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Stiffla
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 10.04.2009 um 12:15:29 aus dem Forum "Treffen - offizielle Events" in dieses Forum verschoben.

Hallo zusammen,

ich war heute um 18Uhr auf den weg ins Autokino in Aschheim. Als
ich in Aschheim angekommen bin, wurde ich im Kreisverkehr von der Polizei angehalten.
Es wurde eine absorde db Messung durchgeführt und das Auto wurde dann wegen 2db zu viel Stillgelegt. Ging es euch vllt auch so oder vllt anderes? Es wurden da ja in der std wo ich da war, min. 15 Autos Stillgelegt.

Jedenfalls werde ich mit meinem Anwalt dagegen vorgehen. Wäre super wenn ihr eure "erlebnisse" auch posten würdet.

Gruss Frank

Bearbeitet von - Stiffla am 02.04.2009 23:55:52

Bearbeitet von - angry-playboy am 10.04.2009 12:15:29
fantomasio
Wie wurde denn gemessen? Ich habe mal gehört, dass es eine Vorschrift (DIN) gibt, wie gemessen werden muss.
Darüber hinaus, ist alles eingetragen gewesen? Auch wenn das wenig hilft, denn wie Du siehst, hat die "Rennleitung" das letzte Wort... egal ob eingetragen oder nicht.
Stiffla

Nein, Auspuff und Felgen sind nicht eingetragen. Das Auto ist auch viel zu Tief, was jedoch keinen interessiert hat. Die wollten nur den Auspuff. Der hatte so einen Hand db Messer und ich musste 5550U/min gas geben. Was völliger schwachsinn ist, da neben mir die LKW's die Autos abschleppten und der Wind wie sau ging.

Bei einem anderen E36 funktionierte der Messer dann nicht mehr, dann meinte der Bulle, ach, das ist egal, den messer brauchen wir nicht das hört man das er zu laut sei. (der Pott von dem war sogar eingetragen!) Auto wurde Sichergestellt.

Also ich war ja schon bei einigen Treffen aber sowas hab ich noch nie erlebt. Werde mich heute mal mit meinem Dad in verbindung setzten und den Anwalt einschalten. Mal sehen was mein Vater über die arbeit seiner kollegen sagt, der ist nämlich auch einer vom trachtenverein.

Naja ich wünsche euch allen schonmal eine schönes wochenenede!
Gruss Frank

Bearbeitet von - Stiffla am 03.04.2009 08:18:21
LuckyM3
Äh, ohne Dir zu Nahe treten zu wollen:

1. Warum lässt Du Felgen udn Auspuff nicht eintragen??? Wenn das nicht eingtragen ist, dann haben die Kontrolleure doch einfach nur recht Dein Fzg. stillzulegen...

2. Du schreibst im Profil Deines Cabrios:
"Kat Ersatz (RST - Super Sound SS) von Eisenmann Kat und Vorschalldämpfer entfernt und Eisenmann SS endtopf verbaut.Hammer geiler sound!! ;)"
Da wunderst Du Dich noch dass er zu laut ist???
Eintragungsfähig ist das wohl auch nie und nimmer, oder?

Gruesse,
Oliver

P.S. Sehs als Lehrgeld an das nächste Mal das Fahrzeug zu legalisieren, dann ist auch gut... achja, auch ein lauter Auspuff ist möglich (mit Klappenanlage...)...
Denn erst DANN hast Du auch eine Handhabe gegen eine unberechtigte Stilllegung, oder prinzipiell dagegen vorzugehen...

Gruesse,
Oliver

P.S. ...oder ich bin auch schon zu alt um das Dröhnen eines lauten Auspuffs lange zu ertragen... ich mag da eher das Geräusch von vorne, aber da hätte es dem Beamten wohl sein Handmessgerät eingesaugt :-)
Stiffla
wer lesen kann ist klar im vorteil....

erstens besitze ich das Cabrio gar nicht mehr und zweiten's habe die noch einen e36 stillgelegt der alles eingetragen hatte. Da war einfach dem dummem Bullen danach. Finde das schon krass, was sie die deppen alles erlauben können.
ach und eintragen werd ich auch nichts mehr lassen, für was, wenn sie das auto trotzdem stilllegen.

Gruss
PS: habe jetzt nen bastuck am M3 und der hat ein gutachten, nur die bullen meinten das bastuck nur illegale Potts verkauft und die bald gar nicht mehr zulässig sind. Behindert sind die, sonst nichts.

Das ist Deutschland, der größte scheiss den's gibt.
BMW_Pilot_austria
größte scheiß?

fahr mal in österreich rum.. da wird dein wagen stillgelegt wenn er unter 11cm hat.. ob eingetragen oder nicht ;)
e30beamer
Verstehe deine Aufregung nicht, wenn ich meine Auspuffanlage bearbeite, dann nehme ich den Verlust meiner Allgemeinen Betriebserlaubnis in Kauf. Das weiß ja wohl jeder. Dass sie dein Wagen gleich stilllegen ist natürlich ärgerlich, aber gesetzlich ganz legitim. Darin liegt an sich auch kein Fehler, du kannst nur versuchen irgendeinen Fehler in Messung oder sonstigen Verhalten der Beamten zu finden.
Zum Punkt der Eintragung, ich habe auch einen Supersport Auspuff eingetragen und in Wirklichkeit ne Eigenbau Anlage drunter mit nem durchgängigen Edelstahlrohr ab Kat. Hier liegt also Eintragung und Wirklichkeit auch weit auseinander.

Spielt aber keine Rolle, die Polizei macht auch nur ihren Job, und du hast dich wissentlich darauf eingelassen die gesetzlichen Bestimmungen zu brechen, also nimms wie ein Mann und gut ist. Nichts desto trotz hätte ich mich auch über die ganze Sache geärgert.
stefan323ti
Zitat:


wer lesen kann ist klar im vorteil....

erstens besitze ich das Cabrio gar nicht mehr und zweiten's habe die noch einen e36 stillgelegt der alles eingetragen hatte. Da war einfach dem dummem Bullen danach. Finde das schon krass, was sie die deppen alles erlauben können.
ach und eintragen werd ich auch nichts mehr lassen, für was, wenn sie das auto trotzdem stilllegen.

Gruss
PS: habe jetzt nen bastuck am M3 und der hat ein gutachten, nur die bullen meinten das bastuck nur illegale Potts verkauft und die bald gar nicht mehr zulässig sind. Behindert sind die, sonst nichts.

Das ist Deutschland, der größte scheiss den's gibt.

(Zitat von: Stiffla)




Sorry das ich das so sagen muss, aber wegen so Leuten wie dir sind die Polizisten doch erst so angepisst und reagieren so.

Wenn du mit dem Beamten genauso geredet hast wie du jetzt hier schreibst, dann versteh ich durchaus, das der das volle Programm durchgezogen hat.
Wage auch stark daran zu zweifeln, das der pauschal alle Autos stillgelegt hat, weil er meinte die wären eh zu laut.

Wir leben in Deutschland in einer Bürokratie, da geht nix ohne Nachweise. Auch keine Stilllegung...
Weiß-Blau-Fan-Rude
Zitat:


wer lesen kann ist klar im vorteil....

erstens besitze ich das Cabrio gar nicht mehr und zweiten's habe die noch einen e36 stillgelegt der alles eingetragen hatte. Da war einfach dem dummem Bullen danach. Finde das schon krass, was sie die deppen alles erlauben können.
ach und eintragen werd ich auch nichts mehr lassen, für was, wenn sie das auto trotzdem stilllegen.

Gruss
PS: habe jetzt nen bastuck am M3 und der hat ein gutachten, nur die bullen meinten das bastuck nur illegale Potts verkauft und die bald gar nicht mehr zulässig sind. Behindert sind die, sonst nichts.

Das ist Deutschland, der größte scheiss den's gibt.

(Zitat von: Stiffla)





1te Verwarnung wegen unangebrachter Ausdrucksweise, siehe Forumsregeln




Zitat:

Wir dulden keinerlei Beleidigungen/Angriffe gegenüber anderer User auf dem Board oder Personen allgemein. Es ist nicht gestattet, andere User zu beschimpfen oder in einer anderen Art und Weise zu verunglimpfen. Des weiteren weisen wir ausdrücklich daraufhin, dass wir keine abfälligen Kommentare oder Beleidigungen gegenüber anderen Foren, Rassen, Nationalitäten, Religionen, anderer Automarken und deren Fahrern etc. dulden. Dies sollte auch in der Signatur innerhalb der Beiträge berücksichtigt werden.




.. siehe allgemeine Forums-Regeln / Richtlinien
Stiffla


tja, die haben aber einfach alles Stillgelegt. Wäre halt mal klasse wenn hier einer wäre der auch dort war. Wie gesagt, ich nimms wie ein mann aber normal war das nicht.

Ach und geredet habe ich mit dem Polizisten noch ganz anderes, darum noch ne zusätzliche anzeige, die war es mir aber wert.
Mein Vater ist auch ein Cop, ich kenn mich da schon bisschen aus und er meinte auch dass das nicht normal war/ist. Der Anwalt ist schon dran....
BigKing
kann das sein, das dort auch ein "internes" db messen war?

paar kumpel waren dort von mir....

Bearbeitet von - BigKing am 05.04.2009 22:54:33
King Cornflakes
Zitat:


größte scheiß?

fahr mal in österreich rum.. da wird dein wagen stillgelegt wenn er unter 11cm hat.. ob eingetragen oder nicht ;)

(Zitat von: BMW_Pilot_austria)




äähhmm wie jetzt pilot, auch wenn ich schweizer bin und alles nach CH norm legal ist ??
Zolli
war zwar nicht in Aschheim an dem Tag , hab aber davon gehört ...

Die Messung kannst du ohne Probleme anfechten da es dafür eine Richtlinie gibt .
Wenn ich mich recht erinnere war da was von wegen im Umkreis von xx metern darf nichts sein das den schall reflektieren könnte , du musst mit 50km/h oder so vorbei fahren etc. etc. etc.

n bekannter von mir hat da mal in nem anderen Forum was gepostet - ich schau mal ob ich den Text finde ...

Bearbeitet von - Zolli am 10.04.2009 08:42:02
J-S-J
lächerliche 15 Autos wurden stillgelegt. Ich hätte fast die hälfte Stillgelegt wenn ich Cop wäre. Lauter Pfusch rum gefahren. Es waren vielleicht 15 Autos da, die echt ok waren und nur 5 die echt super waren.

Fazit: Treffen fürn Arsch und Film erst recht! Aber ich hatte wenigstens paar bekannte getroffen.
Zolli
Hier mal der Text zur Fahrgeräuschmessung :

Messung des Fahrgeräusches. Das Fahrgeräusch ist bei beschleunigter
Vorbeifahrt des Fz. beiderseits der Fahrbahn zu messen. Dabei ist der
Höchstwert des A-bewerteten Schallpegels, der während der Vorbeifahrt
angezeigt wird, abzulesen.
Die Anordnung der horizontalen Messstrecke u der Aufstellungsort des
Messmikrofons sind in Anlage 1 dargestellt. Der Beschleunigungsvorgang
beginnt beim Überfahren der Linie AA mit der Vorderseite u endet beim
Überfahren der Linie BB mit der Rückseite des Fz. Anstelle von BB ist es im
allgemeinen zweckmäßiger, die Linie DD auf der Straße zu markieren. Da-
bei ist aber zu beachten, daß der Abstand zwischen den Linien BB u DD
durch die Fz. Länge bestimmt ist u das somit DD uU von Fall zu Fall neu
markiert werden muß.
Beiderseits der Fahrspurmitte CC sind in 7,5 m +/- 0,2 m Abstand in den
Messpunkten MM die Messmikrofone aufzustellen. Falls nur ein Schallpegelmesser
vorhanden ist, ist das Fahrgeräusch durch abwechselndes
Fahren in beiden Richtungen für beide Fz. Seiten getrennt zu bestimmen. Da
MM zu den Linien AA u DD nicht symmetrisch liegt, ist dabei auf richtige
Zuordnung der Linien in beiden Fahrtrichtungen zu achten.
Bei Krad mit Beiwagen wird beiderseits der Spur des Krad gemessen.
Die mit einem Führer besetzten Fz. müssen unbeladen sein. Die Motoren
sind vor der Messung auf normale Betriebstemperatur zu bringen; diese
kann z.B. bei einer Öltemperatur von mehr als 60 °C angenommen werden.
Zum Betrieb des Fz. notwendige Einrichtungen, die nicht ständig mitlaufen,
sondern automatisch oder nach Bedarf von Hand abschaltbar sind, müssen
sich bei der Messung in dem Betriebszustand befinden, in welchem der höhere
Schallpegel auftritt. Bei Fz. mit Einrichtungen, die während der Fahrt im
öffentlichen Verkehr arbeiten können, z.B. Betonmischer, Asphaltkocher,
Kompressoren, Mülltrommeln, sind diese Einrichtungen während der Messfahrt
in der bei der Straßenfahrt üblicherweise zu betreiben.
Für die Fahrweise während der Messfahrt gilt folgendes:
a) Fz. ohne Wechselgetriebe sind mit gleichmäßiger Geschwindigkeit (ohne
Bremsung) bis zur Linie AA zu fahren, und zwar mit 3/4 der Motordrehzahl,
bei der die höchste Motorleistung erreicht wird, aber höchstens mit
50 km/h. Beim Überfahren von AA wird das Fahrpedal oder der Gasdrehgriff
so schnell wie zweckmäßig in die Stellung für volle Leistung
gebracht. Bei DD ist so schnell wie möglich wieder zu schließen.
b) Bei Fz. mit herkömmlichem Wechselgetriebe, das 2, 3 oder 4 von Hand
schaltbare Gänge hat, ist der 2. Gang, bei mehr als 4 Gängen der 3. Gang
einzuschalten. Bei Zusatzgetrieben ist auf „schnell“ zu schalten.
„Overdrive“-Stufen oder ähnliche sind jedoch nicht zu benutzen. Das Fz.
ist mit gleichmäßiger Geschwindigkeit (ohne Bremsung) bis zur Linie AA
zu fahren u zwar mit 3/4 der Motordrehzahl, bei der die höchste Motorleistung
erreicht wird, aber höchstens mit 50 km/h. Beim Überfahren von
AA wird das Fahrpedal oder der Gasdrehgriff so schnell wie zweckmäßig
in die Stellung für volle Leistung gebracht. Bei DD ist so schnell wie
möglich wieder zu schließen. Falls der Motor bei dieser Fahrweise eine
Drehzahl erreicht, die über seiner zul. Höchstdrehzahl liegt, so ist anstelle
des 2. oder 3. Getriebegangs ein höherer zu wählen u zwar der, bei dem
gerade keine Überdrehzahl mehr erreicht wird (dies kommt z.B. für Lkw u
Sportwagen in Frage).
c) Wenn in Fz. mit automatischem Getriebe mehrere vorwählbare Getriebestufen
für Vorwärtsfahrt vorhanden sind, ist die im Stadtverkehr
übliche zu benutzen. Das Fz. ist mit gleichmäßiger Geschwindigkeit
(ohne Bremsung) bis zur Linie AA zu fahren, u zwar mit 3/4 der Motordrehzahl,
bei der die höchste Motorleistung erreicht wird, aber höchstens
mit 50 km/h. Beim Überfahren von AA wird das Fahrpedal oder der
Gasdrehgriff so schnell wie zweckmäßig in die Stellung für volle Leistung
gebracht. Bei DD ist so schnell wie möglich wieder zu schließen,
ohne eine automatische Schalteinrichtung (kick down) mitzubetätigen.
d) Bei Kfz mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 50 km/h ist der Gang einzuschalten, der für die größte
Straßengeschwindigkeit vorgesehen ist. Das Fz. ist mit gleichmäßiger
Geschwindigkeit (ohne Bremsung) bis zur Linie AA zu fahren u zwar mit
3/4 der Motordrehzahl, bei der die höchste Motorleistung erreicht wird.
Beim Überfahren von AA wird das Fahrpedal oder der Gasdrehgriff so
schnell wie zweckmäßig in die Stellung für volle Leistung gebracht. Bei
DD ist so schnell wie möglich wieder zu schließen.

Eine Ausnahme besteht für leistungsstarke Fahrzeuge mit mehr als 140 kW Motorleistung und 75 kW/t Leistungsmasse. Entsprechende Pkw werden, wenn die Ausfahrgeschwindigkeit (vDD) größer als 61 km/h ist, nur im dritten Gang gemessen. Bei Fahrzeugen mit Automatikgetrieben ist die Gangstufe “D“ verbindlich.


Örtliche Verhältnisse u Bodenbeschaffenheit. Das Messmikrofon ist auf einem
Stativ in einer Höhe von 1,2 m +/- 0,1 m über dem Boden so aufzustellen,
das die vom Hersteller des Geräts angegebene Richtung maximaler Empfindlichkeit
auf die Schallquelle zeigt, bei Vorbeifahrt des Fz. senkrecht zur
Fahrtrichtung. Es muß auf einer festen, unbewachsenen, möglichst ebenen
Fläche gemessen werden, die frei von schallabsorbierendem Belag (z.B.
Schnee) ist. Im Umkreis von wenigstens 50 m um das Mikrofon dürfen keine
akustisch störenden Gegenstände vorhanden sein. Zwischen Schallquelle u
Mikrofon sowie unmittelbar hinter diesem dürfen sich während der Messung
keine Personen aufhalten.
Störgeräuschpegel u Windeinfluss. Der Störgeräuschpegel u etwaige durch
Windeinfluss hervorgerufene Zeigerausschläge müssen mindestens 10 dB(A)
niedriger liegen als die Messwerte. Am Mikrofon kann ein geeigneter
Windschutz angebracht werden.
VB_Compact
Erstmal Viel Glück bei der Sache, hoffe das dein AW dich da gut rausboxt.

Ich hab dann scheinbar doch Glück gehabt, wäre nämlich auch da gewesen, aber hab meinen nicht rechtzeitig vom Auer wiederbekommen.
Mir ist nämlich in der Woche davor einer reingefahren.

Jetzt fängt scheinbar wieder die tolle Kontrollensaison an, hab die gestern auch in Mühldorf gesehen wo die gerade einen Astra mit Flügeltüren kontrolliert haben.
mb100
Zitat:


Zitat:


größte scheiß?

fahr mal in österreich rum.. da wird dein wagen stillgelegt wenn er unter 11cm hat.. ob eingetragen oder nicht ;)

(Zitat von: BMW_Pilot_austria)




äähhmm wie jetzt pilot, auch wenn ich schweizer bin und alles nach CH norm legal ist ??


(Zitat von: King Cornflakes)




Ich bin da irgendwann mal über ein paar Artikel gestolpert, in denen berichtet wurde, dass die österreichische Polizei "einfach so" deutsche Autos, bei denen zwar nach deutschem Recht alles eingetragen war, stillgelegt hat bzw. die Kennzeichen an Ort und Stelle abmontiert hat. Und wars nicht hier auch mal ein Thema?
Natürlich gut möglich, dass da die alte Rivalität auch mit reingespielt hat. Aber irgendwo kann ich das Vorgehen im Grunde genommen auch verstehen. Überspitzt gesagt will ich auch nicht, dass mir hier ein osteuropäischer Laster in Einzelteilen aufs Dach fliegt und mir dann der Fahrer achselzuckend erzählt, dass nach den Vorschriften seines Heimatlandes alles "im grünen Bereich" war. Da erwarte ich dann auch, dass die deutschen Behörden einschreiten und ihnen die Vorschriften des Heimatlandes erst mal egal sind.

Nichtsdestotrotz halte ich das Vorgehen der österreichischen Polizei - unterstellt natürlich, die Berichte stimmen - für überzogen. Eigentlich wäre hier ein zumindest EU-weiter "Grundstandard", was die HU angeht, nötig. Und wenn ein Fahrzeug diesem Grundstandard entspricht, muss es auch woanders fahren dürfen. Selbst dann, wenn das Land "härtere" Regelungen anwendet.
Vorgeschlagen hab ichs schon oft, aber auf mich hört ja - wie üblich - niemand...
elvis29m
Zitat:


wer lesen kann ist klar im vorteil....

erstens besitze ich das Cabrio gar nicht mehr und zweiten's habe die noch einen e36 stillgelegt der alles eingetragen hatte. Da war einfach dem dummem Bullen danach. Finde das schon krass, was sie die deppen alles erlauben können.
ach und eintragen werd ich auch nichts mehr lassen, für was, wenn sie das auto trotzdem stilllegen.

Gruss
PS: habe jetzt nen bastuck am M3 und der hat ein gutachten, nur die bullen meinten das bastuck nur illegale Potts verkauft und die bald gar nicht mehr zulässig sind. Behindert sind die, sonst nichts.

Das ist Deutschland, der größte scheiss den's gibt.

(Zitat von: Stiffla)






und dein Vater ist auch polizist?

Bearbeitet von - elvis29m am 10.04.2009 14:45:59
Hounddog
auch wenn uns wohl sämtliche Hintergrundinformationen von deinem antreffen mit der Polizei fehlen. Kann ich allein durch deine Antworten und Reaktionen hier im Forum beurteilen, dass wohl alles sein Sinn und Zweck hatte dein Fahrzeug stillzuelegen.

Ich war auch vor Ort und es waren wirklich viele misst Fahrzeuge dort unterwegs!
Mich wundert es dass es nur 15 Fahrzeuge waren die stillgelegt wurden!

Ausserdem solltest du erstmal deine Schreibweise überdenken und nicht die Polizei als "Bullen" beschreiben. Dann wunderst du dich noch? Und das in einem öffentlichen Forum?

Denn hier sind die ein oder anderen Polizisten selbst im BMW Syndikat!

Bearbeitet von - Hounddog am 10.04.2009 17:42:53
elvis29m
ums auf den punkt zu bringen : so wie man in den wald rein schreit ..schreits auch wieder raus! Manche lernens früh andere gar nicht!
Ahmet02
anfechten kannst du viel, nur was willst du erreichen?
das ding ist nicht eingetragen.
Doedelhai159
Zitat:

Aber irgendwo kann ich das Vorgehen im Grunde genommen auch verstehen. Überspitzt gesagt will ich auch nicht, dass mir hier ein osteuropäischer Laster in Einzelteilen aufs Dach fliegt und mir dann der Fahrer achselzuckend erzählt, dass nach den Vorschriften seines Heimatlandes alles "im grünen Bereich" war.



und wie läuft das wenn ich mitm amischlitten hier herkomme? da isses ja auch nich notwendig, dass ich auf orangene blinker und kleinkram einbaue.

beim laster, der abgefahrene reifen hat und sonst auch alles im beheimateten land im grünen bereich ist, gehts ja um die fahrsicherheit.
aber wenn ich ein lauten auspuff habe, weil in rumänien 85 statt wie in deutschland 78db erlaubt sind....

oder wenn ich 8cm boden freiheit habe, statt 11cm wie in österreich gefordert, dann (so bin ich der meinung) gefährde ich nicht den straßenverkehr.

leider (und zum glück) ist es ja so, dass die polizei das letzte wort hat.
AM racing
Die Anwaltskosten solltest dir besser für den Tüv aufsparen, um dein zeug ordnungsgemäß eintragen zu lassen!

Macht weniger Ärger mit der Rennleitung und du hast somit in zukunft viel mehr zeit um dich mit deinem dad über Sinn und Unsinn der StvZo zu unterhalten!

mb100
Zitat:


und wie läuft das wenn ich mitm amischlitten hier herkomme? da isses ja auch nich notwendig, dass ich auf orangene blinker und kleinkram einbaue.

beim laster, der abgefahrene reifen hat und sonst auch alles im beheimateten land im grünen bereich ist, gehts ja um die fahrsicherheit.
aber wenn ich ein lauten auspuff habe, weil in rumänien 85 statt wie in deutschland 78db erlaubt sind....

oder wenn ich 8cm boden freiheit habe, statt 11cm wie in österreich gefordert, dann (so bin ich der meinung) gefährde ich nicht den straßenverkehr.

leider (und zum glück) ist es ja so, dass die polizei das letzte wort hat.

(Zitat von: Doedelhai159)




Das war das, was ich mit "Grundstandard" gemeint hab. Um jetzt bei dem österreichischen Beispiel zu bleiben: wenn die EU sagt: "wir setzen den europäischen Standard auf mind. 8 cm fest - und jedes Auto, das in der EU fährt, muss diesem Standard entsprechen", dann kann Österreich kommen und sagen: "wir wollen mind. 11 cm" - aber Italien kann dann nicht kommen und sagen: "wir wollen 7 cm". Nennt sich übrigens Rahmengesetzgebung.

In dem Beispiel mit der Folge für Österreich, dass die zwar für in Österreich zugelassene Fahrzeuge ihren 11-cm-Standard durchsetzen dürfen, die anderen Fahrzeuge (und in meinen Augen auch die, die außerhalb der EU zugelassen sind) am EU-Standard (also an den 8 cm) messen dürfen.

Und das mit dem Amischlitten und der Umrüstung is ja afaik ohnehin nur dann so, wenn Du ihn hier zulassen willst. Dann gilt ja ohnehin deutsches Recht
Doedelhai159
Zitat:

wir setzen den europäischen Standard auf mind. 8 cm fest



ist das so? oder war das nur ein beispiel?

mich würde mal interessieren was passiert wenn ich mit 7cm nach österreich fahre.
meine kennzeichen dürfen die ja auf jedenfall mal nicht einziehen (können sie auch nicht, außer sie haben torx dabei)
mb100
"Wenn die EU sagt..." hab ich geschrieben. Folglich isses nur ein Beispiel.

Aber keine Ahnung, ob man in Brüssel endlich auf mich gehört hat.
bmwstoffl
Hallo,

also zum thema 11cm und österreich. also in der regel legen sie dich wegen 2-3 cm unter den 11cm nicht still, hängt natürlich auch vom polizisten ab, das recht hatt er.
normal bekommt man eine anzeige und eine vorladung zum tüv.
wenn man nur mehr 2-4 cm übern boden ist, ja dann kann man mit einer stilllegung rechnen.
für die "urlauber" wenn bei euch alles tüv ist, können unsere polizisten nichts machen, ihr habt in Ö ja keinen Hauptwohnsitz, also habt ich auch kein problem.

zum thmea db: im moment ists in österreich so, das es db messungen zwar gibt, ich aber diese ablehnen kann, damit gibs wahrscheinlich anzeige auf verdacht und vorladung zum tüv (und ich kann alles schön rückbauen in der zeit).
allerdings wollen sie im parlament eine gesetzesänderung durchführen das somit auch die verweigerung bestraft werden kann (wie bei alkoholtest wo man gleich 1,6 promille bei verweierung angerechnet bekommt). alledings ist das noch nicht gesetz und somit die verweigerung eines db tests strafbar.

gruss
christoph
Stiffla
Morgen,

also bei uns in Bayern darf man die Grünen als Bullen bezeichnen...google doch mal nach...

Ich meine, wenn 3 Beamte sagen ich kann weiterfahren und einer, der jüngste von denen sich daran aufgeilt mein Auto zu filtzen dann dreht man doch gerne mal ab...

Naja mir egal...mein Auto habe ich zwar immer noch nicht aber vllt bekomme ich es ja nächste woche wieder...nach drei wochen..!! das ist wirklich der abschuss schlecht hin. Die lassen sich zeit.

Gruss Frank

PS: Ja mein Dad ist auch "bulle" aber was sollte das damit zu tun haben?
Kingm40
Leute lassen wir doch mal die Bodenfreiheit in Österreich aus dem Spiel. Das hat doch absolut nichts mit dem Thema zu tun ;).

Also BTT

Ich hab immer wieder mit Schalldämmprüfungen am Bau zu tun und wenn ich mir den Aufwand ansehen, der dort betrieben wird um an brauchbare Messwerte zu kommen, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein einfaches Handmessgerät auf offener Straße einen brauchbaren Wert liefert. Das kann höchstens einen Anhaltspunkt liefern und somit ein Verdachtsmoment für die Polizei darstellen (zumindest wär´s so richtig, kann natürlich gesetzlich anders geregelt sein, das weiß ich nicht).

Bekanntlich steigern sich die db ja mit Anzahl der Quellen. Z.B. nimmt man zwei Schallquellen mit jeweils 60 db Schalldruck und stellt diese nebeneinander, hat man plötzlich 63 db. Umgelegt auf den Straßenverkehr, wo wie vom Threadersteller LKW´s und andere Autos unterwegs waren, kann der Messwert nicht stimmen.
Stiffla
@ Kingm40

ja da hast du vollkommen recht. Ich denke auch Sie den MEsswert als Anhaltspunkt genommen haben. Lächerlich ist halt nur wie sie den anderen e36 Stillgelegt haben. Wo der Polizist meinte, das hört man ja ein deutig, der ist zu laut. Der wird Stillgelegt. Das ist schon heftig.

Naja gestern hab ich mit dem Typ von der Verwahrstelle telefoniert, nächste bekomme ich mein Auto vllt wieder. Ich will's mal hoffen ;)

Gruss und allen ein schönes Wochenende...