen. Der Vorteil ist, dass dann die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen greifen.

Beispiel:
2000€ + 3.000€ im Schnitt pro Monat Provision:
Monatseinkommen 5.000€
Rentenversicherung 500€ = 6.000€ pro Jahr

2000€ nackt ohne Provi:
Monatseinkommen 2.000€
Rentenversicherung 200€ = 2.400€ pro Jahr

Dezember mit gesamter Jahresprovision:
2000€ + 36.000€
Monatseinkommen 38.000€
Rentenversicherung 540€ = 2.200€ (Jan-Nov + 540€(Dezember) = 2.740 pro Jahr
Hier greift die Beistragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung!

Rentenversicherungsersparniss: 6.000-2.740 = 3.260€!

Mit Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung sieht es nicht anders aus.

Für den Dezember werden zwar auch 14.722€ Lohnsteuer fällig, davon gibt aber einiges zurück, weil dies durch die Jahreseinkommensbemessung ausgeglichen wird.