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striker33
Hauptthema:
Hey,
also hatte gestern einen Unfall, der Typ hat gebremst und ich direkt hinter ihm. dann hat er zurückgesetzt um zu parken ohne dass ich die Gelegenheit hatte zurückzufahren und direkt meinen Kotflügel eingeddelt. Haben polizei gerufen, er wurde zu 100% für schuldig befunden. Es war gestern früh! Morgen muss ich mich bei seiner Versicherung melden. Das Rad schleift jetzt am Kotflügel, also immer wenn ich abbiege, schleift es. Jetzt möchte ich wissen, was ich bachten muss; Was steht mir zu: unabhängiger Gutachter? Mietfahrzeug? Oder soll ich zu Bmw fahren? Wie verarschen Versicherungen die Geschädigten?
Musste letztes mal nach Unfall für einen 15cm langen Kratzer überm Kotflügel, bei einem Renault 930€ bezahlen. Bei mir Ist der Kotflügel, Die Frontmaske, verbogen, Radhausschalle gebrochen, lenkgetriebe schlägt neuerdings. was schetzt ihr kostet die Reparatur?
Old Men
Teile der Versicherung des Unfallverursachers mit, dein Auto ist nicht fahrbereit und die sollen einen Sachverständigen zu dir schicken.Dann kannst du dafür sorgen, daß dein Fahrzeug in eine Werkstatt kommt.BMW würde ich bevorzugen. Leihwagen steht dir zu, für die Dauer der im Gutachten festgestellten Reparaturdauer.Brauchst du keinen Leihwagen, kannst du Nutzungsausfall geltend machen. Erscheint dir der im Gutachten angegebene Preis für die Reparatur zu niedrig, kannst du bei BMw eine Abtretungserklärung unterschreiben und die werden dann mit der Versicherung abrechnen. So hast du keine Laufereien zur Versicherung und brauchst dich um nichts zu sorgen.
plop
zuerst keinen gutachter einschalten...
kostenvoranschlag von bmw holen und das auto am besten auch gleich dalassen...

dann hast keinen ärger mit der versicherung und ein anständig repariertes auto..

wenn man das auf eigene faust mit gutachter und allem pipapo versucht artet das nur in abartigen stress aus...ganz ehrlich!! hatte vor nem jahr das gleiche szenario!

einfach den wagen mit den versicherungsdaten des verursachers bei bmw abgeben und unverzüglich die versicherung des unfallgegners kontaktieren und den schaden melden!

dann hast auch kein stress...
mb100
Weil ich jetzt dafür bin, weder den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren noch sich nur auf nen Kostenvoranschlag zu verlassen, sag ich: schalt nen unabhängigen Gutachter ein, wenn der Schaden über die Bagatellgrenze geht. Aber Plop hat insofern recht: erst mal über BMW sicherstellen, dass der Schaden nicht mehr im Bagatellbereich liegt.

Und ich an Deiner Stelle würd mit der Sache zum Anwalt gehen. Selbst wenn eigentlich alles klar und eindeutig ist...
fantomasio
Zitat:


zuerst keinen gutachter einschalten...
kostenvoranschlag von bmw holen und das auto am besten auch gleich dalassen...

dann hast keinen ärger mit der versicherung und ein anständig repariertes auto..

wenn man das auf eigene faust mit gutachter und allem pipapo versucht artet das nur in abartigen stress aus...ganz ehrlich!! hatte vor nem jahr das gleiche szenario!

einfach den wagen mit den versicherungsdaten des verursachers bei bmw abgeben und unverzüglich die versicherung des unfallgegners kontaktieren und den schaden melden!

dann hast auch kein stress...

(Zitat von: plop)




Das ist der einzig wahre und richtige Tipp. Alles andere wird sich "automatisch" ergeben!

Das bestätige als gelernter Versicherungskfm.
herr_welker
Zitat:

Und ich an Deiner Stelle würd mit der Sache zum Anwalt gehen. Selbst wenn eigentlich alles klar und eindeutig ist...



Habe ich immer das Recht auf einen Anwalt? Auch wenn die Versicherung zu allem ja und amen sagt?

Wer zahlt den Anwalt? Die gegnerische Versicherung? Auch wenn er "eigendlich" gar nicht notwendig wäre?

Gilt das auch bei Bagatellschäden (ca. 800 EUR)?

Danke für eure Anworten.
Nordwind
Du kannst a) Nutzungsausfall geltend machen. Sprich: Solange, wie du dein Auto nicht fahren konntest, bekommst du Geld für jeden Tag. Abgerechnet wird nach der Schwacke-Liste. Habe jetzt allerdings nicht im Kopf, was man für einen BMW bekommt (ich gehe davon aus, dass du einen e36 hast).
oder du holst dir b) einen Mietwagen und lässt dir das von der gegnerischen Versicherung zahlen. Allerdings würde ich das alles über einen Anwalt machen. Dann wäre es von Vorteil, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, die auch die Anwaltsgebühren übernehmen.
striker33
Alsooo hab jetzt Gutachten gemacht, er hat 1600€ festgestellt und an die Versicherung geschickt. Es war am Dienstag. Wann bezahlt Sie? und was passiert wenn die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken will, der mir weniger berechnet? Kann ich dann zu meinem Rechtsschutz greifen um das Geld voll ausgezahlt zu kriegen? Außerdem hat man mir in der Werkstatt gesagt, dass mein Lenkgetriebe einen Schlag abbekommen hat, es steht aber nicht im Gutachten,...Was soll ich machen? UUnndd als ich den Unfall gemeldet habe, habe ich gesagt dass mein Auto nicht fahrbereit ist, im Gutachten steht aber dass das Auto fahrbereit ist, krieg ich jetzt eine Woche, wo ich mit sbahn gefahren bin bis das Gutachten gemacht wurde ausgezahlt?
Asko
Zitat:


Alsooo hab jetzt Gutachten gemacht, er hat 1600€ festgestellt und an die Versicherung geschickt. Es war am Dienstag. Wann bezahlt Sie? und was passiert wenn die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken will, der mir weniger berechnet? Kann ich dann zu meinem Rechtsschutz greifen um das Geld voll ausgezahlt zu kriegen? Außerdem hat man mir in der Werkstatt gesagt, dass mein Lenkgetriebe einen Schlag abbekommen hat, es steht aber nicht im Gutachten,...Was soll ich machen? UUnndd als ich den Unfall gemeldet habe, habe ich gesagt dass mein Auto nicht fahrbereit ist, im Gutachten steht aber dass das Auto fahrbereit ist, krieg ich jetzt eine Woche, wo ich mit sbahn gefahren bin bis das Gutachten gemacht wurde ausgezahlt?

(Zitat von: striker33)




Nein, die eine Woche bekommst du nicht bezahlt! Nutzungsausfall bekommt man NUR ÜBER DIE DAUER DER REPERATUR bezahlt.. also wenn du geld haben willst ohne reparieren zu lassen, wirst du garkeinen Nutzungsausfall bekommen!

Das mit dem Lenkgetriebe ist schön blöd gelaufen.. das kannst du dir abschmieren, es sei denn du hast lust auf ewig andauerndes anwaltsgedudel!
Wenn der Gutachter es nicht auf der Liste hatte wird die Versicherung sagen, dass es danach passiert sein muss.. und die sind fein raus !

Auf einen Gutachter der Versicherung brauchst du dich nicht einlassen.. sag NEIN ! Die können höchstens verlangen, dass du dir ein Zweitgutachten einholst, trotzdem darfst du dir den Gutachter nochmal selber aussuchen!

Und wenn du Geld statt Reparatur willst, dann bekommst du nur den NETTO-Betrag der Reparatur und Nutzungsausfall fällt ebenfalls flach..

Achsoo.. und hoffe nicht auf schnelles Geld.. ich hab 5 Monate auf meine Kohle warten müssen :P !

MfG

herr_welker
Bei welchem Gutachter warst du den? Würde ich nicht mehr nehmen ;-)
Hast du ihn nicht drauf angesprochen, das die Lenkung einen Treffer hat und das das Fahrzeut nicht fahrbereit ist?

Wenn im Gutachten steht, das dein Fahrzeug fahrbereit ist, bekommst du nichts erstattet. Warum auch? Du hättest ja mit dem fahrbereiten Fahrzeug noch fahren können.

Wenn du deine VerkehrsRechtsschutz in Anspruch nehmen willst, würde ich dir empfehlen erstmal dort anzurufen und denen den Fall erstmal zu schildern.

Wenn du das Geld ausbezahlt haben willst, dann bekommst du nur die Netto Beträge. Wenn du aber Neuteile kaufst (mit Rechnung), dann bekommst du auch die MWST die angefallen ist.
striker33
Also im gutachten steht, das Auto könnte verdeckte mängel ausweisen, hab ich da noch eine chance, mein defektes Lenkgetriebe zu melden?
mb100
Durchaus. Ich würd den Gutachter nochmal antanzen und das Fahrzeug nach-begutachten lassen. Wäre bei mir auch fast mal nötig gewesen, weil eben bei der Reparatur auch nochwas zum Vorschein kam...

Könnte nur auf nen kleinen Papierkrieg mit der Versicherung rauslaufen.

@Herr_Welker: Das Recht auf nen Anwalt hast Du sowieso immer. Die Frage is nur, wer den zahlt. Und selbst wenn die gegnerische Versicherung keinen Stress macht (und der Glaube daran ist mit dem Glauben an Weihnachtsmann, Osterhase und Pfingstkaninchen zu vergleichen...), muss sie den grundsätzlich komplett zahlen, wenn Du 100 % unschuldig bist. Obs nun ne Ausnahmeregelung für Schäden unterhalb der Bagatellgrenze gibt: keine Ahnung.
Wie dem auch sei: ne Rechtsschutz macht ohnehin immer Sinn - mit 25 - 33 % Mitverschulden is man ohnehin schnell dabei. Dazu sind wir alle zu sehr Mensch und zu wenig Maschine...