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T H E M A     R Ü C K B L I C K
BMW1989
Hauptthema:
Hi, mich regts immer total auf wenn leute ihre Türe unachtsam öffnen wenn man grad am vorbeifahrern ist, habt ihr keine angst um euer leben... oft rennen die leute auch einfach auf die strasse und wollen einsteigen egal ob verkehr kommt sind wohl unsterblich? wie siehts rechtlich aus und nervt euch das auch wenn son opa oder die dicke erna die tür einfach km weit öffnen ohne verluste? Bin schon soweit das ich wenns der gegenverkehr zulasst an denne vorbei fahre in leerlauf trete und mal den bastuck brüllen lasse xD weils einfach assig ist erstens hat bei mir der fließende verkehr immer vorrang bei mir zumindest und zweitens will ich ja auch keinen verletzen
-XTreMe-
Kann ich verstehen... ich hupe meistens, dann zucken die mal kurz zusammen, das ist es mir wert...

Finde es zum Kotzen wenn die Leute sehen das da jemand kommt, und die Tür bis zum Anschlauf aufmachen so das sie schon fast 90° zur Straße steht..

Wenn jemand kommt und ich hab ihn nicht gesehn, lass ich meine Tür meistens zu und stell mich ganz dicht ans Auto..


Gibt auch noch Spezialisten die ihre Tür öffnen lassen wenn sie vom einkaufen oder so heim kommen und haben viele sachen auf der rücksitzbank....

Am liebsten hätte ich da manchmal ein Panzer und würde Tür so gerne abfahren....
Kingm40
rechtlich sieht´s so aus, dass niemand ohne auf den Verkehr zu achten die Türe aufmachen darf und man als Fahrender genug Abstand zu parkenden Autos halten muss. Gibt´s nen Unfall, gibt´s ne Teilschuld für beide.

Edit: Wenn nicht genügend Platz sein sollte um Abstand zu halten muss man langsam genug fahren, um jederzeit anhalten zu können. So einfach ist das.

Bearbeitet von - Kingm40 am 28.04.2009 18:35:57

Bearbeitet von - Kingm40 am 28.04.2009 18:37:49
Maveric
Zitat:


rechtlich sieht´s so aus, dass niemand ohne auf den Verkehr zu achten die Türe aufmachen darf und man als Fahrender genug Abstand zu parkenden Autos halten muss. Gibt´s nen Unfall, gibt´s ne Teilschuld für beide.

Edit: Wenn nicht genügend Platz sein sollte um Abstand zu halten muss man langsam genug fahren, um jederzeit anhalten zu können. So einfach ist das.
(Zitat von: Kingm40)




Hast Du dazu nen Gesetzestext parat?
Boa
Ich glaube nicht das irgendjemand so schnell reagieren kann wenn 1 Meter vor seinem Auto die Tür aufgeht.....
Da ist es egal ob ich 100kmh, 50kmh oder 10kmh fahre....




Gruss Boa
mb100
Zitat:


Zitat:


rechtlich sieht´s so aus, dass niemand ohne auf den Verkehr zu achten die Türe aufmachen darf und man als Fahrender genug Abstand zu parkenden Autos halten muss. Gibt´s nen Unfall, gibt´s ne Teilschuld für beide.

Edit: Wenn nicht genügend Platz sein sollte um Abstand zu halten muss man langsam genug fahren, um jederzeit anhalten zu können. So einfach ist das.
(Zitat von: Kingm40)




Hast Du dazu nen Gesetzestext parat?

(Zitat von: Maveric)




§ 1 StVO - das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme
Old Men
Schon mal was von Sicherheitsabstand gehört? Das gibt es nicht nur für den fliessenden, sondern auch für den ruhenden Verkehr.
MostWanted
Ohh da kann ich ein lied von singen. ich habe auf der beifaherseite 4!! kleine dellen die durch unachtsames öffnen von andere verkehrsteilnehmern enstanden sind. Könnte echt kotzen, wenn jemand nicht so ein bisschen aufpassen kann. Parke deswegen schon extra ausserhalb von den anderen um diese shice zu vermeiden.

zum glück sieht man die dellen nur wenn man richtig bei prallem sonnenschein von der seite guckt. naja, muss das jetzt machen lassen, bin ja nur ich der gearscht ist!
Boa
KG Berlin v. 24.11.2005: Wer die linke Wagentür zum Aussteigen öffnen will, muss zunächst nach hinten beobachten; reicht der Rückblick nicht weit genug, darf er die Tür nur langsam spaltweise öffnen (bis 10 cm) und weiter erst dann, wenn mit Gewissheit niemand kommt (Schadensteilung, wenn der Vorbeifahrende nur einen Abstand von 30 cm oder weniger einhält)

Das Kammergericht Berlin DAR 2006, 149 (Urt. v. 24.11.2005 (12 U 151/04) hat zur Sorgfaltspflicht beim Öffnen der linken Fahrzeugtür und zum Seitenabstand beim Vorbeifahren an einem haltenden Fahrzeug entschieden:

1. Wer die linke Wagentür zum Aussteigen öffnen will (§ 14 StVO), muss zunächst nach hinten beobachten; reicht der Rückblick nicht weit genug, darf er die Tür nur langsam spaltweise öffnen (bis 10 cm) und weiter erst dann, wenn mit Gewissheit niemand kommt.

2. Kommt es infolge Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht beim Öffnen der Fahrertür zur Kollision mit einem sich von hinten nähernden Fahrzeug, welches zu den rechts geparkten Fahrzeugen einen zu geringen Seitenabstand (30 cm oder weniger) eingehalten hat, ist der Schaden hälftig zu teilen.

Aus den Entscheidungsgründen:

"... Wer die linke Wagentür öffnen will, muss zunächst nach hinten beobachten; reicht der Rückblick nicht weit genug, darf er die Tür nur langsam spaltweise öffnen (bis 10 cm), weiter erst, wenn mit Gewissheit niemand kommt. Türöffnen ohne vorherigen Rückblick ist unzulässig, auch unnötig langes offen lassen der Wagentür zur Fahrbahn ist unzulässig (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 14 StVO Rd. 6 m. w. N.).

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Bekl. die Fahrertür des Einsatzfahrzeugs unmittelbar vor dem herannahenden Pkw Rover geöffnet hat, so dass sie deutlich über 20 cm in die Fahrbahn hineinragte. ...

Die Kl. kann jedoch der Sache nach keinen vollen Schadensersatz beanspruchen, denn der Zeuge M. hat nach seiner eigenen Aussage bei dem Versuch, die am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeuge zu passieren wegen einer in der Mitte der Fahrbahn fahrenden Straßenbahn nach rechts nur einen Abstand von ca. 30 cm, vielleicht sogar weniger eingehalten. Dieser Seitenabstand war deutlich zu gering und rechtfertigt eine Mithaftung in Höhe von 50% (vgl. Senat, VM 1985, 76; VRS 69, 96 = VM 1986, 20 = VersR 1986, 1123) ..."







Also kurz und knapp.... man muss einen Abstand von min. 30cm von parkenden Fahrzeugen einhalten.... dann bekommt man auch keine Teilschuld.




Gruss Boa
Matthes3302
das mit dem einfach auf die straße rennen hatte ich neulich gehabt.
da war eine 2 spurige fahrbahn in der stadt. meine freundin meinte auf einmal ich soll rechts abbiegen und wenn ich mich beeile schaffe ich das noch vor dem der auf der rechten seite steht. genau an der stelle is auch eine fußgänger ampel. so, nun wirds grün ich geb gas und was kommt. ne ca 23 jährige die jemanden auf der anderen seite gesehen hat und einfach bei rot über die ampel rennt. den radfahrer der zwischen mir und dem rechten fahrzeug stand hats fast umgehauen und bei mir waren die hände schon auf der motorhaube.
und was kommt. ein dämliches grinsen. wenn ich das mädel überfahren hätte, wäre ich meines lebens nicht mer froh geworden und die grinst nur.
Maveric
@boa

gut recherchiert und das 1. fundierte in diesem Thread.

Meine Frage bezog sich eben genau drauf, dass es immer gewisse regeln und auch einzelfälle gibt, bei denen man nicht einfach eine pauschale aussgae nach bauchgefühl treffen kann.

Z.b ergibt sich in engen strassen wo nur eine volle spur vorhanden ist schon mal eine andere situation. Selbst wenn man wollte könnte man nicht eine offene tür breit abstand halten. Wenn dann jemand die tür aufreisst gibt es keine teilschuld. genausowenig konnte es sein, dass man eine offene tür abstand halten muss. Dies ginge auf den wenigsten strassen. Die Türen meiner Limo kann ich fast 90 grad aufmachen. :)