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juhy84
Hauptthema:
Guten Morgen,

habe jetzt mal ne Frage wie ich das regeln könnte.
Folgendes Problem:

Bin Ende Oktober in meine Bude eingezogen, habe da Verträge abgeschlossen die ich eben gebraucht habe:
-Internet/Telefon bei 1&1
-Strom bei Teldanet (glaube ich)

Sind jetzt 7 Monate alt, laufen aber eigentlich 2 Jahre!

Ich ziehe bei meiner Freundin ein, diese hat natürlich schon länger ihren Telefon- und Stromanbieter! Ihre Verträge aber erst im September letzten Jahres um 2 Jahre verlängert. Heißt wir können auch nicht warten bis von einem die Verträge auslaufen, da wir ja sonst 1,5 Jahre doppelt zahlen!?!

Ebenfalls intressant wäre es ob ich meine erst vor ein paar Monaten abgeschlossene Haftplicht wirklich kündigen darf, da ihre das "ältere" Recht hat und ich zu ihr dazu gehen darf?
theblade
gerade bei internet / telefon musst du solange die grundgebühr zahlen bis der vertrag ende ist - auch wenn du es nicht benutz. sorry aber ist leider so!

Beim Strom könnteste evtl früher rauskommen. Musste mal schauen was da die fristen sind (gehen von 1 monat oder bis zu 1 jahr)

edit: haftpflicht kannste einfach kündigen. aber kenne da auch nicht deine gnauen fristen also -> nachschauen.

Natürlich muss dann bei deiner Freundin auch drinstehen das es auch für dich ist und nicht nur für sie selbst (ist bei meiner zb so gewesen)

Bearbeitet von - theblade am 18.06.2009 12:46:44
Rieger 325
...zur Haftpflicht,

kannst du nach meinem Wissen sofort kündigen, läuft aber leider trotzdem in der REGEL 5 JAHRE bei Erstabschluss, danach wird immer automatisch um ein 1 Jahr verlängert, wenn du nicht (fristgerecht) kündigst.

Bei den Telefonverträgen kann ich noch nichts verbindliches sagen, vielleicht kann ich mich einmal umhören.

Gruß
Rieger

Bearbeitet von - Rieger 325 am 18.06.2009 12:49:44
Heckpropeller
Stromvertrag wird gekündigt bei Auszug.
Telefon/Internet geht leider nicht.
laserdj
Strom :

bei Auszug kann mit einer 1 Monatsfrist kündigen.

Haftpflicht :

Laut dem neuen Versicherungsvertagsgesetzt kann man Neuabschluss immer zu in 3 Jahren kündigen ( auch wenn im Vertrag 5 Jahre Laufzeit steht ).
Teilweise akzeptieren die Versicherungsunternehmen eine Kündigung untereinander , d.h. ab zum Versicherungsverteter deiner Freundin , checken ob du mit "drin" bist und die sollen das Kündigungsschreibenfertigen.



Denke auch an deine Hausratvers. wenn du eine hast.
Wenn die deine Kdg. nicht akzeptieren einfach bei beiden Versicherungendie Versicherungssumme halbieren ( Empfehlung wg. Unterversicherungsverzicht : 650 EUR pro qm.

Bei Fragen einfach mailen.

Gruß
cmaurer
nee Telefon müsste auch gehen. ich hatte das auch allerdings mit einem anderen anbieter. ich habe mir ne meldebescheinigung geholt das ich jetzt woanders wohne und ne bestätigung von dem netztbetreiber meiner freundin in dem stand das an der Adresse ein anschluss schon liegt... weggeschickt und raus
Bauigel
Lass dir von deiner Freundin ein Zimmer in ihrer Wohnung vermieten. In dem Mietvertrag steht drin, dass Telefon und Strom dabei sind. Damit wendest du dich an deine Telefon- und Stromgesellschaft, die können dich ja nicht beliefern und dann sollte es klappen mit der Kündigung.

Nachdem du bei ihr in die WG gezogen bist, seit ihr euch dann näher gekommen und deswegen löst ihr dann den Mietvertrag auf und du kannst dich an die Haftpflichtversicherung wenden.

Bearbeitet von - Bauigel am 18.06.2009 14:08:24
BMWluder88
Zur not kannst du den Telefonvertrag stilllegen, den deiner Freundin zum nächstbesten Termin kündigen und dann könnt ihr deinen alten weiternehmen.
juhy84
Zitat:


Lass dir von deiner Freundin ein Zimmer in ihrer Wohnung vermieten. In dem Mietvertrag steht drin, dass Telefon und Strom dabei sind. Damit wendest du dich an deine Telefon- und Stromgesellschaft, die können dich ja nicht beliefern und dann sollte es klappen mit der Kündigung.

Nachdem du bei ihr in die WG gezogen bist, seit ihr euch dann näher gekommen und deswegen löst ihr dann den Mietvertrag auf und du kannst dich an die Haftpflichtversicherung wenden.

Bearbeitet von - Bauigel am 18.06.2009 14:08:24

(Zitat von: Bauigel)




klingt sehr intressant ;)

bei Telefon könnten wir Glück haben da wir beide 1%1 haben, Vielleicht lassen die sich auf etwas ein, beim Strom muss ich mich noch durchlesen im Vertrag.

Aber ihr habt mir schon sehr weitergeholfen!!!
Danke!
kiese
Gibt es da echt keine Klausel im Televertrag zwecks Wohnungsaufgabe oder so?
theblade
Zitat:


Lass dir von deiner Freundin ein Zimmer in ihrer Wohnung vermieten. In dem Mietvertrag steht drin, dass Telefon und Strom dabei sind. Damit wendest du dich an deine Telefon- und Stromgesellschaft, die können dich ja nicht beliefern und dann sollte es klappen mit der Kündigung.

(Zitat von: Bauigel)




wenn man wegzieht könenn die einem auch nicht beliefern, es muss aber trotzdem gezahlt werden (internet). Bei Telefon siehts etwas anders aus.

Hast du ein komplettpaket bei 1&1? dann wie internet. aber schau einfach mal in die AGBs
Tubs
Zitat:


Heißt wir können auch nicht warten bis von einem die Verträge auslaufen, da wir ja sonst 1,5 Jahre doppelt zahlen!?!
(Zitat von: juhy84)




Ich kann dir keinen rechtsberbindliche Auskunft geben. Aber wenn sich da in lezter Zeit nichts geändert hat, dann solltest du alle Verträge, die "an deine Wohnung gebunden sind", bei Wohnungsaufgabe kurzfristig kündigen können.

- Strom
- Gas
- Telefon
- Kabelfernsehen

Bei Internet kann es vielleicht wirklich schwierig werden. Aber einfach Kündigung mit Wohnungsaufgabe als Grund hinschicken und Reaktion abwarten. Wichtig ist hier ja, dass du deine Wohnung aufgibst und du nicht in eine neue von dir angemietete Wohnung umziehst.

Haftpflicht hat ja nix mit dem Umzug oder der Wohnung zu tun. Da mußt du Kündigungsfristen einhalten.

Aber was soll das "ältere Recht" sein? Haftpflicht kenne ich nur personenbezogen und als Familienversicherung.
Rieger 325
..mir ist noch was zur (privaten) "Haftpflichtversicherung" eingefallen,
ich habe da damals meine Freundin bei mir mit rein genommen.
Kostet uns/mich nur 5€ mehr pro Halbjahr.


Bitte nicht als Werbung auffassen (LVM Vesicherung).
Tombo
also wir haben vor 3 Jahren hier im Haus die Etage gewechselt und konnten den Vertrag mit Versatel kündigen.
Frag einfach mal nach.
juhy84
Zitat:


Aber was soll das "ältere Recht" sein? Haftpflicht kenne ich nur personenbezogen und als Familienversicherung.

(Zitat von: Tubs)




Sorry für die späte Antwort, war das WE nicht im www.

Das ist bei solchen Versicherungen wie einer Haftpflicht, Hausrat.... wenn du eine Eheähnliche Gemeinschaft oder eine Ehe eingehst, das Recht des älteren Vertrages. Dieser bleibt bestehen.
Die jüngere kann gekündigt werden, ohne Fristen einzuhalten. Hat mir zumindest mein Makler erzählt!