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LaViDaLoCa
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 10.06.2009 um 23:08:38 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

BITTE NICHT WIEDER SCHLIESSEN FINDE KEIN THEMA DAZU UND ANSTATT ZU SCHLIESSEN KANN MAN YA WENN DU DIR SO SICHER BIST DAS ES DAS THEMA SCHON GIBT AUCH DEN LINK DAZU REINSTELLEN NUR MAL SONE IDEE....

Hallo Jungs was ist bei tieferlegungen die maximal tiefe beim E36 also welche mindesthöhe müssen die scheinwerfer haben ? habe ja ein gewinde fahrwerk und möchte es noch bischen runterschrauben da geht nämlich noch einiges. also bis max tüv erlaubtes =) danke


Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 10.06.2009 23:08:38
Jago
§50 (3) StVZO:
"Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen."

Bitteschön ^^
denn Rest musste dir Ausrechnen da ich keine weiteren daten von dir hab. Viel spass :D

Aber nicht vergessen Licht neu einzustellen
LaViDaLoCa
danke schön damit kann ich schon mehr anfangen als mit einem geschlossenen thema danke danke ;)
Jago
kein Prob. Aber bedenke die Lichtaustritskannte ist nicht immer die Untere kante vom Scheinwerfer.
Halt mal n Blatt Papier vorm scheinwerfer dann Weist du wo sie ist. und von dem Punkt aus messen.

viel spass :D
elektrik_eddy
Ach und der tiefste Punkt des Autos muß eine mindesthöhe von 8cm haben...Und die Nebeler müssen 25 cm zum Boden haben.
blackjedi
Zitat:


Ach und der tiefste Punkt des Autos muß eine mindesthöhe von 8cm haben...Und die Nebeler müssen 25 cm zum Boden haben.

(Zitat von: elektrik_eddy)




oh da fall ich durch... gottseidank ist alles eingetragen =)
louisdama
Zitat:


Ach und der tiefste Punkt des Autos muß eine mindesthöhe von 8cm haben..

(Zitat von: elektrik_eddy)





Steht wo geschrieben?
ThaFreak
Wollte ich gerade schreiben...

Das steht nirgends gesetzesmäßig geschrieben.
Gibt nur sogenannte "Merkblätter" beim TÜV usw. wo solche Daten drinstehen.

Liegt aber im Enddefekt im Ermessen des Prüfers.

Nicore
Und dennoch wurde bereits alles besprochen.
Bitte mal richtig suchen LaViDaLoCa!

Auf der Seite der Dekra gibt es eine kleine
Erläuterung zu den Bestimmungen bei Tieferlegung.
Zum Thema Nebelscheinwerferhöhe hatte ich auch
ausführlich was geschrieben. Den Rest findet man
alles in der StVo. siehe z.B. www.verkehrsportal.de