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T H E M A     R Ü C K B L I C K
BMW_Pilot_austria
Hauptthema:
hab bei ebay kotflügel aus carbon verkauft. ich habe die ecken mit schaumstoff eingepolstert, dann karton, schrumpffolie drüber. hab diese dann extra zu DHL gegeben, sperrgut. nun kamen diese beim käufer an, nur kaputt.. transportschaden.. der käufer will nun sein geld zurück.

ich mein was kann ich dafür das DHL so umschmeist mit den paketen? muß ja nun DHL bezahlen für den transportschaden?

Touri Normi
wars versicherter versand?
eigtl. machen die da keinen stress
FreakyE36
musst dort anrufen und sagen das du das perfekt gesichert hast kannst hoffen das se dir den schaden bezahlen nach der werksinternen prüfung, ich hatte auch ma sowas mir wurde der schaden nicht bezahlt...
Touri Normi
also sorry es wird wohl klar ersichtlich sein ob was beim transport beschädigt wurde oder nicht.
und wenn du ein paket offensichtlich kaputt zum verschicken bringst, wird das vermerkt.
im schlimmsten falle hat man in der heutigen zeit einfach ne rechtschutzvers.

drück dir die daumen
BMW_Pilot_austria
ja und derweil soll ich das geld zurück überweisen? für den schaden kann ja ich nix :(
tobibeck80
Oh mann du hast auch nur Pech seitdem du den M3 neu aufbaust!

Is doch scheiße.
Touri Normi
zurück überweisen nicht.
schreib ihm ne anständige mail wo du einfach die fakten darlegst wie es momentan ist und dass du dran bist die geschichte mit DHL zu klären da du nichts dafür kannst.
wenn der dann rummuckt ist es sone masche wie bei ebay dass die dann wertminderung wollen etc und die meisten aus angst zahlen.

grüße norman
e61_530driver
da du die ware gerecht verpackt hast und das dein empfänger wohl bestätigen kann sollten da bei der erstattung von dhl keine probleme auftreten.
Marius
Hat der dir Bilder der Kotflügel zugeschickt???
BMW_Pilot_austria
Zitat:


Hat der dir Bilder der Kotflügel zugeschickt???

(Zitat von: Marius)




nein, noch nix.. er schrieb nur die kotis kamen an, er packte se aus.. sie seien durch transprt kaputt, er will sie zurück schicken und das geld wieder. aber in einem freundlichen ton, das muß ich auch mal sagen.
Peja_320i
ja aber wenn er selbst sagt, das es transportschaden war, dann soll er sich an DHL wenden!!

du kannst ja nichts dafür!!
würde da auf jeden fall DHL ansprechen!!

EDIT: war sicherlich nicht billig das teil!!
da sollte man den zusteller bitten, doch eben zu warten, ob auch alles ok
ist!!
der nimmt das dann auf, und wenn was ist hat man nen zeugen!!



Bearbeitet von - Peja_320i am 27.03.2009 00:27:20
BMW_Pilot_austria
hat meine freundin auch schon gesagt...

ich schrieb ihm zurück er solle sich an DHL wenden, natürlich in ebenfalls freundlichen ton. bin ich gespannt was er zurück schreibt.
Marius
Ist richtig.

Er hat den Artikel entgegengenommen und für Unterschrieben.

Sein recht war es sich den Artikel im dabeisein vom Zusteller anzusehen und jede optische beschädigung zu beanstanden. Der DHL Mensch hätte das dann auf seinem Zustellbericht vermerken müssen.

Da er das jedoch nicht gemacht hat bzw. in dem Fall das Packet anstandslos entgegengenommen hat muss er nun einen Schadensbogen von DHL anfordern und das ganze mit DHL abwickeln.

Denke du hast dem Bilder von den Kotis zugeschickt oder falls über Ebay verkauft sind die da zu sehen ohne Beschädigung.

Das ist mehr als genug nachweiss das die Ware von dir vernünftig und unbeschädigt an DHL weitergegeben worden ist.

Verpackung muss auch ok gewesen sein da DHL sonst das Packet wenn es nach deren Vorschriften nicht ordnungsgemäß Verpackt gewesen wäre nicht angenommen hätte.
BMW_Pilot_austria
ja klar. ich habe noch bilder der kotis... auch ein paar leute wissen das diese nicht beschädigt waren. diese waren ja neu. nichtmal gelackt
BigKing
wie dir schon gesagt, muss DHL eig. dafür aufkommen!

und bei dem preis für sperrgut zum versenden, müsste es versichert sein!


bin mal gespannt was da rauskommt!

halt uns auf dem laufendem!
shgfa
Kommste überhaupt mit der Kohle aus der transportversicherung hin um den Schaden abzudecken?
kiese
Auch wenn du es ungern hörst:
Es wird nix bei rum kommen, wenn du bei DHL reklamierst. Denn die AGBs sagen, dass das Zeug so verpackt sein muss, dass nix kaputt gehen kann. Mit dieser Klausel ist DHL aus dem Schneider. So unfair das klingt.

War selbst schon in so ein Problem.

Bearbeitet von - kiese am 27.03.2009 07:46:58
Gr33nAcid
der kann dir nichts, außer ne schlechte bewertung geben.

ich drösel das mal nach den § des BGB auf.

Ihr habt ja nen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen, welcher nach § 433 BGB zustande gekommen ist.



§ 433 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Soweit ist alles passiert. Wenn er die Ware nicht bei dir am Eefüllungsort abholt, und um versendung bittet, greift hier § 447. Die Ware war ja vorher Sachmängelfrei.

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Wenn du jetzt nicht vom angegebenen Versand abgewichen bisst, greift hier also der Absatz 1 des § 447 BGB. Leider einfach PEch für den Käufer. Rechtlich hat er keine Handhabe gegen dich im Privatrecht.

Du hast dir also auch nichts vorzuwerfen. Er muss sich hier an das Versandunternehmen weden. Ob das Erfolg hat ist nicht mehr deine Sache, denn du hast deinen vertraglichen Teil erfüllt.




Bearbeitet von - Gr33nAcid am 27.03.2009 08:05:53
Nicore
Wenn Du es per DHL verschickt hast, hat er bzw. Du
schonmal das Schdensformular ausgedruckt und ausgefüllt
um den Schaden zu melden? Findest Du auf der Post Webseite.

Kleine Anmerkung, das geht nur bis 7 Tage nach Zustellung.
Also, ranhalten...
Touri Normi
Zitat:

Es wird nix bei rum kommen, wenn du bei DHL reklamierst. Denn die AGBs sagen, dass das Zeug so verpackt sein muss, dass nix kaputt gehen kann. Mit dieser Klausel ist DHL aus dem Schneider. So unfair das klingt.



muss ich dementieren.
da ich selber 6 monate bei UPS arbeiten durfte hab ich da einiges mitbekommen.
es heisst stoßfest für einen fall aus 1m höhe (bei UPS)
denn mit der von dir beschriebenen klausel wärst du auch der dumme wenn der lkw n unfall hat denn du hättest es so verpacken müssen dass dein paket auch dieses aushält oder die könnten die pakete beim umladen wild rumschmeissen. du weisst was ich meine ;).

nich immer glei abwürgen lassen, ist doch klar dass ne vers nie freiwillig zahlt.


grüße norman
Christopher05
Hatten das gleiche Problem mit einer Mikrowelle. Versand war aber über Hermes.
Wir haben den Sachverhalt geschildert und Hermes hat den Warenwert ohne zu meckern erstattet.
Tubs
Zitat:


ich schrieb ihm zurück er solle sich an DHL wenden, natürlich in ebenfalls freundlichen ton. bin ich gespannt was er zurück schreibt.
(Zitat von: BMW_Pilot_austria)




Falsch.
Der Auftraggeber, also du als Versender, muss beim Transportunternehmen Reklamieren.
BMW_Pilot_austria
das glaub ich aber weniger? man hat 7 tage zeit... wenn der nach einer woche erstmal schreibt ist das dann mein pech? ich muß inerhalb 7 tage ja auf ein postamt.. wie soll ich sowas denn schaffen
baptism
ist zwar OT..

hier auf der seite ist grad eine dhl werbung..

musste ich los werden :-))

mfg
BmW-MoGuL
hatte sowas auch mal,

Marius hat da schon ganz recht. du hast dich bei dhl zu melden, denn dhl hat mit dir einen lieferungsvertrag.
allerdings hat der empfänger das paket ja ohne beanstandung angenommen. also war es ja zum zeitpunkt der übergabe dhl->empfänger i.o.

dhl wird das prüfen, feststellen dass der empfänger nichts reklamiert hat und dann nicht zahlen! (was auch verständlich ist)

wer sagt denn, das er nicht den koti hat fallen lassen!?

auf jedem fall: Zahl kein geld zurück....
BMW-boni
Hi !
Ja dann ist es ja seine Schuld !
Er hätte dann die Ware gar nicht annehmen dürfen wenn sie beschädigt ist !

Also du kannst nix für ! Ist jetzt sein Problem wie er das mit DHL klärt !
shgfa
Nochmal OT; falls es noch nicht aufegefallen ist aber die Seite sucht die meistgenommenen Schlagwörter heraus und generiert dann die Werbung. Kannst ja mal mit anderen Thread vergleichen.

Wie schon geschrieben, es gibt nur einen Vertrag zwischen DHL und Dir und nicht mit dem Empfänger.


Nur wenn Dir der Empfänger den Schaden zu spät meldet, so dass Du ihn garnicht mehr in der Frist von 7 Tagen bei DHL anmelden kannst, hat der Empfänger es selber verbockt und wird bei Dir keine Ansprüche geltend machen können.

Der Empfänger sollte das dann wohl unter der Rubrik Lehrgeld verbuchen.