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Hauptthema:
Habe letzte Woche Reifen bei ebay verkauft - soweit so gut.
Die Reifen waren in ordentlichen Zustand und mir ist kein Mangel an den beiden Reifen aufgefallen - ebensowenig meinem Händler der diese demontiert hat.

Bei ebay habe ich explizit folgenden Hinweis angefügt:

Zitat:

.:: Wichtige Information ::.
Mittlerweile obligatorisch bei ebay - aber dennoch wichtig...
Der Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen sowie Vollständig beschrieben. Sollten dennoch Fragen offen sein, senden Sie uns bitte VOR
AUKTIONSENDE eine Email. Der Artikel wird von Privat verkauft! Keine Garantie oder Gewährleistung auf den angebotenen Artikel und die
Artikelbeschreibung! Mit der Abgabe seines Gebotes verzichtet der Bieter hiermit ausdrücklich auf sämtliche Garantien, Gewährleistungen oder
Zusicherungen die aus der Beschreibung des Artikel, des Artikels selbst sowie aus dem Fernabsatzgesetz hervorgehen. Preisverhandlungen nach
Auktionsende sind ausgeschlossen! Der Bieter erklärt sich mit Abgabe eines Gebotes mit den hier genannten Bedingungen vollständig
einverstanden. Bei Spaßbieter oder Nichtabnahme des Artikels (aus welchen Gründen auch immer) sind 35% des Höchstgebotes fällig, rechtliche
Schritte werden wir dann umgehend einleiten. Ich bitte um Verständnis.




Nun bekomme ich heute folgende Email des Käufers:

Zitat:

habe heute die Reifen erhalten, erstmal danke für den schnellen Versand.

Leider musst ich feststellen das ein Reifen geflickt wurde, du hattest dies aber in der Auktion nicht angegeben, hätte Ich dies gewusst, hätte ich das Paar nicht ersteigert, da du ja auch selber weißt das man solche reifen in dieser Dimension Nicht auf ``normalen`` Fahrzeugen fährt, ist mir ein solcher reifen zu unsicher das ich diesen auf mein Fahrzeug montieren lasse.

Lange rede kurzer Sinn, lass uns über das Thema nicht lange diskutieren…

Was würdest du vorschlagen wie wir das Problem am einfachsten, und vor allem für beide Parteien am sinnvollsten und fairsten lösen könnten.

Ein Vorschlag von mir wäre, ich sende dir die reifen zurück und du überweist mir den Betrag inkl. Den Versandkosten von mir und von dir ( Rücksendung ).

Oder ein weiterer Vorschlag wäre ich behalte den Reifen der In Ordnung ist und du machst mir ein Angebot für den Reifen den ich nicht hernehmen kann, ich werde mich dann um einen weiteren umsehen den ich mit dem Betrag kaufen könnte (wäre meiner Meinung nach idealer für dich da 2 mal die Versandkosten entfallen würden).

Ich bitte dich um eine ehest möglich Stellungnahme da ich bald auf Urlaub fahre, und noch mein Fahrzeug in Ordnung bringen will.



Mir kommt es so vor als will er hier nur den Kaufpreis mindern oder eine Erstattung. Er kann ja alles mögliche behaupten oder gar alte Reifen fotografieren etc.
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?

Danke Euch!

-XTreMe-
Ich würd ihn einfach Ignorieren.. nicht mehr nicht weniger... Dein Reifenhändler weiß nichts von einem Schaden, du weißt nichts davon, also soll er erstmal beweißen das du den "Schaden" verursacht hast... Unmöglich..
Richi
Ach was, ignorieren...
Hast doch ne sachliche Mail bekommen also Anworte auch sachlich.

Ich würde vorschlagen das er ein Foto macht, wo genau zu erkennen ist wo es geflickt sein soll. Aber so das du genau erkennen kannst das es dein Reifen ist. Also Namen, Dimension etc. kannst ja dann mit deinen Fotos vergleichen.

Hast du damals die Reifen neu gekauft? Und aufgezogen oder waren diese schon auf dem Wagen bzw. Felgen.

Wenn du den Reifen neu hast und sicher nichts gemacht wurde, ist zweifel angebracht, ansonsten gehe wie oben beschrieben vor!
mb100
Zwischenfrage:

Zitat:



Bei ebay habe ich explizit folgenden Hinweis angefügt:

Zitat:

Mit der Abgabe seines Gebotes verzichtet der Bieter hiermit ausdrücklich auf sämtliche Garantien, Gewährleistungen oder Zusicherungen die aus der Beschreibung des Artikel, des Artikels selbst sowie aus dem Fernabsatzgesetz hervorgehen.


(Zitat von: spam)




Willst Du damit ausdrücken, dass Du Dich von Deiner Artikelbeschreibung distanzierst? Also beispielsweise wenn Du in der Artikelbeschreibung was von "Farbe blau" schreibst und das, was Du lieferst, gelb ist, der Käufer keine Rechte hat?

Mal abgesehen davon, dass der Satz im Streitfall sicher "kassiert" wird: ich würd dann bei Dir nix kaufen...
spam
Ich schreibe das ich es nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben habe und auch nichts verheimliche aber genau aus solchen Gründen nicht für Dinge aufkomme die ich nicht beweisen kann und die einfach so behauptet werden. Wer damit nicht einverstanden ist soll ja auch nicht bieten!
theblade
lass dir doch mal nen Bild zu schicken.

Mit der Geschichte, dass der Reifenfuzi bei der Demontage nichts gesagt hat, würde ich kein furz drauf geben! Kann der ja nich wisen das du die weiter verkaufen willst etc pp.
spam
Zitat:

lass dir doch mal nen Bild zu schicken.

...das sind ja meine Bedenken. Wie soll ich anhand eines Bildes beurteilen ob dies mein Reifen war welchen er erhalten hat und nicht ein alter von Ihm? Ist doch möglich dass er versucht nur was rauszuschlagen? Hmm.....
bigshow89
Zitat:


Zitat:

lass dir doch mal nen Bild zu schicken.

...das sind ja meine Bedenken. Wie soll ich anhand eines Bildes beurteilen ob dies mein Reifen war welchen er erhalten hat und nicht ein alter von Ihm? Ist doch möglich dass er versucht nur was rauszuschlagen? Hmm.....

(Zitat von: spam)





Also eigendlich is die sache doch ganz einfach, dein Reifenhändler hat dir nix gesagt also auch nix gesehen und weist nix davon, also gibts auch kein Geld zurück würd ich mal so salopp sagen.

Also ich würd ihm mal sagen das du an dem Reifen nie was gemacht, bzw flicken lassen hast. Aber nur wenns auch wirklich so is^^

mfg
kayox1978
Mach es so wie Richi es schon schrieb.
Finde man sollte fair bleiben du würdest dich ja auch ärgern im umgekehrten Fall.
Mfg
Nicore
Du kannst ihm anbieten die Reifen zurückzunehmen und den
Kaufbetrag nach Prüfung der Reifen zu erstatten. Die
Versandkosten für hin oder her musst Du nicht erstatten.
black--cell
Würde auf sowas nicht eingehen...

Eventuell hat er ja genau davon ein altes Paar das er nun "kostengünstig" ersetzen wollte!

Schreib ihm zurück das, wenn es tatsächlich so sein sollte (!), Dir als auch Deinem Reifenhändler nichts dergleichen aufgefallen wäre... Und basta!

--> Abgesehen davon mußt Du ja wissen ob Du den Reifen schonmal flicken hast lassen - das vergisst man ja nicht einfach!!!
Marcello25
Käufer haben die Macht. Ein kleiner klick auf Negativ Bewertung und schon stehst du schlecht da. Find das System so scheisse. Naja ich beharre auf meien 100% und versuche die auch beizubehalten. Aber es gibt immer wieder Idioten die dieses scharmlos ausnutzen...
ronaldo66
Wenn der Käufer sich quasi blind gebrauchte Reifen über eBay ersteigert, ist das erst mal sein eigenes Risiko.
Selbst wenn der Reifen wirklich mal geflickt wurde, muß er deshalb (je nach Schadensstelle) nicht unsicher sein, außerdem sind gerade bei gebrauchten Reifen die möglicherweise versteckten Schäden (durch Bordsteinkanten etc.) viel gefährlicher.
Wenn ihm seine Sicherheit wirklich so wichtig ist, dann muß er sich halt gleich neue Reifen kaufen.
Ich würde mich da auf nichts einlassen.
nicoDD
Ich würde dem Käufer anbieten, dass er die Reifen zurücksenden kann. Erstmal auf seine eigenen Kosten. Wenn Du dann beim überprüfen der Reifen feststellen solltest das einer, wie er sagt, geflickt wurde, liegt der Fehler eindeutig bei Dir - da kannst Du Dich auch mit Deiner Klausel nicht rausreden, das ist dann eindeutig ein verschwiegener Mangel (wissend oder unwissend) und Du wirst im wohl das komplette Geld zurückgeben müssen.
Wenn sich jedoch herausstellt das die Reifen okay sind würde ich den schön zappeln lassen...

Was ich auf jeden Fall machen würde, ist gleich eine Unstimmigkeit an ebay melden. Da kannst Du dann den ganzen Schriftverkehr gleich direkt mit dem Käufer regeln und musst das später nicht nochmal für Ebay machen wenn es zum Streit kommt. Zudem kann der Käufer Dich nicht negativ bewerten, solange der Problemfall nicht geklärt ist, bzw. geht die eventuelle Negativbewertung nicht in die Rechnung mit ein!

Viele Grüße und viel Erfolg
jan_323i

Zitat:

habe heute die Reifen erhalten, erstmal danke für den schnellen Versand.

Leider musst ich feststellen das ein Reifen geflickt wurde, du hattest dies aber in der Auktion nicht angegeben, hätte Ich dies gewusst, hätte ich das Paar nicht ersteigert, da du ja auch selber weißt das man solche reifen in dieser Dimension Nicht auf ``normalen`` Fahrzeugen fährt, ist mir ein solcher reifen zu unsicher das ich diesen auf mein Fahrzeug montieren lasse.


(Zitat von: spam)
[/gray]



Stelle den Käufer doch mal die Frage weshalb er gebrauchte Reifen bei ebay kauft; wenn ihn ein geflickter Reifen zu unsicher ist? Ein Reifen kann durch Randsteinkontakte sehr sehr viel schlimmer beschädigt sein (was man z.T. nicht sieht) Wenn er so ein Sicherheitsfreak ist weshalb kauft man sich dann gebrauchte Reifen??? Man sieht einen Reifen nicht an was der Vorbesitzer damit "angestellt" hat. ...und wenn er kein "normales" Auto fährt dann frage ich mich weshalb er es nötig hat sich bei ebay gebrauchte Reifen zu kaufen!
Für mich richt das stark nach Betrug, da er ja den "ganzen" Reifen behalten möchte und den defekten finanziell ersetzt haben. will..
(solltest selber wissen ob du einen Reifen mal hast flicken lassen oder nicht, wenn ja nehm die zurück und gut ist!)

lg jan
herr_welker
So einen ähnlichen Fall hatte ich auch schon mal.

Bei mir ging es um eine PC-Hardware die angeblich defekt sein sollte.

Ich habe geschrieben, das er die Ware zurückschicken soll und das ich diese dann begutachten werde. Ware hat funktioniert. Habe ihm aber kulanterweiße angeboten den Artikel zurückzunehmen. Die doppelten Versandkosten haben wir uns dann geteilt.

Bei dir ist es schon blöd, weil die Reifen höhere Versandkosten verursachen.

Aber im Normalfall sollte man als Verkäufer schon kulant sein.

Und im Zweifel immer für den Käufer ;-)

Das nächste mal würde ich die Reifen gar nicht verschicken, sondern nur gegen Abholung reinstellen.
masterkaycee
"Auf Urlaub fahren" wollen und dann nichtmal Geld für vernünftige Reifen. Wahrscheinlich will der sich jetzt die Urlaubskasse noch schnell aufbessern. Ich würde dem antworten, dass du die reifen bestmöglich beschrieben hast, ansonsten du keine Gerantie gibst als Privatmann und dann wirst von dem nix mehr hören. Das scheint zur Volkseuche zu werden, das Feilschen nach Erhalt der Ware. Scheiß Ebay...

MfG
E36-Freak
...naja aber im Normalfall weiss man doch schon, ob der (eigene) Reifen geflickt worden ist es sei denn man hat die Dinger selbst auch schon gebraucht gekauft bzw. die Bereifung war beim Kauf des Wagens schon montiert.

Ob es das Foto vom richtigen Reifen ist, wirst Du nur anhand der DOT-Nummer feststellen können...ist ja sehr unwahrscheinlich, das er die gleiche Reifenmarke mit der gleichen DOT-Nummer schon zu Hause rumliegen hat
BMW1989
ist es nicht so, sobald er das paket annimmt von der post, das du aus dem schneider bist.
spam
Zitat:

...naja aber im Normalfall weiss man doch schon, ob der (eigene) Reifen geflickt worden ist es sei denn man hat die Dinger selbst auch schon gebraucht gekauft bzw. die Bereifung war beim Kauf des Wagens schon montiert.


...die Reifen waren auf Felgen welche ich ebenfalls bei ebay ersteigert habe.
Ich habe Sie bei meinem Händler demontieren lassen. Weder Ihm noch mir sind hier Beschädigungen oder gar ein Flicken aufgefallen!!!

Habe nun den Verkäufer des Radsatzes kontaktiert und Ihn gefragt ob er einen Reifen flicken lassen hat oder ob er Kenntnis von einer derartigen Beschädigung hatte. Dies ist ebenfalls nicht so!

Der Käufer behauptet dies bereits bei entgegennahme vom Postler direkt gesehen zu haben!!!

Muss ich nun erst ein Gutachten erstellen lassen bevor ich was verkaufe? Der Typ hat den Fall nun direkt ebay gemeldet und behauptet ich hätte nicht geantwortet, dabei habe ich Ihm innerhalb von 10-Minuten nach Eingang seiner Mail geantwortet...

Hab echt kein Bock mehr auf ebay... man hat nur Ärger!!!

Bearbeitet von - spam am 15.05.2009 09:49:20
copy
was meint er denn mit geflickt...so einen pfropfen?????
falls ja, finde ich seine beanstandung berechtigt....hättest du halt sehen müssen!
wie schon geschrieben wurde, lass dir nen foto zusenden und antworte sachlich........
spam
Zitat:

was meint er denn mit geflickt...so einen pfropfen?????
falls ja, finde ich seine beanstandung berechtigt....hättest du halt sehen müssen!
wie schon geschrieben wurde, lass dir nen foto zusenden und antworte sachlich........

...ich weiß nicht was er mit "geflickt" meint, da ich nichts gesehen habe. Ich hatte Ihn in meiner Email gebeten Fotos zu schicken, dies hat er aber nicht gemacht, sondern sich direkt an ebay gewandt!
daniel.krueger
Die Ansprüche des Käufers sind meiner Meinung absolut ungerechtfertigt, selbst wenn es stimmen sollte, daß der Reifen repariert wurde.
Da die Reparatur von Reifen ein gängiges und zulässiges Verfahren ist, muß man bei gebrauchten Reifen meines Erachtens generell davon ausgehen, daß diese repariert sein können, auch wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird.
Wenn ich einen Fernseher verkaufe, der schoneinmal repariert wurde, dann gebe ich das ja auch nicht an.
copy
...also ich wäre da aber auch etwas stinkig!!!! ich meine, nen fernseher fährt nicht mit 250km/h auf der AB.
und mit so einem geflickten reifen (scheiss egal ob zulässig und gängig) auf der AB zu pusten, würde mir auch ein unwohles gefühl bescheeren.

also ich finde er hätte es in der artikelbezeichnung sagen müssen............
Maddox
Garantie auf den Artikel kann man ja ausschliessen, ist ja schliesslich gebraucht das Teil usw., aber die Gewährleistung auf die Artikelbeschreibung auszuschliessen geht nicht so einfach denke ich.... Wie hast du den Artikel denn beschrieben? Das er ohne Mängel ist zum Beispiel? Oder in einwandfreiem Zustand? Da geht es schon los... wenn er geflickt ist dann sind das Dinge die genannt werden müssen.

Gruss
Maddox
herr_welker
Zitat:


Garantie auf den Artikel kann man ja ausschliessen, ist ja schliesslich gebraucht das Teil usw., aber die Gewährleistung auf die Artikelbeschreibung auszuschliessen geht nicht so einfach denke ich.... Wie hast du den Artikel denn beschrieben? Das er ohne Mängel ist zum Beispiel? Oder in einwandfreiem Zustand? Da geht es schon los... wenn er geflickt ist dann sind das Dinge die genannt werden müssen.

Gruss
Maddox

(Zitat von: Maddox)




Garantie ist eine freiwillige Leistung und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Gewährleistung muss er laut Gesetzt geben, wenn er ein Händler ist. Als Privatmann kann er die Gewährleistung des Artikels ausschließen.

Die Frage ist ob man dieses Flicken angeben muss. Für die Artikelbeschreibung trägt er nämlich die volle Verantwortung.

Bearbeitet von - herr_welker am 15.05.2009 14:15:05
ronaldo66
Ohne zu wissen, um welche Reifen es geht und was der Käufer noch dafür bezahlt hat:
Es besteht bei einem "geflickten" Reifen auch mit 250 nicht unbedingt ein besonderes Sicherheitsrisiko, immer vorausgesetzt der Reifen hatte nur mal im Bereich der Lauffläche ein Loch und wurde fachgerecht repariert!
Ich hatte selbst schon mal 'n Nagel in meinen 255ern drin und war froh, daß ich mir deswegen nicht gleich einen bzw. zwei Neue kaufen mußte.
Wem das zu unsicher ist, der muß sich eben neue Reifen kaufen.
Und wie jan_323i und ich weiter oben schon mal erwähnt haben: bei gebrauchten Reifen weiß man sowieso nie, was damit angestellt wurde und ob da nicht irgendwelche versteckten Schäden sind.
Aber wer offensichtlich so klamm ist, daß er sich sogar nach einzelnen Gebrauchtreifen umsehen will...
spam
Ich verstehe es einfach nicht.
Mir war es nicht bekannt und weiteren Zeugen auch nicht - daher konnte ich es auch nicht angeben weil ich von ausgegangen bin, dass die Reifen in Ordnung sind. Meinem Vorverkäufer war ja auch nichts dergleichen bekannt.

Wenn er diesen vermeindlichen Flicken nun als Sicherheitsrisiko empfindet, dann hätte er eben neue kaufen sollen und keine auf denen noch 4mm Profil ist!
Ich habe den Artikel wirklich nach bestem Wissen und Gewissen so wie vollständig und ausführlich beschrieben... hätte ja auch schreiben können 235/40/18 zu verkaufen - fertig.

Noch dazu hat er mich VOR Auktionsende angeschrieben und gefragt was der Versand nach Österreich kostet - eine Frage ob der Reifen geflickt wurde kam nicht, denn sonst hätte ich auch nochmals nachgesehen um derartige Probleme zu vermeiden.

Voll zum Kotzen...
Maddox
Zitat:



Garantie ist eine freiwillige Leistung und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Gewährleistung muss er laut Gesetzt geben, wenn er ein Händler ist. Als Privatmann kann er die Gewährleistung des Artikels ausschließen.

Die Frage ist ob man dieses Flicken angeben muss. Für die Artikelbeschreibung trägt er nämlich die volle Verantwortung.

Bearbeitet von - herr_welker am 15.05.2009 14:15:05

(Zitat von: herr_welker)




Das meine ich ja auch. Hab mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Ich meinte eben das wenn gesagt wurde das der Reifen keine Mängel hat, dann muss das auch so sein, oder nicht? Unwissenheit schützt ja vor Strafe nicht. Ich will da niemandem was unterstellen. Wenn ich es nicht besser wüsste und denken würde das meine Reifen in Ordnung sind, dann würde ich auch eine dementsprechende Artikelbeschreibung einstellen.
jan_323i
Schau halt mal nach wieviel Bewertungen es hat, und frag andere Verkäufer ob die ähnliche Probleme mit ihm hatten...

lg Jan