All-eyes-on-me Hauptthema: |
Hallo habe folgendes Problem, gleich vorweg ich bin kein Raser, drängler oder sonstiges... aber lest es euch mal durch
Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h den erforderlichen Abstand von 58,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 14,17 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.
Bermerkungen: Video Aufzeichnung/Messverfahren Keine Abstandsverringung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz
Beweismittel: Foto Video
Könnt ihr mir sagen wie die Messung erfolgt ist? Oder es aus einem anderen Auto aus gewesen ist oder von einer Brücke?! Darf ich das Video sehen bevor ich dazu Stellung nehme? Ich würde ein Fahrverbot bekommen nach neuem Bußgeldkatalog
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR, 3 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
bringt es was einspruch zu erheben? Meine Probezeit läuft noch 4 Wochen lang könnte das Auswirkungen haben? Ich kann es mir nur so erklären das ich überholen wollte...
Danke im voraus
Chris |
shgfa |
Kannst natürlich die Behörde anschreiben, ob Du das Video einsehen darfst.
Das Messverfahren deutet auf eine Kamerawagen oder eine Brücke mit Kamera hin.
Deine Probezeit hat sich dann wohl damit verlängert und ein Aufbauseminar wird dann auch noch auf dich zukommen.
Einspruch würde ich nur einlegen, wenn ich mir sicher bin dass, das Messverfahren fehlerhaft war. |
All-eyes-on-me |
ya könnte ja sagen das ich überholen wollte oder der vor mir gebremst hat und genau da ich gemessen wurde oder? |
Opern Geist |
wenn du rechtschutzversichert bist...frage da mal nach wegen einer deckungszusage
und dann zum anwalt für verkehrsrecht...
der weiss was zutun ist...
wenn man alles selber macht und den frage bogen beantwortet... kann man schnell unwissentlich fehler machen
gruss |
phiphi34 |
Zitat:
ya könnte ja sagen das ich überholen wollte oder der vor mir gebremst hat und genau da ich gemessen wurde oder?
(Zitat von: All-eyes-on-me)
Hallo Ich würd sagen das hängt davon ab, ob`s ne nachfahrmessung war, oder von der Brücke gefilmt. Zitat: Keine Abstandsverringung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz Zitat ende, DAS kann man fast nicht von ner Brücke aus gemacht haben, also würd ich`s lassen mit der Aussage, ausser es war wirklich so. Wenn du aber diese Falschaussage machst und dann kommen sie mit dem Video der Nachfahrmessung bist du am Ar***. Sorry das ich das jetzt noch sage, aber "ich bin kein drängler" und dann 14 Meter abstand bei über 100 KMH.... musstest du auch schon eine Vollbremsung von 100 auf 0 machen ? Da braucht man wirklich länger für als 14 Meter... Tja, schau was du machen kannst. Grx Phi |
güttl |
Zitat:
ya könnte ja sagen das ich überholen wollte oder der vor mir gebremst hat und genau da ich gemessen wurde oder?
(Zitat von: All-eyes-on-me)
Wird wenig Sinn haben, da das Video Dich gewiß länger als 2 sec auf dem Bild hat. Selbst von einer Brücke können die das nachvollziehen. Mir ist auf der A14 vor Grimma mal einer in den Sicherheitsabstand reingehackt. Ein paar Meter weiter standen die beiden Dreiböcke auf der Brücke. Da ist nix nachgekommen, obwohl der Abstand jenseits von Gut und Böse war(etwa 20m bei 140). |
All-eyes-on-me |
Ich nehme an ich werde um die Strafe nicht rum kommen...
Aber das war am Freitag dem 13.03.09 ;)
Meine Probezeit endet am 15.05.09
Bringt es was einen Anwalt einzuschalten um Zeit zu gewinnen um um eine Nachschulung und Probezeitverlängerung rum zu kommen? Oder zählt der Zeitpunkt der Tat oder der Urteilsverkündung? |
shgfa |
Es zählt der Zeitpunkt der Tat! |
All-eyes-on-me |
Scheiße... (Sorry) |
Opern Geist |
der zeitpunkt der tat zählt...
ich kenne jemanden, der in der probezeit war...
23:50 Uhr war der verstoss... die probezeit endete aber erst um 00:00 ... tja da hatte er pech gehabt
aber wie gesagt ... wenn du rechtschutzversichert bist...würde ich mir wenigstens ein beratungsgespräch vom fachmann holen
gruss
|
theblade |
Zitat:
aber wie gesagt ... wenn du rechtschutzversichert bist...würde ich mir wenigstens ein beratungsgespräch vom fachmann holen
gruss(Zitat von: Opern Geist)
wollte ich auch gerade dazu raten! lass es drauf ankommen. geh zum anwlat der soll sich den vorgang annehmen ;) |
All-eyes-on-me |
ya problem ist halt das ich auf meinem führerschein angewiesen bin durch meine arbeit im außendienst...
okay hab noch ewig urlaubstage das mit den 4 wochen geht vll noch klar, aber die nachschulung ist mir ein dorn im auge... und die probezeitverlängerung |
daspertl |
Erstberatung ist beim Anwalt kostelos.
Würd da einfach mal hingehen und gucken was der dazu sagt. Hatte das gleiche Problem.
Habe Einspruch eingelegt, daraufhin habe ich dann die Beweismittel (Video) als Foto-Ausschnitte zugeschickt bekommen. Messung erfolgte bei mir von einer Brücke. Kann man leider nichts machen. Wenn du zu nah dran warst, dann warst du eben zu nah dran. |
shgfa |
Schreib an die Behörde von der, der Bescheid kam, dass Du beruflich auf den Schein angewiesen bist und ohne den Schein entlassen wirst und deshalb darum bittest, das Bußgeld aufzustocken und von dem Entzug der Fahrerlaubnis abzusehen.
Das Aufbauseminar solltest Du dann einfach unter Lehrgeld verbuchen. Shit happens. |
güttl |
Zitat:
Schreib an die Behörde von der, der Bescheid kam, dass Du beruflich auf den Schein angewiesen bist und ohne den Schein entlassen wirst und deshalb darum bittest, das Bußgeld aufzustocken und von dem Entzug der Fahrerlaubnis abzusehen.
(Zitat von: shgfa)
Das wäre der größte Fehler, den er machen könnte, denn gerade weil er beruflich drauf angewiesen ist, sollte er sich der Tragweite seiner Handlungen mehr bewußt sein, als ein "Sonntagsfahrer". Was jedoch hilft, ist ein freundlicher Anruf bei der bearbeitenden Dame (Tel.Nr. steht immer dabei), die man mit Unterwürfigkeit und Einsicht vielleicht überzeugen kann. Aber das Argument mit beruflich drauf angewiesen geht meistens nach hinten los... |
shgfa |
Zitat:
Zitat:
Schreib an die Behörde von der, der Bescheid kam, dass Du beruflich auf den Schein angewiesen bist und ohne den Schein entlassen wirst und deshalb darum bittest, das Bußgeld aufzustocken und von dem Entzug der Fahrerlaubnis abzusehen.
(Zitat von: shgfa)
Das wäre der größte Fehler, den er machen könnte, denn gerade weil er beruflich drauf angewiesen ist, sollte er sich der Tragweite seiner Handlungen mehr bewußt sein, als ein "Sonntagsfahrer". Was jedoch hilft, ist ein freundlicher Anruf bei der bearbeitenden Dame (Tel.Nr. steht immer dabei), die man mit Unterwürfigkeit und Einsicht vielleicht überzeugen kann. Aber das Argument mit beruflich drauf angewiesen geht meistens nach hinten los...
(Zitat von: güttl)
Weiß nicht wo Du Deine Erfahrungen gemacht hast aber wenn mich jemand anruft (ja, es sind nicht nur Damen dort) und mich voll schleimt bekommt der garnichts von mir. wenn jedoch beruflich jemand drauf angewiesen ist, bekommt er im Regelfall die doppelte bis dreifache Geldbuße und dann wird von dem Fahrverbot abgesehen, dass geht aber nur einmal, beim zweiten mal gibt es dann dass Fahrverbot ohne wenn und aber. Ist aber alles eine Einzelfall Entscheidung von daher hängt es immer vom jeweiligen Sachbearbeiter, bzw. Bußgeldstellenleiter ab was gemacht wird. Das nennt man dann Ermessenspielraum. |
Klaus |
Ich schätze Du kommst um das "Lehrgeld" und den "Nicht-Auto-fahren"-Urlaub nicht rum! Wie soll denn eine Abstandsmessung funktionieren, wenn sie aus einem Auto kommt??? Schon mit logischem Denken kommt man drauf, daß es nur von einer Brücke kommen kann das Video. Oder meint Ihr daß das Kameraauto umkehrt, damit es den nächsten "vielleicht" erwischt. Ziel ist es doch die Autofahrer auf ihr Vergehen hinzuweisen.
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shgfa |
Der Kamerawagen kann aber hinter Dir fahren, wenn Du jemanden zu dicht auffährst und das filmen. |
güttl |
Zitat:
Weiß nicht wo Du Deine Erfahrungen gemacht hast aber wenn mich jemand anruft (ja, es sind nicht nur Damen dort) und mich voll schleimt bekommt der garnichts von mir. wenn jedoch beruflich jemand drauf angewiesen ist, bekommt er im Regelfall die doppelte bis dreifache Geldbuße und dann wird von dem Fahrverbot abgesehen, dass geht aber nur einmal, beim zweiten mal gibt es dann dass Fahrverbot ohne wenn und aber. Ist aber alles eine Einzelfall Entscheidung von daher hängt es immer vom jeweiligen Sachbearbeiter, bzw. Bußgeldstellenleiter ab was gemacht wird.
Das nennt man dann Ermessenspielraum.
(Zitat von: shgfa)
Meine Erfahrung habe ich als jahrelanger Fahrer einer Betonpumpe gemacht: Wenn man beruflich auf den FS angewiesen ist, sollte man mit äußerster Sorgfalt auf den Erhalt des Selbigen achten! (O-Ton eines Amtsrichters). Und sobald ich nen Mann am Telefon habe, schleime ich den auch nicht zu. Aber Einsicht und Höflichkeit zeigen, sollte auch bei Dir nicht falsch sein. Oder magst Du eher die extreme, flache Ansage aus der Muschel?? |
fantomasio |
Ich bin der Meinung, dass die Messung nur von einer Brücke erfolgt sein kann.
Denn aus einem fahrenden Provida-Wagen können sie zwar auch exakt die Abstände messen, jedoch sind die eher auf Raser und Drängler aus und in diesem Zusammenhang werden dann noch die Abstände berücksichtigt. Alleine Abstandsverstöße würden sie nicht unbedingt ahnden, wenn dann holen sie auch einen noch vor Ort raus um den Betroffenen mit dem Verstoß zu konfrontieren.
Woher ich das weiß. Ich habe es 2005 selbst erleben müssen und über "mich" gab es leider sogar eine Kabel1 Berichterstattung :-(
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daniel.krueger |
@ All-eyes-on-me:
Habe ich das richtig verstanden, daß Du nicht an Ort und Stelle herausgezogen wurdest sondern daß Du den Bescheid per Post erhalten hast? In diesem Falle würde ich auf jeden Fall über einen Anwalt Akteneinsicht fordern(Dir allein wird man dies wahrscheinlich nicht gewähren), bevor ich in irgendeiner Form Stellung nehme. Da sollte man ersteinmal klären, ob der Fahrer überhaupt auf dem Video zu erkennen ist. Gerade wenn der Vorfall schon einige Wochen her ist, kann die Behörde dann nicht mehr von Dir verlangen, daß Du dich noch daran erinnerst. |
shgfa |
Zitat:
Zitat:
Weiß nicht wo Du Deine Erfahrungen gemacht hast aber wenn mich jemand anruft (ja, es sind nicht nur Damen dort) und mich voll schleimt bekommt der garnichts von mir. wenn jedoch beruflich jemand drauf angewiesen ist, bekommt er im Regelfall die doppelte bis dreifache Geldbuße und dann wird von dem Fahrverbot abgesehen, dass geht aber nur einmal, beim zweiten mal gibt es dann dass Fahrverbot ohne wenn und aber. Ist aber alles eine Einzelfall Entscheidung von daher hängt es immer vom jeweiligen Sachbearbeiter, bzw. Bußgeldstellenleiter ab was gemacht wird.
Das nennt man dann Ermessenspielraum.
(Zitat von: shgfa)
Meine Erfahrung habe ich als jahrelanger Fahrer einer Betonpumpe gemacht: Wenn man beruflich auf den FS angewiesen ist, sollte man mit äußerster Sorgfalt auf den Erhalt des Selbigen achten! (O-Ton eines Amtsrichters). Und sobald ich nen Mann am Telefon habe, schleime ich den auch nicht zu. Aber Einsicht und Höflichkeit zeigen, sollte auch bei Dir nicht falsch sein. Oder magst Du eher die extreme, flache Ansage aus der Muschel??
(Zitat von: güttl)
Einsicht und Höflichkeit werden natürlich immer gern gesehen, nur wenn es in geschleime ausartet, ist es nicht mehr so klasse. |
Klaus |
@shgfa Und wie will der filmende Wagen "mitbekommen" ob der Vordermann bremst bzw gebremst hat??? logisch denken bitte!!!! @phiphi34 Du hast den Begriff Video schon mal gehört??? Ich glaube nicht, da Du sonst Deine Aussage: DAS kann man fast nicht von ner Brücke aus gemacht haben.... nicht gemacht hättest. @daniel.krueger Das dürfte der Behörde egal sein, ob sich der Verkehrs... an den Vorfall erinnern kann oder nicht! Wenn der RA Akten- bzw Videoeinsicht beantragt, dann ist die Erstberatung schon vorbei und es folgt: der nächste Absatz Jetzt mal ein paar Worte zum Thema RA: Die Erstberatung ist in der Regel kostenfrei; aber bedenkt mal, daß einige Versicherungen auch einen Selbstbehalt (150€ oder mehr p.a.) haben!!!?? |
fantomasio |
Zitat:
aber bedenkt mal, daß einige Versicherungen auch einen Selbstbehalt (150€ oder mehr p.a.) haben!!!??
(Zitat von: Klaus)
Nicht per Anno, sondern je Fall ;-) |
mb100 |
Nur zwischendurch: Zitat:
Erstberatung ist beim Anwalt kostelos.
(Zitat von: daspertl)
Ganz sicher nicht. Jedenfalls nicht pauschal. Mag zwar sein, dass es ein, zwei Anwälte gibt, die ne kostenlose Erstberatung anbieten (ich kenn keinen - und ich kenn ziemlich viele Anwälte), aber dann haben die entweder nix zu tun oder das einzige, was bei ner Erstberatung rauskommt ist, dass man dem Anwalt viel erzählt und der "kommt drauf an" als einzige Antwort weiß. Kann sein, dass die eine oder andere Rechtsschutzversicherung ne kostenlose Erstberatung anbietet (also unabhängig von Selbstbeteiligung, Beschränkung des Versicherungsumfangs, ...) - aber das ist dann wieder ne Frage der Versicherung und hat primär net wirklich was mit dem Anwalt zu tun. @Topic: ich würd mit dem Problem aber wirklich mal zum Anwalt gehen. |
phiphi34 |
Zitat:
@shgfa Und wie will der filmende Wagen "mitbekommen" ob der Vordermann bremst bzw gebremst hat??? logisch denken bitte!!!! @phiphi34 Du hast den Begriff Video schon mal gehört??? Ich glaube nicht, da Du sonst Deine Aussage: DAS kann man fast nicht von ner Brücke aus gemacht haben.... nicht gemacht hättest. @daniel.krueger Das dürfte der Behörde egal sein, ob sich der Verkehrs... an den Vorfall erinnern kann oder nicht! Wenn der RA Akten- bzw Videoeinsicht beantragt, dann ist die Erstberatung schon vorbei und es folgt: der nächste Absatz Jetzt mal ein paar Worte zum Thema RA: Die Erstberatung ist in der Regel kostenfrei; aber bedenkt mal, daß einige Versicherungen auch einen Selbstbehalt (150€ oder mehr p.a.) haben!!!??
(Zitat von: Klaus)
Hallo Klaus Heute mit dem falschen Bein aufgestanden, oder immer so aggressiv das du grad alle in so nem Ton anfährst ??? Ich wollte ihn mit meiner Aussage dazu bringen seine "Ausrede": "ya könnte ja sagen das ich überholen wollte oder der vor mir gebremst hat und genau da ich gemessen wurde oder?" zu überdenken. Falls es eine Nachfahrmessung war, haben die die ganze beanstandete Fahrt auf Viedo, und da verstehen die kein Spass ( Falschaussage ). Sollte es aber eine Kamera auf einer Brücke sein, kann diese ja nur einen begrenzten Bereich der Fahrbahn überwachen. Da könnte man schon eher so argumentieren. So hab ich das gemeint. Grx Phi |
daniel.krueger |
@ phiphi34:
Ich weiß nicht, wie es bei euch in der Schweiz ist, in Deutschland ist man als Beschuldigter nicht zur Wahrheit verpflichtet, insofern kann man in so einem Fall nicht wegen "Falschaussage" belangt werden. |
shgfa |
@Klaus; Unter normalen Umständen hätte ich Dir das Messverfahren hier jetzt auch ausführlich erklärt, da ich beruflich damit zu tun habe aber bei Deinen Umgangsformen hat es keinen Sinn, wenn Du meinst es besser zu Wissen, dann bitte!
Die Kameras auf der Autobahn filmen länger mit, müsst mal drauf achten, wenn die auf einer Brücke sind, ist es immer an einem Abschnitt den man gut einsehen kann, ohne Kurven.
Bearbeitet von - shgfa am 03.04.2009 19:19:32
Bearbeitet von - shgfa am 04.04.2009 08:28:45 |
Heckpropeller |
An den TE:
Bist du überhaupt gefahren? ;)
Such doch jemand anders der dein Auto gefahren ist! |
Cube43 |
Zitat:
@shgfa Und wie will der filmende Wagen "mitbekommen" ob der Vordermann bremst bzw gebremst hat??? logisch denken bitte!!!!
(Zitat von: Klaus)
Hast du noch nie im Fernsehen gesehen wie solche Verstöße mit dem Videowagen aufgenommen werden?Da sieht man schon alles..sonst wärs ja als Beweismittel nicht zulässig. Erstmal selber denken bevor man andere dazu auffordert. |
MCEE |
So jetzt hat´s mich auch erwischt.... Meine Mom hat gerade angerufen, dass Post von der Rennleitung gekommen ist. 14m Abstand bei 107km/h auf der AB :-/ Hab leider den Brief noch nicht bekommen und weiss daher auch nicht, welche Beweismittel aufgeführt sind usw. krieg ich aber nächste Woche. Sei auch noch keine Strafe dabei sondern nur der Fragebogen zum Tatbestand. Mal schauen, ob ich da evtl. irgendwie raus komm weil auf 3 Punkte, 160.- und 1 Monat Fahrverbot hab ich nicht so wirklich Lust.
Die ganze Geschichte wundert mich auch bissl, weil ich sonst eigentlich immer den Abstand einhalte. Ich glaub eher, dass ich da grad beim Überholen war und vor mit einer rausgezogen hat oder so aber das weiss ich dann wenn ich das Foto hab. |
Fogg |
Also wenn die von der Brücke gefilmt haben hast eig. kaum ne Chance da raus zu kommen. Hab das ganze selber durch und hab aus verlässlicher Quelle das diese Messungen sehr sehr selten ungültig sind!
Bei uns wird per Video der Verstoß festgestellt und dann ein schönes Bild dazu gemacht (mim Blitzkasten).
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NoHux |
Hi,
mir liegen auch 4 mal in der Woche solche Fälle vor die ich klären darf.
Also gefilmt wir definitiv von einer Brücke und du wirst über mehrere hundert meter gefilmt. Damit wollen sie sicher gehen ob du nur überholen wolltest oder ob du länger zu wenig abstand eingehalten hast.
Fordere auf jedenfall das Video an oder geh die Behörde besuchen, oftmals ist vor einem einer engescheert oder anderes also erstmal auf nummer sicher gehen.
Wenn es wirklich an dir lag und du auch keien Chance hast da raus zu kommen ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich der durchschnitt liegt bei 3 Punkten und 75 Euro strafe was bei dir eine Nachprüfung und verlängerung der Probezeit mit sich ziehen lässt.
Gruß Marcel |
MCEE |
Hab das Schreiben jetz vorliegen.
Beweismittel: Foto/Video Bemerkungen: Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz
Hmm da hab ich wohl richtig verkackt. Macht wohl kaum Sinn hier Einspruch einzulegen oder was meint ihr? |