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MW141
Hauptthema:
Hallo,
ich hatte einen kleinen Unfall und zwar ist mir jemand vorne rein gefahren und ich habe über einen Anwalt den größen Teil über gutachten abgerrechnet. Nun meine frage ich habe ja einen anspruch darauf den Rest abzurechnen also MwSt/Leihwagen usw. Wenn ich es repariert habe... Wie lange kann man sich dafür zeit lassen??? Gibt es fristen????
Opern Geist
mal eine kleine gegenfrage...

du warst doch bestimmt bei einem anwalt für verkehrsrecht oder ?
der sollte dir dann auch diese frage beantworten können^^

für den nutzungsausfall gibt es ja tabellen...wenn du den leihwagen nicht nutzt...
mwst kann man meines wissens nicht mit ausbezahlen lassen...wenn man über gutachten abrechnet...

in deutschland gibt es ja für alles fristen^^

gruss

Bearbeitet von - Opern Geist am 17.05.2009 19:22:45
MW141
Ja aber heute ist Sonntag und er sagte mir das er sich ne frist is zum 20. gesetzt hat . Jetzt weiß ich nicht ob er sich die gesetzt hat oder die versicherung...
Der_Gute
Hi,

sicherlich gibt es Fristen, die werden Dir aber von der Verischerung mitgeteilt. Du kannst Du MWST nur dann nachträglich abrechnen, wenn Du die ausgewiesenen Teile im Gutachten auch mit MWST gekauft hast. Dabei müsstest Du die Rechnung einreichen mit der Kontonr. und der Schadensnummer. Dann erhälst Du auch die MWST zurück.
Frage ist nur ob sich der Aufwand lohnt?