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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Gr33nAcid
Hauptthema:
Servus, bin vor einem Jahr umgezogen, mittlerweile hat die Wohung in der Küche Schimmel, und im Wohn- und Schlafzimmer diese "Stockflecken".

Ich habe daraufhin meinen Vermieter kontaktiert, da kamen dann so Sachen wie: Sie lüften nicht.

Laut jemand anderes der hier noch wohnt hatte die Vormieterin hier auch an den selben stellen Schimmelbefall.

Gestern kam dann der Vermieter mit nem Maler, der das auch noch mal bestätigt hat, das der Schimmel so langsam durchkommt`. Stockflecken wären nicht schlimm, in der Küche muss ne ganze Wand quasi neu verkleidet werden.

Das mit dem Lüften ist allerdings Quark, da ich immer stoßlüfte, und das mehrmals am Tag, und wie geschrieben, war der Schimmel auch schon vorher da.

Deshalb will ich hier so schnell wie möglich raus, man riecht es in den Ecken schon, und ich fühle mich seit dem ich hoer wohne ständig schlapp und habe erhötes Nies- und Schnupfenaufkommen. Ich möchte hier auch keine 3 Monate mehr bleiben, da ich glaube ich echt krank werde!

Jemand ne Idee?
Bruderchorge
Tja das ist sone Sache, Schimmel in der Küche kommt MEISTENS, aber nicht immer vom unsachgemäßen Verhalten des Mieters.

Da kommen dann noch andere Sachen zusammen, ist die Wand zugestellt, kann die Luft dort zirkulieren, hast du immer den Herd laufen mit extrem viel Luftfeuchtigkeit usw. ?

Sind die Flecken an der Decke ? Seitenwand ? Eventuell ein Wasserrohr undicht was da iwo lang läuft ?

Gruß Daniel
herr_welker
Kündige die Wohnung doch und such dir eine neue.

Vl. erst neue Wohnung suchen und dann kündigen ;-)

Wie seit ihr den nun verblieben? Unternimmt der Vermieter etwas oder nicht?
Szabo
das ist ja das schöne am Mieter sein --- raus kommst du immer :-D

also andere Wohnung suchen, Mietvertrag kündigen und gut ist es ...

aber

so wie du vielleicht meinst, von heute auf morgen, ich glaube das hast du schlechte Karten, das geht nur in Einverständnis deines Vermieters ...
Was probieren könntest ist ne Mietminderung vielleicht aber auch das geben sich manche ganz zugeknöpft...

MFG

Szabo
VB_Compact
Schau das du da schnell rauskommst mich hats in der Arbeit mal fast umgehaut wegen starken Schimmelbefall in einem Hotel wo wir die Elektroinstallation gemacht haben.
War total bleich, hab schlecht Luft bekommen und mein Gesicht war total angeschwollen.
Hab danach zum Lungentest müssen und dort hat sich rausgestellt das ich auf 2 bestimmte Arten Schimmel allergisch bin und die Gefahr eines Schocks besteht.

Ein Leiharbeiter von uns war 3 Wochen krank und hat ausgesehen wie ein Pustelkuchen, ein anderer hat ständig Nasenbluten gehabt und ne Kollegin von mir hat jetzt noch Ausschlag am Arm, die ganze Sache ist knapp ein dreiviertel Jahr her.

Schimmel ist echt gefährlich.
Gr33nAcid
ist ne kellerwohnung, der schimmel ist an jeder außenwand. die wohnung hinter mir ist total voll damit.

laut ner mieterin die hier länger wohnt hatte das die vormieterin auch schon. ist wie gesagt an jeder außenwand und an bei den heizkörpern die in die wand eingelassen sind :(

demnächst kommt nen malermeister und macht alle ausenwände. ich will eigentlich nur weg deswegen.
plop
informier dich mal beim dmb was du da am besten machst...

nicht das du da jetzt was unternimmst und dir damit ein eigentor schiesst...

also als erstes mal beim mieterbund fragen und alle zeugen zusammensuchen evtl auch die vormieterin...

schimmelbefall wird sehr gern auf den mieter abgewälzt..


http://www.mieterbund.de/1016.html
http://www.mieterbund.de/1017.html


Bearbeitet von - plop am 19.04.2009 21:50:48
Marco535
Zitat:



schimmelbefall wird sehr gern auf den mieter abgewälzt..



(Zitat von: plop)




Weils in 99 % der Fällen auch so ist.

Will jetzt nicht die ganze Schimmelproblematik hier kommentieren. Dauert mir etz zu lange.

Grundsätzlich würde ich aber in diesem Fall kein sonderkündigungsrecht einräumen. Zumal ja auch der Vermieter nicht ganz abgeneigt ist, die Angelegenheit zu regeln, warum sonst wäre ein Maler gekommen.

Kündigige die Whg fristgerecht und zieh fristgerecht aus. Beachte evtl. Vereinbarungen bzgl. Schönheitsreparaturen. Die Gefahr besteht, dass dich der Vermieter für die Schimmelbeseitigung haftbar machen will. Dann muss sowieso näher untersucht werden.
Gr33nAcid
na ja, der schimmel tritt im ganzen haus auf, schon komisch. gibt hier 4 partein, und alle haben schimmel an den außenwänden. kommt laut dem maler auch davon, das die heizungen eben ins mauerwerk eingelassen sind. an den innenwänden ist nix!

das nächste ist das es im winter nicht warm wird, es ständig zieht und ich hier nen problem mit kellerasseln habe, also irgendwo ist hier was undicht.

ps: wohne seit nicht mal nen jahr in dieser bude (bj 1960), na ja. gelüftet und geheizt wird auch, weil ohne frischluft kann ich nicht.

Bearbeitet von - Gr33nAcid am 19.04.2009 22:33:22
Marco535
Es handelt sich hier wohl um eine Kellerwohnung. Da isses natürlich so, dass dadurch die ganze Schimmelproblematik durchaus gefördert werden kann. Evtl. ist auch die Abdichtung vom Haus schadhaft und zieht deshalb Feuchtigkeit von außen. Gründe gibts in so einem Fall viele.

Problem könnte werden für Dich, du hast doch bestimmt bei der Übergabe der Wohnung ein Übergabeprotokoll unterschrieben. Dort wird i.d.R. die mängelfreie übergabe der Mietsache fest gehalten. So, wennst du nun die Hütte beim Auszug wieder übergeben willst, könnte der Vermieter bemängeln, dass da Schimmel vorhanden ist, den es beim Einzug nicht gab. Und dann gehts los. Ab hier gibts verschiedene Möglichkeiten mit der Sache umzugehen.
plop
wie wird denn gelüftet?

würdest du von deinem vermieter über "richtiges lüften/heizen" aufgeklärt?

ist dir stosslüften ein begriff?


aber wenn alle parteien im haus die gleichen probleme haben ist die wahrscheinlichkeit, dass die ursache in deinem verschulden liegt eher gering...

wahrscheinlich dringt irgendwo wasser ins mauerwerk ein..aber das sind nur spekulationen..

setz dich mit dem mieterbund in verbindung und sprich mit deinem vermieter..
mit schimmel ist nicht zu spassen...geg.falls kannst du eine mietkürzung bis zur abstellung des mangels durchsetzen...
herr_welker
Ich würde den Schimmel erstmal wegmachen, die Sache mit einem Heizlüfter gut trocknen, dann die Möbel erstmal ein Stück von der Mauer weglassen und weiter beobachten.

Ich hatte auch mal Schimmel im Schlafzimmer. Grund war eine undichte Abflussleitung von der Dusche (war genau die Gegenwand).

Wir ham des damals genauso gemacht wie grad beschrieben und dann hat man gut gemerkt, das die Wand ziemlich schnell wieder Feucht geworden ist.

Edit:
Aber wenn du eh ausziehen willst, dann kanns dir ziemlich egal sein...

Bearbeitet von - herr_welker am 19.04.2009 23:12:32
Gr33nAcid
es wird immer stoßgelüftet. die sache ist ja die, das die vormieterin auch schon schimmel hatte.

als wir hier eingezogen sind, war überall die luft sowas von trocken, das wir uns noch gewundert haben woher das kommt. ich denke mal der vermiter hat hier vorher luftentfeuchter und heiztrockner drinne gehabt.

ich denke ich werde die wohnung zum ersten mai kündigen.
dalmie
Zieh aus, der Gesundheit zuliebe.
Klingt nicht so, als ob du da jemals Ruhe rein bekommst.
Da hilft auch kein Maler. Was soll der machen? Den Schimmel anmalen? Der Mist kommt wieder.
Es ist immer leicht, Schimmel auf falsches Lüftungsverhalten zu schieben, für Mieter ist es umso schwerer, bauliche Mängel als Ursache nachzuweisen.
Schmaler Grat, dein Vermieter hat den längeren, weil gesünderen Atem..
cabriofreek
hallole,

also, das ist doch ganz einfach ... bitte UNBEDINGT von der vormieterin
SCHRIFTLICH bestätigen lassen, dass es bereits bei ihr schon schimmel-
bildung gegeben hat ! - wenn du n o r m a l lebst und lüftest, darf es
keinen schimmel geben ! wenn doch, stimmt was nicht ! - dann würde ich die
miete kürzen ( steht dir zu ) - hier geht es um immerhin rund 30% der kalt-
miete, je nach heftigkeit und befall ... der vermieter kann gegen die kür-
zung gar nichts machen, es sei denn er beseitigt SOFORT auf seine kosten
den schimmel und stellt eine EINWANDFREIE Mietsache zur Verfügung ! ...
und ausziehen ist klar, wnen du eh schon probleme hast ... ich denke,
wenn du mit dem vermieter sprichst, dann wird er dich auch schon vor
ablauf den mittlerweile üblichen 3 monaten rauslassen, wenn du was
finden solltest ... ansonsten gibt es noch einen trick ,wie man auch
sofort rauskommt ... also, good lack
herr_welker
Mal ne Frage. (aus Vermieter Sicht)

Mieter hat Schimmel in der Wohnung. Er will nun die Miete kürzen.

Wenn mir das egal sein sollte (die Kürzung) hat er dann noch weitere Handhabe gegen mich?
Marco535
Im Prinzip hat er auch einen Beseitigungsanspruch. Aber lass Dich gar net auf so spielchen ein. Wennst jetzt die Mietkürzung hin nimmst, wird das erfahrungsgemäß nicht das Ende der Fahnenstange sein.

Welchen Grund gibt er an für den Schimmel? Hat er vor der Mietkürzung diese angekündigt bzw. hat er die Möglichkeit gegeben zur Mängelbeseitigung? Wie hoch soll die Mietkürzung ausfallen?
herr_welker
Zitat:

Welchen Grund gibt er an für den Schimmel? Hat er vor der Mietkürzung diese angekündigt bzw. hat er die Möglichkeit gegeben zur Mängelbeseitigung? Wie hoch soll die Mietkürzung ausfallen?



Ich vermute falsches lüften, Kleidung in der Wohnung trocknen...

Bearbeitet von: herr_welker am 10.02.2010 um 14:45:50
cxm
Hi,

die Schimmelbildung dem Mieter wg. falschen Lüften anzulasten, ist zu einfach.
Meistens sind es die baulichen Gegebenheiten, die Schimmelbildung begünstigen.

Ein Beispiel:
Ein Haus wurde in den 50-60er Jahren gebaut, ohne Dämmung und mit Einfach-Verglasung.
Stück für Stück wurde durch nachträgliche Sanierungen dem Haus das ursprüngliche Luft- und Wärmeaustauschverhalten genommen.
Neue Türen und Fenster, die fast hermetisch abschließen, Dämmung von Dach und Wänden, etc.
Dafür sind aber die alten Baumaterialien nie gedacht gewesen.
Hinzu kommt eine höhere Raumtemperatur, die sogar vom Gesetzgeber mitgetragen wird.
Niemand kam vor 40 oder mehr Jahren auf die Idee, Räume auf 21 Grad oder mehr aufzuheizen.
Dadurch haben sich die klimatischen Eigenschaften des Hauses verändert.

Möbelaufstellung und Lüftungsverhalten spielen natürlich auch eine Rolle, aber definitiv nicht alleine.
Und wenn schon beim Vormieter Schimmelbefall vorhanden war, ist der jetzige Mieter mit Sicherheit nicht der Verursacher.
Da machen es sich die Vermieter zu einfach...

Ciao - Carsten
Marco535
Gabs vorher schon mal Problem mit Schimmel in der Wohnung? Die Wohnung wurde doch sicherlich Mängelfrei übergeben, oder?! Wieviel % von der Miete sind denn die 60 €? Anwaltsschreiben sind häufig übertrieben aufgebaut.
Ein Gutachten wird wohl so zwischen 1000 und 2000 € liegen. Stundenlohn für SV von LGA z.B. liegt bei ca. 110 €.

@cxm: Ich schätze ja Deine Beiträge immer, aber hier muss ich widersprechen. Klar sind die modernen Materialien nicht immer zur Vermeidung von Schimmel ausgelegt. Aber man kann in jeder Wohnung Schimmel vermeiden, wenn man sein Wohnverhalten anpasst. Ich hab wohl schon 100te Schimmelwohnungen besichtigt. In 99 % der Fälle konnte der Schimmel durch kostengünstigste Gegenmaßnahmen durch den Mieter behoben werden. Manche Wohnungen neigen eher zu schimmel als andere, aber dann muss man sich drauf einstellen. Gründe sind meist Wäsche in der Whg. trocknen, Möbel an die außenwände bzw. nur mit genug abstand, viele pflanzen in der wohnung, kochen, nur gekippte fenster statt stoßlüften, Heizung sparen und dadurch nicht ausreichend Temperatur.
Wenn man sich für 5,95 € ein Hygrometer kauft, kann man damit gezielt die Luftfeuchtigkeit prüfen und bei bedarf Lüften. Für unter 100 € gibts Luftentfeuchter die häufig ein ganzes Stück weiter helfen.

Es gibt zwar gutachter, die dazu übergehen den Grund für Schimmel darin zu suchen, dass keine Außendämmung angebracht ist, aber eine Dämmung zur vermeidung von kältebrücken ist nun auch nciht das allheilmittel. Vor allem weil oft schon seit vielen jahren die bausubstanz unverändert ist und plötzlich taucht schimmel auf.

In geschätzen 1 % der Wohnungen kam der Schimmel tatsächlich von einem undichten Dach oder einer undichten Leitung. Das sollte als erstes geprüft werden. Dafür braucht man aber keinen Gutachter. Im übrigen, wenn der Schimmel erst jetzt, also in den Sommermonaten aufgetaucht ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich tatsächlich um eine Rohrleitung o.ä. handelt. Die üblichen Schimmelfällen kommen erst im Herbst und Winter, klar.

Krümelmonster1972
Moin ,

ich würde so schnell es geht ausziehen .
Durch den Schimmel kann man sehr krank werden und Allergien bekommen . Ob der Schimmel entgültig geseitigt werden kann , ist die nächste Frage .

MfG .
herr_welker
Zitat:

Gabs vorher schon mal Problem mit Schimmel in der Wohnung? Die Wohnung wurde doch sicherlich Mängelfrei übergeben, oder?! Wieviel % von der Miete sind denn die 60 €?



Nein, keine Probleme. Ja wurde Mängelfrei übergeben.
60 EUR entspricht ca. 15%-20%.

Bearbeitet von: herr_welker am 10.02.2010 um 14:46:28
Der_Gute
Hi,

ich hatte auch mal in einer Mietwohnung Schimmel. Angelich schlecht lüften oder falsches lüften bla bla.

Daraufhin habe ich im gezeigt, dass eine Luftbrücke den Schimmel verursacht. Da er mir noch blöd gekommen ist, habe ich ihn mit meiner Frau dort stehen gelassen und diskutieren gelassen. In der Zeit hatte ich ein Schreiben am PC gemacht und im unterschrieben überreicht.

Da hatte ich festgehalten, dass ich nicht der Verursacher des Schimmel bin, dass ich die Miete umgehend kürzen würde gemäß der Mietminderungstabelle und das ich aufgrund von Gesundheitsgefährdung mir eine neue Wohnung suchen würde mit ggf. einem Sonderkündigungsrecht.

Das Schreiben hatte gelesen und die Annahme verweigert. Macht nichts, wurde ihm per PZU damals zugestellt.

Miete wurde auf um das Maximum gekürzt. Er hatte es nicht hinnehmen wollen und schrieb mir böse Briefe. Ein Brief hatte ich ihm zukommen lassen, Klagen sie gegen mich und es wird per Gutachten vom Gericht festgestellt wer verursacher ist. Danach hatte ich ruhe.

Bin kurz drauf mit Sonderkündigung ausgezogen. Hatte ihm 1 Monat zum Monatsschluss gegeben. War er nicht mit einverstanden aber es juckte mich nicht.

Kaution wieder bekommen und alles war OK.

Mein Tip, mach es genauso und tschüss!
Bimmer-Paule
Sehe ich genauso, gar nicht rumdiskutieren. Den Standard-Bla-Bla von wegen falsch Lüsften etc. erhält man vom Vermieter sowieso immer anfangs.

Hatte damals auch nicht lange gewartet und umgehend Mietminderung zur nächsten Zahlung angedroht, nachdem der Vermieter erst die Schiene mit dem Eigenverschulden gefahren war.
Daraufhin wurde vom Vermieter ein Handwerker bestellt, der den Schaden fachmännisch behoben hat.



herr_welker
Zitat:

Daraufhin wurde vom Vermieter ein Handwerker bestellt, der den Schaden fachmännisch behoben hat.



Und was war der Schaden?
Wie wurde der Schimmel entfernt? Einfach weggemacht und mit einem Mittel behandelt?
Marco535
@Welker:
Die Stockflecken hatte er schon länger fest gestellt? Gut, dann hat er in jedem Fall seine Pflicht zur Anzeige von Schäden vernachlässigt. Der nun entstandene Schaden ist deutlich größer und wohl auch teurer.

Wenn er regelmäßig verspätet zahlt, kann das durchaus ein Grund für eine kündigung sein. Fristlos würd ich nun nicht sagen, aber in jedem fall außerordentliche fristgerechte kündigung. So könntest ihn schon los werden.

@der gute: Wow, ihr hattet Luftbrücken in der Wohnung?! Muss ja ne mächtig große Bude gewesen sein ;-)
herr_welker
Zitat:

Wenn er regelmäßig verspätet zahlt, kann das durchaus ein Grund für eine kündigung sein. Fristlos würd ich nun nicht sagen, aber in jedem fall außerordentliche fristgerechte kündigung. So könntest ihn schon los werden.



Ja der weis schon wann man dann zahlen muss, dass man nicht gekündigt wird...

Zitat:

Die Stockflecken hatte er schon länger fest gestellt? Gut, dann hat er in jedem Fall seine Pflicht zur Anzeige von Schäden vernachlässigt. Der nun entstandene Schaden ist deutlich größer und wohl auch teurer.


Das ist ein guter Einwand. Werde ich mal prüfen.
Gr33nAcid
bei uns kam vom vermieter nen maler, der hat komplett eine wand abtapeziert und diese mit sonem schimmelzeugs behandelt, neu verputzt und gestrichen, kam irgendwie 300 €.

trotzdem hab ich heute die kündigung geschrieben, die anderen zimmer gammeln ja auch, und das extrem. mein holzbett war von unten schon angeschimmelt. pfui teufel sag ich da nur.
rennfrikadelle
Schimmel ist kein Grund die vorzeitige Kündigung auszusprechen. Dies geht nur, wenn das weiterführen des Wohnverhältnisses unzumutbar ist. Der klassische Weg ist die Benachrichtigung des Vermieters und bei dessen Untätigkeit die Mietminderung.

Mal was zum Thema lüften:

Lüften ist die ideale Möglichkeit Feuchtigkeit aus der Wohnung zu bekommen oder sie sich zu holen, wenn es falsch gemacht wird. Ob ein Fenster permanent offen steht oder stoßgelüftet wird.

Vor allem in Kellerappartments, bei Altbauwohnungen mit Steinwänden (also keine Ziegel) und bei sehr dichten Wohnungen kann es leicht passieren, dass man sich mit Lüften die Feuchtigkeit erst reinholt.

Das passiert dann, wenn die Wände kälter ais der Taupunkt sind. Heute sind es z.B. bei uns 28° im Schatten bei aktuel 59% Luftfeuchtigkeit. Der Taupunkt liegt derzeit bei 19,3°. Taupunkt bedeutet, dass bei Unterschreiten dieser Temperatur die Luft das Wasser nicht mehr halten kann und es auskondensiert. Trifft also die 28° warme Luft, die von draussen reinkommt auf die kalte Wand, legt sich unweigerlich Feuchtigkeit ab.
Vor allem im Sommer, wenn die Luft von draussen die kühle Luft der Wohnung etwas aufpeppt, passiert dann genau das - gerne stehen dann die Fenster auch mal den Ganzen Tag auf. Im Winter kann dieses Prolem ebenfalls bestehen, wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet wird.

Bei modernen Wohnunge oder neu sanierten Wohneinheiten sind diese oftmals aus Energiegründen besonders dicht. Durch die Atemluft, durch Kochen, durch Waschen und durch trocknende Wäsche steigt die Luftfeuchtigkeit an und mit dem Ansteigen steigt der Taupunkt. Das macht erst einmal nicht - dann kommt das Stoßlüften, im Winter druchmischt sich die Luft mit Kaltlut und unterschreitet dabei für einige Zeit (bis sie wieder hochgeheizt ist) den Taupunkt - Feuchtigkeit lagert sich ab und zieht durch Tapeten oder direkt in den Putz. Dabei hilft die Kapilarwirkung, die Wände wirken trocken - anfangs noch. Kleinere Wohnungen sind anfälliger als größere.

Klar trocknen die Wände auch wieder aus, wenn die Umgebung es zuläßt. Überwiegen allerdings Phasen der Wasseraufnahmen, bekommt man nach einiger Zeit (ein bis drei Jahre) so ein kleines Schimmelproblem - vor allem wenn es in einer zu dichten Wohnung so gut wie keine Luftbewegungen gibt. Der sogenannte Mikrozug ist für den Menschen nicht wahrnehmbar, für das Wohnklima aber unerlässlich.

Das Ganze ist nicht wenig Wasser - wer eine Klimananlage in der Wohnung hat, weiß wie oft er den Kondenswasserbehälter leeren darf.

Die Aussage, das für über 90% der Fälle die feuchte Wohnung durch den Mieter verursacht wird (ohne Absicht und trotzt Lüften) stimmt leider. Aus diesem Grund schreiben wir in unsere Mietverträge, dass der Betrieb einer Wäschetrockners mit Umluftprinzip und das freie trocknen von Wäsche in der Wohnung nicht gestattet ist - dafür gibt es die Waschküche. Möchten die Mieter die Wäsche in der Wohnung waschen und trocknen, dann nur mit einem Kondensattrockner.
herr_welker
Mir liegt nun ein Gutachten vor aus dem hervorgeht, dass der Fußboden und die Wände zu schlecht gedämmt sind.
Außerdem gibt es Wärmebrücken.

Jetzt natürlich die Frage. Wie soll ich das ganze renovieren lassen, wenn der Mieter noch drinnen wohnt. Kann ich den Mietvertrag kündigen, weil die ganze Wohnung renoviert werden muss?

Edit:
Wie schaut es mit BGB § 573 Absatz 2 aus? Bis die Kosten drinnen sind, würden 10 Jahre vergehen.

Bearbeitet von: herr_welker am 10.02.2010 um 15:13:31
Papa76
Zitat:


...

Jetzt natürlich die Frage. Wie soll ich das ganze renovieren lassen, wenn der Mieter noch drinnen wohnt. Kann ich den Mietvertrag kündigen, weil die ganze Wohnung renoviert werden muss?

...

Bearbeitet von: herr_welker am 10.02.2010 um 15:13:31

(Zitat von: herr_welker)




nein.

Zitat:



...

Edit:
Wie schaut es mit BGB § 573 Absatz 2 aus? Bis die Kosten drinnen sind, würden 10 Jahre vergehen.

Bearbeitet von: herr_welker am 10.02.2010 um 15:13:31

(Zitat von: herr_welker)




Dein Problem.

Wenn du auf BGB § 573 Absatz 2 Satz 2 hinaus willst: Versuch es. Ist m.E. die einzige Möglichkeit deinen Mieter loszuwerden. Satz 1 passt vermutlich nicht?! Satz 3 schon gar nicht es sei denn, du strebst einen Abbruch a. Gibt es bereits ausreichend BGH-Urteile zu einer Verwertungskündigung.

Sollte allerdings nach einer Kündigung nach Satz 2 im nachhinein herauskommen, dass die Wohnung / das Haus im Anschluss nicht von dir oder näheren Familieangehörigen genutzt wird, dann solltest du einen guten Rechtsbeistand haben.

Vielleicht kommt evtl. auch BGB 573a in Betracht? Weiß ja nicht, um was für nen Haus wir reden. Dann brauchste nämlich kein berechtigtes Interesse. Wär gut für dich.

Bearbeitet von: Papa76 am 10.02.2010 um 20:46:16
Papa76
Zitat:


Mir liegt nun ein Gutachten vor aus dem hervorgeht, dass der Fußboden und die Wände zu schlecht gedämmt sind.
Außerdem gibt es Wärmebrücken.
Bearbeitet von: herr_welker am 10.02.2010 um 15:13:31

(Zitat von: herr_welker)




Was mir gerade noch einfällt: Welches Baujahr ist das Gebäude und wie kommt der Gutachter auf mangelhafte Dämmwerte? Ich nehme mal an, das dass Haus nicht ganz neu ist, damit taucht die Frage auf, welche -wenn überhaupt- Wärmeschutzverordnung zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galt?
Gr33nAcid
also eigenbedarf sollte kein problem sein. auch wenn es nur abstellräume werden.

dauert aber eben 3 monate bis der mieter raus muss.
Papa76
Zitat:


[quote]
also eigenbedarf sollte kein problem sein. auch wenn es nur abstellräume werden.

dauert aber eben 3 monate bis der mieter raus muss.

(Zitat von: Gr33nAcid)




Eher nicht.

BGB 573 Absatz 2:

Zitat:

der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder...

Zitat Ende


Außerdem ist die Kündigungsfrist für den Vermieter abhängig von der Mietdauer und kann auch mal 9 Monate betragen.

Bearbeitet von: Papa76 am 10.02.2010 um 21:11:01
Gr33nAcid
da muss der mieter da aber schon sehr lange wohnen.

und wenn, wer weißt es einem nach?

vllt will ich mir da nen bürö einrichten?
Papa76
Zitat:


da muss der mieter da aber schon sehr lange wohnen.

und wenn, wer weißt es einem nach?

(Zitat von: Gr33nAcid)




Richtig. Bei 5 Jahren Mietzeit 6 Monate Kündigungsfrist. Bei 8 Jahren 9 Monate.
Zitat:



vllt will ich mir da nen bürö einrichten?

(Zitat von: Gr33nAcid)




Erklär das mal dem Richter bei deiner Räumungsklage. Der lacht dich aus.
Gr33nAcid
so weit muss es erstmal kommen. man kann immer noch sagen das man selbst da einziehen will, und selbst wenn, notfalls wird da eben "offiziel" wer aus der famile untergebracht, nach einem moant gehts dann eben doch nicht mehr ;)

ich habe hier zZ das selbe, die mieter über uns fliegen auch raus wegen eigenbedarf, und die tochter es vermieters zieht ein.
Papa76
Zitat:


so weit muss es erstmal kommen. man kann immer noch sagen das man selbst da einziehen will, und selbst wenn, notfalls wird da eben "offiziel" wer aus der famile untergebracht, nach einem moant gehts dann eben doch nicht mehr ;)

ich habe hier zZ das selbe, die mieter über uns fliegen auch raus wegen eigenbedarf, und die tochter es vermieters zieht ein.

(Zitat von: Gr33nAcid)




Bekommt der ehemalige Mieter heraus, dass der Kündigungsgrund nur vorgeschoben war und er klagt, bekommst du massive Probleme.

Mietrechtsurteile fallen i.d.R. in Deutschland seeehr mieterfreundlich aus.

Bearbeitet von: Papa76 am 10.02.2010 um 21:39:26
herr_welker
Zitat:


Wenn du auf BGB § 573 Absatz 2 Satz 2 hinaus willst:

Vielleicht kommt evtl. auch BGB 573a in Betracht? Weiß ja nicht, um was für nen Haus wir reden. Dann brauchste nämlich kein berechtigtes Interesse. Wär gut für dich.

Bearbeitet von: Papa76 am 10.02.2010 um 20:46:16

(Zitat von: Papa76)




573a kommt leider nicht in Betracht.

Bei 573 Absatz 2 meinte ich Satz 3. Naja. Wobei.. "erhebliche Nachteile" sind wohl was anderes.

Zum Gutachten. Der hat an verschiedenen Stellen die Temperatur gemessen.
Weil neue Türen drinnen sind die 4 mal besser dämmen als die Außenwände, soll es zu Wärmebrücken kommen.
Mindestwärmeschutz im Jahr 1952 gilt für das Gebäude.
Laut Gutachten wurde der Wärmeschutz damals schon um 0,01m²h°/kcal unterschritten.

Aber mal was anderes. Nach der Renovierung kann ich doch die Miete dann entsprechen erhöhen, oder?

Im Zuge der Renovierung würde ich auch noch ein weiteres Zimmer an die Wohnung "anschließen". (Durchbruch in der Wand)
Dann wäre der Mietvertrag aber unwirksam, oder?

Und was passiert wenn man gar nichts macht?

Bearbeitet von: herr_welker am 10.02.2010 um 21:42:19
Gr33nAcid
wer sagt denn das es nicht gekracht hat in der familie? oder das es eben doch nicht mehr ging. sowas muss ja auch immer noch nachweisen ;) oder das familenmitglied hat doch wieder was anderes gefunden. da gibt es ja zig... nennen wir es mal möglichkieten.

wenn der mieter ZB nur scheiße baut, irgendwie muss man die ja auch rauskriegen.

jaha und miterschutz, super. diesen scheiß durfte ich selber auch mitmachen, der mieter neben uns hat hier eben nur scheiße gebaut, unerlaubt tiere gehalten (kampfunde, schlangen), nachts um 3 laute anlage aufgedreht, das hat gedauert bis der draußen war. schönen dank auch.

sowas ist immer nen sehr zwei schneidiges schwert.
Papa76
Zitat:



573a kommt leider nicht in Betracht.

Zum Gutachten. Der hat an verschiedenen Stellen die Temperatur gemessen.
Weil neue Türen drinnen sind die 4 mal besser dämmen als die Außenwände, soll es zu Wärmebrücken kommen.
Mindestwärmeschutz im Jahr 1952 gilt für das Gebäude.
Laut Gutachten wurde der Wärmeschutz damals schon um 0,01m²h°/kcal unterschritten.

(Zitat von: herr_welker)




Das heißt das Haus ist ca. 50 Jahre alt. Und der Gutachter will ermittelt haben, das bereits bei der Errichtung die damals gültigen Vorschriften um die 2. Nachkommastelle unterschritten wurde? Aha

Zitat:


Aber mal was anderes. Nach der Renovierung kann ich doch die Miete dann entsprechen erhöhen, oder?

(Zitat von: herr_welker)




Du meinst ne Sanierung. Natürlich kannst du die Miete erhöhen. Voraussetzung ist, dass du entweder den Gebrauch der Mietsache erhöhst oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbesserst oder nachhaltige Einsparungen von Energie oder Wasser bewirkst (BGB 559). Erhöhungserklärung nach BGB 559 b. Solltest du Födermittel bekommen, dann noch BGB 559 a beachten.

Zitat:


Im Zuge der Renovierung würde ich auch noch ein weiteres Zimmer an die Wohnung "anschließen". (Durchbruch in der Wand)
Dann wäre der Mietvertrag aber unwirksam, oder?
(Zitat von: herr_welker)




Nö, der MV wird nicht unwirksam. Ist es denn vom Mieter gewollt, dass er ein weiteres Zimmer erhält?

Zitat:


Und was passiert wenn man gar nichts macht?

(Zitat von: herr_welker)




Der Mieter kann die Miete mindern und sich dabei an diversen Urteilen oder Tabellen orientieren oder bei Gesundheitsgefährdung fristlos kündigen.