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theblade
Hauptthema:
muss man den Arbeitgeber von der Hauptbeschäftigung eigentlich darüber informieren das man noch ein 400 euro job nebenher hat?

weis das jemand?

und noch ne Frage: wenn man beim Hauptarbeitgeber den Jahresurlaub hat, der schon seit Jahresanfang feststeht, darf man dann jetzt trotzdem nen 400 eur job anfangen und während des Urlaubs ausführen oder heißt denn Urlaub expliziet Urlaub?

Bearbeitet von - theblade am 09.06.2009 12:14:19
Raphy83
Hallo,

zu Frage 1:
ja du musst deinen Arbeitgeber bescheid sagen bzw. er muss einverstanden sein.

zu Frage 2:
wenn er deinen 400 € JOB erlaubt hat, kann es Ihm egal sein, was du im Urlaub machst...

Gruß
theblade
soweit ich es noch in erinnern habe war es damals so geregelt, dass man während des urlaubs keine tätigkeit ausführen darf! kp ob das heut auch noch so ist
Grinch
naja

deine antwort 1 stimmt so aber
antwort 2 nicht!!!

3. Verbot der Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

§ 8 BUrlG verbietet während des Erholungsurlaubs jede dem Erholungszweck zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit. Nur solche (Ausgleichs-) Tätigkeiten, die den Erholungszweck gerade fördern, sind daher zulässig. Erlaubt ist zum Beispiel auch der Eigenheimbau.
Verstößt der Arbeitnehmer gegen diesen Grundsatz, so droht ihm ein Kündigung. Das erhaltene Urlaubsentgelt muss er dagegen nicht zurückzahlen.
Andererseits gibt es keinen Zwang zur Erholung, wie das Beispiel des erlaubten Eigenheimbaus zeigt.
theblade
also sprich ich müsste auch für die Dauer meines Urlaubs den 400eur Job aussetzen?
Grinch
so versteh ich das ja!

du sollst dich in deinem urlaub erholen und wieder fit sein für dein hauptjob
theblade
Zitat:


so versteh ich das ja!

du sollst dich in deinem urlaub erholen und wieder fit sein für dein hauptjob

(Zitat von: Grinch)




so hatte ich das auch in erinnerung. mhh das natürlich plöd jetzt da ich erst nen 400 eur Job nächste Woche anfange Oo
Grinch
um dich aufzumuntern :-) da steht ja immerhin auch das kein "zwang zur erholung" besteht!

das könnte man auch so auslegen, das wenn dein arbeitgeber vom hauptjob damit einverstanden ist,
du das im urlaub machen darfst.

darf man fragen was der hauptjob is und was der nebenjob sein soll?
theblade
na klar kannst du ,P

hauptjob ist empfangs bzw sekträrsheini und nebenjob servicekraft.

mh wobei es bei der servicekraft vllt auch probleme geben könnte: da es wahrscheinlich auch ein empfangsjob (kundenempfang / bedienung) ist.



Bearbeitet von - theblade am 09.06.2009 13:12:42
Szabo
hab das Thema auch schon mehrfach durch...

du MUSST es deinem Hauptarbeitgeber sagen

wenn er einverstanden ist, ist soweit alles in Butter

der zweite Punkt ist schlichtweg Auslegungssache denn:

wer ein Eigenheim baut, macht sich unter Umständen mehr kaputt wie wenn noch irgendwo 4 Stunden jobben gehst am Tag ...

wenn du nach dem Urlaub deinen Job ganz normal ausführen kannst, ohne Schwierigkeiten zu bauen, ohne Konzentrationsschwierigkeiten oder sowas ist es schlichtweg deine Sache, könntest ja auch 3 Wochen Party, Saufen, Drogen nehmen und bist danach mehr kaputt als vor deinem Urlaub :-D

Also das Gesetz zu Punkt 2 schützt den Arbeitgeber damit er danach was von dir hat bzw. du dein Geld auch wert bist das er dir zahlt ...

MFG

Szabo

- Schwierigkeiten kann es geben wenn du bei der Konkurrenz arbeitest oder halt mit deinem Arbeitswissen dir bzw. deinem Nebenjob Arbeitgeber Vorteile verschaffst (zum Beispiel Kunden abwerben oder sowas ... )

Grinch
jupp genau so siehts aus, deshalb bleibt dir nur eins übrig,

REDE MIT DEINEM ARBEITGEBER

dann bist du auf der sicheren Seite
b-mw-323
ich hatte das thema auch mal bei mir, mir wurde auch gesagt, im urlaub darf ich nicht arbeiten gehen, da der der erholung gilt. kann im zweifelsfall zur abmahnung führen