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style_bmw
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 27.04.2009 um 15:46:59 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Dieser Beitrag dient zweierlei "Sachen".

1. Zur allgemeinen Belustigung:
Als ich gestern meine Wohnungstür öffnete, klebte ein Zettel an der Tür mit der Aufschrift "Ich habe bei Ihnen geklingelt, aber da Sie nicht aufgemacht haben, schreibe ich Ihnen. Ich bin eben leider mit meinem Auto an Ihrem Reifen hängen geblieben. Gott sei Dank stand Ihr Reifen so schräg, dass bei Ihnen nichts passiert ist. Es tut mir leid, Vorname Nachname"
Ich also runter, nachgeguckt. Lack von ihr auf dem Boden vor meinem Reifen, Lackspur an meinem Reifen. Fotos gemacht. Losgefahren.
Nun fahre ich, wenn das Lenkrad gerade ist, nach links.
Wenn ich gerade aus fahre, sieht es aus, als ob ich nach rechts fahren würde.
Nun frage ich mich wie es passieren kann, dass man gegen einen Reifen eines parkenden Autos fährt(?!). Naja, war halt bisschen eingeschlagen das Lenkrad aber naja....

2. weiteres Vorgehen:
Wie gehe ich nun am Besten vor? War vorhin bei BMW. Die haben mir einen Termin für Mittwoch zur Achsvermessung gegeben damit ein Kostenvoranschlag erstellt werden kann. Das würde ich dann bei der Versicherung von ihr einreichen, nachdem ich die nachher erfrage.
Andere Vorschläge?

Bearbeitet von - angry-playboy am 27.04.2009 15:46:59
PepeGT
Natürlich alles über ihre Versicherung machen lassen.

Sollte die Dame sich querstellen, kannst ihr ja erklären was Fahrerflucht bedeutet.


Als mir damals sowas passiert ist, hab ich nur die daten meines Gegners (unfallverursacher) bei meinem :) abgegeben und der hat sich um alles gekümmert.
Ich musste nicht einmal mit der gegnerischenversicherung reden.


knax
Rein rechtlich hätte sie die polizei informieren müssen oder sich frühestens nach angemessener wartezeit vom hof machen dürfen.

sie hat quasi fahrerflucht begangen.

das bedeutet für dich:
kostenvoranschlag, zu ihrer versicherung und fertig.

sie hat ja auf dem zettel alles zugegeben.
PepeGT
Zitat:


Rein rechtlich hätte sie die polizei informieren müssen oder sich frühestens nach angemessener wartezeit vom hof machen dürfen.

(Zitat von: knax)




Sie darf auch nicht nach 10std warten einfach gehen.

Ist Halter des angefahrenen Fahrzeuges nicht aufzufinden, ist die Polizei zu almieren!
Egal ob 5 min oder 5std warten.
knax
Immer ruhig. Erstmal ist sie gefahren, nicht gegangen...

Entschuldige bitte meine missverständliche Ausdrucksweise. Natürlich hat sie sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt.

Ich denke einfach, dass es in der heutigen Zeit mehr als erfreulich ist wenn sich jemand nach dem anrempeln meldet. Das verpissen gehört ja scheinbar zum guten Ton. Leider.
kris72
Hi,

Deine Nachbarin hat ja bereits eingeraumt den Unfall verusacht zu haben. Insofern wird die Schadensabwicklung ueber Ihre Versicherung wohl unproblematisch verlaufen. Sollten dennoch Probleme auftauchen, wuerde ich nicht lange fackeln und bei der Polizei Anzeige wegen Unfallflucht erstatten. Nun kann es allerdings sein, dass sie selbst schon bei der Polizei war und den Unfall gemeldet hat. Wurde auf taetige Reue hinauslaufen so dass -idR- die zu erwatende Strafe geringer ausfaellt. Ausserdem hat Sie Dir gegenueber ja alle Daten angegeben. Will sagen das das Verfahren wohl eingestellt wird wenn sie nicht schon mal aufgefallen ist.
Stefan177
Er hat doch eh alles schriftlich... Besser gehts ja überhaupt nichtmehr. Wenn Sie sich jetzt noch selbst bei der Polizei gemeldet hat, wäre das natürlich noch das Nonplusultra, dann kann garnixmehr schief gehen.

Und zum Thema Fahrerflucht: Es ist die Nachbarin. Ich frag mich was manche Leute für ein gestörtes Verhältnis zu Ihrem Nachbarn haben. Wie mag ich nur auf die Idee kommen, den wegen Fahrerflucht anzuzeigen. Kann man da nicht einfach mal klingeln?
PepeGT
Man muss immer vom schlimmsten ausgehen;)

Was wäre wenn sie keinen Zettel zurückgelassen hätte?
Szabo
Hey,

also eigentlich ist das nicht lustig was dir da passiert ist ... aber trotzdem nett das du es uns mitteilst :-D

also ich denke du wirst keine Probleme haben weil sie hat es ja zugegeben, aber auf jeden Fall Fotos machen, wie das aussieht beim Fahren, vielleicht sogar kurzes Video... einfach zu deiner Sicherheit

Kostenvoranschlag mit ihr durchquatschen, Versicherungsdaten holen und reperieren lassen

MFG

Szabo

E36-Freak
Zitat:


Rein rechtlich hätte sie die polizei informieren müssen oder sich frühestens nach angemessener wartezeit vom hof machen dürfen.

sie hat quasi fahrerflucht begangen.


(Zitat von: knax)





OT: eine den Umständen angemessene Zeit warten....und dann trotzdem die Polizei informieren, wenn sich der Geschädigte in dieser Zeit nicht gemeldet hat...ansonsten wäre es trotzdem Unfallflucht

die länge der Zeit ist abhängig von den Umständen...auf einer einsamen Landstr. oder Nachts ist die Wartezeit meistens länger als innerorts. Es gibt Gerichtsurteile wo diese Zeit bis zu 45 Minuten betragen kann

An den TE: Sag Deiner Nachbarin das Du wegen des Schadens in die Werkstatt musst, lass Dir da nen KVA geben.

Finds nett das in der heutigen Zeit überhaupt noch jemand sowas meldet, 80% hauen meistens ab und derjenige mit dem Schaden macht lange Nase
knax
Ich habe gelesen, dass es bei einem bagatellschaden von 20 € nur 30 min wartezeit betragen sollte, bei Stosstange kaputt natürlich mehr.

Aber sie hat "nur" deinen reifen angefahren, oder? Da geht doch der Laie erstmal von geringem Schaden aus. Sie schreibet ja, dass bei ihm zum Glück aufgrund des Reifens nichts passiert sei.

Wie dem auch sei, prinzipiell soweit "alles" richtig gemacht :-)

E36-Freak
Zitat:


Ich habe gelesen, dass es bei einem bagatellschaden von 20 € nur 30 min wartezeit betragen sollte, bei Stosstange kaputt natürlich mehr.


(Zitat von: knax)




alle Schäden unter 50 Euro sind rein rechtlich kein Unfall-ergo kannst Du auch keine Flucht begehen

50 Euro hat man aber eigentlich immer...es sei denn nur das Kennzeichen ist eingedellt
mb100
Zitat:


alle Schäden unter 50 Euro sind rein rechtlich kein Unfall-ergo kannst Du auch keine Flucht begehen

(Zitat von: E36-Freak)




Nur bzw. v.a. interessehalber: Quelle?
knax
Also ich habe das mit meinen 20 € gegoogelt. Da ist laut meiner Quelle die Grenze. Also Pi mal Daumen.

E36-Freak
eine Quelle hab ich nicht...gibt auch zig verschiedene Urteile dazu

wir handhaben es hier schon so lange ich bei dem Verein bin...also ca. 25 Jahre....früher waren es 50 DM...

die Fälle bei denen der Schaden aber tatsächlich unter diese Grenze fiel, gehen allerdings gegen Null..
PepeGT
Ich frag mich eher ob dann jeder Staatsbürger Gutachter sein muss.

Sorry aber woher soll die Hausfrau von nebenan wissen das der Spiegel 200€ und nicht 20DM kostet?

Auch wenn ich nur irgendwo gegen ein eingeschlagenes Rad fahr kann ich soviel kaputt machen an der Aufhängung.

Ein schaden an heutigen Fahrzeugen der nur 20€ beträgt kann ich mir nicht vorstellen (ausgenommen Nummerschild+Halter)
E36-Freak
Das war lediglich zum "gehört haben", mehr nicht...

erwartet doch niemand, das ein normaler Autfahrer diesen Umstand weiss...
BMWluder88
Als Beispiel:
Mein Opa ist mal gegen ein Auto gefahren, nur ganz leicht als er einem anderen Fahrzeug ausgewichen ist. Er hat dort geklingelt wo das Auto vornedran stand. Niemand öffnete. Also fuhr er nach hause (1 Straße weiter) und holte stift und Zettel um eine Nachricht zu hinterlassen.

Ein Nachbar sah dies und rief die Polizei. Da mein Opa ja wieder zurückgekehrt ist haben sie nichts gemacht. lediglich erklärt was er das nächste mal tun soll. Das wars.

In deinem Fall ist es ähnlich. Ok sie hätte die Polizei rufen sollen, aber immerhin hat sie eine Nachricht hinterlassen. Sie gibt es ja auch offen und ehrlich zu. Lass dir einen Kostenvoranschlag machen und klärt das mit der Versicherung.
mb100
@E36-Freak: Gut, dann schau ich selber mal, ob ich was find. Merci trotzdem...