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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Denyo
Hauptthema:
Hallo,

habe diesmal einen speziellen Fall mit der Schadensregulierung über ein Gutachten.

Meiner Freundin ist jemand in die Seite gefahren. Laut Gutachten ein Schaden von 1700 EUR. Die Versicherung (Bayrische Versicherungskammer) und die gegnerische Seite hat auch volle Schuld zugestanden und übernimmt jegliche Kosten.

Nun kenne ich das so dass ich die 1700 EUR auf mein Konto gutgeschrieben bekomme und ich damit das Auto in einer Werkstatt oder selbst reparieren kann.
Die Versicherung will aber jetzt eine aufgeschlüsselte Rechnung der Werkstatt und will auch nur diesen Betrag bezahlen. Den Betrag der Rechnung wollen sie auch direkt der Werkstatt überweisen hat mir die Versicherung telefonisch mitgeteilt.

Ist das rechtlich in Ordnung?! Können die das so machen?

Ich meine ich hab mir selbst in der Werkstatt den Arsch aufgerissen um die Reperaturkosten gering zu halten dass noch etwas Kohle übrig bleibt..

Schonmal Danke für eure Antworten.

Gruß
Bruderchorge
Normalerweise hast du das Recht zu sagen, ob du ihn in der Werkstatt reparieren lassen willst, oder das Geld selber kassieren willst.

Du must sagen, du willst per Kostenvoranschlag bzw Gutachten abrechnen lassen.

Dann kriegst du den Netto Betrag.

Ansonsten Rechtsanwalt, den muss die gegnerische Versicherung auch bezahlen.

Gruß Daniel
Asko
Wenn du die vollen 1700€ (Bruto) haben willst, dann musst du die Rechnung über diesen Betrag inkl. MwSt. auch vorlegen !

Das was du maximal bekommen kannst ist die Nettosumme..

so hab ich das auch gemacht .. Gutachten gemacht und hingeschickt, gesagt dass ich das Geld ausgezahlt haben will und selber repariert..

Wenn du aber die Bruttosumme haben willst und denen ne Rechnung über sagen wir 800€ vorlegen kannst, dann bekommst auch nur die 800€! Also es kommt immer auf die Rechnung an.. ohne Rechnung gibts nichts Brutto.. nur Netto !


>MfG